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Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach
Glückspieler antwortete auf SdC's Thema in Waffenrecht
soso! und warum? CCi Stinger und Du hast deine 200 Joule. -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
Glückspieler antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Die Frage lautet anders: "Stimmen Sie einer Sicherstellung zu?". Hier sollte man die Klappe aufmachen und sagen "Nein". Dann wird beschlagnahmt, auch ohne Zustimmung. Bei der Beschlagnahmung ,muss aber innerhalb von ein paar Tagen ein Richter darüber entscheiden, ob die Beschlagnahmung gerechtfertigt ist. -
Ich werde auch den Eindruck nicht los, dass mit dem Kaliber 5,56x45 in erster Linie die weiblichen Anwärter bei der Bundeswehr nicht vergrault werden sollen. Unverständlich, warum man sich gerade auf dieses Kaliber "eingeschossen" hat. Allein wenn ich an die Seitenwindempfindlichkeit denke. Das Kaliber 5,56x45 im Halbautomat ist gerade mal eine bessere Alternative zur 9mm in der MP in bebauten Gegenden. Selbst beim jagdlichen Schuss auf ein Reh ziehe ich das Kaliber 7,62 x 51 eindeutig vor. Schon mal rein gefühlsmäßig. Und das Bauchgefühl ist nicht immer der schlechteste Ratgeber! Der Rückstoß der 7,62 x 51 ist angenehm und auch von Frauen gut beherrschbar. Wer damit nicht klar kommt, dem bleibt immer noch das Ostereierschießen mit dem Luftgewehr.
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Konkret korrekt! Back to the roots! Zurück zum G3 Allein schon wegen der Kaliberfrage! Das G3 deckt vom "Kaliber" jagdtechnisch Rehe und Hochwild ab. Das Kaliber vom G36 "nur" Rehe und "darunter" Sagt eigentlich schon alles. Die Amis haben auch mal die popelige 9mm ausprobiert und sind zur guten alten 45er zurück. Nicht jede Neuerung ist auch gut und sinnvoll! Man muss auch mal einen Schritt zurückgehen können.
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
Glückspieler antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Das ist genau der Zeitpunkt, wo ich zu meinem Jagdherrn bzw den Sachbearbeitern im Landratsamt sagen werden: "Dann schießt halt Eure Wildschweine selber!. Am besten führt ihr dann noch Aufzeichnungspflichten über die Anwesenheit auf Hochsitzständen ein und entlohnt die Jäger pro Ansitzstunde mit 8,50 EUR/h!- 280 Antworten
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Wenn ich anfangen würde, die Steuergesetze zu hinterfragen! Das verlangt der Staat gar nicht von mir: Er ist zufrieden, wenn ich mich an den Gesetzeswortlaut halte und brav meine Steuern zahle, auch wenn die Griechen seit zwei Jahren in der EU keine Steuern mehr bezahlen. Der Wille des Gesetzgebers kann, muß und darf sich nur im Gesetzeswortlaut, für jedermann sichtbar und nachvollziehbar, ausdrücken. Demnächst kommt noch ein Joe 02 da her und ist der Ansicht, dass der Wille des Gesetzgebers auf der Klopapierrolle der Bundestagstoilette niedergeschrieben ist. Dort könnte er sich nämlich theoretisch auch versteckt haben, der gute Wille des Gesetzgebers! Oder elektronisch auf einem Bundestagsserver, zwischen fragwürdigen Bildern und Fastfoodeinkäufen.
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Lieber Joe07, genau hier liegt dein Problem: Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Du bist schlicht und einfach nicht in der Lage, einen Tatbestand unter das Gesetz zu subsumieren! Du kannst den Tatbestand "Flinten" schlicht und einfach nicht unter den Gesetzestext des § 14 Abs 4 Waffe subsumieren, weil in dem Gesetzestext nicht davon die Rede ist! Wie Dir bereits von anderer Seite nahegelegt wurde, spricht der Gesetzestext von "Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen". Das steht einfach so drin. Kapier es endlich mal! Es ist auch niemanden klar, was es an dieser eindeutigen Bezeichnung zu interpretieren oder klarzustellen gibt? "Repetier- Langwaffen mir gezogenen Läufen" Was ist an dieser Bezeichnung unklar? Es ist nicht die Rede von Flinten, auch nicht von Marmorkuchen, Sahnetorten und Kirschtörtchen! Der Gesetzgeber ist für seine Wortwahl selbst verantwortlich! Daraus ergibt sich auch der Umstand, dass der Gesetzgeber in der Verpflichtung steht, die Gesetzestexte mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu erstellen. Willst Du jetzt, lieber Joe07, allen Ernstes behaupten, dass der Gesetzgeber die Gesetze nicht mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erstellt? Dies wäre ein äusserst bedenklicher Zustand, der die Existenz der gesamten Beamtenschaft und Ministerien in Frage stellen würde!
