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JPLafitte

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  1. Nicht jeder der an der Waffe zwecks Verteidigung (kann man auch zum Angriff benutzen) ausgebildet wurde ist auch in der Lage sich zu verteidigen - ich erinnere mal so an ein paar Damen. Ich gehe mal davon aus das es auch unter den "unwissenden" LWB so manchen gibt der in der geistigen Verfassung ist sich zu wehren, wenn er denn dürfte. Ob jemand in der Lage ist etwas zu tun stellt sich erst heraus wenn er es macht oder nicht. Maulhelden mit Streifen in der Hose laufen genügend herum und die anderen prahlen selten mit dem was sie können oder getan haben. Und zu dem "Deppen" der bewaffnet an einer Demonstration mit zu erwartender Gewalteskalation teilgenommen hat (die Umstände seines Todes sind zu klären) kann ich nur sagen: "Jede Handlung vorher überlegen im Umgang mit Waffen".
  2. Wie hieß es doch so schön: "Leichte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen" - manchmal war es angebracht und es hat immer was gebracht.
  3. Andere Arbeitgeber sind auch auf Weihnachtsmärkten vertreten und ich vermute das ein Weihnachtsmarkt auf dem die BW vertreten ist nicht unbedingt das Ziel von "Einmännern" und ihren Freunden ist.
  4. Es mag ja sein das drei Uniformierte eine ganz normale Begleitung sind aber wären zwei davon nicht besser im Einsatz gegen die Kriminalität aufgehoben? Wenn bei einer einfachen Kontrolle (war ja kein Rocker) schon drei Beamte als Begleitung "abgestellt" werden (sie waren ja auf dem Weg zu einem Einsatz) wie viele werden dann bei einer Ruhestörung eingesetzt - eine Hundertschaft?
  5. Wo sind denn eigentlich die "Verdachtsfälle" die aufgrund einer Gesichtsbehaarung welche bevorzugt von "Sprenggläubigen" getragen wird?
  6. Es war Fabrikmunition mit der die Störung aufgetreten ist, aber auch da können immer mal Fehler auftreten.
  7. @mwe und @CZM52 Danke für die Information (das ist natürlich etwas das ein "Spezialist" nicht bei einer nicht bei ihm gekauften Waffe empfehlen würde) ich werde es im Hinterkopf behalten. Und mit von diesem und anderen Spezialisten die der Meinung sind das solche Probleme bei "Nobelwaffen" nicht auftreten fern halten.
  8. Das "wie" kann ich nicht mehr sagen liegt ja schon ein paar Jahre zurück aber entladen haben ich sie indem ich vorsichtig mit einer Messingstange (hat ja jeder zuhause rumliegen) und Hammer vorsichtig von vorne die Patrone zurück getrieben habe. Irgendwie hat sich da was verkeilt.
  9. Ja, die Patrone war "verklemmt" und ich musste mit "geladener" Waffe zurück fahren und dort entladen. Ich weiß das mir das mit einem "Nobelhobel" der oberen Preisklasse nicht passiert wäre (bei denen gibt es ja keine Probleme) aber da ich mir nur eine Windham geleistet habe war ja nichts anderes zu erwarten. Seit dem habe ich aber keine Waffenprobleme mehr mit ihr gehabt.
  10. Nein, ich erwarte natürlich nicht das der Arzt auf dem Nachbarstand mir bei einem Sturz hilft oder vom KFZ Mechaniker das er bei einem Schaden Nothilfe leistet. Das kann ich nicht verlangen wohl aber ein freundliches Ablehnen mit der Begründung das man ja in seiner "Freizeit" seine Qualifikationen nicht dabei hat. Wie sprach Jerry Lewis mal: "Es gibt Menschen und Leute - ich bin ein Mensch"
  11. Eine ähnliche Aussage habe ich auch von einem BüMa der bei einer Waffenstörung auf dem Stand neben mir war gehört: "Lass sie doch von dem nachsehen bei dem du die gekauft hast". Nun, bei dem "freundlichen Herren" werde ich noch nicht einmal Munition im Sonderangebot kaufen geschweige denn eine Waffe.
  12. Frag mal lieber ob man nicht Personen die keine Ahnung von der Materie haben von den Gesetzgebenden Gremien ausschließen kann. Ich weiß das es leider nicht geht und auch ein Mindest-IQ kann nicht vorgeschrieben werden wenn es auch schön wäre. Es hätte ja gereicht wenn nicht die "möglichen Abschussgeräte" sondern die zu verschießende Schutzwesten durchdringende "Munition" geächtet, sprich verboten worden wäre aber hierzu hätte man ja etwas Wissen oder auch Hirn genannt haben müssen.
  13. Es gibt aber auch Verbandsmitarbeiter die eine Bewilligung erst 12 Monate nach dem ersten Eintrag (aus gesundheitlichen Gründen lag eine längere Trainingspause vor) der 18 Einträge erteilen. Beispiel: 1. Eintrag 01.01. dann 9 Monate Pause und die restlichen 17 Einträge bis zum 31.12. ist zulässig. Sollte aber der 18. Eintrag erst nach dem 02.01. des nächsten Jahres kommen muss der Schütze (hier Schützin) bis zum 01.10. des Jahres warten - komisch aber so geschehen. Ich kann dieses zwar nicht aus den Vorschriften rauslesen aber wer den Stempel hat der hat auch die "Allmacht" dem Sport zu schaden.
  14. Ich sehe das so das in der Liste B Disziplinen sind die nur bis zur Landesmeisterschaft geschossen werden können, in der Liste "A" sind alle mit Bezug auf die Olympischen Wettkämpfe bzw. die Deutsche Meisterschaft beim DSB. Ich weis das andere Verbände auch mit den Halbautomaten Deutsche Meisterschaften austragen aber hier geht es um den DSB.
  15. Einfach mal beim nächsten "Landesschützentag" einen Antrag auf Erweiterung der Liste B mit Hinweis auf die in anderen Verbänden schon genehmigten Disziplinen stellen und im Falle einer Verweigerung mal fragen warum man denn Schlechter gestellt wird als die anderen Verbände. Wir haben eine für alle Verbände gültige Sportordnung des DSB und warum sollten die Disziplinen der Liste B nicht auch für alle Verbände gültig sein. Um dieses zu machen muss man leider seinen Arsch aus dem Sessel heben und sich als Vertreter seines Kreises aufstellen lassen, sollte der Kreisvorstand schon seine "Günstlinge" aufgestellt haben so kann man auch hier mal das Maul aufreißen und was sagen. Unsere "Fürsten" sind nur in ihrem Amt weil sich sonst keiner findet der sich zur Wahl stellt.
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