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Smithy

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Beiträge von Smithy

  1. Hallo

    ich verwende das Brake Free seit 6-7 Jahren und kann dazu was sagen wink.gif

    Zum ersten: Er hat Dir da was ganz wertvolles geschenkt. Ich habe für 480 ml um die 40 DM bezahlt. Verkaufst Du da was?

    Also: Brake free CLP ist ein Reinigungsöl. Es ist sowohl zur Reinigung (muss man halt etwas einwirken lassen) als auch zur Schmierung geeignet. Es greift die Brünierung NICHT an.

    Der Absatz der sich bildet sich wegen der vielen Schmieranteile (Teflon usw) Deshalb muss man das Öl vor jeder Anwendung schütteln. (steht auch auf der Dose).

    Brake-Free wird von Hämmerli und anderen führenden Waffenherstellern seit MINDESTENS 10 Jahren (vorher habe ich noch nicht geschossen) in der Bedienungsanleitung empfohlen.

    DESHALB bin ich auch darauf gekommen.

  2. In Antwort auf:

    Wird 6/2 in Bayern grundsätzlich eingetragen?


    Zu dem Thema läuft in Nürnbeg gerade ein Verfahren. Entweder deswegen oder warum auch immer wird´s zwar eingetragen aber nicht "streng" gehandhabt. Sprich: Ein Kumpel hats "probiert". Hat sich 3 Waffen innerhalb von 2 Monaten gekauft. Die wurden mit dem Hinweis "im nächsten Halbjahr gibt´s dann aber nur mehr EINE.." trotzdem abgestempelt.

  3. In Antwort auf:

    Oh ja, sie hat einen gewaltigen Vorteil. Keine 2/6-Regelung und in 30 Jahren Nostalgiewert


    UND sie lässt Diskussionen über die "Verbandstauglichkeit" von gewissen Waffen erst gar nicht aufkommen chrisgrinst.gif Und auch keine Diskussion über "Einzelfreigabe von Waffengattungen" (wer erinnert sich gaga.gif)

    Ne ne, nachdem gewisse Polizeidienststellen ja angeblich AZZANGEL.gif nicht mal das neue Waffengesetz lesen können (Jäger und Führen) lassen wir da mal gar nix aufkommen tongue.gif

    Bei so Umschreib-Aktionen weiss man nie was rauskommt. Als wir alle den Führerschein umschreiben liessen haben sie beim Sohn den 1-er (jetzt A) unterschlagen dafür hab ich den 12-tonner (CE) dazu bekommen. Ne ne. nix da. Was man hat gibt man nicht mehr her cool3.gif

  4. In Antwort auf:

    Wenn dem wirklich so ist, daß man die Schießnachweise nachträglich z.B. aus einem Schießbuch heraussucht und in das BSSB-konforme Formblatt nachträgt, ist wenigstens dieser Punkt machbar.


    Dem ist wirklich so, ich schwör´s wink.gif. Ich habe ja selber ein Schiessbuch. Trotzdem bin ich einen Sonntag nachmittag vor der Kladde gesessen. Warum? Weil ich in MEINEM Schiessbuch zwar alles mögliche eintrage, auch private Sachen aber da lasse ich niemanden unterschreiben. Da aber derjenige der Dir auf dem FORMBLATT unterschreibt wissen will ob das stimmt (zumindest bei uns wink.gif) habe ich die Daten aus der Kladde geschrieben und den Leuten dann (den UNTERSCHIEDLICHEN Aufsichten) das Formblatt hingelegt und gesagt sie sollen/können/dürfen ruhig mit den Einträgen der Schiesskladde vergleichen.

    In Antwort auf:

    Ist irgendwie kurios, wenn man vom LRA-Sachbearbeiter freundlich angesprochen wird, ob man denn nicht die alte WBK erweitern lassen wolle und dann vom eigenen Verband her Schwierigkeiten auftauchen.


    Naja, nicht Alle wollen ja die abgeänderte Karte. Ein Tip von mir: NICHT die alte abändern lassen sondern die alte behalten und die neue zusätzlich beantragen.

    Man kann zwar über dieses Thema trefflich streiten, ich bin aber der Meinung dass die alte gelbe WBK durchaus ihre Vorteile hat. wink.gif

  5. In Antwort auf:

    Mit der Begründung kann ich etwas anfangen, daß aber der Antrag vorerst abgelehnt wurde, weil demnach "zu viel" geliefert wurde, ist nicht nachvollziehbar. Daß das Formblatt auf der Homepage einsehbar war mag sein, ich wage jedoch zu behaupten, daß die Mehrzahl der Schützen kein Internet benutzt. Eine offizielle Erklärung des Verbandes per Rundschreiben gab es jedenfalls nicht dazu, zumindest wurde mir keins bekannt. Zudem: wenn man seit kurz vor Weihnachten dieses Formblatt haben kann, aber auf selbigem seit einem Jahr Schießen mit Datum, Unterschrift etc, nachweisen soll, dann beißt sich was.


