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Smithy

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Beiträge von Smithy

  1. Zum Schluss meinte er, er wird mit dem RP Rücksprache halten und sich bei mir melden.

    Er sagt, er hätte Rücksprache mit anderen Ämtern gehalten, welche das waren, wollte er mir auch nicht sagen.

    Was nu?? ERSTERES wäre Regierungs präsidium und für das Landratsamt durchaus die RICHTIGE Stelle da übergeordnet und Widerspruchsstelle.

  2. ... es gibt da ja noch den vom bedürfnis umfassten zweck... das meint er wohl.

    ich wünsche ihm auf jeden fall viel erfolg und empfehle trotz vieler rechtsanwälte im bekanntenkreis den eintritt ins FWR. das kostet 12 euro im jahr.

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    Aber grad der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" (bei Sportschützen) ist doch ein Grund FÜR eine "Jagd-Waffe". Wenn er denn Jäger UND Sportschütze ist.?

  3. Mal sehen , was draus wird, aber wenn er es weiterhin ablehnt, wirds eklig.

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    Für WEN?

    Warum zählst Du nicht als Jäger? Kein JJS gelöst?

    Warum bringst Du statt der "Argumente" der Zweckentfremdung (was´n das?) nicht das Argument dass die Sportwaffen nicht als Fangschusswaffen geeignet sind (Sportabzug; Sicherheit, Feinjustierbare Visierung nicht geländetauglich ect.)

    Fragen über Fragen. Diese werden aber sicher geklärt weil das RP (Rücksprache) auch weitere Informationen braucht als die die "wir" jetzt haben.

    Und noch ein "Tip".

    Bei freundlichen Diskussionen andere Worte wählen als in der Überschrift und hier. Und der Hinweis auf die vielen Anwälte im Bekanntenkreis würde bei mir (auch Verwaltungsbeamter) auch nicht helfen. Eher im Gegenteil ;)

    auch schriftlich wollte er mir nichts geben, zwingen kann ich ihn nicht dazu

    Quatsch. Wenn Du einen Antrag stellst (schriftlich; nicht mündlich mal "anklopfen") bekommst Du auch eine SCHRIFTLICHE Antwort in Form eines Bescheids.

    Wenn nicht kannst Du Untätigkeitsklage einreichen. Deine Anwaltsfreunde wissen das ;)

  4. Bravo, man kann es nicht besser formulieren. :appl:

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    Jetzt bist mir zuvor gekommen: Ich wollt nochmal editieren ;)

    Deshalb ein Nachtrag:

    -Und wenn es im neuen SprengG in BLINDENSCHRIFT steht und die Sachbearbeiter nicht reinschauen oder Ihre Stempel weiterhin benutzen oder a´la Gelbe WBK trotzdem ihr eigenes Süppchen kochen ändert sich gar nix :heuldoch:

  5. War nicht die Ausgangsfrage ob die Einschränkung rechtmässig ist ?

    In der Schule war in so einer Situation der Spruch:

    Ganymed, setzen, Thema verfehlt, 6...

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    Ja, die Ausgangsfrage war so.

    Und die Zusammenfassung lautet:

    Die Einschränkung ist rechtswidrig.

    Und da das MEHRMALS gerichtlich festgestellt wurde (suchst Du im Forum unter "Kaliberbeschränkung"; gibts nen Link zu einer Anwaltskanzlei mit Urteil) hat das Bundesinnenministeruim auch an die Länderinnenministerien geschrieben damit diese es auch kapieren (guckst Du BMI vom 21.10.2003 (AZ. IS 7a - 681 003-1/13) an die IM der Länder).

    Da es immer noch nicht alle kapiert haben solls im neuen SprengG nochmal konkretisiert werden :o

    Das ist alles.

    Es gibt also KEINE Erlaubnisse erster und zweiter Klasse. Es gibt nur Sachbearbeiter die schlafen/rechtswidrige Auflagen draufstempeln, Sachbearbeiter die NICHT schlafen und Erlaubnisse gleich ohne Einschränkung erteilen und Sachbearbeiter (wie meine) die zwar draufstempeln aber das wieder streichen wenn man ihnen Urteil und BMI-Schreiben zitiert.

