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Smithy

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Beiträge von Smithy

  1. Hallo Jungs und Mädels,

    habe neulich gehört, dass in manchen Vereinen die Eintragungen im Schießbuch(d.h. die tatsächliche Ausübung des Schießsports) bzw. die Unterschrift des Vorstandes von "weiteren Bedingungen" (wie z.B. Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen ...) abhängig gemacht wird. Damit will man scheinbar die Mitglieder zur Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen zwingen. So nach dem Motto: "Nur wenn Du beim Festumzug mitmarschierst, unterschreibe ich Dir die Einträge in Deinem Schießbuch....".

    Ist das rechtlich möglich bzw. ist die Unterschrift des Vorstandes im Schießbuch bzw. -nachweis einklagbar, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Einträge im Schießbuch korrekt sind?

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    Auf "hören" möcht ich ja im allgemeinen nicht (mehr) reagieren. Aber in DIESEM Fall:

    Frag mal den "Erzähler" warum bei ihm DER VORSTAND das SChiessbuch unterschreibt.

    Bei uns macht das die Aufsicht und von daher kann sows gar nicht sein :P

    (Oder sind wir gerade wieder beim Verbände/Vorstände kloppen ;) )

  2. Punkt.

    Carcano

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    Jaja, diese ewige Diskutiererei

    :016:

    noch dazu in einem Forum. :mad:

    Wer kommt denn auf sowas :traurig_16:

    Wie es - in der Praxis, nicht in der Phantasie - *richtig* läuft, hat Christian555 in diesem Thread nur wenige Postings vorher leicht verständlich erläutert.

    Christian555

    Den Passus mit der Datenspeicherung habe ich im Antragsformular gestrichen und auf den Kopien vermerkt, daß diese nicht zur Speicherung bestimmt sind.

    Der Passus ist auf MEINEM Formblatt gar nicht enthalten. Was soll ich jetzt streichen um es auch *richtig* zu machen?

    (Merkt eigentlich keiner dass es "überall" anders ist und deshalb so "Punkt, Schnautzehalt weil ich der beste bin" gar nicht geben kann??)

    Nochmal PS: Unser Bezirkssachbearbeiter ist über 70, der Landessachbearbeiter über 80. BEIDE haben gar keinen PC. Im Hinblick auf Datensicherheit müsste man nun was formulieren dass im Falle des Ablebens die Aktenordner (wo die Kopien bestenfalls abgeheftet sind) nicht der Erbmasse zufallen und in die Hände der Erben fallen.

    DAS wäre doch eine gute Aufgabe für *gewisse* Leute :)

  3. Vielleicht bin ich zu blöde aber ich kapier jetzt nicht den Zusammenhang zu diesem Thread. Mir gings nicht drum, was ich ins Antragsformular schreibe, sondern um die geforderten WBK-Kopien (nämlich alle!).

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    Hast ja recht :D .

    Da aber dort carcano und Frosch (alleine) derselben Meinung sind meine ICH dass er den meint. Vielleicht kommt ja noch ein anderer.

    Zum Thema:Mouche hat schon alles gesagt. Die Verbände fordern was anderes als das Amt. Und die Verbände unter sich handhaben das auch unterschiedlich.

    Hat man jetzt einen Verband der die WBK-Kopien "fordert" kann man sie beigeben und in 10 Tagen eine Bestätigung haben

    oder

    man kann versuchen sie zu "überzeugen" :rotfl2: dass es auch ohne gehen sollte.

  4. Hätte ja sein können, weil wenn der keine ordentliche Schreckschusswaffe mit Trommel hat bin ich gezwungen eine Walther P99 oder P22 zu kaufen.

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    Wenn er keine ordentliche mit Trommel hat würd ich zu einem anderen Händler gehen. Eine Trommel muss UNBEDINGT sein.

    Eine Schreckschuss mit Trommel hat ja viel mehr Löcher und da hallt das viel fülliger als mit EINEM Loch wie in der Pistole.

  5. ich schätz mal, dass liegt daran, dass mancheiner ein sehr dünnes fell hat und sich das ein oder andere zu sehr zu herzen nimmt. vielleicht sollte man einen  psychologischen "führerschein" für forenbenutzung einführen :blink:

    -sig

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    Weil die anderen immer alles falsch machen. Gelle!!?

  6. Hallo Mausebaer und Ripper

    er redet von Lohnkosten in Tschechien und Preiserhöhungen in Amerika.

    Was hat das mit eurem deutschen Gehalt zu tun?

    Und viele reden hier ja von Waffen und Munition. Ich habe 2 Amerikanische, 2 Schweizer, eine Finnische und 2 Deutsche Waffen.

    Steht also 5:2 dass ausländische Kosten bei mir durchschlagen.

