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JPLafitte

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  1. War da nicht so ein Spruch eines Monarchen wonach er zwar nicht die "Entfernung" einer Person befahl sich aber nicht negativ über eine derartige Tat äußerte?
  2. Naja, aber ob sie bei denen in die Taschen sehen steht auf einem anderen Blatt. Verbal aua gibt es bei uns ja nicht.
  3. Könnte es daran liegen das so manch ein Richter rechtsunabhängig urteilt und nur seiner eigenen Meinung (und der einiger Politiker) verantwortlich ist?
  4. Das sind dann also die Vorzugsbürger?
  5. Ich bin auch dafür das nur qualifiziertes Personal von Behörden die Sachkunde vermitteln dürfen damit auch ja keine Zweifel mehr daran bestehen das man keine .38 aus einem .357 verschießen kann. Mir wurde diese "Gesetz bzw. der Paragraph" nicht genannt deshalb kann ich leider nicht nachlesen aber wie jeder weiß ist es nun einmal so das unsere heutigen Gesetze mehr als nur eine Interpretation zulassen. Natürlich gibt es Unterschiede zwischen Soldaten, Polizisten und Paintball Spielern, die einen schießen mit scharfen Waffen und die anderen mit "Spielzeug". Mir kam es aber darauf an das ein Sportschütze seine "Rechte als Sportschütze" (WBK) verlieren würde wenn er auf "Mannscheiben" oder sogar Personen schießen würde. "Leider" war ich nicht bei dem Sachkundelehrgang dabei und da nur ein Kamerad diesen besucht hat kann ich auch nur davon schreiben was mir gesagt wurde. Ich wäre wahrscheinlich hochkant rausgeschmissen worden weil ich alles hinterfrage und in Zweifel ziehe.
  6. Ich hab da mal eine Frage die zwar nichts mit der "Waffe im Revier von Gast halten lassen" Problematik wohl aber mit dem Irrsinn der diesem Zugrunde liegt zu tun hat. Ein Vereinskamerad der gerade die Sachkunde gemacht hat sagte mir das ein Sportschütze welcher Paintball schießt seine Zuverlässigkeit/WBK verlieren würde. Als Begründung wurde eine Gesetz und Paragraph mit dem Hinweis auf das Schießen von Menschen genannt (Verteidigungsschießen usw.), entweder Paintball oder Sportschütze beides geht nicht. Ist da was dran oder hat hier wieder jemand (Regierung und Politiker lassen wir mal raus) feuchte Träume verwirklicht? Mit dieser Begründung dürfte ja auch kein Soldat oder Polizist Sportschütze sein.
  7. Ich habe eher den Eindruck das sie ihre innere Einstellung zu ihrem Amt äußerlich darstellt.
  8. Rentner gibt es viele aber nur eine "Prinzessin"
  9. Und ich möchte nicht das Sportschützen, Jäger und Sammler als gewissenlose Psychopathen dargestellt werden, denn das sind sie nicht. Und ich möchte dich daran erinnern das der "Staat" Personen hat die gegen Gesetze und Regeln im "Namen des Staates" oder auch Volkes verstoßen und das diese Personen den "Staat" daran hindern seiner Verpflichtung zum Schutz seiner Bürger vor eben diesen Personen nachkommen kann. Jede Person die in "Amt und Würden" ist sollte jederzeit damit rechnen müssen für ihre "Straftaten oder Vergesslichkeiten" während ihrer Amtszeit zur Rechenschaft gezogen zu werden und nicht erst nachdem es einen Systemwechsel gegeben hat. Immunität oder sonstige Art von Schutz darf es hierfür nicht geben.
  10. Das geht aber auch nur solange sich der Staat (Regierung und Mitarbeiter) auch als Mensch und somit dem Bürger gleich gestellt sieht. Staatliche "Immunität" darf es nicht geben, jeder der gegen Gesetze und Regeln verstoßen hat (Vergesslichkeit ist keine Zier doch weiter kommt man nur mit ihr) hat verfolgt und zur Rechenschaft gezogen zu werden.
  11. Ich vergleiche das jetzt mal mit den Personen die mit Jugendlichen zu tun haben. Diese Personen (Übungsleiter usw.) unterschreiben eine Ehrenerklärung zum Umgang mit Jugendlichen/Schutzbefohlenen, also auch eine Art von "Eid" und trotzdem vergehen sich genügend (meist in größeren "Vereinen" und gehobenen Positionen) an ihren Zöglingen. Es ist nicht die Allgemeinheit sondern es sind die Ausnahmen (hoffe ich zumindest) die jede Gruppe in Verruf bringen. Die einen (Missbrauch von Schutzbefohlenen) handeln aus Eigennutz und die anderen zum Teil zusätzlich auf Anweisung. Ist ein Mauerschütze nun ein Mörder weil er auf Anweisung geschossen hat oder ein guter Bürger weil er seinen Anweisungen gefolgt ist?
  12. Es sei denn es sind LWB, dort geht man im Regelfall davon aus das diese bösartig sind und daher strengstens überwacht werden müssen.
  13. Das mag rückblickend nicht falsch gewesen sein aber für die Zukunft könntest du doch einfach mal bei deiner Tante Nancy mal anrufen ob und wo auf dem Weg von A nach B eventuell unter Umständen eine genehmigte oder auch nicht genehmigte Veranstaltung mit der du nichts zu tun haben möchtest sein könnte. Du möchtest ja keinen Verstoß gegen nicht vorhandene Gesetze und Verordnungen begehen und dich dadurch widerrechtlich durch den Staat verfolgen lassen.
  14. "Das ist so weil ich es so sage" ist natürlich auch eine Begründung.
  15. Wie zum Beispiel das sitzen auf einer Parkbank mit seinem Partner?
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