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Smithy

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Beiträge von Smithy

  1. Volle Zustimmung icon14.gificon14.gif

    Vor allem hier

    In Antwort auf:

    Wenn sowas häufiger vorkommt, sehe ich die Gefahr, dass das WaffG dahingehend abgeändert wird, dass auf die neue gelbe WBK wirklich nur noch Waffen erworben werden dürfen, für die es in der Sportordnung des eigenen bzw. irgendeines Verbandes eine Disziplin gibt. Und dann ist im wahrsten Sinne des Wortes "Schluss mit Lustig",


    stelle ich mir auch die Frage ob das nicht schon mit Verwaltungsvorschriften "klargestellt" werden kann.

    Wenn wir hier so viele "Mitleser" haben wie immer befürchtet wird habe ich vor allem seit dem Thread "neue gelbe -nur mit Waffen eines Verbandes" die allergrössten Bedenken.

  2. In Antwort auf:

    dann freuen wir uns, daß in Bayern die Uhren anders gehen.


    Ich glaub kaum, dass in Bayern die Uhren anders gehen. In Bayern wird nur nicht soviel darüber "geschwatzt".

    Bei meinen zig Links die ich zum Thema gefunden habe (deshalb auch aus Versehen der falsche Beitrag von 2003) habe ich noch viel viel "härtere" Sachen gefunden. Unter anderem dass Beckstein fordert der Informationsfluss über die Erkenntnisse der Abhörungen eek2.gif müsse viel viel schneller gehen. Er bemängelt die lange Zeit die verstreicht bis die "Erkenntnisse" zwischen BKA, örtlicher Polizei, STeuerbehörden eek2.gif und "anderen Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit" ausgetauscht werden.

    Deshalb hab ich wohl auch ein bischen "säuerlich" reagiert weil ich mir nicht vorstellen kann dass der Herr Richter zumindest die gleichen Möglichkeiten habe wie ich. Wenn er wirklich was tun wollte hätte er doch sicher noch weitere "Quellen".

    Dass präventativ abgehört wird ergibt sich übrigens auch aus Urteilen die festgestellt haben dass der Geschädigte (Abgehörte) im Nachhinein über die "Massnahme" zu informieren ist. Und URTEILE entstehen ja nur in den Fällen in denen es bemerkt wurde und man sich dagegen gewehrt hat.

    Was meinst Du wie viele es dann gibt die nichts merken crying.gif

  3. Jo, das war 2003.

    Jetzt haben wir 2004 und es sieht SO aus:

    Niedersaechsischer Landtag beschliesst neues Polizeigesetz

    Der niedersaechsische Landtag hat die praeventive Telefonueberwachung und den gezielten Todesschuss in das Polizeigesetz des Landes aufgenommen. Niedersachsen erhalte damit das modernste und effektivste Polizeigesetz Deutschlands, so Innenminister Schuenemann (CDU).

    Ausschnitt aus hier:

    http://www.germnews.de/archive/gn/2003/12/10.html#7

  4. Glaubst Du Murmelgiesser nicht oder was?

    In Antwort auf:

    ich habe es schon am eigenen Leib erfahren.


    Bist Du schon auf die Suche bei google gegangen wie ich´s gleich am Anfang gesagt habe?

    Da sind auch Quellen von Zeitungen, den Grünen, des Bundestages usw. angegeben.

    Oder willst Du Abhörprotokolle die beglaubigt, unterschrieben und gegengezeichnet sind 021.gif

  5. Doch, dass muss es schon geben. Versuch´s mal über Visier.

    Ich erinnere mich an einen Visier Artikel wo ein Maler mehrere Monate abgehört wurde weil die Worte Pistole (Sprüh) und Stoff (war wirklich Textil-) gefallen sind.

    Weiterhin erinnere ichmich an einen Bericht (nicht von Visier) wo ein Vater und sein Sohn sogar SCHADENERSATZ bekommen haben weil sie zu unrecht über längere Zeit abgehört wurden.

    Edit

    Gib mal bei google "Telefonüberwachung in Deutschland" ein. Da bekommst Du soviel dass Du nicht mehr mitkommst.

    Hier der ERSTE Beitrag:

    http://www.u2006.org/forum/messages/152.html

  6. Ja, muss meinen Beiden Vorrednern leider zustimmen.

    Als mich mein Feuerwehrler nach dem Befüllen meiner Pressluftflasche aufgeklärt hat dass das nun eigentlich Gefahrgut und deshalb bla bla... wusste ich dass das alles nicht so einfach und trotzdem "strafbewehrt" ist.