    Ganz einfach-oder??

  6. Moin Smithy... ;)

    Meinst Du damit, das in der Wohnung in einem Raum ohne Fenster die Holztür auch als Druckentlastungsfläche gilt?

    Irgendwo habe ich mal gelesen, das dies nicht der Fall ist.

    Aber man liest ja so viel.... :bb1:

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    Nein, das mein ich nicht und kann mir auch nicht voerstellen dass das gilt. Eine ECHTE Druckentlasung sollte schon vorhanden sein.

    In HM`s Fall meinte ich die Munibunker die WIR bei der BW hatten: War echt nur eine Holztüre, dann ein paar treppchen (unterirdisch) und UNTEN kam dann eine EisenGITTERtüre. Damit war wohl (denke schon dass die Bundeswehr das RICHTIG macht) durch das Gitter/Holz die Druckentlastung gegeben und durch das Gitter der Diebstahlschutz.

    Ich kenn aber nur die Bunker EINER Kaserne. Vielleicht gibts da ja auch verschiedene??

    Ebenso ist MEIN Gewerbeaufsichtsamt wie ich schon öfter sagte ein Verfechter der betonierten Mülltonnenhäuschen. Ein FENSTER haben die auch nicht. Trotzdem wird Druckentlastung anerkannt; und zwar durch die Blechschlitze (ähnlich einem Kugelfang). So bekommt man bei uns zumindest ein gehehmigtes Lager wo man ja mehr lagern darf als im Nebenraum.

    Dasselbe ist auch bei Garagen: Die Belüftungsschlitze gelten ebenfalls als Druckentlastung WENN sie gewisse Masse, bezogen auf die Stellfläche, aufweisen.

  7. So ein Ärger...

    Jetzt habe ich mir extra einen Mun Bunker besorgt(Bundeswehr) und darf da nix reintun....Wo bitte steht denn das genau mit dem Fenster?

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    Ein ECHTER Mun Bunker HAT eine Druckentlastungsfläche. Das ist zwar kein Fenster(muss es auch nicht explizit sein) sondern der Eingang aus Holztüre.

  8. Kannst Du das vielleicht einmal (mit allen Konsequenzen, SPI usw.) ins Deutsche übersetzen???

    Danke!!!

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    Nein, weils Spass war ;)

    (Helmut ist vom Schlage eines Hollertauer Hopfenbauern und mit denen "kann" nicht jeder ;)

    ((Macht doch mal endlich einen IRONIE-Smiley))

    Ich wollte ohne Interna zu kennen auf das oben angesprochene Verhältnis Schiller/Helmut raus. Ich wollte sagen dass es "nix persönliches" sein muss da DIE beiden sich wohl auch nicht grün wären wenn sie sich zum ersten mal in der Hollertauer Dorfwirtschaft sehen würden. :D:D

    Ist mir wohl etwas missglückt.

  9. Hallo Smithy,

    dazu gibt es eine -je nach Lager - unterschiedlich interpretierte Story, die ich aber hier nicht ohne Not nochmals komplett von vorne aufrollen möchte.

    Nur so viel: ..................................................

    ......................................................................

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    Habe mir die DWJ gekauft und den Artikel gelesen.

    Dabei habe ich festestellt dass wir ja gar nicht voneinander beheimatet sind :rolleyes:

    Jetzt kann ich dich beruhigen ;)

    es ist ganz einfach so dass de Preissn uns Bayern net meeng.

  10. Hallo Smithy,

    falls Du kein DWJ-Abo hast, solltest Du Dir die aktuelle Ausgabe des DWJ am Kiosk holen - dort steht unter Verbandsnachrichten beim VDW alles ausführlich drin. Hab heute als Abonnent die Ausgabe 08/05 bekommen. Zum Thema Bedürfnis findest Du auf der selben Doppelseite im DWJ 08/05 auf den Seiten 10 und 11 umfangreiche Ausführungen meinerseits zum Thema Bedürfnis im Sprengstoff-und Waffenrecht .

