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Hollowpoint

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  1. Nun gut, Schießbuch kopieren oder eine Liste vom Vereinsboss bestätigter Schießtermine beifügen verlangt auch der BDS. Wie sonst sollte der LV die geforderte "Sportschützeneigenschaft" überprüfen können?!? Das ist ja noch eine der leichteren Übungen. Der bayerische BDS-Vordruck hat auch vier Seiten. Davon muß der Schütze aber nur die Vorderseite ausfüllen. Außerdem will der BDS Kopien ALLER WBK's haben. Auch das ist m.E. noch im Rahmen des Machbaren. GRUß
  2. Update: Am 09.12.2004 wurde der Streitwert vom Verwaltungsgericht Würzburg festgesetzt. Und zwar auf 2.500 Teuro. Daraus errechnet sich nach KV 5110 eine Verfahrensgebühr in erster Instans (3-facher Satz) von 243,00 Teuro. Fällig sofort. Schmankerl am Rande: Die Streitwertfestsetzung ist NICHT anfechtbar. Sagt zumindest der zuständige Verwaltungsrichter. GRUß
  3. Hollowpoint

    Waffenbörse(n)

    Antwort auf: Zum scharfmachen von Sachen benutz ich sehr gerne Cayennepfeffer Kinderkram!!! Versuch's mal DAMIT: Garantiert 500.000 Scoville!!! GRUß
  4. Hollowpoint

    Waffenbörse(n)