    Naja, wenn ich jetzt nicht aufpasse werde ich wirklich noch der "Verteidiger" des DSB. Und der will ich WIRKLICH nicht sein. Aber zu obigem habe ich ja schon gesagt:

    -ZUVIEL geliefert ist für die schon ein Ablehnungsgrund weil die eben nicht so viel lesen wollen. Du müsstest es ja aus Deinen Schiessbüchern nur RAUSSUCHEN und neu zusammenstellen. "Mundgerecht" aufbereiten also. Dass sie es nicht genommen haben finde ich ja auch besch....

    Aber anscheinend wollen sie halt mit Ausnahmen erst gar nicht anfangen.

    -Dass das Formblatt nicht von den SCHÜTZEN zu eroieren war habe ich ja schon gesagt. Da hat schlicht und einfach euer Cheffe gepennt. Bei UNS wurde das übrigends duch den GAU publik gemacht.

    -Zum Zeitpunkt und "beissen"

    Warum beisst sich da was? Es soll wie gesagt eine NEUE Zusammenstellung sein die Du aus den Schiesbüchern -oder wer keins hatte- aus der Schiesskladde ZUSAMMENSCHREIBST. Wie gesagt, der Unterschied in der Sichtweise besteht darin dass man ja nicht seit einem Jahr das FORMBLATT führen muss sondern das Formblatt JETZT für einen zurückliegenden Zeitraum zusammenstellt.

    Generell verstehe ich Dich und Deinen Frust ja. Ich will das auch nicht gut heissen. Und dass Leute abgelehnt werden die´s nicht anders gewusst haben finde ich auch nicht richtig. Wenn Du meinen vorletzten Beitrag ansiehst wollte ich ja nur sagen dass es "einfach und schnell" geht WENN man diese Informationen und Anforderungen beachtet. Es waren ja mehr die gemeint die NICHT WOLLEN und nicht die, die´s aus welchen Gründen auch immer FALSCH gemacht haben. DAS finde ich auch hart.

    Mein vorletzter Thread ist auch deshalb entstanden weil ICH über den BSSB unter Beachtung der Vorgaben seit Weihnachten eine neue Gelbe und ZWEI Voreinträge erworben habe. Auf das einzige das ICH warten muss sind die WAFFEN crying.gif

    Wenn man nun bedenkt dass andere auf Bewilligungen warten weil Formblätter fehlen oder weil die Verbände nicht anderkannt sind odwer weil wasweisich ist, finde ich dass es beim BSSB gut läuft.

  6. In Antwort auf:

    weil dem Funktionär die Form der Schießnachweise nicht paßte. Wohlgemerkt wurden alle Nachweise in ausreichender Anzahl mitgeschickt, nur wollte man offenbar ein vom BSSB herausgegebenes, mir bisher nicht offiziell bekanntes Formblatt dazu haben.


    Also ich bin ja beileibe nicht der Verteidiger des BSSB. wink.gif

    Aaaber: Das Formblatt Schiessnachweis gibt es schon seit weeeeeeit vor Weihnachten. Es liegt seit Anfang an auf der BSSB-Homepage bereit. Ausserdem wenn Du es nicht kennst (ist ja normal, sag ich gar nix wink.gif) müsste zumindest Dein Vereinsfürst es kennen eek2.gifeek2.gif.

    Ich kenne sogar die Begründung dafür: Da man Schiessnachweise über ein Jahr mitliefern soll aber niemand ganze Bücher lesen will wurde das Formblatt geschaffen. DESHALB ist auch nur EIN SCHIESSTAG MONATLICH einzutragen. (ICH hätte es mit einer Woche vollgebracht). Es soll also Deine "Jahrestätigkeit" auf EIN DINA 4 Formblatt passen.

    ICH finde das vernünftig!

    In Antwort auf:

    Was mich hier bei WO stark verwundert: Früher wurden Vorstöße in dieser Richtung zu Ungunsten der Schützen förmlich in der Luft zerrissen und auf mögliche Wege verwiesen, heute scheint man sich auf einen gewissen Hang zur Hinnahme solcher Aktionen reduziert zu haben.


