http://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html
Zitat: Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören.
http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/sport/Jakob-Stainer-zu-Gast-beim-Innenminister-id54158051.html
vom 27.04.2019
Jakob Stainer zu Gast beim Innenminister Zitat: Eine Änderung hatte beispielsweise vorgesehen, dass Schützen lebenslang eine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb nachweisen sollten, wollen sie weiterhin mit Munition schießen. „Unsere Senioren, die vielleicht noch ein Mal im Jahr am Königsschießen teilnehmen, hätten wir so verloren“, sagt Stainer. Denn die Waffen hätten sie zwar behalten dürfen, aber sie hätten keine Munition mehr erwerben dürfen. Dazu wird es nicht kommen: Nur wenn eine Waffe neu erworben wird, ist der Nachweis zu erbringen (wie jetzt auch), dass sie genutzt wird. Nach fünf Jahren findet eine Überprüfung und nach zehn Jahren eine weitere statt. Und „damit hat sich das mit allen, die ihre Waffen schon jahrzehntelang haben, erledigt“, sagt Stainer.
Die ganze Sache ist doch schon seit längerem bekannt. Wurde auch mal hier auf WO aus der Augsburger Allgemeinen gepostet.
Und nun so ein 😲😭