

Hollowpoint
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
3.617 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Hollowpoint
-
Ich würde an Deiner Stelle erst mal Klage bein Verwaltungsgericht einlegen um die Klagefrist zu wahren. Die Begründung kannst Du später nachreichen, oder ggf. die Klage wieder zurücknehmen. So hältst Du Dir erst mal alle Optionen offen. Ohne Anwalt würde ich nicht vor dem VerwG antanzen. Ohne solide Rechtskenntnisse hast Du dort gegen die Juristen des LRA keine Chance. Trage doch dem FWR mal Deinen Fall vor. Vielleicht übernehmen die die Kosten, bzw. sorgen für eine kompetente Rechtsvertretung. Hier zeigt es sich wieder einmal, wie gut doch der rechtzeitige Abschluß einer Waffen-RSV gewesen wäre. GRUß
-
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Wenn man päpstlicher ist als der Papst, dann schindet man beim "lieben Gott" mächtig Eindruck! GRUß -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Hollowpoint antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
Was soll denn der Anwalt mündlich vorbringen, das man nicht auch schriftlich viel klarer vortragen kann? Hier geht es nicht um die Beurteilung eines Angeklagten, sondern um eine reine Rechtsauslegungsfrage. Der Anwalt schreibt einen wohldurchdachten- und formulierten Antrag mit rechtlicher Begründung und der Richter fällt darauf hin ein hoffentlich ebenso wohldurchdachtes- und begründetes Urteil. Wenn der Richter die Klage abweisen sollte, dann geht die Chose sowieso in Berufung und dann ist eine mündliche Verhandlung unvermeidlich. Auch wenn der Richter die Einschränkung des LRA in die Tonne tritt, wird das genau so laufen. Das LRA wird sicher auf Anweisung der Regierung oder des Bayerischen StMI in Berufung gehen. Egal wie es laufen wird. In der ersten Instanz wird nichts endgültig entschieden. Insofern ist es eher kosten- und aufwandssparend in der ersten Instanz nicht gleich die allerschwersten Geschütze aufzufahren. Übrigens ist mein Anwalt kein Amateur in Waffenrechtssachen. Wenn er mit einer Einzelrichterübertragung einverstanden ist, dann hat er sich sicher etwas dabei gedacht. GRUß -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Hollowpoint antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
UPDATE: Mit Schreiben vom 20.12.2004 beantragte das LRA Schweinfurt, die Klage abzuweisen. Begründung (auszugsweise): §14 Abs.2 und Abs.3 WaffG regeln den Erwerb einzelner Waffen durch Sportschützen (sog. grüne Waffenbesitzkarte). Gem. §14 Abs.4 WaffG können Sportschützen eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen erteilt bekommen. Eine Antragstellung zum Erwerb jeder einzelnen Waffe ist nicht mehr nötig. Lediglich der Erwerb ist binnen zwei Wochen in die Waffenbesitzkarte einzutragen (sog. gelbe Waffenbesitzkarte). In §14 Abs.2 letzter Satz WaffG ist festgelegt, dass innerhalb von sechs Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden dürfen. Gem. dem Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 11.08.2003 soll das sog. Erwerbsstreckungsgebot in §14 Abs.2 letzter Satz WaffG verhindern, dass Sportschützen Waffen über den notwendigen Umfang hinaus ansammeln. Hiervon unabhängig zu sehen ist die Vorschrift des §14 Abs.4 WaffG, nach der Sportschützen eine unbefristete Erwerbsberechtigung für den Erwerb bestimmter Waffen erteilt werden kann. Ebenso wie bei der Erwerbsberechtigung nach §10 Abs.1 Satz 3 WaffG handelt es sich hier nur um eine grundsätzliche Erwerbsberechtigung. Davon unabhängig sind Sportschützen nach Sinn und Zweck des Gesetzes an die Einschränkung des §14 Abs.2 WaffG gebunden. Auch mit Schreiben vom 14.11.2003 des Bayer. Staatsministeriums des Innern wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Ausstellung einer Erlaubnis nach §14 Abs.4 WaffG Einschränkungen hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen