Und schon wieder ein Update!
Mann, der Herr RA Eichener hat echt Power und Drive! B)
Mit Schreiben vom 10.01.2005 hat er dem Verwaltungsgericht Würzburg die Klagebegründung übersandt.
Die Zuständigkeit für alle Waffenrechtsangelegenheiten ging mit Wirkung vom 01.01.2005 von der (als streng verrufenen) 6. Kammer auf die 5. Kammer über. Welche Auswirkungen dies auf derartige Verfahren hat, wird allerdings erst die Zukunft zeigen.
Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich den Wortlaut der Klagebegründung nicht wörtlich oder auch nur auszugsweise in größerem Umfang zitieren werde, da der Schriftsatz das geistige Eigentum von Herrn RA Eichener ist und es m.E. ein grober Vertrauensbruch im Verhältnis Mandant-Anwalt wäre.
Herr RA Eichener trägt hauptsächlich vor, daß das sogenannte Erwerbsstreckungsgebot AUSSCHLIEßLICH für die "Kontingentswaffen" gilt.
Er verweist auf den Gesetzestext und die klare Absicht des Gesetzgebers, der in der Bundestagsdrucksache 14/8886 klar zum Ausdruck kommt. Die neue gelbe WBK soll in allen Bereichen "Rechtsnachfolgerin" der alten Gelben werden. Und das schließt eine Ausdehnung des Erwerbsstreckungsgebots und andere Einschränkungen aus.
Er räumte ein, daß dem LRA Schweinfurt keine andere Wahl geblieben sei, als im Sinne des (rechtswidrigen) Erlasses des Bay. StMI zu entscheiden. Da dieser Erlaß aber nur Behörden und nicht die Gerichte bindet, beantragte er, meiner Klage vollumfänglich stattzugeben.
Interessant ist vor allem der Schlußsatz, den ich wörtlich wiedergebe: "Im Hinblick darauf, daß nach dieser Klage noch eine Reihe weiterer Verfahren anhängig geworden sind [ ] , wären wir dem Gericht für eine rasche Entscheidung im schriftlichen Verfahren sehr dankbar".
So, nun ist das übliche Vorgeplänkel erledigt und es heißt warten auf "Was spricht er, der Richter?!?".
GRUß