    Edit: Auch dass Händler nicht auf Dollarkurse reagieren (wenn´s um Dollarpreise geht) kann ich nicht bestätigen. Da hatte ich endlich mal Glück. Jedenfalls habe ich im April 2004 fast 200 Euro weniger bezahlt als ein Bekannter für DIE SELBE Waffe ein paar Monate vorher :tramp4:

  7. Also positive Berichtserstattung.

    Sehr schön!

    MaWo

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    Ja, auf jeden Fall. Nix hinterhältiges, rechtliches oder böse Waffen oder so. Ganz im Gegenteil, sachlich als "Bericht" gemacht. Schon die Einleitung dass BM einer der ältesten Berufe ist weil man früher Waffen brauchte um sich zu ernähren........ war wie die Sendung mit der Maus.

    Leider war der Bericht halt auch nicht gross tiefgründig dass man mal einen Mechanismus oder den Bau von Waffen gesehen hätte.

    Naja, KURZbericht halt.

  8. Und, wie wars?

    MaWo

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    Ein 10 Minuten-Bericht. Man sah die Werkstatt, Merkle hat 2 Löcher gebohrt. Dann Fragen beantwortet WAS denn ein Büchsenmacher macht. Dann hat man schöne Revolver gesehen und die Reporterin hat aufgelegt geschossen. Kommentar: Bua ist das laut.

    Wie ein Kurzbericht in Regionalsendern halt. Aber immerhin :appl:

  9. Wahrscheinlich muss da BW erscheinen, im RP ist nichts von einem solchen Bericht zu finden.

    Dafür kam bei RP damals GF.

    Gruß

    MaWo

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    Das sind andere, da hab ich noch 2

    "SÜDWEST BW" und

    "SÜDWEST RP"

    Edit: LÄUFT GRAD

    auf dem Programm das bei mir SÜDWEST BW heisst. Jetzt ist grad der Chirurg da.

    Im Logo erscheint <<BW

    BIN NOCHMAL DA: ES KOMMT NOCH. Jetzt ist grad Landesgartenschau da und später kommt das. Auf dem <<BW

  10. Überregulierung ist nichts. Kommt nur darauf an was Überregulierung ist.

    Ich betreibe den Schiessport zwar nur aus Hobby aber ernst.

    Wenn ich da um mein Leben fürchten muss hört sich der Spass auf. Das betrifft diejenigen mit geschlossen abgelegter Waffe genauso (er hatte sie ja geschlossen WEIL "mehr als bei euch" drin war) wie den der mit der Waffe in der Hand ruft "Ihr könnt schon vorgehen, die ist leer".

    Wenn noch ein paarmal was passiert brauchen wir uns aber darüber was "angemessen" ist nicht mehr zu unterhalten.

    PS: Weil es bei uns so abläuft dass wir zum Scheibenwechsel nach vorne gehen müssen. Es hat sich also so eingebürgert dass 2 mal 5 Schuss gemacht werden, dann wird abgelegt und die Scheibe gewechselt.

    Und jeder der noch was nachschauen, probieren, verdrehen oder eben eine Patrone "aufheben" muss stört die Sicherheit.

    Dazu gibt es eine Fummelzone die aber ausserhalb des Schützenbereichs ist.

  11. :icon14:

    Ich habe ja auch nicht gesagt, daß BDS-Schützen sich schlecht benehmen :D . wenn es dem Standbetreiber recht ist, dann mal los. Bei uns ist es zur Zeit nicht möglich, wobei wohl erstmal keiner etwas sagen wird, wenn man mal den Revolver voll lädt. Nur ablegen sollte man ihn so nicht... :P

    Gruß

    Klaus

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    Nochmal kurz: Obwohl auch ein geschlossen abgelegter Revolver nonsens und verboten ist ist er mit ENTSPANNTEM Hahn weniger Furcht einflössend als DIESE geschlossen und mit GESPANNTEM HAHN abgelegte Pistole.

    Noch dazu weil GENAU DIESE Waffe eine Woche vorher auf dem Einschiessbock noch "gedoppelt" hat. (Prellschlag?? Aus der Hand hatte er komischerweise noch keine Probleme).

  12. Wenn jemand eine geladene Waffe ablegt habe ich auch

    Absolut kein Verständnis  :016:

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    Ich auch nicht. Aber nochwas: Das ist TROTZ Aufsicht passiert weil er den ehrlichen Augen nach dem Kommando "Sicherheit" getraut hat.

    Wenn man jetzt als Aufsicht alle 20 Stände abklappert um nachzusehen ist es auch wieder nicht recht. Man hats nicht leicht... :D

  13. Die DSB Sportordnung interessiert mich aber nicht. Ich schieße nach BDS-Sportordnung. Und wenn du die Standordnung ganz genau liest, da steht: "der jeweils gültigen Sportordnung" - daß damit

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    Und Old Hand hat ja nicht gesagt nach WELCHER Sportordnung er schiesst.

