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Na, das wird ja heute einen drastischen Einbruch in der Postingzahl geben, wenn Du so mit Kaffee und Kuchen/Torte beschäftigt bist! Und alle Antragsteller haben heute einen Eintrag frei! Oder so. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH auch von mir! Ulrich (mein Geschenk steckt im Smiley...)
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NEEIIN! Ich will aber diesen 2 x 3 m großen Plasmabildschirm nach der EM gar nicht mehr haben!! Kriege ich jetzt mein Geld etwa nicht zurück?? Und meine verpfändeten Edelsteine bleiben im Pfandhaus?? Rudi, das haben wir aber anders ausgemacht!
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Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
Ulrich Eichstädt antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
Nee, ist nicht im Netz zu finden. Wir hatten die beiden Aktenzeichen im Zusammenhang mit dem Kaliber-Dilemma in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern mal kurz auf VISIER-Online erwähnt (leider ohne daß ich den Schrieb real in den Händen gehabt hätte, nur zitiert). Man war dann auch nicht bereit, uns den Schrieb zu schicken oder auch nur gegenüber VISIER den Sachverhalt zu bestätigen. Offenbar ist nicht erwünscht, daß es hier rechtliche Klarheit im Volke gibt - angeblich wurden die Bundesländer und Beschußämter informiert, aber scheinbar hat sich das noch nicht überall rumgesprochen. Verwirren nützt, verwirren schützt (oder wie das hieß...) Aber anhand des Aktenzeichens sollte jeder Sachbearbeiter in der Lage sein, mal an seinen Aktenschrank zu gehen und nachzuschauen - oder zumindest stutzig werden, daß sich "das Volk" sicher solche Aktenzeichen nicht aus den Fingern saugt und mal in Berlin nachfragen bzw. bei seinem zuständigen Landes-Innenministerium, denn die müssen es auf jeden Fall haben. -
Versuchen wir also zur Versachlichung den persönlichen Touch rauszulassen - ich werde den im Profil genannten Wohnort nicht mehr in Kombination zu Deinen Aussagen bringen... (nachher bist Du wirklich Prof. Brinkmann aus der Schwarzwald-Klinik...) Also: In den Sitzungen und Gesprächen wird nur die Tendenz der Paragraphen und die Aussage dahinter gemeinsam festgelegt. Die tatsächliche "Ausformulierung" bis hin zur Fassung, die dann Entwurfscharakter oder später Gesetzesvorlage wird, bastelten und formulierten die Leute rund um Brenneke in den jeweils darauf folgenden Arbeitstagen - wenn die Verbandsleute usw. wieder abgereist waren! Man führt in einer auch mehrstündigen Tagung sicher nicht die Hand derjenigen, die dann tatsächlich einen halben Meter Papier beschriften. Und da war es ein Leichtes, hier und dort etwas zu ändern, teils aus Absicht, teils aus Schlampigkeit, teils aus Unwissen, daß ein Satz keine inhaltsgleiche Alternativ-Formulierung ist, sondern gewollt/ungewollt etwas anderes aussagt. Mehrere Innenminister haben über die Jahre dieses Spielchen mit Brenneke exerziert. Er ist auch mehrfach vor Zeugen zusammengefaltet worden, weil er den "Ministerwillen" trotz Absprache dann wieder nicht in die letzte Textfassung gebracht hat. Es ist auch anzunehmen, daß im einen oder anderen Fall diese "Punch & Judy"-Show absichtlich inszeniert wurde, damit die Schuld nicht beim Minister liegt (es gab vor Schily seit den 80ern ja noch andere IM, die mit Brenneke an den diversen Fassungen des WaffG gefeilt haben). Das ist auch in anderen Gesetzesbereichen nachvollziehbar: es gab (nachlesbar) einen Heidenkrach bei der Gesundheitsreform, weil nach einer gütlichen Einigung im danach vorgelegten Text wieder andere Absprachen standen, die beim Verfassen reingemengt wurden (warum auch immer). Die Zusammenarbeit zwischen Frau Schmidt und Seehofer auf der anderen Seite ist daran fast gescheitert, und es wurde in Interviews explizit gesagt, daß der vorgelegte Text nicht den Absprachen entspräche. Und ich denke auch, daß Verkehrsminister Stolpe von dem 1700-Seiten-Vertrag mit Toll-Collect zum ersten Mal in der Zeitung gelesen hat. (Nein, er hat das nicht selbst abgetippt, und auch der ADAC-Chef saß nicht nächtelang mit an seinem Schreibtisch) In Deutschland machen