Nein, vielleicht nur jemand der weiter denkt als Du ?
Wenn ein NWR Waffenkategorien umfaßt, die bei uns gesetzlich keiner Registrierungspflicht unterliegen, dann ist das offenkundig nicht kompatibel.
War das jetzt als Beispiel einfach genug ?
Gerne kannst Du sogar stark belustigt sein, das interessiert mich nicht.
Unsinnig ist hier in erster Linie einmal die Art der Fragestellung durch die Behörde.
Es geht nicht um krampfhafte Versuche, es geht um passende Antworten auf unpassende Fragen,
Deine Logik muß sich ja nicht jedermann zu eigen machen,
man kann solche Dinge auch aus anderem Blickwinkel sehen, oder ?
So lange es keine eindeutige Definition gibt, wie eine Kriegswaffe aussieht,
sondern nur festgelegte Kriterien, was eine Waffe erfüllen muß, damit sie von Sportschützen erworben werden darf,
so lange ist für mich eine Waffe, die auf sportliches oder jagdliches Bedürfnis erworben werden darf, keine Kriegswaffe
und sieht somit auch nicht wie eine solche aus -
hier wird nämlich völlig pauschaliert die persönliche Einschätzung des Befragten eingeholt und sonst gar nichts.
Wer mich - und sei es per "amtlich selbstgestricktem Vordruck" mit schlicht-pauschalen Fragestellungen konfrontiert -
der bekommt passend schlichte Antworten zurück.
Ich vermag durchaus auf differenzierte Fragestellungen differenzierte Antworten zu geben -
aber ich kann mich auch jederzeit dem einfachen Niveau eines Fragestellers mit meinen Antworten anpassen-
nur darum geht es.
G.T.