    Weil man den Sinn des oben gesagten verstanden hat??

    In Antwort auf:

    Ganz nebenbei hat sich laut Aussage eines Schützenkameraden die Gebühr mit Einführung der neuen Masche verachtfacht, womit soll das denn gerechtfertigt sein?


    Nana... entweder richtig rechnen oder nicht alles Glauben AZZANGEL.gif. Früher kostete es 10 DM, heute 20 Euro. Passt mir zwar auch nicht und ich weis auch nicht WER das bekommt aber nach Adam Riese ist es immer noch die Hälfte vom 8-fachen chrisgrinst.gif

    (Edit: Ausser Dein Bekannter ist nicht aus Bayern? Woanders sollen andere Gebühren herrschen. Aber SOWOHL Du als auch ICH sprachen ja vom BSSB wink.gif)

  7. In Antwort auf:

    Fazit:

    Superschnell und für den DSB eigentlich ungewöhnlich!!!!!


    Ne, eigentlich wie bei mir; also ganz "normal".

    Und dabei bist Du nicht mal aus Bayern wink.gif

    Aber jetzt sind wir wieder soweit: Trotz 8 WBK´s wurde Dir das Bedürfnis nicht verweigert. Wenn ich mich aber auf die "hinterbeine" stelle und aus "Prinzip" Unterlagen (WBK`s z.B.) verweigere weils "die gar nix angeht" kanns natürlich auch dauern wink.gif

  8. In Antwort auf:

    Meine Fragestellung war eine andere: Da ich davon ausgehe, daß der Verband die Kopien nicht rein spaßeshalber zum Ordnerfüllen verwenden möchte, befürchte ich eben, daß man aufgrund vorhandener Waffen Schwierigkeiten bei der Erteilung eines Bedürfnisses machen könnte.


    Ich versteh Dein Problem nicht ganz. VORHANDENE Waffen spielen bei der Gelben keine Rolle. Hast Du Angst die GRÜNE Mitzuschicken oder was?

    Ohne dieses Verständnis muss ich einfach pauschal sagen; NEIN ich kenne niemanden (Erstverein 400 Mitglieder, Zweitverein 40 Mitglieder) dem jemals irgendein Antrag abgelehnt wurde.

    Allerdings muss ich auch sagen wie Peter Becker. Man sucht sich eine Disziplin, dazu eine Waffe und dann begründet man warum diese Disziplin mit VORHANDENEN Waffen nicht geschossen werden kann.

    Und bei den zig Lauflängen, Abzugsgewichten, Schäftungen, Visierungen und wasweis ich dürftest Du wohl DA kein Problem haben.

  9. In Antwort auf:

    Es dürfen nur Waffen auf die gelbe WBK gekauft werden, die auch für eine Disziplin des Verbandes zugelassen ist dem man angehört. Um die Verbände zu entlasten hat man darauf verzichtet jedesmal eine Bescheinigung zu verlangen. Wird dies aber doch mal gemacht und man hat eine Waffe auf gelb gekauft die nicht regelkonform ist muss man sie wieder abgeben


    Also Leute das stimmt natürlich nicht. Ich mag zwar die selbe Diskussion nicht schon wieder durchmachen aber alle für die das wichtig sein sollte könne ja hier nachlesen:

    http://www.fwr.de/re_sportschuetzenwbk_2004_01.html

  10. In Antwort auf:

    " Für Vereine ist wichtig, dass wenn der Verein dem BDS beitritt, nicht alle Vereinsmitglieder dem BDS gemeldet werden müssen und somit beitragspflichtig sind. Der Verein kann auch nur alle seine Großkaliberschützen melden."


    DESHALB kommen wir nicht "zusammen". Bei uns ist das ganz anders und JEDER Schütze versichert und JEDER Schütze kann/muss das durch seinen Schützenpass nachweisen.

  11. Da komm ich jetzt nicht mit confused.gif

    Kann es deswegen sein dass ich von Zulässigkeit (der Veranstaltung) und Du von Zuverlässigkeit sprichst?

    Nochmal: Wenn irgendjemand nach den Regeln schiesst (wie Du ja sagst) ist er doch über den Verband versichert und die Versicherung kann sich nicht herausreden weil .."abweichend von der Sportordnung geschossen" (wie oben mal in den Raum gestellt wurde).

