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Smithy

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Beiträge von Smithy

  1. Korrektur, Smithy:

    Bei GK-Kombi kannst Du mit jeder erhältlichen Kurzwaffe schießen, die verwendete Munition muß bei der Pistole nur den 9mm-Faktor und beim Revolver den für .357 zuverlässig halten. Lauflänge und Gewicht spielt auch keine Rolle, weder beim Revolver noch bei der Pistole.

    Die .50er auf'm Stand neben mir bei den Bezirksmeisterschaften ist noch in guter Erinnerung..... :pissed:

    Gruß

    Michael

    313913[/snapback]

    Ja wie gesagt, BEI UNS ist das so.

    Nach eurer Handhabung stellt sich dann für IMI nur die Frage ob der BSSB den 2. Revolver für Kombi anerkennt wenn er seine "Jagdwaffe" in die Disziplin einbringt.

    IMI, da würd ich einfach mal euren Bezirksreferenten Waffenrecht (derjenige der für die Befürwortung zuständig ist) fragen.

  2. Kann ich den zweiten Teil der Kombi auch mit meiner auf Jagdschein erworbenen Desert Eagle ( .44Mag) schiessen?

    IMI

    313823[/snapback]

    Nein.

    Die BSSB-Waffen sind:

    PISTOLEN

    2.53 9 Para

    2.59 .45 ACP

    REVOLVER

    2.55 .357 Magnum

    2.58 .44 Magnum

    Mit diesen "anerkannten" Waffen musst Du kombinieren. Ich lass mich gern eines besseren Belehren (warum meldet sich denn keiner mehr) aber bei UNS ist das so.

    Edit: MEIN Praxistip nachdem ich mit dem BSSB nur gute Erfahrungen gemacht habe.

    Entweder SOFORT 3 Waffen beantragen (2 Revolver, eine Pistole) und anständig begründen. Ist dann zwar nicht das "Grundkontingent" aber das kenn ich eh nicht :rainbow: . Ich habe IMMER nach Disziplinen beantragt und auch bekommen. Läuft zwar dann sofort über den Verband aber das macht doch nichts.

    Oder

    jetzt mit den o.g. Ziffern einen Revolver und eine Pistole beantragen (Deine DE kannst im BSSB eh nicht unterbringen). In einem halben Jahr auf "Disziplinerweiterung" für Kombi den 2. Revolver beantragen mit der Begründung Abzugsgewicht.

  3. Also ich hab IMI eine PN geschrieben und versucht zu erklären warum es MEINER Meinung nach nicht geht.

    Da auch ich mich irren kann stell ich das für die BSSB´lernoch mal zur Diskussion

    Ziffer 2.55 ist EIN Revolver.

    Der zweite für KOMBI ohne dass er eine Pistole besitzt geht nicht da er mit Revolver ja nur die HALBE KOMBI schiessen kann.

    Auch wenn ein Bedürfnis für einen Kombi-Revolver grundsätzlich besteht (anderes Abzugsgewicht) muss er doch mindestens noch eine Pistole haben. Das wären dann aber 3 !!! Waffen.

  4. Beim BSSB gibt es gar keine "freie Klasse". Revolver Min.Lauflänge 4 zoll, Kal..357 max.LL 6" und Kal. .44Mag gleich 6,5" max LL. Was anderes gibts net beim BSSB (DSB). Bei BDMP und BDS etc sieht es wieder anders aus, aber Du hast ja nach BSSB gefragt........

    ansonsten seh ich keine Probleme für zwei Revolver in .357 Mag. , einer für Disziplin Gebrauchsrevolver und einer für Disziplin Großkaliber Kombination, da anderes Abzugsgewicht erlaubt, also zwei Bedürfnisse.

    gruß emmi

    313560[/snapback]

    Also:

    1. Beim BssB gibt es keine Freie Klasse

    2. Kombi wird mir Pistole UND Revolver geschossen so dass 2 Revolver nicht gehen.

    (Edit: Emmi, ich versteh Deine Überlegung. zieht aber nicht da er von 2 Revolvern als "Grundbedürfnis" spricht.)

  5. Gut, solltet IHR recht haben hab ich eine gewisse Problematik in einem obigen Beitrag erst nach dem editieren eingefüft.

