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ThomasMueller

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Beiträge von ThomasMueller

  1. Gibt es eigentlich Zahlen wieviele substanzielle Mängel bei diesen Kontrollen beanstanded wurden. Wäre interessant zu wissen, ob sich das im einstelligen Promillebereich bewegt oder möglicherweise gar zweistellig ist.
    Oder gibts die Zahlen überhaupt nicht, damit keiner auf die Idee kommt, die Sinnhaftigkeit dieser Kontrollen anzuzweifeln.
     

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  2. "Warum arbeiten unsere Gerichte in den meisten anderen gesellschaftlichen Themen nicht so streng wie beim Waffenrecht? "

    Weil der Staat und sein Berufsbeamtentum immer noch eine Heidenangst hat, vor den Zuständen, die in der frühen 1920er Jahren geherrscht haben.
    Waffen in den Händen seines Souveräns. Für viele eine gruselige Vorstellung. Interessanterweise genau der Grund, warum die Amerikaner von ihrem Recht auf Waffen nicht abrücken wollen.
    Zeigt auch die übertriebene Debatte, dass rechte Kreise sich über Schützenvereine bewaffenen wollen. Wir wissen, dass dies praktisch nicht der Fall ist und davon ablenken soll,

    dass gerade die eigenen Sicherheitskräfte, das größere Problem sind, Stichwort "Nordkreuz". Aber lassen wir das, ich will nicht zu OT werden.
     

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  3. vor 58 Minuten schrieb Vroma:

    @ThomasMueller Hier Mal die entsprechende Stelle aus dem PDF des WSV.

     

     

    Ja und jetzt? Da hat der WSV jetzt mal im vorauseilendem Gehorsam eine Steilvorlage für die Behörde gemacht. Ob die das so will oder anerkennt, wer weiß das schon.
    Beim IM Strobl haben sie jedenfalls nicht nachgefragt. Oder vielleicht haben sie sich auch nicht getraut, getreu dem Motto, Geh' nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

  4. Lesen wir mal: § 14 ...

    5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

    1.
    von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
    2.
    zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

    und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

     

    (Absatz 2 Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. )

    Das bedeutet für mich, ein Bedürfnis für Überkontigent Waffen besteht, wenn man an Wettkämpfen teilnimmt und Mitglied in einem Schießsportverband ist. Happy days are back again. Hat der Gesetzgeber das auch so gemeint, wenn man nach den Buchstaben geht? Oder ist das einfach nur Murks. (gemeint war wohl der Absatz 3)

     

     

    "Verstehe ich das jetzt richtig, das du glaubst der GG sei irgendwie verpflichtet, dir ein ÜK zu erhalten, auch wenn du nicht damit Wettkämpfe bestreitest? "

    Wie war das denn in der Vergangenheit? Bestand da irgendein Handlungsbedarf seitens des GG ? Warum soll der erleichterte Bedürfnisnachweis nicht für alle Waffenbesitzer reichen?
    Ich habe seit 25 Jahren Waffen über Kontingent und musste noch NIE ein Fortbestand des Bedürfnisses dafür nachweisen. So geht es hundertausenden Waffenbesitzern in Deutschland.
    Warum also jetzt dieser überbordende bürokratische Aktionismus?

     

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  5. vor 11 Stunden schrieb scotty600:

     

    mal das VGH Urteil gelesen?

    Da steht ausdrücklich drin, das die Bescheinigung des Verein/Verbands bei Überkontingent NICHT rechtskräftig ist. 

     

    Steht sogar ganz oben (Punkt 2) und wird später begründet

    https://openjur.de/u/2347384.html

     

    Das Urteil bezieht sich auf eine Anfechtungsklage nach altem Recht, also vor dem 1.09.2020. Es ist also fraglich inweit es zur Beurteilungen herangezogen werden kann. Das müssten Juristen mal näher beleuchten.
    Das Gesetz ist handwerklicher Murks oder es wurde vorsätzlich der Wille des Gesetzgebers unterlaufen, indem man das Wörtchen "Besitz" nicht gestrichen hat. Beides ist nicht akzeptabel.

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  6. vor 4 Stunden schrieb ASE:

    Bei der Zahl der Wettkämpfe kann man da jetzt Klagen? Der Verband hat versucht so viel wie möglich rauszuholen.