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Oh Mann! Es interessiert doch überhaupt niemanden, ob zum Zeitpunkt der Gesetze dem Gesetzgeber etwas klar war oder nicht. Es ist doch nicht die Aufgabe des Bürgers, die Urteilsfähigkeit, die Informationspflicht oder die Kompetenz des Gesetzgebers zu hinterfragen. Fakt ist das geschriebene Gesetz und sonst nichts! Das LKA NRW kann zwar ein Schreiben in gutachterlicher Art erstellen, das LKA kann aber niemals "feststellen", dass ein bestehendes Gesetz jetzt auf einmal, aus welchem Grund auch immer, bestimmte Ausnahmen bezogen auf bestimmet Waffenarten erfassen soll oder nicht. Das LKA NRW hat keine Gesetzgebungskompetenz! Und jeder Richter hat sich an den bestehenden Gesetzestext zu halten, auch wenn es tatsächlich Richter gibt, die der blühenden Ansicht sind, über dem Gesetzestext zu stehen!
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Ich muss nochmal auf die höchst interessanten Passagen im Schreiben des LKA NRW vom 14. November 2014 zurückkommen: "Ein Gesetz ist in der Regel jedoch nicht nur nach seinem Wortlaut, sondern u. a. auch nach dem Sinn und Zweck eines Geselzes im Sinne des Willens des Gesetzgebers auszulegen." Nach allgemein anerkannter Meinung drückt sich der Wille des Gesetzgebers im Wortlaut des Gesetzes aus und nicht umgekehrt! Wenn man natürlich nicht in der Lage ist, den Wortlaut exakt zu formulieren, muss man sich solcher halbseidenen Argumente bedienen. "Dies gilt umso mehr, wenn erkennbar ist, dass der Gesetzgeber im Zeitpunkt der Formulierung des Gesetzestextes nicht alle relevanten Tatsachen berücksichtigen konnte bzw. sich seit Formulierung des Gesetzes neuartige Umstände ergeben haben." Der Satz ist einfach der Hammer! Dass sich eine Behörde traut, so etwas in einem Brief zu schreiben, ist einfach der Hammer! Neuartige Umstände in der Zukunft ändern also rückwirkend den Gesetzestext selbstständig! Der Sachbearbeiter plädiert für ein sich selbstständig änderndes Gesetzbuch, am besten vielleicht auch noch elektronisch. Die Behörden geben im Stichwortverzeichnis neue Umstände ein und der Gesetzestext ändert sich automatisch rückwirkend Die Ideallösung für den Staat und vor allem für die Kollegen in Brüssel. Die Verschuldungskriterien werden nicht eingehalten.- Kein Problem! Die Umstände haben sich geändert. Somit ändert sich der Vertragsinhalt automatisch ab. Besser geht´s nicht!
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Sorry, aber das ist Blödsinn, ein richtiger Schmarrn! Händler und WBK-Inhaber können nicht etwas zweckentfremden, was vom Gesetz her erlaubt ist. Entweder es hält sich jemand an das Gesetz oder er hält sich nicht daran. Wenn sich jemand an den Buchstaben des Gesetzestext hält, ist der Vorgang nicht verwerflich, sondern seriös. Sinn und Zweck des WaffG ist die Verbindlichkeit und die Klarheit zwischen Staat und Bürger. Wenn der Staat nicht in der Lage ist, einen Gesetzestext klar zu formulieren, zeugt das in hohem Maße von Inkompetenz. Dann muss er seine Staatsbediensteten austauschen oder mit dem Umstand eben leben. Mittlerweile kommt es in Mode, Gesetze und Verträge so auszulegen, wie es gerade passt und zuträglich ist. Was dabei herauskommt, sieht man an Griechenland. Ein Durcheinander sondersgleichen, jeder macht und sagt was er will, jeder legt die Vorschriften anders aus! Das kann es doch nicht sein! Jeder hat sich an den Wortlaut von Gesetzen und Verträgen zu halten! Punkt! Pacta sunt servanda!
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Richtig, aber es gibt eine Hierarchie. Das WaffG hat mehr Gewicht als Verwaltungsrichtlinien und das mit gutem Grund!