die Ministerialen die Politik: paßt ihnen in den Kram, was ihre Minister oder das Parlament wünschen, wird das in den Text eingearbeitet. Falls nicht, dreht man eben auf der Bürokratieebene ein wenig an dieser oder jener Formulierung. Warum also sollte Fritz Gepperth ausgerechnet die beim BDS so beliebten KK-Halbautomaten vergessen? Es gibt ja auch deutlich mehr "zivil" als militärisch aussehende Modelle und Wechselsysteme, und der BDS hat sie explizit im Sporthandbuch (Gepperth-Spruch: "Jeder sollte eins haben!"). Die Aussparung von KK in § 6 ist so offensichtlich, daß sie uns hier schon in der ersten Durchsicht des neu eingetroffenen Verordnungstextes aufgefallen ist - aber eher kriegten auch die Verbände die endgültigen Texte nicht zu sehen, und dann ging das bange Durchblättern los, was von den vereinbarten Sachverhalten in der Brenneke-Mühle übrig geblieben war, was durch falsche Kommas oder fehlende Buchstaben verfälscht wurde und was plötzlich ohne vorherige Absprache als neuer Paragraph auftauchte. Ich respektiere durchaus, wenn Du anderer Meinung bist. Ich werde nur langsam ungehalten, wenn Du nachvollziehbare und bekannte Abläufe aus der Politik und dem ministeriellen Vorgehen einfach ignorierst, weil es nicht in Dein Sündenbock-Bild paßt. Meinst Du, der DSB hätte als zuständiger Verband die Einbeziehung der Armbrust ins WaffG so gebilligt, wenn er an den jetzt teilweise abstrusen Formulierungen hätte mitfeilen dürfen? Schau Dir mal hier in "Medien" die Ausführungen des DSB-Vize Jürgen Kohlheim an, der die Verwicklungen durchaus verständlich auseinanderdröselt (bewundernswert, daß man auch klar texten kann, er ist selbst Richter) Also, ich klinke mich jetzt aus der missionarischen Arbeit in diesem Thread aus - langsam solltest Du einsehen, daß Du aufs falsche Pferd eindrischst.
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Brenneke konnte beruhigt in Rente gehen; mit solchen Verbandsmitgliedern, die nicht konstruktiv, sondern nur destruktiv arbeiten, erledigen sich die Verbände von selbst. Da ist jemand wohl schwer beleidigt, daß er nicht mehr mitspielen darf, also buddelt man irgendwelche Knochen auf der Wiese aus. Unabhängig davon, ob R. Ernst recht hat oder nicht: das ist keine Art der Vergangenheitsbewältigung, erst recht nicht der Verbandsarbeit, das ist auch nicht Dobermann, sondern Wadenbeißer.
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Letzte Antwort vor Pfingstem: Daß ich (oder Doc Schiller) nicht jede der manchmal (nicht nur bei Dir...) abstrusen Theorien und Behauptungen widerlege, heißt doch wirklich nicht, daß sie deshalb wahr werden/sind. Nach dieser Methode sind wir zwei schon im DWJ-Forum von jemandem zwangsangemeldet worden - man kann dann so schön behaupten, daß "die ja hier nicht antworten, es ist also was dran an unseren Theorien"... Ich habe keine Ahnung, was in Philippsburg geplant, beantragt, durchgedacht usw. worden ist, weil ich mich bisher einfach nicht dafür interessiert habe (sorry, ich beackere bei VISIER außer dem aktuellen Teil eher die kleineren bis kleinsten Kaliber- ich warte also eher auf den Field-Target-Start in P-Burg). Ob da nun von Fritze Gepperth .50 BMG eingeplant war, entzieht sich daher meiner Kenntnis. Wenn man das irgendwo in D sportlich schießen kann, weil es Stände dafür gibt, soll es mir recht sein - ich neige da durchaus nicht zu vorauseilender Selbstbeschränkung. Ich verstehe nur nicht, wie Du aus der Tatsache, daß es offenbar bundesweit ansonsten keine Kal. 50-Stände gibt, schon wieder eine Gefahr ableitest (siehe Deine obige Bemerkung zu ThomasMüller: Wenn es riskant ist, soll man das dann sein lassen oder was?) Dann sollen sich doch gefälligst die anderen Standbesitzer außerhalb Philippsburg auf die Hinterbeine stellen und etwas organisieren oder beantragen. Dein Norwegen-Beispiel ist ja in D nichts Neues: Im Saarland wurden jahrelang (zu Dr. Saars Zeiten) keine 300-m-Genehmigungen erteilt, weil es landesweit keinen 300-m-Stand gab. Wird nirgendwo .50 geschossen, wird gemosert. Wird nur in Philippsburg .50 geschossen (was ich wie gesagt nicht weiß), wird auch gemosert. Was willst Du denn eigentlich???