    Gruß

    Helmut

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    Danke, hol ich mir.

    Hättest nicht in Visier oder Caliber schreiben können ;) DIE hätt ich.

  11. Laut dem Bundesverwaltungsamt dauert es nun aber noch mindestens bis zum Sommer nächstes Jahr, bis der VDS mit VDW und SPI als Schwarzpulverteilverband mit der Anerkennung rechnen darf.

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    Danke für die Info. Es geht nicht um "Vorwürfe", im Gegenteil.

    Es ist nur so dass wir im Januar bereits darüber gesprochen haben (vielleicht erinnerst Du Dich) weil mein Zweitverein da Hauptversammlung hatte. Es geht darum dass gerade so ein Zweitverein (23 Hanseln) die Strukturen des DSB mit Zeitschriftenabbo ect. nicht mehr mitmachen will aber ANDERERSEITS natürlich im Sinne der Mitglieder einen ANERKANNTEN VErband benötigt.

    Es geht nicht um MICH. Ich bin beim DSB, VDW und BDS. Aber evtl. Neumitglieder wollen natürlich wissen was Sache ist. Deshalb haben wir die Sache auch vertagt.

    Wenns Dir nichts ausmacht könntest Du mir Bescheid sagen WENN der VDW/VDS anerkannt ist. DA unser Schützenmeister beruflich sehr eingespannt ist bin ICH der Informant ;)

    Edit: PS: Mit "keiner Alternative" meine ich dass ja Leute die nur bei EINEM Verband sind irgendwo ihr Bedürfnis herbekommen müssen.

  12. Mit ...., VDW, ...... und künftig auch dem VDS, dem wir inzwischen als Teilverband beigetreten sind,  gibt es genügend Alternativen.

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    Da du dich in Verbandsdingen auskennst: WAS ist denn nun mit dem VDW!?

    Ich bin da auch Mitglied aber der letzte Stand (seit laaaaangem) war dass der VDW ja noch gar keine Sportordnung hat. Ist das jetzt (schon ) anders?

    Wenn nein ist es doch keine Alternative.

    Wenn ja wüsste ich es gerne da mein Zweitverein (bisher beim DSB UND VDW) dann beim DSB kündigen könnte.

  13. Das ist sicher ne Möglichkeit, kann aber in nem größeren Verein wo viele Aufsicht machen ne ganz schöne Rennerei werden. Bei uns haben auch Mitglieder die Aufsicht die man dann 2-3 Monate nicht mehr sieht...

    Also unmöglich ist das sicher nicht, aber sehr unkomfortabel.

    Gruß

    xylo

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    Ja das ist sicher ein grosser Aufwand. Auch MEIN VErein hat 400 Mitglieder und auch ICH bin 2 halbe Tage vor der Kladde gesessen und dann den "Aufsichten" nachgelaufen.

    Aber es führt zum Ziel und man weis schon in etwa an wen man sich wenden muss. Deshalb habe ICH z.b. fast lauter WETTKAMPFtermine eingetragen und da hat der Schützenmeister hochoffiziell gesagt dass ich meinen Mannschaftskameraden unterschreiben lassen soll.

    Ist auch klar, ER war dabei. Der SM nicht.

    Übrigens predige ich genau aus diesem Grund immer die Führung eines persönlichen Schiessbuches, bin selber darauf umgestiegen und ich bin sicher dass JEDER der den Zennober mitgemacht hat künftig auch eins führt.

    Aber nochmal: Wie soll´s gerade in einem GROSSEN Verein anders gehen wenn der SM pingelig ist. Der weiss doch auch nicht ob der eingetragene Termin am XX.xx.xx. grad stimmt. Er könnte nur sagen ja der Smithy ist recht fleissig, da unterschreib ich mal blind. Tut er aber nicht weil bei uns Termine EINZELN aufgeführt werden (für Waffenanträge) und die sollten schon mit der Schiesskladde zusammenpassen.

