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Smithy

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  1. Was nu?? ERSTERES wäre Regierungs präsidium und für das Landratsamt durchaus die RICHTIGE Stelle da übergeordnet und Widerspruchsstelle.
  2. Aber grad der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" (bei Sportschützen) ist doch ein Grund FÜR eine "Jagd-Waffe". Wenn er denn Jäger UND Sportschütze ist.?
  3. Für WEN? Warum zählst Du nicht als Jäger? Kein JJS gelöst? Warum bringst Du statt der "Argumente" der Zweckentfremdung (was´n das?) nicht das Argument dass die Sportwaffen nicht als Fangschusswaffen geeignet sind (Sportabzug; Sicherheit, Feinjustierbare Visierung nicht geländetauglich ect.) Fragen über Fragen. Diese werden aber sicher geklärt weil das RP (Rücksprache) auch weitere Informationen braucht als die die "wir" jetzt haben. Und noch ein "Tip". Bei freundlichen Diskussionen andere Worte wählen als in der Überschrift und hier. Und der Hinweis auf die vielen Anwälte im Bekanntenkreis würde bei mir (auch Verwaltungsbeamter) auch nicht helfen. Eher im Gegenteil Quatsch. Wenn Du einen Antrag stellst (schriftlich; nicht mündlich mal "anklopfen") bekommst Du auch eine SCHRIFTLICHE Antwort in Form eines Bescheids. Wenn nicht kannst Du Untätigkeitsklage einreichen. Deine Anwaltsfreunde wissen das
  4. Jetzt bist mir zuvor gekommen: Ich wollt nochmal editieren Deshalb ein Nachtrag: -Und wenn es im neuen SprengG in BLINDENSCHRIFT steht und die Sachbearbeiter nicht reinschauen oder Ihre Stempel weiterhin benutzen oder a´la Gelbe WBK trotzdem ihr eigenes Süppchen kochen ändert sich gar nix
  5. Ja, die Ausgangsfrage war so. Und die Zusammenfassung lautet: Die Einschränkung ist rechtswidrig. Und da das MEHRMALS gerichtlich festgestellt wurde (suchst Du im Forum unter "Kaliberbeschränkung"; gibts nen Link zu einer Anwaltskanzlei mit Urteil) hat das Bundesinnenministeruim auch an die Länderinnenministerien geschrieben damit diese es auch kapieren (guckst Du BMI vom 21.10.2003 (AZ. IS 7a - 681 003-1/13) an die IM der Länder). Da es immer noch nicht alle kapiert haben solls im neuen SprengG nochmal konkretisiert werden Das ist alles. Es gibt also KEINE Erlaubnisse erster und zweiter Klasse. Es gibt nur Sachbearbeiter die schlafen/rechtswidrige Auflagen draufstempeln, Sachbearbeiter die NICHT schlafen und Erlaubnisse gleich ohne Einschränkung erteilen und Sachbearbeiter (wie meine) die zwar draufstempeln aber das wieder streichen wenn man ihnen Urteil und BMI-Schreiben zitiert. Ganz einfach-oder??
  6. Nein, das mein ich nicht und kann mir auch nicht voerstellen dass das gilt. Eine ECHTE Druckentlasung sollte schon vorhanden sein. In HM`s Fall meinte ich die Munibunker die WIR bei der BW hatten: War echt nur eine Holztüre, dann ein paar treppchen (unterirdisch) und UNTEN kam dann eine EisenGITTERtüre. Damit war wohl (denke schon dass die Bundeswehr das RICHTIG macht) durch das Gitter/Holz die Druckentlastung gegeben und durch das Gitter der Diebstahlschutz. Ich kenn aber nur die Bunker EINER Kaserne. Vielleicht gibts da ja auch verschiedene?? Ebenso ist MEIN Gewerbeaufsichtsamt wie ich schon öfter sagte ein Verfechter der betonierten Mülltonnenhäuschen. Ein FENSTER haben die auch nicht. Trotzdem wird Druckentlastung anerkannt; und zwar durch die Blechschlitze (ähnlich einem Kugelfang). So bekommt man bei uns zumindest ein gehehmigtes Lager wo man ja mehr lagern darf als im Nebenraum. Dasselbe ist auch bei Garagen: Die Belüftungsschlitze gelten ebenfalls als Druckentlastung WENN sie gewisse Masse, bezogen auf die Stellfläche, aufweisen.