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In Antwort auf: So. Jetzt steinigt mich Grüsse, Schwarzwälder ´ Das wäre eine Verschwendung natürlicher (und an Deiner Unwissenheit unschuldiger) Ressourcen. Vielleicht ein letzter Versuch: Diese BDS-Stellungnahme zur Halbautomaten-Geschichte wurde von den damals ebenfalls anwesenden Vertretern von DSB und BDMP bestätigt (auch mir gegenüber später im persönlichen Gespräch). Ab und zu lohnt es sich durchaus, die Originaltexte statt der "redaktionell gekürzten" Verbandsmitteilungen zu lesen. Oder kriegt ihr nur die mitten im Schwarzwald?
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Schwarzwälder: In Antwort auf: Die Bullpup-, und andere Teile der Halbautomatenfraktion geopfert, um IPSC etc. zu retten. Ich war versucht zu schreiben, daß ich selten so einen Unsinn gelesen habe - dann fielen mir aber ein paar Deiner früheren Postings ein. In Antwort auf: überlasst das nicht wieder nur Wolfgang Kräusslich! Da gebe ich Dir recht; wir sollten es erst im Guten versuchen. Und zu diesem "kein Porzellan zerschlagen" gehören sicher auch manche Diskussionen hier. Im übrigen stellt sich langsam heraus, daß die bösen Jungs (und Mädels ) nicht (mehr) in Berlin sitzen, sondern schön verteilt in den Bundesländern - dort versucht sich nämlich mancher sonst arbeitslos* werdende Ministerialbürokrat durch Attacken zu profilieren. Und die müssen alle einzeln entkräftet werden. Meinem Kenntnisstand nach wurde der Antrag auf Anerkennung im letzten November (!) komplett mit allen Disziplinen eingereicht; es wäre formell gar nicht möglich, einfach mal eine oder zwei Gruppen vorläufig oder auch ganz auszuklammern - dazu müßte der Antrag neu formuliert und eingereicht werden, und da hat das BVA schon vorher angedeutet, daß das gesamte eingereichte Paket auch behandelt wird. Dafür ist inzwischen der Fachbeirat zuständig, und darin sitzen eben auch je ein Vertreter aus jedem Bundesland! Die Sorge der Leute, deren WBK im Laufe des Jahres abläuft, kann ich nachvollziehen - die Zahl steht aber sicher in keinem Verhältnis zu der der Schützen, die um ihre Disziplin bangen. Ansonsten könnte sich ja demnächst die Waffenbranche vor Aufträgen nicht mehr retten... Was mit abgelaufenen Anträgen passiert, weil eben der Verband noch im Anerkennungsverfahren steckt, würde wohl die Verwaltungsvorschrift regeln müssen . Ich denke aber, daß man gute Chancen vor Gericht hat, wenn man nachweist, daß der Verband seit Nov 2003 seine Schuldigkeit getan hat und nur die Politik und Ministerialbürokratie so lange verzögert. Vor allem, wenn es um Disziplinen geht, die bereits zu lten WaffG-Zeiten zugelassen waren. Also immer schön die Quittung vom FWR-Rechtsschutz aufbewahren... (meinetwegen auch von anderen, nutzbaren Rechtschutzversicherungen). Mehr sog i net. * arbeitslos nicht wirklich, sondern nur "nicht ausgelastet"
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Na, dann weiß Du ja künftig anhand des Geburtstags, wann die Sommerzeit umgestellt wird (nee, nicht immer, auch egal). Jedenfalls herzlichen Glückwunsch auch von mir zum Nachwuchs, Adriaan! Ich hab auch schon mal nen Pokal in Form eines Smileys gestiftet...