     

    Hat er das? Mir ist nicht bekannt, dass man IM Strobl kontaktiert und um Klärung gebeten hat. Diese Regelung war mit Sicherheit vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt. Mir scheint man hat im vorauseilendem Gehorsam schon mal den Bückling gemacht, noch bevor der Gesetzgeber überhaupt präzisiert hat was der denn genau haben will. Von Seriennummern habe ich im Gesetz nichts gelesen. Müssen Schießstandaufsichten jetzt die Waffen-NWR-ID Nummern notieren und in den Vereinsanalen dokumentieren, dass Herr Maier eine Meisterschaft mit geschossen hat?
    In einem mittelgroßen Verein bedeutet das, es müssen 300-500 Überkontingentwaffen einzeln getrackt werden.

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  7. Du hast nicht  verstanden was in Italien abgeht. Es geht nicht darum, dass sich am Ende fast alle angesteckt haben, sondern um den
    Zusammenbruch im Gesundheitswesen. Hast Du Eltern oder Großeltern? Willst du miterleben, dass man dir sagt, es lohnt sich für
    sie nicht mehr, weil wir die Beatmungsgeräte für die brauchen, die die größere Überlebenschance haben. Aus Frankreich kommen
    Meldungen, dass die Hälfte der krititschen Fälle unter 60 sind. Ich habe bestätigte Berichte, dass Krankenhäuser in Baden Großraumzelte ordern.
    Leute, redet jetzt keinen Scheiß und macht das was man (noch) machen kann.

  8. Zitat

    Die Legalwaffen hat er also gar nicht gebraucht um die Tat begehen zu können, die eine llegale ist dafür ja völlig ausreichend.

     

    In der öffentlichen Wahrnehmung kommt eine illegale Waffe gar nicht vor. Der enstehende öffentliche Druck auf die Politik zwingt diese
    was bei den legalen Waffen zu machen. Diesem Druck kommt man gerne nach, so mein Eindruck. Die anderen Umstände werden nach und nach
    im Hintergrund verblassen. MPU für alle war schon im Gespräch, das wird wieder auf den Tisch kommen. Und wir sind wieder mal nicht vorbereitet.

     

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  9. Mit den bestehenden Gesetzen und Handhaben, hier das Zentrale Waffenregister, hätte man die Tat verhindern können.
    Spätestens nach dem Terroranschlag in München mit 9 Toten hätte man hellhörig werden müssen, wenn Personen mit so wirren Ideen
    auf sich aufmerksam machen.
    Es wäre also dringend angesagt die behördlichen Prozesse und Strukturen auf ihre Effizienz zu überprüfen, anstatt eine

    MPU für eine Million Waffenbesitzer zu fordern, die jeden Tag für diesen Staat ihren Mann und Frau stehen.

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  10. "Ich hatte einen solchen Fall noch nie. "

    Eben. Nächster Fall. Du bekommst eine Mitteilung, dass jemand die Betreuung übernommen hat, für ein altes Vereinsmitglied, dass du noch nie gesehen hast.
    Der Betreuer kündigt in dem Schreiben die Mitgliedschaft. Auf die Frage, ob der Betreffende eine WBK hat, bekommst du mit Hinweis auf den Datenschutz keine Auskunft.
    Darum gibt es bei mir bei einem Vereinsaustritt IMMER eine Meldung. Ist mir egal, ob der eine WBK hat oder nicht.

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  11. vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

    Welche meinst du jetzt konkret? Kontrolle WBK? Die ist klar.

    Der Rest eine Frage des Zeitablaufs. Wenn der Schütze das nicht angibt, ist mir das auch egal. Das Problem hat später der Schütze.

    Mir ist im Verein kein einziger Fall bekannt, an dem der Verein keine Kenntnis von der WBK bekam.

    Mache das jetzt auch schon über ein Jahrzehnt.

    Erstens unterschreibt man den antrag und zweitens kommt der stolze Besitzer recht zügig mit der Info um die Ecke bzw. der neuen Waffe auf den Stand.

    Ab diesem Moment hat der Verein Kenntnis.

    Wer es verbergen möchte, soll dies tun, kommt aber eben nicht weit.

    Für den Verein auch kein Problem.

    Das dokumentiert man und gut.

    "Mir ist im Verein kein einziger Fall bekannt, an dem der Verein keine Kenntnis von der WBK bekam. "

    Einfaches Beispiel aus der Praxis. Du bestätigst die Mitgliedschaft und 18 Trainingstermine auf dem Verbandsformular. Dann kommt der Schütze nicht mehr, weil er in einem anderen Verein noch Mitglied ist. Ihm wurde 3 Monate später eine WBK ausgestellt. Nach 2 Jahren kündigt er seine Mitgliedschaft. Was weißt Du jetzt?
    Machst du eine Meldung nach 15.5 ?  Ich mache eine, obwohl ich nicht weiß, ob er eine WBK hat oder nicht.

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