    So geht halt jeder von "seiner" aus :blink:

    Und "Blockwarte" gibts doch beim BDS gar nicht :) Also dachte ich......

  14. @ Völker

    Ok, ich war etwas "faul".

    Also: Nach der Standordnung wird entsprechend der "Sportordnung" geschossen.

    Die Sportordnung regelt ein Dutzend mal das nur 5 Patronen geladen werden dürfen.

    2.0.3.1.1.2

    2.0.3.1.1.3

    2.0.3.3.3

    2.40.3.1

    ........

    ........

    .........

    Ich habe das aber schon auf vielen DSB Ständen erlebt das die

    Leute bei mehr als 5 Schuss im Mag doch sehr erbost wahren

    Erst letzte Woche habe ich beim Auswerten (vor den Schützenständen) erst im Nachhinein gesehen dass eine geschlossene Waffe abgelegt war. Auf meine Anfrage warum geschlossen erklärte er dass er "noch was drin hat" weil er mehr geladen hat und noch was "probieren" muss. Wir sollen uns aber nicht stören lassen.

    Da bin ICH erbost.

  15. Da wurde doch auf dem Schießstand ein Revolverschütze von der Standaufsicht darauf hingewiesen, daß die (sechsschüssige) Trommel auf dem Stand grundsätzlich nur mit fünf Patronen geladen werden dürfe.

    Und auf meine Frage wo das denn stehe "das steht in jeder Schieß- und Standordnung"

    Kann das jemand bestätigen? Oder war da mal wieder der typische Blockwart am Werk?

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    Ne, beim DSB steht das so in der Standordnung. Wer dieser zuwider handelt ist vom STand zu verweisen.

    So, und nu feste drufff

  16. Die Tipps mit dem ausschneiden des 8er Ringes sind super...

    Werde ich sofort mal testen,man lernt nie aus...

    Heinz

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    Da ich mich (normalerweise ;) ) nicht mit fremden Federn schmücke gebe ich das Lob weiter an Klaus-Peter König, Autor des Buchs "Zielen, Schiessen, Treffen" (Motorbuch Verlag)

  17. Er hätte ja durchaus aus seinem Schätzchen ein Deko-Modell machen können und sich ansonsten auchmal auf Schießwerttbewerbens ehen lassen können. Dann ist doch die Befürwortung für weitere Waffen durch einen Verband meist kein Problem, oder?  :confused:

    333966[/snapback]

    Nein, geht nicht. Er schiesst regelmässig Rundenwettkämpfe. Er schiesst auch bis zur BM. Dann hört er auf weil er sich die Landesmeisterschaft mit dem Stress für die hinteren Plätze nicht antut. (letzter Wettkampf war 382 :icon14: ).

    Das wollte ich nur klarstellen. Nach den neuen Richtlinien des DSB bekommst Du eine "Ersatz"waffe. (gleiches Kaliber für gleiche Disziplin) nur bei "grossen Wettkämpfen".

    Bin jetzt zu faul zum Nachschauen aber da glaub ich steht sogar was von international.

    Jedenfalls für die Rundenwettkämpfe und für die Bezirksmeisterschaft DEFINITIV nicht.

  18. Was ist denn mit dem Fakt, das nach 30 Jahren verschleisstreibendem, aktivem Schiesssport Deine Kanonen auch fix und fertig sein können und Du mit Bestätigung von einem Büchsenmacher das die Kanonen verschlissen sind und frischer Bedürfnisbestätigung, selbstverständlich das Recht hast, diese durch Neukäufe zu ergänzen und keiner kann Dich zwingen die Waffen mit denen Du Jahrelange Erfolge gefeiert hast deshalb abzugeben oder zu vernichten.

    332575[/snapback]

    Das kannst vergessen. Ich kenn da 2 Fälle: Einer hatte Laufaufbauchung. DA er den Revolver dem Amt nicht schenken wollte und dem BM für die "Vernichtung" nicht auch noch Geld zukommen lassen wollte hat er ihn selbst zersägt (müssen).

    Gar nicht so einfach eine Waffe in so viele Stücke zu zerschneiden dass eine Vernichtung anerkannt und ein Bedürfnis für Ersatz ausgestellt wird.

    2. Fall gesprengte Trommelkammer. Austausch der Trommel hätte soviel wie eine neue Waffe gekostet. Also wollte der gute die Waffe behalten. Nicht möglich hiess es, dann bekommt er nix. Jetzt war der gute Mann aber sogar WaffenSCHEINbesitzer und Bewacher unserer blaublütigen Kinderlein (Fürstin).

    Er musste sich von ihm trennen sonst hätte er keine neue Waffe bekommen und gleichzeitig den Job verloren.

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