  7. Ein ECHTER Mun Bunker HAT eine Druckentlastungsfläche. Das ist zwar kein Fenster(muss es auch nicht explizit sein) sondern der Eingang aus Holztüre.
  8. Nein, weils Spass war (Helmut ist vom Schlage eines Hollertauer Hopfenbauern und mit denen "kann" nicht jeder ((Macht doch mal endlich einen IRONIE-Smiley)) Ich wollte ohne Interna zu kennen auf das oben angesprochene Verhältnis Schiller/Helmut raus. Ich wollte sagen dass es "nix persönliches" sein muss da DIE beiden sich wohl auch nicht grün wären wenn sie sich zum ersten mal in der Hollertauer Dorfwirtschaft sehen würden. Ist mir wohl etwas missglückt.
  9. Habe mir die DWJ gekauft und den Artikel gelesen. Dabei habe ich festestellt dass wir ja gar nicht voneinander beheimatet sind Jetzt kann ich dich beruhigen es ist ganz einfach so dass de Preissn uns Bayern net meeng.
  10. Danke, hol ich mir. Hättest nicht in Visier oder Caliber schreiben können DIE hätt ich.
  11. Danke für die Info. Es geht nicht um "Vorwürfe", im Gegenteil. Es ist nur so dass wir im Januar bereits darüber gesprochen haben (vielleicht erinnerst Du Dich) weil mein Zweitverein da Hauptversammlung hatte. Es geht darum dass gerade so ein Zweitverein (23 Hanseln) die Strukturen des DSB mit Zeitschriftenabbo ect. nicht mehr mitmachen will aber ANDERERSEITS natürlich im Sinne der Mitglieder einen ANERKANNTEN VErband benötigt. Es geht nicht um MICH. Ich bin beim DSB, VDW und BDS. Aber evtl. Neumitglieder wollen natürlich wissen was Sache ist. Deshalb haben wir die Sache auch vertagt. Wenns Dir nichts ausmacht könntest Du mir Bescheid sagen WENN der VDW/VDS anerkannt ist. DA unser Schützenmeister beruflich sehr eingespannt ist bin ICH der Informant Edit: PS: Mit "keiner Alternative" meine ich dass ja Leute die nur bei EINEM Verband sind irgendwo ihr Bedürfnis herbekommen müssen.
  12. Da du dich in Verbandsdingen auskennst: WAS ist denn nun mit dem VDW!? Ich bin da auch Mitglied aber der letzte Stand (seit laaaaangem) war dass der VDW ja noch gar keine Sportordnung hat. Ist das jetzt (schon ) anders? Wenn nein ist es doch keine Alternative. Wenn ja wüsste ich es gerne da mein Zweitverein (bisher beim DSB UND VDW) dann beim DSB kündigen könnte.
  13. Ja das ist sicher ein grosser Aufwand. Auch MEIN VErein hat 400 Mitglieder und auch ICH bin 2 halbe Tage vor der Kladde gesessen und dann den "Aufsichten" nachgelaufen. Aber es führt zum Ziel und man weis schon in etwa an wen man sich wenden muss. Deshalb habe ICH z.b. fast lauter WETTKAMPFtermine eingetragen und da hat der Schützenmeister hochoffiziell gesagt dass ich meinen Mannschaftskameraden unterschreiben lassen soll. Ist auch klar, ER war dabei. Der SM nicht. Übrigens predige ich genau aus diesem Grund immer die Führung eines persönlichen Schiessbuches, bin selber darauf umgestiegen und ich bin sicher dass JEDER der den Zennober mitgemacht hat künftig auch eins führt. Aber nochmal: Wie soll´s gerade in einem GROSSEN Verein anders gehen wenn der SM pingelig ist. Der weiss doch auch nicht ob der eingetragene Termin am XX.xx.xx. grad stimmt. Er könnte nur sagen ja der Smithy ist recht fleissig, da unterschreib ich mal blind. Tut er aber nicht weil bei uns Termine EINZELN aufgeführt werden (für Waffenanträge) und die sollten schon mit der Schiesskladde zusammenpassen. So ein "pauschal regelmässig" wie früher lässt unser Antrag einfach nicht mehr zu. Auch wenn jemand 3 mal in der Woche schiesst.