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Korrekt! Seh ich auch so. LKA bzw BKA haben ganze Waffenkammern mit allen erdenklich möglichen Waffenarten, ob Kurz- oder Langwaffen. Es gibt keine Kurzwaffe- oder Langwaffe, die nicht in einen der Waffenkammern vorhanden sind. Ja mein Gott, dann soll se halt mal in die Waffenkammern reingehen und in die Läufe reinschauen, ob die gezogen sind oder nicht! Bei dem Gehalt, das die Damen und Herren vom LKA und BKA vom Staat kassieren, kann der Bürger doch verlangen, dass in der Folge der Gesetzgeber einen ordentlichen Gesetzestext mit Hilfe von Fachpersonal hinbekommt, oder nicht? Wofür gibt es dann die ganzen Waffensammlungen beim LKA?
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Die Argumentation könnte von unserem Herrn Schäuble stammen. Da verbietet Art 123 A EU-Vertrag die Finanzierung mitgliedsstaatlicher Haushalte durch die EZB. Ist doch egal! Der Zweck heiligt die Mittel! Und ich schreib es hier noch einmal, weil es offensichtlich einigen Zeitgenossen nicht ganz einleuchtet: Ich kann einen Tatbestand unter den Gesetzestext subsumieren. Ich kann aber nicht den geschriebenen Gesetzestext unter irgendeinen Tatbestand subsumieren!
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Sinn und Zweck eines Gesetzes ist die Verbindlichkeit für den Staat und den Bürger!! Der Bürger kann nicht riechen, was der Staat will. Aus diesem Grund müssen die Gesetze gewissenhaft geschrieben werden. Ich sag es jetzt nochmal und hoff dass sich das der Joe07 das mal hinter die Ohren schreibt: Ich kann einen Tatbestand unter das Gesetz subsumieren Ich kann aber nicht den Gesetzestext unter den Tatbestand subsumieren. !!!!! Achtung: Unterschied! Und genau das versucht mir der Je07 hier einzureden!
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Das ist aber ein Problem, das beim Gesetzgeber liegt. Wenn dem Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Gesetzesvorlage etwas nicht bekannt ist, muss er sich eben informieren! Aus diesem Grund kann ein Gesetz auch nur mit der notwendigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit formuliert werden. Wenn der Gesetzgeber dazu nicht in der Lage ist, muss er sich kompetente Sachbearbeiter eben suchen. Das Problem liegt doch hier nicht beim Bürger!
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Man muss sich den Wortlaut des Schreibens des Landeskriminalamt NRW vom 14. November 2014 mal auf der Zunge zergehen lassen: “Zwar differenziert der Wortlaut des § 14 Abs. 4 WaffG nicht in die einzelnen von mir erläuterten Untergruppen. Ein Gesetz ist in der Regel jedoch nicht nur nach seinem Wortlaut, sondern u. a. auch nach dem Sinn und zweck eines Geselzes im sinre des Willens des Gesetzgebers auszulegen. Des gilt umso mehr, wenn erkennbar istl, dass der Geselzgeber zum Zeitpunkl der Fomulierung des Geseizestextss nlcht alle relevanten Tatsachen berücksichtigen konnte bzw. sich seit Formullerung des Gesetzes neuartlge Umstände ergeben haben.“ (sorry für die Formatierung aufgrund copy and paste) Ich frag mich, wofür brauch ich dann eigentlich einen Gesetzestext ?? Da schreibt er: "Dies gilt umso mehr, wenn erkennbar ist, dass der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Formulierung des Gesetzestextes nicht alle relevanten Tatsachen berücksichtigen konnte bzw sich seit der Formulierung des Gesetzestextes nicht alle relevanten Tatsachen berücksichtigen konnte bzw sich seit Formulierung des Gesetzes neuartige Umstände ergeben haben." Also zukünftige Umstände und spätere Tatsachen beeinflussen automatisch einen früher geschriebenen Gesetzestext. Dann bräuchte man gar keine neuen Gesetzesänderungen weil sich die Gesetze automatisch an neue Tatsachen und Umstände anpassen. !!! Einen Tatbestand unter das Gesetz subsumieren ist der normale Vorgang. Der Sachbearbeiter dreht dieses juristische Gebot einfach um: Er subsumiert den Gesetzestext unter den Tatbestand!
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Absolut korrekt! Geld in die Kommunal- oder Staatskasse und dem Bürger wird eine Sicherheit vorgetäuscht, die er niemals im Notwehrfall hat! Mit anderen Worten: Eine von vielen staatlichen Beruhigungstabletten!