Zum Inhalt springen

Smithy

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5.719
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Smithy

  1. Smithy

    WBK rückt näher

    Ne ich meinte schon die "Freie" (gelbe Karte) und ausserdem ist das doch keine RICHTIGE KW. Oder?? Ob SpoPi und OSP das gleiche sind ist schwierig zu erklären. Jeiiiiiiiin. Aber die genannten 6 haben wir ja jetzt.
  2. Smithy

    WBK rückt näher

    Alea du hast auf alle Fälle die 2.45 vergessen die Du mit .32 oder .38 schiesst Das sind meine gemeinten 6 Imi ist da natürlich noch findiger
  3. Smithy

    WBK rückt näher

    Schon klar Ist ja auch nicht bös gemeint. Wollt ja auch nur nochmal auf den EINGANGSTHREAD zurückkommen und da war halt die Frage nach dem BSSB. Da hast Du zwar als aktiver Schütze "null" Probleme mit Disziplinerweiterung ect. (wie´s im Breitensport auch sein soll) aber eine ERSATZwaffe (gleiches Kaliber; vielleicht sogar noch gleiches Modell) bekommst da kaum. Aber mir ist´s recht so wie´s ist.
  4. Smithy

    WBK rückt näher

    Tja, was soll ich sagen. Ich glaub natürlich Herrn Ranninger UND meinem zuständigen Fräulein. Nur geht es halt nicht zusammen
  5. Smithy

    WBK rückt näher

    Ja, aber Hotch ist (IMMER NOCH) beim BSSB
  6. Smithy

    WBK rückt näher

    Lt. meinem Fräulein SB schon. Sie hat gesagt "es werden einheitliche Anweisungen über die 2/6 Regelung kommen die den ergangenen Urteilen Rechnung tragen"
  7. Smithy

    WBK rückt näher

    Mit "Ersatz"waffe ist in Bayern nur bei INTERNATIONALEN Wettkämpfen; vergiss es. Braucht er aber auch nicht. Mit Disziplinerweiterung bekommt er so viele Kurzwaffen dass der B-Tresor nicht ausreicht. In Bayern ist auch der Begriff "Grundkontingent" (wo sie im anderen Thread so rumreiten) uninteressant. Pistolentabelle nehmen, Ziffer suchen, sagen möcht ich auch schiessen, Beantragen, und du kommst auf 6 Kurzwaffen.
  8. Smithy

    WBK rückt näher

    NEIN!! Lies bitte das Formblatt; und das GENAU!! Du musst 18 mal im Jahr mit EINER erlaubnispflichtigen Waffe der ART (ART= KW ODER LW) geschossen haben. Sprich: Willst Du Kurzwaffen muss in müssen in Deinem Formblatt 18 Termine stehen wo Du in Spalte "art" KW einträgst. Du schreibst kein Kaliber, keine Waffenart (Pistole/Revolver) und KEIN Ergebnis rein (das seht "ggf). ebenfalls NEIN. Wo soll das Amt was hinschicken?? Nochmal. Der Antrag in meinem Link wird ausgefüllt kommt an den SM und den DSB (sieht man an den Unterschriften). Ist er unterschrieben kommt er ZU DIR und stellt Dein Bedürfnis dar. Der Antrag VOM AMT ist ein eigener den Du Dir holst und ebenfalls ausfüllst. Dann reichst Du Antrag vom Amt UND Bedürfnis beim Amt wieder ein. Bist Du überprüft und ist alles in Ordnung schreibt das Amt dich an dass Du deine WBK holen sollst.
  9. Smithy