    Ich stell sie deshalb noch mal ein:

    Was ich dann aber weniger verstehe ist die Argumentation mancher dass dem einen Verband die Waffen vom anderen Verband nichts angehen. Dadurch würde zumindest wieder das Argument dass der Verband die Gesamtsituation des einzelnen besser (nicht durch ankreuzen und streichen) würdigen sollte gestärkt.

    WENN nun die Verbände das letzte Wort haben dann muss aber der BDS im KONKRETEN FALL doch irgendwie seine DSB Waffen "würdigen".

    (Das Ergebnis kann ka durchaus im Sinne von Ballerkalle sein"). Hat der Sachbearbeiter nicht auch in diesem Sinne "gemault" :unsure:

  6. Scheint aber auf einen Dialog ohne Fremdbeteiligung rauszulaufen.

    Grüsse,

    MC :)

    310285[/snapback]

    Was ja nicht heisst dass wir "persönlich" und "kleinkariert" diskutieren.

    Komisch ist aber schon dass Leute die in dem Bereich tätig sind wie z.B. Sachbearbeiter hierzu keine Meinung haben.

    Und da ich noch im öffentlichen Dienst tätig bin dachte ich ich könnte mit der anderen Sichtweise helfen.

    Aber jetzt machen wir halt Schluss bis nach der Verhandlung.

  7. @smithy:

    Bitte lass uns das hier nicht in einer kleinkarierten persönliche Diskussion ausfechten.

    So long, CM :)

    310266[/snapback]

    Nein, überhaupt nicht :confused: Und persönlich schon gleich zweimal nicht. Ich hoffe nicht dass Du diesen Eindruck hattest. :confused:

    , obwohl ich ausgebildeter Verwaltungsfachmann bin (heute allerdings einem anderen Beruf nachgehe

    ähem.... bin ich eigentlich auch.

  8. Nein, denn im Einleitungssatz des Abs. 3 heisst es eindeutig

    ...ein Bedürfnis von Sportschützen nach Abs. 2 ...

    Damit ist meines Erachtens nach sichergestellt, dass der Bedürfnisbegriff nicht unterschiedlichen Rechtsauslegungen unterworfen werden kann.

    Der § 14 Abs. 3 regelt ja nur das erweiterte Bedürfnis über das Grundkontingent hinaus.

    So long, CM :)

    310257[/snapback]

    Aber dennoch wird das Bedürfnis für das Grundkontingent anerkannt und das Bedürfnis für weitere Waffen nach Absatz 3 werden "glaubhaft" gemacht.

    Lies mal nochmal mit Satzpausen :rolleyes::chrisgrinst:

  9. @smithy:

    Beachte bitte den genauen Wortlaut im ersten Satz des § 14 Abs. 2:

    310252[/snapback]

    Ist das Bedürfnis nach Absatz 3 (über Kontingent) nicht ein anderes als das nach Absatz 2 (Kontingentwaffe)??

    PS: NOCHMAL: Ich will hier nicht den SB verteidigen. Aber sowas könnte in einer Verhandlung vorgebracht werden. Vielleicht hilft es ja sich VORHER damit auseinanderzusetzen.

  10. Also damit wir das abkürze können. Es geht nur ums Bedürfnis.

    Also:

    wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
    .

    Und jetzt achtet man auf das Wort glaubhaft.

    Im (auch meinem) Beamtendeutsch ist das eben "unterstützend" oder erleichternd onder auch hinweisend. Sollte die Bescheinigung des Schiessportverbandes tatsächlich als das non plus ultra gewertet werden hätte der Gesetzgeber statt ...wird glaubhaft gemacht schreiben müssen "..das Bedürfnis wird nachgewiesen.

    Gut, Recht ist dehnbar, Papier ist geduldig und Gerichte treffen (teilweise) komische Entscheidungen. Kommentare gibts zu diesem Punkt glaub ich auch noch nicht.

    ICH kann mir immer noch nicht vorstellen dass durch eine "Stellungnahme" eine Entscheidung abgenommen werden kann. Aber es ist auf alle Fälle interressant wie es weiter geht.