    Übrigens so wie ich das verstanden hab muss ich das nicht als Schütze sondern als Autofahrer wissen confused.gif

  7. Ja, kann euch nur recht geben. Ist zwar schon wieder OT aber weils´s so schön passt.

    Habe letztens einen Bericht über einen "ICH-AG`ler" gesehen. War zuerst arbeitslos und hat sich mit Hilfe des Arbeitsamtes selbstständig gemacht. Er machte ein "Hundetaxi" auf und betreut Hunde wenn die Herrchen keine Zeit haben.

    Arbeitsamt fand Idee super und hat gleich 600 Euro monatlichen Zuschuss bewilligt und ausgezahlt. Alles Bestens???

    Nach ein paar Wochen kamen Gewerbeaufsichtsamt weil er jetzt ja ein Gewerbe hat. Dann musste er den "Personenbeförderungsschein" machen weil ja mal eine Oma mitsamt Ihrem Hundchen zum Tierarzt mitfahren könnte. Dann kam..... dann kam......

    Es war der Wahnsinn. Der Mann hat´s wieder aufgegeben weil die Gebühren für die ganzen "Erlaubnisse" und Genehmigungen über 6000 Euro gekostet hätten.

    JETZT kriegt er wieder Stütze und das sind statt 600 Euro halt 1600 Euro monatlich 021.gif

  8. In Antwort auf:

    machen sich die Bundesländer halt dran, entsprechende Erlasse zu fertigen.


    Ja was jetzt... Hat Alischa jetzt doch recht dass du aus einem "fremden" Bundesland nicht alles weisst oder haben wir jetzt wieder Bundesrecht???

    Du drehst Dich wie die Fähnchen im Wind confused.gif

  9. In Antwort auf:

    Wobei wir nicht vergessen wollen, dass Hamster sich strafbar macht, wenn er diesem Tip folgt!

    Solche Tips(Aufforderung zur Straftat?!) sollten wir hier doch lieber lassen......


    Also so abwegig und so dramatisch ist das nicht. Wir sollten uns nicht selbst verrückt machen. Der geschilderte Fall ist einem Bekannten von mir passiert, das alte Ding hing schon "seit jeher" in Opas Häuschen an der Wand. Über das wie und wo hat sich der Bekannte erst im Zusammenhang mit den neuen Aufbewahrungsregeln Gedanken gemacht. Da Opa auch noch recht rüstig ist und sich jegliche Fragen über das "Drumm" verbat wurde da auch nicht nachgegangen.

    Wenn Opa irgendwann das zeitliche segnet hat der Bekannte genau das angesprochene Problem.

    Hamster, Du wirst aber verstehen dass ich nicht sage wie´s weiterging.

  10. In Antwort auf:

    Da irrst du aber gewaltig! Jede Polizeistation kann das SEK anfordern das entscheidet bei Bedarf der Einsatzleiter z.B. bewaffneter Banküberfall.

    Im Klartext: Der Leiter der Waffenrechtsbehörde ordnet die Überprüfung des Schießstandes am... an und da Schußwaffen im Spiel sind fordert er über den Dienstweg ein SEK an und er bekommt es.Also sind wir wieder bei der "Stadtmacht".

    Sobald Schußwaffeneinsatz möglich ist kann jeder Polizeimeister ein SEK anfordern.


    Ok, ok, wenn das SO ist, das wusste ich nicht.

    Wenn bei uns eine "schiesstandprüfung" ist kommt die Dame (ca. 25 Jahre) immer alleine

  11. In Antwort auf:

    Dies soll nun wieder kein Versuch sein, den Vorfall den Roten in die Schuhe zu schieben,


    Würde auch nicht klappen. Oder kann das SEK (Staatspolizei) von jedem Sachbearbeiter einfach so angefordert werden? Zumindest die "Anforderung" muss doch auch von "Staatsseite" befürwortet werden; womit wir wieder bei der Staatsmacht (und nicht Stadtmacht) wären.

  12. In Antwort auf:

    Und: Solange wir hier nicht amerikanische Verhältnisse in bezug auf die Amtshaftung bekommen,


    Nun, vielleicht wurde ein erster Schritt ja schon getan. Vor ca. 3 Wochen jedenfalls hörte ich zum erstenmal dass ein Mann und sein Sohn Schmerzensgeld bekommen haben weil sie über ein halbes Jahr ZU UNRECHT abgehört wurden.

