Oceanracer, LIEGENLASSEN ist das, was ein guter Beamter tun wird!
Wozu sollte er sich in die Nesseln setzen???
Wenn er Entscheidungen trifft, die durch die späteren Verordnungen nicht gedeckt sind und es passiert etwas so à la Erfurt, dann ist der gute Mann DRAN!!!
Dann hagelt es im günstigsten Fall Disziplinarstrafen, Degradierungen, Zwangsversetzungen und Beförderungssperren für den Rest seines Lebens.
Im ungünstigsten Fall geht er/sie in den Knast!
Also bleiben die WBK-Anträge so lange liegen, bis die Sache klar ist.
Der/die BeamtIn kann sich hervorragend mit dem Verweis auf die fehlenden Verordnungen bei der Kundschaft herausreden.
Und in diesem Fall wäre es weder Faulheit, Bösartigkeit oder Kompetenzüberschreitung, sonderen schlicht und einfach gesunder Menschenverstand, wenn die Sachbearbeiter in den Waffenrechtsbehörden zunächst einfach GAR NICHTS tun!
Denn bekanntlich beißen die Hunde den LETZTEN in der Hierarchie.
GRUß