    Edit: Durch diesen interressanten Denkansatz dass jetzt die Verbände das Bedürfnis bestimmen versteh ich auch die Arroganz mancher Verbände :unsure:

    Was ich dann aber weniger verstehe ist die Argumentation mancher dass dem einen Verband die Waffen vom anderen Verband nichts angehen. Dadurch würde zumindest wieder das Argument dass der Verband die Gesamtsituation des einzelnen besser (nicht durch ankreuzen und streichen) würdigen sollte gestärkt. :confused:

  11. Nun müßte man mal sehen, wer (Verein, Verband, Behörde) dafür da ist, die subjektive Komponente zu überprüfen.

    310141[/snapback]

    Naja und WER meinst Du ist die so oft zitierte GENEHMIGUNGSbehörde oder ERLAUBNISbehörde <_<

    Es wurde ja oben auch schon mal von jemand anders gesagt: Ich als Genehmigungsbehörde lass mich doch nicht zum Verrichtungsgehilfen degradieren.

    Das wird schon letztendlich der sein der den Stempel draufhaut. :rolleyes:

    Zumidest ist das in jedem anderen Bereich staatlichen Handelns so. Beispiel Baubehörde: Der holt Stellungnahmen ein von Wasserwirtschaftsamt, Strassenbauamt, meinetwegen auch des Energieversorgers (damit wir einen "privaten" drin haben) usw.. Irgendwann genehmigt er aufgrund dem halben Dutzend positiven Stellungnahmen den Bau der Lagerhalle auf der Sandbank.

    Wer meinst Du ist am Schluss der Dumme?

  12. Ich war es nur leid, diesen 'besonderen' Weg erneut zu gehen.

    Ich will einen gesetzmäßigen (nach dem NEUEN Waffengesetz), standardisierten Weg

    310035[/snapback]

    Hallo nochmal:

    Eins vorweg: Ich bin auf DEINER Seite und finde es zum ****** dass man gerade auch so aktive Wettkamfschützen behindert und Steine in den Weg legt.

    Aber jetzt zur Erklärung warum ich der Meinung bin dass Du verlierst oder der Weg falsch war:

    Der "standartisierte" Weg und dass das Amt nicht berechtigt ist weitere Prüfungen durchzuführen ist Käse und kann nicht funktionieren. Extrembeispiel: Es kommt jemand in den Verein, sagt von Anfang an dass er ein Jahr lang "den vorgeschriebenen Weg" geht bis er eine Waffe hat. Die legt er sich dann unters Kopfkissen, bleibt im Verein dass er nicht als Austritt gemeldet wird und will aber nicht mehr kommen. Das sagt er, der Verein und auch das Amt wissen es, sagen wir mal.

    MUSS nun der Verein bestätigen dass der gute Mann die "formellen Voraussetzungen" für eine Waffe erfüllt (Formblatt)?. Muss das Amt aufgrund der Bestätigung eine WBK ausstellen trotz der Tatsache dass der Antragsteller das dem Beamten ins Gesicht sagt?

    Kann der Gesetzgeber das mit dem Gesetz so gemeint haben? Ist nicht ein Gesetz für eine "unbestimmte Vielzahl von Personen und einer unbestimmten Vielzahl von Fällen" konzipiert?. Sind es nicht deshalb die Genehmigungsbehörden die den EINZELFALL zu prüfen haben?

    Wenn ja, muss man nicht DESHALB trotzdem den "besonderen" Weg gehen?

  13. Und GENAU DAS, ohne den ersten Absatz, würde ich in einem "Beiblatt" dem Antrag beilegen und auch vom BDS abstempeln lassen.

    Das ist doch die "Begründung" und der Nachweis dass sich Dein Landesverband "mit deinem Antrag auseinandergesetzt" hat.

    Genau das, ....unsere FORMBLATT entspricht...... wurde ja bemängelt (Antrag unpersönlich durch ankreuzen, PAUSCHAL-Aussagen ect.)

    Ich habe in JEDEM Antrag meine persönliche Ansicht und Gründe dargelegt.