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Neulich bei der Kreismeisterschaft...
Ulrich Eichstädt antwortete auf Mark Pfennig's Thema in Allgemein
Hm, grübl (mit "ü"!), ich weiß nicht so recht: der Chefredakteur (meinetwegen auch ein völlig unbekannter Mensch mit Namen David S.) und diese schwäbische Frohnatur, die in höchster Ekstase wahrscheinlich nur immer "gell, gell" ruft? So weit möchte ich nun doch nicht denken. Ich sehe in dieser Entstehungsgeschichte eher wetterbedingte Gründe: wenn jetzt schon Sommer wäre, wären alle auf dem Schießstand und hätten weniger Zeit zum Grubeln äh Grübeln. Oder wenigstens auf der Bank, um den letzten Spargroschen abzuheben und zum nächsten Händler zu tragen. -
Je nach Sachlage biegt sich der Sachbearbeiter seine Wahrheiten zurecht, daran haben wir uns hier schon gewöhnt, mach Dir nichts draus. Wer immer noch von einem nicht nur in der Theorie vorhandenen Bundes-Waffenrecht ausgeht, hat die Amtsstube die letzten Jahre eben nicht mehr verlassen...
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In Antwort auf: Das wär ja auch noch schöner. Naja, ein fundiertes Halbwissen (um es höflich zu formulieren) kann man durch doppelt lautes Gegröhle nicht ausbauen... (zur fachlichen Weiterbildung, wie schon gesagt, hilft ein Blick in die VO). Es ging halt darum, ein wenig Verständnis dafür zu wecken, daß solche Behauptungen nicht unbedingt nützen. Aber lass mal, Du hast den Durchblick, das sehe ich schon.
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In Antwort auf: NiNor: Deshalb hat er noch ... Aber ansonsten geht's Dir noch danke, oder? Du solltest vielleicht mal darüber nachdenken, wie in einem Verband wie dem BDS neue Disziplinen eingeführt werden - zum Beispiel, indem internationale Disziplinen, bei deren Verband man angeschlossen ist, offiziell auch für Deutschland übernommen werden (etwa IPSC Langwaffe). Auch bei anderen Disziplinen ist das keine One-Man-Show, da stecken eine Menge Schützen und diverse Tests dahinter. Dein "hat erfunden" ist ja fast schon ehrenrührig! (Vielleicht solltest Du's editieren - noch hat der BDS seine Anerkennung nicht...)
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Ja. Diese Entscheidung von Gerhard Furnier (Oberschützenmeister heißt das glaube ich im BSSB) war schon Ende 2002 bekannt, als ich das Sonderheft "KK-Gewehre" geschrieben habe (da war es auch kritisch als Kommentar enthalten, ebenso in Heft und im alten V-Online). Es hieß damals "Wir müssen ja nicht alle Wettbewerbe durchführen, die wir anbieten", eine sachliche Begründung wurde nicht genannt Übersehen hatte man allerdings (Info von 3/2003), daß in einigen Bezirken/Gauen schon Meisterschaften für die nächste Saison angesetzt waren. Für mich ein klarer Fall von vorauseilendem (und falsch verstandenem) Gehorsam in einem riesigen Verband, in dem einige einflußreiche Leute das Steuerrad wieder in eigentlich vergessene Zeiten zurückdrehen wollen: Nur olympische Disziplinen sind gut, alles andere ist Operette. Die eine oder andere Entscheidung wurde meines Wissens (auch nach Einspruch durch Josef Ambacher, der ja auch BSSB-Chef ist) wieder gekippt, aber den aktuellen Stand für die Saison 2004 weiß ich nicht.
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Weil das Ausgliedern des zugegeben kleineren Teils, nämlich IPSC, die Folge gewesen wäre (mit allen Konsequenzen wie fehlendes Bedürfnis für die Besitzer usw.). Die Zulassung durch das BVA erfolgt komplett, d.h. mit allen dazugehörenden SpO-Teilen - was zu spät käme (kam ja nicht), würde nicht genehmigt. Jedes neue oder nachträgliche Zulassungsverfahren kostet Geld (!). Natürlich kann man auch irgendwann mal wieder SpO-Änderungen und ggf. neue Disziplinen in einer Änderungsgenehmigung nachziehen (sonst wäre ja keine Entwicklung möglich). Ich sehe aber keine Alternative darin, den "normalen" BDS-Schützen durch eine übereilte Genehmigung der "meisten" Teile des Sporthandbuchs den Kauf weiterer Waffen zu ermöglichen, wenn dafür eine komplette Disziplin wegfiele - dazu eine der wenigen, die vom BDS international geschossen wird (wie Silhouette und Field Target).
