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wingmaster1

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Alle Inhalte von wingmaster1

  1. Hier die neuesten Infos zum Thema vom DSB !!! 👍 https://www.dsb.de/recht/news/artikel/?tx_news_pi1[news]=8175&cHash=d943c7ee733531b465ac8928263886f6
  2. Der DSB hat sich gestern schon zu der Problematik geäußert!!👍 https://www.dsb.de/recht/news/artikel/?tx_news_pi1[news]=8116&cHash=b5a2a525bc83ec3d160878a24b7b5872
  3. http://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html Zitat: Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/sport/Jakob-Stainer-zu-Gast-beim-Innenminister-id54158051.html vom 27.04.2019 Jakob Stainer zu Gast beim Innenminister Zitat: Eine Änderung hatte beispielsweise vorgesehen, dass Schützen lebenslang eine regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb nachweisen sollten, wollen sie weiterhin mit Munition schießen. „Unsere Senioren, die vielleicht noch ein Mal im Jahr am Königsschießen teilnehmen, hätten wir so verloren“, sagt Stainer. Denn die Waffen hätten sie zwar behalten dürfen, aber sie hätten keine Munition mehr erwerben dürfen. Dazu wird es nicht kommen: Nur wenn eine Waffe neu erworben wird, ist der Nachweis zu erbringen (wie jetzt auch), dass sie genutzt wird. Nach fünf Jahren findet eine Überprüfung und nach zehn Jahren eine weitere statt. Und „damit hat sich das mit allen, die ihre Waffen schon jahrzehntelang haben, erledigt“, sagt Stainer. Die ganze Sache ist doch schon seit längerem bekannt. Wurde auch mal hier auf WO aus der Augsburger Allgemeinen gepostet. Und nun so ein 😲😭
  4. Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie – um aktive Mitwirkung der RSB-Vereine wird gebeten In Zusammenarbeit mit den Kameraden des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) möchte der Rheinische Schützenbund (RSB) über die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffenrecht informieren. Diese Umsetzung ist nun in Gang gesetzt und sorgt für große Verunsicherung. http://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie-der-rsb-bittet-um-aktive-mithilfe/
  5. .....wir wollen hoffen das es auch dabei bleibt !!! Ich finde ein sehr guter Kommentar. http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-202227.html
  6. wingmaster1

    WBK gelb "NEU"

    ......so stehts in der Verwaltungsvorschrift und daran haben sich die Sachbearbeiter zu halten !!! Zu § 58: Altbesitz 58.1 § 58 Absatz 1 Satz 1 ordnet die grundsätzliche Fortgeltung waffenrechtlicher Erlaubnisse an. Besondere Bedeutung hat diese Bestimmung für die nach altem Recht erteilte Gelbe WBK, weil diese nach § 28 Absatz 2 Satz 1 ab 1976 einen allgemeinen und unbefristeten Erwerb und Besitz von Einzellader- Langwaffen ermöglichte. Gelbe WBK gelten als Erwerbsund Besitzerlaubnis im nach altem Recht gegebenen Umfang fort. Ist in einer nach altem Recht erteilten Gelben WBK kein Platz mehr für die Eintragung weiterer Einzellader-Langwaffen, so stellt die Behörde auf Antrag das sie fortsetzende Erlaubnisdokument aus und vermerkt, dass die alte Gelbe WBK vor dem 1. April 2003 erteilt wurde; in dem Feld „Amtliche Vermerke“ wird die gegenständliche Beschränkung dieser Erlaubnis auf Einzellader-Langwaffen vermerkt.
  7. .....wieder mal was vom DSB. http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6355-DSB-Vertreter-aktiv-gegen-EU-Waffenrechtsverschaerfung/
  8. http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5802-BMI-stellt-Ueberlegungen-zur-Aenderung-des-Waffengesetzes-vor/ ....war alles schon Thema!!
  9. ....hier! http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/afd-bundesparteitag-lehnt-eu-plaene-fuer-schaerferes-waffenrecht-ab-13939402.html
  10. ...hier vielleicht was zur Beruhigung der Gemüter... http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5351-Europaeisches-zum-Waffenrecht/ http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/732-13%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ...soll dieser Bundesratsbeschluss nun nicht mehr gelten??? ....kann ich mir nicht vorstellen... .....lasst euch nicht Verunsichern!!!
  11. ......bei jedem neuen Eintrag in die gelbe WBK eine neue Bedürfnisprüfung? Seit wann?
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