    Und immer erfolgreich. Auch wenn mein Schützenmeister schon mal nachftagte was ich denn für Romane schreibe :rainbow: , Das ERGEBNIS zählt :rolleyes:

  14. Diese Argumentation weist meines Erachtens auf einen fehlerhaften Ermessensgebrauch hin.

    Die "Gründe der öffentlichen Sicherheit" wurden nicht näher erläutert, sondern einfach behauptet. Das weist meines Erachtens darauf hin, dass keine neutrale rechtliche Abwägung, wie sie vorzunehmen wäre, vorgenommen wurde, sondern dass der Entscheidung eine (weltanschaulich motivierte) Voreingenommenheit des Behördenvertreters zu Grunde lag.

    Gruß,

    karlyman

    309713[/snapback]

    Das stimmt schon. Die "Begründung" des Ablehnungsbescheides ist genauso wässrig wie die Argumentation des Anwalts dass die Behörde (die ja den Bescheid ausstellt ) sich strickt an die Bescheinigung halten muss.

    Das Problem das ich sehe ist dass die Behörde in EINEM PUNKT recht hat und das ist der mangelnde Nachweis über die "regelmässigkeit". Denn dieser Punkt führt dazu dass die Behörde im Schluss nicht über den Antrag entscheiden konnte. Deshalb ja auch die Anhörung und da ist halt ausser **** auch nichts gekommen.

    Und dadurch wird er meines Erachtens verlieren auch wenn die Behörde GAR NIX dazu gesagt hätte.

    Den Unterschied bürgerfreundlichen/diesen Sachbearbeiter sieht man auch darin dass MEIN Sachbearbeiter mich angerufen hätte und mir gesagt hätte was ich noch bringen soll.

  15. Jetzt mußt du dich wohl oder übel bis zum Ende durchklagen.

    309665[/snapback]

    Wobei das meiner bescheidenen Meinung nach mit den vorhandenen Unterlagen in die Hose geht.

    Und ein NEUER ANTRAG ist auch ein NEUES VERFAHREN.

    Soll Dir Deine Rechtsschutzversicherung den neuen Antrag bezahlen dann kommt ihr beide günstiger und erfolgreicher weg :rolleyes:

  16. 309658[/snapback]

    Also ich hab alles durchgelesen. Da sind zwei Fehler passiert.

    Der erste ist die Bescheinigung des BDS. Warum hast Du nicht einfach nach der ersten "Anhörung" eine Bescheinigung wie verlangt eingefordert.

    Man kann über den DSB sagen was man will. Aber die "Anlagen" für die Trainingstage, den Nachweis wie die vorhandenen Waffen genutzt werden usw. ist ALLES nur RICHTIG auszufüllen. Z.B. die Trainingstage angeben und nicht einfach ....ist seit Mitglied und trainiert regelmässig.

    Der zweite Fehler ist der Anwalt. Frechheit ersetzt keine Argumentation. Damit hat er folgenden (richtigen) Ablehnungsgrund provoziert:

    Die letzte Entscheidung, ob ein Bedürfnis vorliegt oder

    nicht, kann nur die zuständige Behörde treffen, denn dort ist die Erlaubnis zu erteilen oder gegebenenfalls zu

    versagen. Schließlich trägt die Behörde auch das alleinige Risiko, möglicherweise aufgrund einer falschen

    Bescheinigung ein Verfahren nach § 45 Abs. 1 WaffG durchzuführen zu müssen. Die Bescheinigung des Lan-

    desverbandes kann hier nur unterstützend wirken.

    Er hat der Behörde praktisch jeden Spielraum zum Rückzug genommen.

    Wo sie in der Anhörung eine so schöne Brücke gebaut hätten.

  17. Hallo zusammen,

    mir kam heute zu Ohren, daß etliche Mitglieder unseres BSSB-Vereines

    einen 4-stündigen Kurs besucht haben. (ca. 7,5 Euro, hat der Verein bezahlt)

    Bin gespannt, wie denen die NOTWENDIGKEIT nahegebracht wurde.

    Später mehr,

    Wolli

    308358[/snapback]

    Na die "Notwendigkeit" läuft so dass der Verein sagt entweder gehst Du da hin oder Du darfst aus "Kollegialität (wenn Du keine Prüfung hast; keine Aufsicht

    ) nicht mehr schiessen.

    Unser Zweitverein wird wegen dieser "Sperenzchen" vom BSSB weg zu einem anderen VErband gehen.