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In Antwort auf: Ich mach mir auch Gedanken darüber, warum sich die "Opfer" so bedeckt halten. Hat keiner von denen Internetzugang oder haben die ein schlechtes Gewissen? Könnte ja auch sein, daß die sich momentan nur mit den Leuten unterhalten, die ihnen im Moment konkret weiterhelfen können. Und dieser Informationsaustausch geht nun mal über ein öffentliches Anschlagbrett weniger gut. Wie heißt es so schön in Beerdigungsanzeigen: "Von Beileidsbezeugungen bitten wir abzusehen"
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Na, dann haltet doch einfach die Füße still und spekuliert nicht weiter, BIS wir was Konkretes wissen. So schnell kann man ja gar nicht recherchieren, wie ihr Mutmaßungen anstellt. Es gibt doch noch sooo viele andere schöne Threads, die man in der Zwischenzeit besuchen kann...
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In Antwort auf: Die Reservisten waren zum Teil bereits in den 60ern als schießsporttreibender Verband auf Landesebene anerkannt. Warum soll das jetzt anders sein? Na und? Der Deutsche Schützenbund wurde 1851 gegründet, stellt seit 1896 die Olympia- und Weltmeister-Starter zusammen, ist der offizielle und einzige Schießsportvertreter im Deutschen Sportbund - und kriegte seine Zulassung erst letzte Woche... Wenn es da keine Sonderregelung gibt (mal abwarten), bin ich wirklich gespannt, wie einzelne RAG's ihre Zulassung beantragen wollen, wenn sie nicht über einen anderen, zugelassenen Verband angeschlossen sind. Immerhin läßt sich das BVA die Prozedur auch bezahlen.
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Ebengt mit "g": jede FWB 65 ist auch heute noch besser als die LP 90 und auch ein klein wenig besser als die LP 80 (die mit dem an zwei Stangen geführten Abzug, der exakt nach hinten auslösen soll - wenn er nicht hakt...) Die LP 90 löst ultralangsam aus (ein Mangel, den ich heutige Freie Pistolen mit elektronischem Abzug haben, daher kaufen die Profis meist mechanische Abzüge). Bei der LP 65 ist darauf zu achten, daß sie aus den letzten Fertigungsjahren stammt (bis 2000 glaube ich), dann hat sie die Doppelfeder drin (bringt 2,55 m/s mehr oder so ) und ist auch noch nicht so ausgenudelt.
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Solange es nicht waffen-putz-ich ist.
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Daß ich das noch erleben darf: Doc Schiller hat Schpass an einem Luftgewehr! Es kommt halt immer auf die Verpackung an, gelle?
