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JPLafitte

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  1. Leider kann nicht jeder das was er liest auch verstehen und interpretiert im vorauseilendem Gehorsam irgendetwas hinein. Leider kann man diese "Personen" schlecht aus ihren Sesseln befördern.
  2. Ich glaube dir das Du dem Amt das Schießbuch niemals zu sehen gibst aber nicht das das Amt nicht doch Einsicht in deine Unterlagen bekommen könnte.
  3. Welche Verfassung meinst du, die geschriebene oder die interpretierte Version?
  4. Wenn Gewalt im Spiel ist ist es egal ob ein Fremder (Einbrecher) oder der Partner diese ausübt, das Opfer (Schlüsselinhaber) hat keine andere Wahl gehabt. Jeder wird den Schlüssel oder die Zahlenkombination aushändigen wenn genügend Druck ausgeübt wird.
  5. Gängige Praxis durch vorauseilendem Gehorsam. Du kannst an einem Tag zwei Einträge bekommen wenn du Lang und Kurzwaffe auf zwei verschiedenen Ständen (Vereinen) geschossen hast. Eintragungen von einem Stand werden als "Gefälligkeit" angesehen, selbst wenn du Kreis- oder Landesmeisterschaft an diesem Tag geschossen haben solltest. Immer daran denken das jeder der Verantwortung hat davon ausgeht das die "Antragsteller" genauso sind wie er selbst (ich frage mich warum ich betrügen sollte).
  6. Bekommen sie den die Erlaubnis zurück wenn sie in die SPD oder CDU eintreten? Die Wähler werden ja noch nicht mit Entzug bedroht.
  7. BüMa ist nicht BüMa, ein Vereinskamerad (mittlerweile Verstorben) hatte einen Repetierer zwecks Glasaufbau und einschießen zum Büchser gebracht und nach längerer Zeit (so ca. 18 Monate) wieder abgeholt. Er brachte sie dann mal zum Training mit und wir haben das Glas aufgebaut und auch eingeschossen, es war halt keine Jagdwaffe sondern nur eine .22 und er auch kein Jäger. Eine Waffe die du nicht bei dem BüMa gekauft hast brauchst du dort nicht hinbringen (O-Ton BüMa: lass die Flinte von dem reparieren der sie dir verkauft hat) da können schon mal längere Zeiten mit Waffenabwesenheit auftauchen.
  8. Es geht nicht darum ob etwas richtig oder falsch ist sondern nur das die Statistik stimmt.
  9. Also ich kenne das eigentlich so das Lebewesen die kratzen und beißen könnten und daher einen "Mundschutz" bekommen in einer Kiste im Frachtraum transportiert werden müssen.
  10. Das heißt das Steven seine Zähne vor betreten einer "alten" Waffenverbotszone abgeben müsste? Damit hat er ja einen unschuldigen Demonstranten böswillig gebissen.
  11. Braucht er nicht und auch kein anderer Verband - kleine Götter sind in jedem Verein zu finden.
  12. Das ist für Politiker doch ganz einfach: "Ein Gegenstand der Aufgrund seiner grundsätzlichen Eigenschaft (hier ein Fahrzeug) nicht als Waffe geschaffen wurde ist von einem legalen Nutzer (Mieter/Fahrer) als Waffe genutzt worden. Somit werden in dem neuen Gesetz alle Sportwaffen und ähnliche Gegenstände welche als Waffe genutzt werden könnten grundsätzlich verboten. Da Ausnahmen die Regel bestätigen folgen hier die Personen die nicht betroffen sind: (Hier darf jeder sich selbst Gedanken machen wer oder welche Personengruppen gemeint sind).
  13. Das Problem ist aber das sich Gewalttäter nicht immer an Verbote halten und die Kontrolle daher gefährlicher sein könnte als bei Oma und Opa.
  14. War da nicht so ein Spruch eines Monarchen wonach er zwar nicht die "Entfernung" einer Person befahl sich aber nicht negativ über eine derartige Tat äußerte?
  15. Naja, aber ob sie bei denen in die Taschen sehen steht auf einem anderen Blatt. Verbal aua gibt es bei uns ja nicht.
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