    Anfang Februar ist Abstimmung. Schaun mer mal.

  18. ABSCHLIESSEND:

    Ja ICH ( persönlich, Verbandsunabhängig) hab ein Problem damit!!!!

    Wenn jemand aus einer BDS-Abteilung/Verband Austritt, UND in einem anderen Verein/Verband die Waffen sportlich nutzt/nutzen kann/ nutzen könnte( wmm es irgendwie möglich wäre!!), soll er sie behalten, ABER wenn er sie nicht nutzen kann, wofür im Sinne des Bedürfnisses als Sportschütze brauch er die Waffe(n) dann noch?

    308068[/snapback]

    Ich möchte, FÜR MCIH zum letzten mal, das oben nochmal aufgreifen:

    Es ist noch nicht allzulange her da brauchte man gar keinen Verband um ein Bedürfnis zu bekommen. Man ging regelmässig schiessen und konnte auch Vereins/Verbandsunabhängig durch privates Schiessbuch ein Bedürfnis nachweisen und auch erreichen.

    Genau das da oben ist das Ergebnis das herauskommt wenn man dem ****

    eine Uniform anzieht oder einen Posten zuweist. :021::021: ... oder doch lieber :crying::crying:

  19. Schönes Beispiel solidarischen Denkens unter Sportschützen  :chrisgrinst: -

    hoffentlich lesen es viele und machen sich ihre Gedanken drüber  :cool3: .

    Mouche

    308053[/snapback]

    Und das ist noch nicht mal das einzige Beispiel hier.

  20. @smithy

    - Ich sehe, hier besteht Klärungsbedarf...

    305091[/snapback]

    Deshalb hab ich ja oben gesagt: Ist nicht bös gemeint. Es besteht WIRKLICH Klärungsbedarf :)

    Interessant sind allerdings die rechtlichen Konsequenzen.

    - Ist man als registrierte Aufsichtsperson jetzt für jeden Sch... verantwortlich, der auf dem Stand passiert?

    - Darf man überhaupt noch selber mitschießen, wenn man der einzige ist, der das Goldene Kärtchen hat?

    usw...... Da gibt es noch mehr Fragen. Ich habe z.B. das Thema woanders angeleiert weil ich die obige Bescheinigung von ERSTverein habe. Für mich stellt(e) sich sogar die Frage ob das goldene (äh...blaue) Kärtchen für den ZWEITverein gilt.

    Aber ich denke mal, und auch andere gute Begründungen sind gekommen, dass BSSB eben BSSB ist. Egal ob bei Verein A oder Verein B.

  21. Und wenn ein Verband behauptet, sein Kurs berechtige dazu, allein auf dem Stand zu schießen, dann sagt das nur, daß der Verband den § 11 Abs. 3 AWaffV nicht kennt, was wiederum ein merkwürdiges Licht auf die in diesem Kurs vermittelten Kenntnisse wirft.

    gruß barlow

    305027[/snapback]

    Hallo Barlow.

    DER VERBAND behauptet das ja nicht. Das behaupten einige HIER (und das ist jetzt nicht böse gemeint; die Verunsicherung ist gross)

    Und auch wenn Du im Schuetzen-Forum die Bayern als des lesens unmächtig hinstellst ist es halt einfach so dass wir nun mal bei dem Verband sind und uns an DESSEN Vorgaben auch richten müssen.

    Und damit alle mal wissen um was es bei dieser "Verbandsbestätigung" überhaupt geht hab ich meine "Bestätigung" mal abgeschrieben:

    "Herr Smithy wird vom o.g. Verein nach § 10 Abs. 3 AWaffV als verantwortliche Aufsichtsperson bestellt. Er ist im Verzeichnis der verantwortlichen Aufsichtspersonen registriert. Er hat den Nachweis der dafür erforderlichen Kenntnisse durch Bescheinigung des Bayerischen Sportschützenbundes vom xxx erbracht".

    Ich seh das nicht so dass ich da alleine schiessen darf oder dass ich keinen Verordnungstext lesen kann sondern ich seh das so dass ICH da zu was verdonnert worden bin. Ob´s mir nun passt oder nicht.

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