  14. Nun weils (zumindest bei uns) etwas anders läuft. DER VORSTAND bescheinigt kein regelmässiges Training. DAs bescheinigt die jeweilige Aufsicht. Selbst wenn ich kein eigenes Schiessbuch führe schreib ich die Daten aus der Schiesskladde ab und lass JEDEN Termin von der JEWEILIGEN Aufsicht unterschreiben. Meinetwegen auch nachträglich wenn ich ihm den Tag in der Schiesskladde heraussuche. Im übrigen wüsste weder ich noch die Aufsicht noch der Vorstand die Termine auswendig. IRGEND JEMAND muss sie eh heraussuchen und wenn ich die Aufsicht dann die herausgesuchten Termine unterschreiben lasse bekommt das der VORSTAND gar nicht mit. Genauso verhält es sich doch, wie auch schon mehrmals gesagt wurde, wenn Du als Gastschütze WOANDERS bist. DAs lässt DU Dir doch auch von der Aufsicht des anderen Vereins abzeichnen. Und nicht von dessen Vorstand. Hast Du dann alle nötigen Termine auf EIN Formblatt zusammengeschrieben (mit Unterschrift in jeder Zeile) stellst Du einen Antrag beim Verein der Dir "nur" die Mitgliedschaft über ein Jahr und das vorhandensein einer Standanlage bescheinigt. Die zusammengestellten Termine liegen als ANLAGE bei. Und wenn DU SO verfährst ist es auch möglich die Termine in 2 Vereinen zu "erarbeiten".
  15. Von MEINER SEite nicht. Nach x-mal zerkaut habe ich fertig
  16. Nein, weils falsch ist. Wir haben vom Verband Richtlinien für die Ausstellung von Bedürfnissen. Diese Richtlinien binden im Verein betreffenden Teil auch den Schützenmeister so dass diese konstruierten Fälle (oft) gar nicht öglich sind. So, und 1 Jahr Mitgliedschaft heisst BEI UNS: entweder 12 Monate unmittelbare Mitgliedschaft im Verein UND Verband = erfüllt oder 12 Monate im Verband aber vorher in einem ANDEREN VEREIN = erfüllt, eine Bestätigung des anderen Vereins ist beizulegen. Es wird sogar die Mitgliedschaft in einem anderen VERBAND angerechnet allerdings sollte man dann 6 Monate in unserem (DSB-) Verband sein. Edit:Näheres hier, Seite 3, Ziff. 2.1 http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296 Im übrigen kann man mit eindeutigen Verbandsrichtlinien durchaus gegen einen Schützenmeister oder Bezirkssachbearbeiter anderer Thread) vorgehen wenn Dieser meit er müsse sie zurechtbiegen. Von einem Schützenmeister weis ich zwar aus dem Stehgreif nichts aber einen Gauschützeneister der (unter anderem) AUF LEBENSZEIT vom Bayerischen Sportschützenbund ausgeschlossen wurde weil er Mist gebaut hat KENNE ICH PERSÖNLICH.
  17. Ist ja auch sehr sachlich Nochmal: Das Schiessbuch zeichnet die AUFSICHT ab. Wenn Du dem "Vereinsherrgott" an´s Leder willst musst Du dich über die weitergabe eines Antrags an den Verband beschweren. Erst da kommt der Vorstand ins Spiel. Dieser kleine feine Unterschied wurde schon oft versucht zu erklären aber "durch" sind einige wohl immer noch nicht.