    So ein "pauschal regelmässig" wie früher lässt unser Antrag einfach nicht mehr zu. Auch wenn jemand 3 mal in der Woche schiesst.

  14. zu Smithy:

    Wenn der Vorstand nicht bereit ist mir die Unterschrift zu geben, daß ich regelmäßig trainiert habe und ich nunmal kein eigenes Schießbuch geführt habe, kann ich gegenüber dem neuen Verein gar nix nachweisen. Das bedeutet automatisch "lets start again!" Du kannst nicht einfach davon ausgehen, daß jeder sein eigenes Schießbuch führt!

    In einem solchen Fall sind die anderen formalen Kriterien nutzlos, wenns drum geht nicht wieder 1 Jahr abreißen zu müssen.

    Wie wahrscheinlich ist denn, daß er mir für einen anderen Verein die Trainingstermine bestätigt, wenn er gleiches für den Bedürnisantrag verweigert?

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    Nun weils (zumindest bei uns) etwas anders läuft.

    DER VORSTAND bescheinigt kein regelmässiges Training. DAs bescheinigt die jeweilige Aufsicht. Selbst wenn ich kein eigenes Schiessbuch führe schreib ich die Daten aus der Schiesskladde ab und lass JEDEN Termin von der JEWEILIGEN Aufsicht unterschreiben. Meinetwegen auch nachträglich wenn ich ihm den Tag in der Schiesskladde heraussuche.

    Im übrigen wüsste weder ich noch die Aufsicht noch der Vorstand die Termine auswendig. IRGEND JEMAND muss sie eh heraussuchen und wenn ich die Aufsicht dann die herausgesuchten Termine unterschreiben lasse bekommt das der VORSTAND gar nicht mit.

    Genauso verhält es sich doch, wie auch schon mehrmals gesagt wurde, wenn Du als Gastschütze WOANDERS bist. DAs lässt DU Dir doch auch von der Aufsicht des anderen Vereins abzeichnen. Und nicht von dessen Vorstand.

    Hast Du dann alle nötigen Termine auf EIN Formblatt zusammengeschrieben (mit Unterschrift in jeder Zeile) stellst Du einen Antrag beim Verein der Dir "nur" die Mitgliedschaft über ein Jahr und das vorhandensein einer Standanlage bescheinigt. Die zusammengestellten Termine liegen als ANLAGE bei.

    Und wenn DU SO verfährst ist es auch möglich die Termine in 2 Vereinen zu "erarbeiten".

  15. .

    Nen anderen Verein suchen ist ja gut und schön, allerdings wisst ihr genau, daß da die Zeitrechung (1 Jahr) wieder von vorne beginnt. Damit bringt ihr die Leute um den Erfolg eines 1 Jahr angestrebten Ziels. Um nach 24 Trainings am Ende des Jahres zu erfahren: "ätsch, angeschmiert!" ist uns allen die Zeit zu schade. Natürlich wollen die Leute etwas, wenn se 1 Jahr schießen gehen...warum auch nicht.

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    Nein, weils falsch ist.

    Wir haben vom Verband Richtlinien für die Ausstellung von Bedürfnissen. Diese Richtlinien binden im Verein betreffenden Teil auch den Schützenmeister so dass diese konstruierten Fälle (oft) gar nicht öglich sind.

    So, und 1 Jahr Mitgliedschaft heisst BEI UNS:

    entweder 12 Monate unmittelbare Mitgliedschaft im Verein UND Verband = erfüllt

    oder

    12 Monate im Verband aber vorher in einem ANDEREN VEREIN = erfüllt, eine Bestätigung des anderen Vereins ist beizulegen.

    Es wird sogar die Mitgliedschaft in einem anderen VERBAND angerechnet allerdings sollte man dann 6 Monate in unserem (DSB-) Verband sein.