  12. Also nur nochmal weil ich direkt angesprochen wurde:

    Für so eine Frage mussten wir mindestens 8 Seiten DIN A 4 abliefern und hatten 3 Stunden Zeit. Auch wenn ich mich "verrant" haben sollte gibts dafür dann einen "Fleisspunkt" wink.gif

    Da eine Diskussion hierüber aber entweder vom Thema abweichen und/oder den Thread sprengen würde führe ich keine BGB-Debatte hier.

    Aber...kurve zum Thema.. grin.gif ich bin sowieso davon ausgegangen dass bei uns Mitglieder über den Verband und Gäste über eine Tagesversicherung versichert sind. Bei anderen Konstellationen kanns natürlich anders sein. Wobei sich dann aber schon fast die Frage der "Zulässigkeit" der Veranstaltung stellt. Weshalb wir da vielleicht auch etwas "runterfahren" sollten wink.gif

  13. In Antwort auf:

    dann gilt das grundsätzlich nur für vereinsmitglieder, die auch beim bds lv 4 als mitglieder gemeldet sind.

    es gibt aber immer noch in vielen vereinen genügend mitglieder, die -aus was für gründen auch immer- nicht bds-mitglieder sind.


    confused.gifconfused.gifconfused.gif

    Ich weiss ja nicht was der BDS da für "Eigenheiten" oder soll ich sagen für einen "Verhau" hat. Aber bei uns im DSB sind ALLE versichert. Entweder ist er Mitglied dann über den Verband oder er kommt als Gast dann über eine Tagesversicherung.

    Und wenn einer schiesst, dann im Sinne der Sportordnung. Das reine "Programmschiessen" wurde zwar -dem Herrn sei Dank- doch nicht in´s neue Waffengesetz eingeführt aber dennoch sind alle "Übungen" die bei uns durchgeführt werden durch die Sportordnung gedeckt. Auch ein "Training" mit der linken Hand -wie´s damals so schön diskutiet wurde-

  14. In Antwort auf:

    Um allen Zweifeln aus dem Weg zu gehen, kostet ja auch nicht die Welt ( EURO 200,00 per Anno bis 100 Mitglieder ) wurde deshalb vor 3 Jahren extern eine Haftpflicht- versicherung abgeschlossen, welche lt. dem Berater der Versicherung Risiken wie in diesem Thread angesprochen, abdeckt. Auch wenn ich etwas in den BDS Versicherungs-bedingungen hinsichtlich des Haftungseintrittes missverstanden haben sollte ( nur Haftung bei Disziplinen nach der BDS Sportordnung ) fühle ich mich dadurch auf der sichereren Seite.


    Ja klar, sicher bist Du so auf der sicheren Seite. Und wie gesagt, selbstverständlich habe ich "privat" auch noch eine Haftpflicht. Braucht man ja auch noch für andere Sachen wink.gif

    Aber wenn ich Deine "Spitzfindigkeit" (BDS-Disziplinauf DSB-SCheibe) genau betrachten würde ich in der Praxis es einfach als "Schiessunfall" darstellen. Ob da einer entgegen den Regeln rote Socken getragen hat muss ja nicht unbedingt im Unfallbericht stehen.

    Aber wie gesagt, meinetwegen kann sich auch einer gegen Impotenz versichern. Die Versicherungswirtschaft muss ja auch leben chrisgrinst.gif

  15. In Antwort auf:

    Wenn aber ein Dritter dir eine Kugel in den Fuss verpasst, wirst du dich auch an diesen wenden und nicht an den Verein.

    Sollte der Schädiger dann über keine Privathaftpflicht verfügen, wird es für ihn sehr teuer. Siehe wieder § 823 BGB!


    Klingt logisch, stimmt aber nicht!!!

    Auch der Schütze ist über seinen Sportverband versichert!!!!(In Deinem Beispiel derjenige der MIR die Kugel in den Kopf schiesst).

    Und das ist definitiv so. Als ich für meine Sprengstofferlaubnis die Bestätigung der Haftpflichtversicherung beibringen wollte (ja, ich hätte eine) sagte die Dame vom Landratsamt nur"Sie haben doch einen Schützenpass. Also sind sie doch über den Verband versichert. Da brauch ich die Bestätigung der Haftpflichtversicherung nicht".

    DARAUFHIN hab ich mir vom Verein mal die Unterlagen besorgt. Und tatsächlich, wenn ICH Dir eine Kugel in den Kopf schiesse bekommt Deine Frau 500000 Euro. eek2.gif Und dafür zahl ich pro Jahr 12,50 Euro Beitrag der mit meinem Mitgliedsbeitrag erhoben wird (über den Verein an den Verband an die Bayer. Versicherungskammer)

    Noch ein Beispiel: Meinst Du dass jeder Fussballer der dem anderen das Schienbein bricht privat haftet? Da gibt´s extra Regelungen für "Sportveranstaltungen". Dazu gehört auch der Schiessbetrieb. Und selbstverständlich auch das Training.