  18. Ist wirklich so. Darf/soll man zwar nicht sagen weil das Futter für die falsche Seite ist aber einzelne schwarze Schafe kann KEINER verhindern. Was ich dazu noch sagen möchte: Ich bin kein Vorstand (erfolgreich gewehrt ), Ausschussmitglied oder sonst ein Funktionär. Eigentlich kanns mir deshalb egal sein. Aber ich fürchte mich (hab ich in einem anderen Thread ja schon geschrieben). Diese Leute schiessen TROTZ SACHKUNDE in den Boden, legen auf dass Waffen doppeln (man muss ja die Sch*** Munition testen) holen sich von Repetierwaffen blutige Hände (irgendwann kommt der Arzt und da möcht ich nicht dabei sein). FORMELL alles in Butter. In der Praxis so dass nicht nur ich ein flauesGefühl habe wenn ich daneben stehe. Und nun soll ein Gesetz dass für alle da ist diese Fälle regeln können und der Verein vor Ort nichts zu sagen haben?? Man wird sehen. Früher oder später. Ich fürchte eher früher.
  19. Weil, wie Gauynmed auch sagt, ein Verein ein Zusammenschluss von Personen mit denselben Interessen ist. Und nun zu den "einseitig ausgerichteten Mitgliedern": Da steht bei uns gerade auch wieder jemand an Unter einseitig ausgerichtete Mitglieder verstehe ICH auch Leute die genau so oft kommen dass der Verein das Jahr TRaining und die 18 Einheiten bescheinigen "muss" (wie manche der Meinung sind) aber an keinem Schiesstag vergessen darauf hinzuweisen dass man ihn jetzt bald eh nicht mehr sehen werde. Aber andererseits zu dumm einen Antrag auszufüllen so dass man sich nur deshalb pro Schiesstag eine halbe Stunde auf ihn einlässt weil er einem nachläuft und die 8. Ausfertigung des Antrags verlangt (die anderen 7 wurden verhauen ). Wer so dumm ist vergisst aber meiner Meinung nach dass nach 3 Jahren nochmal eine Überprüfung stattfindet (was ich nur 3 mal gesagt habe ) so dass sich das Problem irgendwann vob selbst löst. Spätestens in 3 Jahren ist wohl rechtlich einwandfrei klar dass der Verein gar nix muss; mit einem Mitglied das keiner mehr kennt´.
  20. Ich sehe 2 Möglichkeiten. 1. Du sprichst mit Deinem Amt ob DU die Waffen (ohne Munitionserwerb) übernehmen könntest. Ähnlich einem Erbfall, nur halt als "besonderen Umstand". Da könntest Du Sachkunde, Zuverlässigkeit und die Aufbewahrung (Dein Vater wird sie ja auch im Tresor haben) ins Feld führen. Evtl. würde auch die Übergabe der Schlüssel reichen, sozusagen fast wie ein Vormund deinerseits. 2. Wenn das nicht geht so lange Wiedersprechen und Klagen bis die Lage Deines Vaters geklärt ist. PS: Dass das Amt niemandem Waffen lässt (lassen KANN) der Familienangehörige schon bedroht hat und psychische Probleme hat dürfte ja klar sein.
  21. Na, denke ich doch. Du hast mein Weltbild wieder ins rechte Licht gerückt
  22. Ei da schau her, da hab ich doch als "alter Hase" wieder was gelernt. In Zukunft kann man also nicht mehr sagen nach dem Gesetz ist das so nach dem DSB ist das so nach dem BSSB ist das so sondern man muss auch noch hinterfragen aus welchem Kaff jemand kommt.!? Ja, das neue WaffG hat wirklich vereinfacht und vereinHEITLICHT
  23. Was macht denn besagter Herr Will (ich kenne ihn nicht) wenn Du das Formblatt VON MEINEM Link ausfüllst? Ist ja immerhin die "Ober-Organisation" !? Auf gut Deutsch: MEIN Formblatt ist vom Landes verband/-sportleiter. Was schert mich da irgendein Bezirksfunktionär?. Und das mein ich jetzt ernst: Auf eine andere Idee als die Formblätter vom Landesverband herunterzuladen und auszufüllen bin ich noch gar nie gekommen
  24. Und ICH dachte immer Nürnberg wäre AUCH Bayern http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230
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