    War der erste und einzige Fall wo ich gehört habe dass jemand in Deutschland Schmerzensgeld für Unrecht der "Obrigkeit" bekommen hat.

  13. In Antwort auf:

    Ich nicht. Noch nie. Auf keinem Antrag und bei keiner Behörde, bei der ich jemals was waffen- oder jagdrechtliches beantragt habe.


    Sei vorsichtig mit dieser Aussage.

    Du hast es zwar SO nicht DIREKT unterschrieben, Du hast aber zigmal bestätigt dass Du sachkundig bist und da gehört ein bischen Gesetzeskunde dazu.

  14. In Antwort auf:

    Dort wurde die sichere Aufbewahrung gegenüber dritten gefordert, also nichts mit der Büchse an der Wand.


    Klar war das erlaubt. Frankonia hatte im letzten Katalog sogar noch so absperrbare Wandhalterungen im Katalog.

    Aber der Rest ist gut erklärt. Mit der Meldung spart man sich halt eventuell den Besuch.

  15. In Antwort auf:

    Was mache ich aber wenn ich keinen Kaufvertrag habe oder im Tresor das Typenschild fehlt?


    Ganz einfach. Wie gesagt, MELDEN! Du meldest ja nur dass Du die Waffen jetzt vorschriftsmässig aufbewahrst. Dass ich den Kaufvertrag oder Photos einschicken muss hat ja keiner gesagt.

    Wenn allerdings im Falle einer Kontrolle das Typenschild fehlt hast Du schon Probleme. Da wurde zwar mal gesagt dass in Bayern die Kripo den Tresor dann beurteilen würde, das stimmt aber nicht. Jedenfalls wusste unsere Dorfkripo nichts davon.

  16. In Antwort auf:

    @ Smithy - dank für Deine Unterstützung in einer Sache, die für mich zu den wenigen gehört, die eindeutig im Gesetz stehen.


    Danke, Danke... smirk.gif

    Nicht böse sein aber ich dachte mit "aus kollegialen Gründen.." mehr an Kalimero.

    Es könnte ja sein dass hier jemand eine Frage stellt und dann nach der Antwort handelt.

    Und deshalb musste leider in der Weise klargestellt werden wie die Rechtslage ist.

    Oder meint Ihr Kalimero könnte sich dann rausreden ...."hat man mir im WO-Forum so gesagt.... grin.gif

  17. In Antwort auf:

    Hochgeschätzter Mouche: Sorry, das ist Unsinn.

    Wenn die Behörde mir eine OWi zur Last legt, gelten dafür sinngemäß die Spielregeln des Strafprozesses und das heißt, ich lehne mich zurück und warte, was kommt. Möge die Behörde eruieren, wann ich welche Waffe wo wie gelagert habe.


    Also DAS ist nun Quatsch (Verzeih aber ich bediene mich nur DEINER Ausdrucksweise) . "Sinngemässe Spielregeln" gibt es dann nicht mehr wo "spezielle Spielregeln" gelten. Und da das so wie ich oben geschrieben habe (WER... HAT die Aufbewahrung zu melden...)im GESETZ steht kannst Du mit "analogen Spielregeln" eben NICHT MEHR DAHERKOMMEN.

    Wie Sindbad schon sagte, das ist zwar ein Theoretischer Fall aber halt für diesen Fall TATSÄCHLICHE Regelung.

    Ich versteh ehrlich gesagt nicht dass man sich noch streiten kann wenn schon mal was KLAR und KONKRET geregelt ist. Ist doch im Waffengesetz eh die Ausnahme confused.gif

    Und wie gesagt, ich kenne in meinem (kleinen) Bekanntenkreis schon einige Fälle für die dies zutrifft. Meiner einer (hab ich schon geschrieben), mein Nachbar, Jäger, keine Kinder, Waffen jahrelang an der Wand usw.

    ALL diese Fälle HABEN laut Gesetz zu melden. Ob´s dann kontrolliert wird oder ob sie Dir einen Strick draus drehen ist ja eine andere Sache.

    Kalimero wollte wissen wie´s ist und SO ist es halt!

    @Werni

    Richtig erkannt icon14.gif

    Nachtrag:

    Aus kollegialen Gründen

    hier die Textkopie des § 36 Abs 4 WaffG neu. Kannst Dir ja selbst Ein Urteil bilden ob das nun "Käse" ist oder nicht:

    "(4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und

    Besitz ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer

    Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis

    zum 31. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer diesen

    Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der

    zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen."

    Die OWI-Vorschrift gegen Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung spar ich mir.

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