    PS: So ganz ganz nebenbei gesagt wäre der §823 BGB sowoeso die falsche Vorschrift. Auch wenn jemand in einem anderen Fall Haften müsste. Der 823 BGB bezieht sich auf Haftung bei Verstössen gegen ein Schutzgesetz (...eines anderen widerrechtlich verletzt (abs. 1) oder ..gegen den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz (Abs. 2). Schutzgesetze in diesem Sinne sind §12, §226, § 858, §§906-909, 1004, 1134, 1135 und 1215. Was die Bedeuten kannst ja selber nachlesen.

    (jaja,, in BGB wurden wir "getriezt" grin.gif)

    Aber das wir uns richtig verstehen: Eine private Haftpflichtversicherung ist gut und für viele Fälle unerlässlich. Für den Schiessbetrieb ist sie es jedoch nicht. Das ist genauso doppelt gemoppelt wie eine Fahrzeug-Insassen-Unfallversicherung (Wenn DU mitfährst und Du brichst Dir die Nase zahlt meine Haftpflicht; und nicht die Insassen, wenn ICH mir die Nase breche zahlt sie nicht weil der Fahrer und Familienangehörige ausgeschlossen sind. Also ANERKANNTERMASSEN unsinnig)

  16. Klar geht das über die Verbände. Allerdings nach unseren Versicherungsbedingungen über die LANDESverbände, womit wir wieder beim BSSB und der Bayer. Versicherungksammer wären cool3.gif

    In Antwort auf:

    wieso dann also privat versichern?


    Fragte ich ja auf der ersten Seite schon. Aber da hier einige sind die lieber alles doppelt moppeln und neben dem Waffen- auch im Versicherungsrecht Probleme aufwerfen die gar nicht vorhanden sind hab ich mich zurückgehalten wink.gif

  17. In Antwort auf:

    Wer hat Unterlagen zum Nachlesen?


    Warum geht Ihr nicht zum Vereinsvorstand und nehmt Einblick in die Versicherungsunterlagen?

    Die sind in jedem Verein vorhanden weil der Verein ja irgendwo versichert sein muss.

    Deshalb hat es auch keinen Sinn wenn ich z.B. die Versicherungsbedingungen der Bayer. Versicherungskammer reinstelle und euer Verein woanders versichert ist.

  18. Ach Mann... warum habt Ihr nicht vor 14 Tagen gefragt. Da hab ich meinen Jahrzentelang aufgehobenen Versicherungszettel als "Gastschütze" weggeschmissen crying.gif . Sonst hätte ich´s abschreiben können. Jetzt muss ich es aus dem Gedächtnis sagen. Also:

    Soweit ich das verstanden habe muss ja der VEREIN über den Schützenbund versichert sein. Bei uns ist es sogar so dass der Versicherungsbeitrag extra aufgeschlüsselt ist. Es ist also sowohl der Verein als auch der Schütze versichert. Wenn ich nun als Schütze Aufsicht habe ist das die gleiche Versicherung und der gleiche Fall als ob ich selbst schiesse.

    Die Auskunft "mit seinem persönlichen Vermögen" ist damit schon vom Tisch.

    ENTWEDER haftet also MEINE Versicherung oder die des VEREINS.

    Aber vielleicht hat ja jemand Zugang zu einem Versicherungsschein für Gastschützen.

    Nachdem mit mein Sportleiter erst letzthin gesagt hat dass wir auch über die gleiche Versicherung versichert sind wenn mir auf dem Weg zur Schiesstätte was passiert, wenn mir am Parkplatz vor dem Schützenheim ein Baum auf´s Auto fällt, wenn ich beim Einrenken des Rolltors meine Hose zerreisse usw. dürfte es wohl der VEREIN sein.

  19. Ok ich mach den ersten blush.gif

    In Antwort auf:

    B-Schrank (laut Schild an der Tür), 31 Kg, NICHT an der Wand befestigt, ist für bis zu 5 KW zulässig?


    Ja, ICH hab das auch so.

    Bei der Behörde schriftlich so angezeigt und ok gekriegt (im Rahmen eines Antrags)

    Ganz nebenbei: Dem Versicherungsvertreter vor Ort gezeigt und samt Inhalt für 75.000 DM versichert. (ist nicht gefragt, ist aber so) blush.gifblush.gif

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