    WBK rückt näher

    DER VEREIN bestätigt das Jahr Mitgliedschaft. Kommt auf Deinen SM an ob der den Servus verweigert wenn Dir 14 Tage "fehlen". Deine "Serienzettel" sind im BSSB-Antrag unwichtig. Am besten Du schaust Dir das mal an, das klärt bereits vieles DAS ist der Antrag http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=342 das ist Dein Nachweis wo Du 18 Termine über ein Jahr verteilt einträgst http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230 Wenn der November schon dabei ist ist die obige Frage erledigt. Zum Antrag: Siehe Link, den füllst Du aus und reichst ihn weiter. Kommt er zurück ist das Deine ANLAGE zum eigentlichen WBK-Antrag den Du vom Landratsamt erhältst, ausfüllst und mit der Anlage/Bedürfnis wieder einreichst. Führungszeugnis ect. macht alles das Amt. Die 2/6 Regelung ist ein heikles Thema und gilt in MEINEM AMT nur für die Grüne. Wird Teilweise aber noch anders gehandhabt. Anweisungen des Bayerischen IM sind aber "im Busch" um das für alle gleich zu machen (mit dem Ergebnis dass es nicht für die gelbe gilt) (Mehr fällt mir momentan auch nicht ein; lies mal die Anträge durch und dann reden wir weiter)
  10. Wie gesagt; der redet EMTREM viel. Das Problem hast aber erstmal TROTZDEM wenn auf dem Antrag der Servus von der Polizeibehörde fehlt.
  11. Da wir im Verein einen Kripo-Beamten von der Sorte haben der noch dazu mächtig viel redet und angeblich für die Nachfragen bei den Sicherheitsüberprüfungen zuständig ist kann ich dazu was sagen: Lt. seinen Aussagen wird tatsächlich jede Ermittlung ( oben "Tagebucheintrag?) im Polizeicomputer gespeicfhert und "anfragen" werden solange als negativ verbescheidet bis das Verfahren "geklärt" ist. Das kann mitunter schon mal ein Jährchen dauern so dass zumindest in SEINEM BEREICH (immerhin 3 oder 4 Landkreise) trotz sauberem Führungszeugnis vorübergehend keine waffenrechtl. Zuverlässigkeit bestehen kann.
  12. Du vergisst dass wir hier in Deutschland sind. Warum braucht eine Küche in der für 300 Soldaten gekocht wurde eine "Erlaubnis zur Nutzungsänderung" wenn in Zukunft für 300 (zivile) Betriebsangehörige gekocht wird??
  13. Stimmt. Genauso bei Angehörigen der Bundeswehr. Auch wenn er 12 Jahre Stuffz in der Waffenkammer war. Und deswegen glaub ich nach wie vor nicht dass das für "Rennleitung" so klappt. Im übrigen war vor gut einem halben Jahr bei uns am Stand irgendeine Polizeimeisterschaft. Die haben den Stand dafür gemietet. Die waren ALLE auch in einem Sportverein/Verband. Warum? Zufall? oder weils in anderen Bundesländern auch so gehandhabt wird?
  14. Stimmt, hab ich überlesen. Weisst warum? Weil er das bei uns in Bayern nach § 8 auch als Polizeibeamter nicht bekommt (Kenn ich ein halbes dutzend; auch "gehobene" Dienstgrade.) Aber theoretisch ist bin ich natürlich weg vom Thema. Sorry.
  15. Meinst Du MICH? Ich rede nicht von der "Sachklunde" sondern von der Regelmässigkeit.
  16. Also wir haben auch einen Kripo-Beamten im Verein. Das mit der Sachkunde ist ja nur eine TEIL-Frage. Die hat er sich auch irgendwie anerkennen lassen. Im zweiten Teil, dem regelmässigen Schiessen, wurde das DIENSTLICHE NICHT ANERKANNT da nicht nach den Regeln der Sportordnung geschossen.
  17. Die von Dir gesuchte Strafvorschrift ist §52 Absatz 3 Nr. 2 a
  18. Mit dem Unterschied dass es keine SELBSTanzeige sondern eine Anzeige der Streifenbeamten war HATTEN WIR das DOCH SCHON. Hast Du meinen Link (mit Ausführungen der User Knight u.a.) gelesen?