    Edit:Näheres hier, Seite 3, Ziff. 2.1

    http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

    Im übrigen kann man mit eindeutigen Verbandsrichtlinien durchaus gegen einen Schützenmeister oder Bezirkssachbearbeiter anderer Thread) vorgehen wenn Dieser meit er müsse sie zurechtbiegen.

    Von einem Schützenmeister weis ich zwar aus dem Stehgreif nichts aber einen Gauschützeneister der (unter anderem) AUF LEBENSZEIT vom Bayerischen Sportschützenbund ausgeschlossen wurde weil er Mist gebaut hat KENNE ICH PERSÖNLICH.

  16. Ein ordnungsgemäßes Training im Schießbuch des Schützen nicht Gegenzuzeichnen ist Willkür.

    Aber es mag den einen oder anderen kleinen Vereinsherrgott geben, der einen Furz querstecken hat, weil man den Rasen nicht gemäht hat..

    :focus:

    Lass mich raten..

    Betrifft meistens einen DSB Verein? :acute:

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    Ist ja auch sehr sachlich :D

    Nochmal:

    Das Schiessbuch zeichnet die AUFSICHT ab.

    Wenn Du dem "Vereinsherrgott" an´s Leder willst musst Du dich über die weitergabe eines Antrags an den Verband beschweren. Erst da kommt der Vorstand ins Spiel.

    Dieser kleine feine Unterschied wurde schon oft versucht zu erklären aber "durch" sind einige wohl immer noch nicht.

  17. :appl:  Diese Typen kenn ich auch!  :appl:

    "Wenn ich die Wumme habe, dann brauche ich die Mun nicht mehr fürs Training. Dann haben Nachbars Katzen ausgeschissen und den Türken werde ich zeigen wo der Hammer hängt!"  :contra: 

    Nachdem diesem "Sportskameraden" die Unterschrift nicht gegeben wurde, ginge er in der Nachbargemeinde in den BDS. Jetzt hat er sie.

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    Ist wirklich so. Darf/soll man zwar nicht sagen weil das Futter für die falsche Seite ist aber einzelne schwarze Schafe kann KEINER verhindern.

    Was ich dazu noch sagen möchte: Ich bin kein Vorstand (erfolgreich gewehrt :D ), Ausschussmitglied oder sonst ein Funktionär. Eigentlich kanns mir deshalb egal sein.

    Aber ich fürchte mich (hab ich in einem anderen Thread ja schon geschrieben). Diese Leute schiessen TROTZ SACHKUNDE in den Boden, legen auf dass Waffen doppeln (man muss ja die Sch*** Munition testen) holen sich von Repetierwaffen blutige Hände (irgendwann kommt der Arzt und da möcht ich nicht dabei sein).

    FORMELL alles in Butter. In der Praxis so dass nicht nur ich ein flauesGefühl habe wenn ich daneben stehe.

    Und nun soll ein Gesetz dass für alle da ist diese Fälle regeln können und der Verein vor Ort nichts zu sagen haben?? Man wird sehen. Früher oder später. Ich fürchte eher früher.

  18. die o.g. Mitglieder haben doch das vom Gesetz geforderte getan. Warum sollen sie keine Bescheinigung bekommen?

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    Weil, wie Gauynmed auch sagt, ein Verein ein Zusammenschluss von Personen mit denselben Interessen ist.

    Und nun zu den "einseitig ausgerichteten Mitgliedern":

    Da steht bei uns gerade auch wieder jemand an :angry2: Unter einseitig ausgerichtete Mitglieder verstehe ICH auch Leute die genau so oft kommen dass der Verein das Jahr TRaining und die 18 Einheiten bescheinigen "muss" (wie manche der Meinung sind) aber an keinem Schiesstag vergessen darauf hinzuweisen dass man ihn jetzt bald eh nicht mehr sehen werde.

    Aber andererseits zu dumm einen Antrag auszufüllen so dass man sich nur deshalb pro Schiesstag eine halbe Stunde auf ihn einlässt weil er einem nachläuft und die 8. Ausfertigung des Antrags verlangt (die anderen 7 wurden verhauen :D ).