    Ach SIG-Fan, in so ca. 30 Jahren darfst Du Dir ein Urteil über Murmel erlauben. Und auch nur dann, wenn Du mindestens 50% seiner Pokale und Siegerurkunden eingeheimst hast! GRUß
  5. Sehr gut, Colt! Wir müssen an ALLEN Fronten kämpfen! GRUß
  6. Keine Ahnung, seit wann das LRA Schweinfurt mit dem 2/6-Mist auf der neugelben WBK angefangen hatte. Die SB'in jedenfalls murmelte etwas von "Anweisungen" vom Ministerium. Sicher eine interne Dienstanweisung aus dem "Castle Beckenstein" z'Minga, nur für den Dienstgebrauch. Ist aber eigentlich egal, wenn sich kaum einer gegen diesen Schwachsinn wehrt, entsteht bei den Ministerialen der Eindruck, dass die Schützen mit dieser Einschränkung im Wesentlichen zufrieden sind und deshalb durchaus in Form einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift "legalisiert" werden kann. DAS möchte ich mit meiner Klage eben verhindern. ALSO: WER VON DEN 2/6-OPFERN SCHLIEßT SICH MIR AN??? GRUß
  7. Antwort auf: schätze nur, AB Klageerhebung wirds wohl deutlich langsamer werden DAS fürchte ich auch! Obwohl der RA schon wegen Klärung einer reinen Rechtsfrage auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat. Es wäre halt schön, wenn noch VIIIIIEL mehr Schützen meinem Beispiel folgen würden! Vor allem diejenigen, die mit noch viel weitreichenderen Einschränkungen ihrer neugelben WBK "beglückt" wurden (meist in NRW). Wäre es nicht herrlich, wenn die Verwaltungsgerichte in Waffenrechtsklagen ersaufen??? DANN würden die Waffenunrechtsbehörden endlich mal aufwachen und realisieren, dass sie mit uns nicht alles ungestraft machen können, was ihnen in ihren feuchten Träumen vorschwebt!!! GRUß
  8. UPDATE: Heute lag schon ein Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Streiberger und Kollegen im Briefkasten. Echt flott die Jungs! Darin befand sich die Klageschrift, die abgeschickt wird, sobald die Kanzlei meine unterschriebene Prozessvollmacht erhält. Diese werde ich morgen früh gleich zur Post geben. Und dann geht's los! GRUß
  9. Mit Knoblauchmagazin, Schwarzkümmelwerfer und Zwiebelaufpflanzvorrichtung. GRUß
  10. So, nun hat die ÖRAG mir recht schnell und ohne sich zu zieren eine Deckungszusage für meinen Fall erteilt. Sie haben mir empfohlen, die Rechtsanwaltskanzlei Streitberger & Kollegen im Emmendingen mit dem Fall zu beauftragen. Morgen geht mein Schreiben an die Kanzlei Streitberger zur Post! Dann werden wir mal sehen, wie durchschlagskräftig die Jungs im tiefen Süden so sind. GRUß
  11. Simonov, Du bist einfach... wenn es in D ein paar Zehntausend mehr von Deiner Sorte geben würde, hätten wir ein Waffenrecht wie in Vermont! GRUß
  12. Wie gesagt Mouche, ich finde das Ganze auch mehr als seltsam, aber in ein paar Tagen werde ich hoffentlich mehr wissen. GRUß
  13. In Bayern ticken die Uhren anders und selbst unser Straßenasphalt ist schwärzer als anderswo! Das Ganze schimpft sich "Bayerische Justizreform" oder so... Ist mir auch Wurscht! Die ÖRAG wird schon wissen wie der Hase läuft. Ich warte jetzt ab, was die mir zu sagen haben, dann werde ich Euch hierüber weiter informieren. GRUß
  14. Mittlerweile mußte ich erfahren, dass es in Bayern kein Widerspruchsverfahren in Verwaltungsrechtssachen mehr gibt! Ich muß wohl oder übel gleich klagen. GRUß
  15. So, Update zu meiner Sache "WBK gelb 2/6": Das FWR unterstützt bereits 2 Fälle dieser Art in Bayern vor Gericht und hat mich auf meine ÖRAG-Waffenrechtsschutzversicherung verwiesen. Daher habe ich heute ein Schreiben mit Bitte um Deckungszusage in dieser Sache an die ÖRAG versandt. Mal sehen, was dabei rauskommt. GRUß
  16. Aber vor der Klage erst mal RECHTZEITIG Widerspruch bei der Behörde einlegen, Meister 2000! Sonst wird's nix mit der Klage. GRUß
  17. Genau! FWR, RS-Versicherung, RA beauftragen, Widerspruch, Klage. So geht das! DAMIT kommen die NICHT durch!!! GRUß
  18. Mal sehen. Wer nicht klagt, der nicht gewinnt! GRUß
  19. Antwort auf: Damit es kein Mißverständnis gibt : Ich vermute, daß 2/6 eindeutig festgeschrieben wird Ist mir doch völlig wurscht, was die in eine Verwalungsvorschrift reinschreiben! Diese bindet nur die Verwaltung in ihrem Handeln und hat keinerlei Gesetzeskraft. Nur Gesetze und Rechtsverordnungen haben Gesetzeskraft. Bei der rechtlichen Würdigung von Verwaltungsvorschriften müssen die Richter sich ausschließlich am Gesetz und an den Verordnungen orientieren. Und diese geben in vorliegenden Fall nicht das Geringste für "2/6" her! GRUß
  20. Antwort auf: Das ist gut - halt da mal bitte die "Allgemeinheit" auf dem Stand der Dinge Mach ich doch glatt! GRUß
  21. Ich habe vor ein paar Tagen meine neue "Gelbe" bekommen. Natürlich auch mit dem Vermerk "2/6". Allerdings ohne weitere Schweinereien, schließlich ist das hier ja Bayern und nicht Mordrhein-Vandalen! Scherz beiseite: Ich werde nächste Woche Kontakt mit dem FWR und der ÖRAG aufnahmen, ob sie meine Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht unterstützen werden. Ich hoffe zwar sehr , dass die ÖRAG für diesen Fall eine Deckungszusage erteilt und auch das FWR die Sache unterstützt, aber falls das nix werden sollte, werde ich die Klage eben alleine erheben. Jedenfalls lasse ich mir diese Rechtsbeugung nicht gefallen!!! Meine SB'in beim LRA Schweinfurt ist allerdings voll in Ordnung, deshalb ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall nicht angebracht. Die Dame befolgt ja auch nur die Vorschriften, die man ihr vom bayerischen Innenministerium auf's Auge gedrückt hat. Jetzt heißt's erst mal: Widerspruch gegen diese Auflage in der WBK einlegen um die Frist zu wahren. Dann werden wir weitersehen....... GRUß
  22. Antwort auf: Vielleicht sollte man dem Einbrecher die .454 in die Hand drücken und sagen trau Dich doch Und was machst Du, wenn er sich tatsächlich traut? Laß mich raten.........sterben??? GRUß
  23. Stimmt! Ist aber sehr teuer und aufwändig. Das kann sich selbst Dabblju nicht auf Dauer leisten. GRUß
  24. Ich glaube, die Mongolei und die Zentralafrikanische Republik müssen sich nicht vor den US-Flugzeugträgern fürchten! GRUß
  25. Antwort auf: dann möchte ich erst mal eure Langwaffen sehen ihr Waffennarren ! Tut mir leid, aber Hardcore-Pornographie ist bei WO absolut unerwünscht!!! GRUß
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