  19. So sehe ich das auch. Warum sollte die "Ausnahme" gemacht werden wenn es nicht ANSONSTEN "Regel" ist. Und dass es nicht bussgeldbewehrt ist wenn man ohne Erlaubnis eine Waffe rumschleppt .........naja... Und zur Eindeutigkeit: Ist schon lustig: Einerseits mäkelt man über die Verordnungsflut die jedes Gesetz nach sich zieht andererseits verlangt man jedes Wort in Form einer Verordnung zu kommentieren.
  20. Also das Verfahren damals (Jäger und Führen) lief auch wegen eines Verstosses gegen DAS WAFFENGESETZ und nicht UVV oder irgendeinem Firlefanz. Kann sich ja einer die Mühe machen und mal googeln. Der DJV Oberpfalz hat damals wochenlang und seitenweise Stellungnahmen veröffentlicht. Da müsste schon noch was zu finden sein.
  21. Stimmt. Das ist mir DAMALS im "Jäger und Führen" schon aufgefallen aber mein Beck´sches Taschenbuch (12. Auflage) (DTV-VErlag) hat das TATSÄCHLICH in Absatz 7. Ich traute mich nicht zitieren mit einem anderen (wohl richtigen) Absatz. Werde aber wirklich mal mit einem anderen Gesetzestext vergleichen wo der Absatz hingerutscht ist. Aber SONST spielt es wirklich keine Rolle. Was sagst Du denn ZUR SACHE?? Die Argumentationsfolge stimmt doch............oder nicht??
  22. weil die §§ 52 und 53 nun halt mal die Straf- oder Bussgeldvorschriften sind. Es steht in KEINER sonstigen Bestimmung unmittelbar welche Folgen ein Verstoss hat. ALLE VERSTÖSSE und die Folgen sind doch in §§ 52 und 53 zusammengefasst. Und nochmal: Ob im Kino oder ZUR Jagd ist doch egal. Beides verboten. Du musst nach § 2 eine Erlaubnis zum Führen haben. Du bist nach § 13 während der Jagd mit geladener Waffe befugt (logo) und zur Jagd mit ungeladener Waffe befugt. Alles andere ist NICHT AUSGENOMMEN wodurch Du also nach § 2 eine Erlaubnis brauchst die Du nicht hast. In den §§ 52 und 53 steht nun was Dir passiert wenn Du ohne Erlaubnis unterwegs bist. (der § 2 ist übrigens mehrmals erwähnt weshalb ich jetzt nicht die Ziffern auch noch suchen will). Und das war´s . I mog nimma und wart auf´d Juristen. Bin ja koana. Edit: EINMAL noch: Ich glaub wir sind auseinander weil DAS einfach FALSCH ist.
  23. Jetzt wisst ihr auch warum ich öfter mal nicht so lobend von der örtlichen Staatsmacht spreche Die haben ja, ähnlich unserem Kanzler, noch nicht mal eingesehen WANN sie verloren haben. Eingestellt hat dann der Richter. Aber lustig ist es heute noch nicht. Und zu DIESEM Thread. Glaubt EINER dass es eingestellt wird wenn die Muni nicht in der Hosentasche sondern in der Waffe ist?
  24. Wie kommst Du drauf? Nach § 2 benötigt man für das "Führen" einen Waffenschein. Nach § 13 Abs. 7 sind Jäger nur für den dort aufgeführen Sachverhalt ausgenommen. Trifft die Ausnahme nicht brauchst einen Waffenschein und den haste nicht. Da Du den nicht hast greift die Sanktion des unerlaubten Führens. Ich bin ja nu kein Richter oder Staatsanwalt aber warum ÜBERGEHST Du den 13 Absatz 7. Übrigens hatten wir den Fall (bis zum Richter) unter dem Thread "Jäger und Führen" (suchfunktion weiiiit zurückstellen) schon und der betroffene Bekannte findet das heute noch nicht lustig. Such den Thread weil da "knight" sogar einen Auszug aus der Bundesdrucksache (ist WILLE des Gesetzgebers; nicht was daraus gemacht wird) drin hatte und das hat den Bekannten letztendlich "gerettet". Er WAR auf der Jagd (morgens um 5) und trotzdem wollte ihm die Polizei wegen der Waffe auf dem Beifahrersitz und der Munition IN DER HOSENTASCHE (also nicht mal geladen) ans Leder. Edit: Die Zeitungsausschnitte sind zwar weg aber man kann durchaus noch rauslesen was war http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...äger+und+Führen
  25. ....und 10 Abs. 4 (Waffenschein) da keine "Ausnahme" nach 13 Abs. 7 (s. oben)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.