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Aufsicht auf dem Schießstand, § 11 Abs. 3 der VO
Ulrich Eichstädt antwortete auf TW's Thema in Waffenrecht
Also, über dieses neue CWG (Clausis Waffen-Gesetz) kann man nur staunen. Versuchen wir es mal anders: Die behördliche Zulassung eines Schießstands hängt unter anderem auch davon ab, daß es eine Schießstand-Ordnung gibt. Die ist zumindest für DSB-Vereine auch verbindlich (u.a. in versicherungstechnischer Hinsicht), aber auch Vereine anderer Verbände haben sie für ihre Anlagen akzeptiert. Und darin steht unter § 12: 12. Jedes Schießen ist unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht), deren Name an gut sichtbarer Stelle ausgehängt ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesonders dafür zu sorgen, dass die am Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Ziffern 2, 10, 11 der Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf selbst während der Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen." Nie auch nur ansatzweise gehört, daß es so etwas gibt? Das Aushängen dieser Schießstandordnung ist übrigens normalerweise in der Standzulassung ein eigener Punkt, der kontrolliert wird, ebenso wie das Schild, wer denn gerade Aufsicht führt. Auch wenn das geltende Waffenrecht nun das Alleintraining erlauben sollte, kann natürlich jeder Standbetreiber für seine Anlage strengere Regeln ansetzen. -
Aufsicht auf dem Schießstand, § 11 Abs. 3 der VO
Ulrich Eichstädt antwortete auf TW's Thema in Waffenrecht
Ich schließe mich den Gottogotts an: als ich den Satz aus der VO oben eingestellt habe "Allerdings ist zu verlangen, dass die (Plural!) allein ohne Aufsicht Schießenden selbst die Qualifizierung als Aufsicht haben." habe ich nur den reinen Text bedacht, sorry. Das ist aber nunmal so, egal ob Feind mithört oder nicht, daß die Regelung sich sonst selbst ad absurdum führt: a) Büchsenmacher schießt Waffen auf dem Stand ein, allein, er darf das. B) als Aufsicht gemeldeter Schütze trainiert allein, auch okay. c) Büchsenmacher schießt bereits allein auf dem Stand, Kaderschütze kommt ein paar Minuten später hinzu und will auch trainieren - also muß nach der VO einer von beiden aufhören und den anderen beaufsichtigen. d) sonst würde ein Schießstand, auf dem nur als Aufsicht gemeldete Schützen nebeneinander trainieren, ohne Aufsicht auskommen - das kann sicher nicht sein. Und keine Bange: durch freche Fragen wird die VO sicher nicht sofort verschärft. Man suche sich also Trainingszeiten aus, zu denen man eben allein auf dem Stand ist. -
Aufsicht auf dem Schießstand, § 11 Abs. 3 der VO
Ulrich Eichstädt antwortete auf TW's Thema in Waffenrecht
Und ich dachte, das sei der einzige klare Paragraph in der VO und einer der wenigen positiven... Genau das Gegenteil Deiner Ansicht, TW, ist der Fall. Während man nach dem bisherigen Waffenrecht selbst als Weltmeister und/oder GSG-9-Mensch nicht allein trainieren durfte, sondern immer eine (nicht selbst mitschießende) Aufsicht dabei haben mußte, ist das nun aufgehoben - sofern eben der Mensch, der sich allein auf dem Schießstand einschließt auch aufsichtsberechtigt ist (sprich: sachkundig und der Behörde als Aufsicht gemeldet). Hinten in der VO stehen übrigens die Begründungen zu den einzelnen Paragrafen dran. Lohnt sich zu lesen und klärt einige Fragen sofort. Hier Seite 51 (der bearbeiteten VO-Version) "Zu § 11, Absatz 3: Absatz 3 trägt einem praktischen Bedürfnis Rechnung. Beispiele hierfür sind Büchsenmacher beim Einschießen von Waffen, Kaderschützen beim Schießtraining oder Schießausbilder bei der Funktionsprüfung einer Waffe. Allerdings ist zu verlangen, dass die allein ohne Aufsicht Schießenden selbst die Qualifizierung als Aufsicht haben. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass sie ohne (Selbst-) Gefährdung etwa im Falle der Funktionsstörung einer Waffe sach- und situationsgerecht reagieren. Es reicht in diesem Zusammenhang aus, dass der Ausschluss der Anwesenheit einer weiteren Person nur für dem benutzten Schießstand selbst sichergestellt werden muss, sich aber nicht auf räumlich abgetrennte weitere Bereiche (z.B. Vereinsheim, weitere abgetrennte Schießstände etc.) bezieht." Wie Thomas meint, ist es aber mit Ruhe und Frieden auf dem Stand vorbei, sobald jemand anderes hinzukommt. Bleibt natürlich die Frage, ob zwei aufsichtskundige Schützen gemeinsam nicht mehr ohne Aufsicht trainieren dürfen und jeder seinen eigenen Schießstand braucht... Nö, geht eigentlich auch: "Allerdings ist zu verlangen, dass die (Plural) allein ohne Aufsicht Schießenden selbst die Qualifizierung als Aufsicht haben..." -
Damit man weiß, mit wem wir es bei dieser gebündelten Kompetenz zu tun haben: http://www.nrw.de/politik/gerhards.htm offenbar ein Reisender in Sachen "ich kann alles": erst BGS, dann Jurist und Verwaltungsrichter, dann Finanzminister und neuerdings Justizminister in NRW.