nur insoweit gegeben sind, als nach §14 Abs.2 letzter satz WaffG max. zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen. Auf Seite 6 der Waffenbesitzkarte ist deshalb folgender weiterer Eintrag veranlasst: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden." . . . Von Seiten des LRA Schweinfurt besteht Einverständnis mit einer Einzelrichterübertragung gem. §87a VwGO und dem Verzicht auf mündliche Verhandlung. Lange Rede kurzer Sinn: Das LRA beruft sich lediglich auf die Erlaßlage und die Anweisung des BayStMI. GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Wie schön für euch! Echt, ohne Ironie! Aber ob euch das beim erlauchten Gremium Pluspunkte oder auch nur ein wenig Gehör verschaffen wird, darf bezweifelt werden. GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Ja wie Jürgen G?!? Bist Du etwa ein Mitglied des erlauchten Gremiums?!? GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Was interessiert das erlauchte Präsidium schon das kindische Geschwätz von niederen Kreaturen wie ....Mitgliedern. Igitt, weiche elender, zerlumpter Pöbel!!! GRUß -
Ich bin kein Füsiker, aber ich vermute, daß ein MFD von den Abmessungen eines AR-15 oder HK-41-Exemplars bei der Gasmenge die eine .50BMG entwickelt, einfach als Sekundärgeschoß der .50-er-Pille folgen würde. GRUß
-
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Ich habe den Verdacht, er will den BdMP als einzigen wirklich seriösen GK-Verband darstellen und damit die Konkurrenz in ein schiefes Licht rücken (Waffenbeschaffungsvereine). Das könnte man auch als fürchterliche Arschkriecherei ansehen. Oder er will sich bei den Ministerialen für die Ausnahmegenehmigung für die Snubby-Revolver unter 3" "bedanken". Oder er ist schlicht und ergreifend ein @§$%&/#*+........ GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: Hollowpoint hat ebenfalls diesbezüglich seine Probleme im nächsten Freistaat ( Bayern ). HATTE seine Probleme! Diese sind nunmehr allesamt zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst worden. Allerdings NICHT vom BdMP! Ich war allerdings bei weitem nicht der Einzige, der vom bayerischen LV wie ein Fäkalienhaufen behandelt wurde! Bei einem Vereinskameraden hatten sie doch tatsächlich vor der Befürwortung einer Kurzwaffe verlangt, daß er 18 Trainingstermine mit Ergebnissen mit JEDER seiner Waffen (alle auf seinen WBK's eingetragenen Waffen, auch Langwaffen) nachweist. Der gute Mann hätte um diese Bedingungen erfüllen zu können, praktisch auf dem Schießstand leben müssen!!! Nun gut, ein paar Monate später bestanden die LV-Fuzzies nicht mehr auf diesem abstrusen Quatsch. Aber Hauptsache erst mal die Leute ärgern. Null Dunst vom Waffenrecht, aber sich aufspielen wie die Halbgötter! Nö Danke, ohne mich!!! GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
WER wollte die bööööösen Repetierflinten und SL-Flintendisziplinen denn nach Erfurt in vorauseilendem Gehorsam aus dem Sportprogramm nehmen?!? Und WER hat andererseits bei der Formulierung der AWaffV maßgeblichen Einfluß genommen, daß wir uns heute wenigstens nur mit einem "kleinen" Anscheinsparagraf rumärgern müssen?!? GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: ...und die klare Richtung,in die der BdMP-Präsi seinen Haufen steuert... Auch wenn's gen Abgrund geht, wenigstens eine klare Richtung.... Na Toll!!! GRUß -
Antwort auf: Einschränkungen hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben, als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen." Da ist das letzte Wort darüber auch noch nicht gesprochen! GRUß
-
Antwort auf: Und wegen dem " egal" auf Gelb, mal warten, wann die ersten " haben-wollen" ihre .50 BMG abgeben müssen, weil sie kein Bedürfnis oder Schiessen nachweisen können( auch diese Vermutung wird von mehreren SB und Schiesssportfunktionären geteilt)! Wie gut, wenn man sich derlei Spielzeuge auf "Altgelb" kaufen kann. GRUß