    Wer so dumm ist vergisst aber meiner Meinung nach dass nach 3 Jahren nochmal eine Überprüfung stattfindet (was ich nur 3 mal gesagt habe :P )

    so dass sich das Problem irgendwann vob selbst löst.

    Spätestens in 3 Jahren ist wohl rechtlich einwandfrei klar dass der Verein gar nix muss; mit einem Mitglied das keiner mehr kennt´.

  19. Ich sehe 2 Möglichkeiten.

    1. Du sprichst mit Deinem Amt ob DU die Waffen (ohne Munitionserwerb) übernehmen könntest. Ähnlich einem Erbfall, nur halt als "besonderen Umstand".

    Da könntest Du Sachkunde, Zuverlässigkeit und die Aufbewahrung (Dein Vater wird sie ja auch im Tresor haben) ins Feld führen.

    Evtl. würde auch die Übergabe der Schlüssel reichen, sozusagen fast wie ein Vormund deinerseits.

    2. Wenn das nicht geht so lange Wiedersprechen und Klagen bis die Lage Deines Vaters geklärt ist.

    PS: Dass das Amt niemandem Waffen lässt (lassen KANN) der Familienangehörige schon bedroht hat und psychische Probleme hat dürfte ja klar sein.

  20. Er kann soviel eigen sein, wie er will! Alle Bezirke und Gaue wurden vom bssb darauf hingewiesen, nur die auf der bssb-Homepage veröffentlichten Formulare zuverwenden, sie nicht auf ihrer Hompage zu veröffentlichen, sondern nur zu verlinken. So soll eine spätere Aktuallisierung nicht an einigen Verbänden vorbeigehen.

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    Na, denke ich doch.

    Du hast mein Weltbild wieder ins rechte Licht gerückt :D

  21. Du kannst davon ausgehen das es nicht bearbeitet wird. Der Herr H.W. ist in der hinsicht etwas eigen.

    Er macht zwar sehr viel für unsern Gau, er verzählt aber auch oft genug Mist.

    Mfg  Weini

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    Ei da schau her, da hab ich doch als "alter Hase" wieder was gelernt.

    In Zukunft kann man also nicht mehr sagen

    nach dem Gesetz ist das so

    nach dem DSB ist das so

    nach dem BSSB ist das so

    sondern man muss auch noch hinterfragen aus welchem Kaff jemand kommt.!?

    Ja, das neue WaffG hat wirklich vereinfacht und vereinHEITLICHT :icon14:;);)

  22. Nürnberg ist Franken wir sind doch nur deshalb im Freistaat damit die Münchner ihre Elite nicht verlieren :blum:

    Aber der Herr H.Wil. ist für seine eigentwilligen Rechtsinterpretationen bekannt. :peinlich:  :016:

    Mfg  Weini

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    Was macht denn besagter Herr Will (ich kenne ihn nicht) wenn Du das Formblatt VON MEINEM Link ausfüllst?

    Ist ja immerhin die "Ober-Organisation" !?

    Auf gut Deutsch: MEIN Formblatt ist vom Landes verband/-sportleiter. Was schert mich da irgendein Bezirksfunktionär?. Und das mein ich jetzt ernst: Auf eine andere Idee als die Formblätter vom Landesverband herunterzuladen und auszufüllen bin ich noch gar nie gekommen :D

  23. @wahrsager: Ich kann ja schlecht sagen "im Verein xyz wird das so gehandhabt" oder nicht? Damit würde ich diesen Verein bzw. dessen Vorstand ja bloßstellen! Aber diese "Praxis" der Unterschriftsverweigerung wird wirklich so praktiziert.

    @smithy: In unserem Verband wird die Unterschrift des Vorstandes verlangt. Unterschrift z.B. der Aufsicht reicht nicht aus! Siehe auch: http://www.msb-wil.de/Formular/Schiessna05.htm

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    Und ICH dachte immer Nürnberg wäre AUCH Bayern :confused:

    http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230

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