-
O Sammler, welch grandioser Irrtum!!! Die .460 Weatherby heißt zwar "460", der korrekte Geschossdurchmesser ist aber .458", genau so wie bei der .458 WinMag. GRUß
-
Na dann kauf Dir doch so 'ne rassige .50-er Wumme, Wolli!!! Man lebt nur einmal und gönnt sich doch sonst nix! LEBE, WOLLI, LEBE!!! GRUß
-
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Kimber, Probleme mit dem BdMP gibt es schon so lange, wie dieser Verband besteht. Der Fairness halber muß man aber auch sagen, dass andere Verbände in der Vergangenheit auch so ihre Probleme und Skandale hatten (BDS - Ich erinnere nur an die 00-Affäre) bzw. haben (der DSB ist auch immer mal für eine Überraschung gut). Allerdings reißen sich diese Verbände wenn's ernst wird immer am Riemen und beseitigen die Mißstände weitgehend. Beim BdMP ist dieser "Selbstheilungseffekt" für mich nicht erkennbar. GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Dobermann, so mancher LV-Leiter und dessen Hofschranzen sind auch nicht viel besser als das Präsidium. Da habe ich selbst schon üble Erfahrungen machen müssen. Aber das ist glücklicherweise Vergangenheit. GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Den BdMP kann man schon langsam aber sicher in die Kategorie "Gegner des Legalwaffenbesitz" einordnen. Ständig sabotieren sie das FWR und andere Verbände, die sich den Popo aufreißen, um wenigstens ein paar echte Verbesserungen für uns rauszuholen. GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Der Witz ist doch mon Général, wer als Mitglied oder Funktionär gegen die Zustände im Präsidium aufmuckt, wird "wegen verbandsschädigenden Verhaltens" schnellstens aus selbigem entfernt! Also wenn man die Wahl hat, das Maul zu halten und alles zu schlucken, was "die da oben" einem vorsetztn, oder aus dem Verband zu fliegen, wenn man was verändern will, dann würde ich halt den dritten Weg wählen und dort kündigen. GRUß -
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Hollowpoint antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Antwort auf: Einmal mehr bin ich happy, dass ich im BDS bin (bzw. war und bald wieder sein werde wg. Wechsel des LV ). Ich bin auch happy!!! Hollow und Sharps im trauten Glück unter den fürsorglichen Fittichen des BDS vereint! Ist das nicht schön?!? Wer möchte unser Glück mit uns teilen? Kommet alle, die Ihr mühselig und beladen seid, beim BDS werdet Ihr geholfen! Dem BdMP ist nicht mehr zu helfen. St. Euthanasius steh' ihm bei! GRUß -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Hollowpoint antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
Dein Wunsch ist mir Befehl, O Giftnatter! Guckst Du: www.bdsnet.de und http://www.bdslv4.de Dort werden Sie geholfen! GRUß -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Hollowpoint antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
Wenn alles gute Zureden und Argumentieren mit den Verband (hier: BdMP) nix nützt, dann gibt es ja noch einen anderen empfehlenswerten Verband. Namen möchte ich mal nicht nennen....pfeif....flöt.....tirilli....... GRUß -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Hollowpoint antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
Im Prinzip hast Du natürlich Recht, O bissige Viper! Aber die Verbände wollen sich halt auch irgendwie absichern. Und so lange sie keine schwer erfüllbaren oder unverschämten Forderungen stellen, soll mir's Recht sein. Bei der Beantragung der neugelben WBK wird der ganze Aufwand ja nur einmal fällig. Außer in NRWeh! GRUß -
Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?
Hollowpoint antwortete auf meister2000's Thema in Waffenrecht
Damit will man prüfen, ob die beantragte Waffe auch erforderlich ist. Z.B. wenn man zwei Selbstlader im gleichen Kaliber will. So ein Ansinnen muß speziell begründet werden. GRUß