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Wheel-Gunner

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  1. War heute kurz in F drüben und habe an der Heimfahrt den F-Zöllner gefragt. Er hat mich darauf hingewiesen das man den EFWP bei jedem Grenzübertritt in der EU unaufgefordert vorzuzeigen habe und die Waffen anzuzeigen habe. Aus einem Deutschen Urteil habe ich das gefunden. Mit der Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses werde jeder Inhaber darauf hingewiesen, dass er bei jedem Grenzübertritt den Pass stets unaufgefordert vorlegen und die Mitnahme der Waffen anzeigen müsse. Macht zwar keiner weil ja oft kein Zöllner o.ä. zu sehen ist bei Grenzübertritt sei aber so § und nu ??
  2. geilste WM ever............... war das ein spass !!!!!
  3. Wheel-Gunner

    Fault lines

    Doch, solange Du nicht beim überqueren der Ecke nicht den Boden zwischen den FL berührst kannst du zb auch 10m sparen und es ist safe. Gewertet wird das von jedem RO gleich.................... W-G
  4. Wheel-Gunner

    Fault lines

    Nein, da es ja jedem freigestellt ist es auch zu machen, und man beim Abkürzen zb. an einer Ecke nicht den COF verlässt ist alles i.0. Kommt aber wie gesagt kaum vor da die Stage Designer da schon ein Auge drauf haben. W-G
  5. Wheel-Gunner

    Fault lines

    Damals: Dieser besagte Stage an der WM in Greece haben wir nach langer Diskussion weil einer im Pre das so geschossen hat, alle so geschossen. Damals gab das die Regel noch her. Heute: Darfst du solange du dir nicht einen Vorteil erschaffst dich immer ausserhalb der FL bewegen nur nicht schiessen. Wir machen das oft beim Rennen oder auch beim Starten das man übertritt oder zum losrennen einen Schritt ausserhalb der FL ist. Auch darf der sportlich geübte regelkonform abkürzen wenn er zb an einer Ecke des COF die FL überspringt und so einen oder gar mehrere Schritte spart. Darum stehen oft Fässer oder Reifenstapel an den Ecken um das zu unterbinden. Ne Strafe dafür das man sich ausserhalb der FL des COF bewegt gibt es nicht. ( Ausser du hast einen Vorteil daraus oder schiesst gar ausserhalb ) W-G
  6. bei jedem der mit darf im info "imehl" auch DVC
  7. nun is es klar und die plätze vergeben................ auf gehts !!!!
  8. der 15.10 geht noch ne weile
  9. Die Bewerbung wird zum 15.10.2018 geöffnet. Die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung werden kurz vor Meldetermin unter http://www.ipsc.de veröffentlicht. ist das nicht heute??
  10. Beide PO sind an der letzten GA als "neu" zugelassen Ab 1.1.19 gehts ab ...........
  11. Wenn ich als Händler keine Rückruf Info bekomme wird es auch keine gegeben haben. Bitte Nachweis erbringen ! Hörensagen gilt nicht. Wenn eure Waffen stören ist automatisch die RUAG Mun schuldig ?????
  12. Hier in der CH werden riesen Mengen von dem Zeug verkauft. Ich selber verkaufe einige Mio im Jahr davon. ( Ungarn, Germany als auch Swiss Made ) Noch nie ne Reklamation gehabt oder davon gehört. Und nu ???
  13. Dann wird dir der > 30 Jahre Schießer gern die Regel 5.2.3 erklären.
  14. immer gut nem CHer zöllner anhand einer "dütschen" webseite was erklären zu wollen das kann dann dauern............
  15. stimmt............ bis zur freigrenze von 300.- alles darüber wird auch von ausländischen sportschützen veranlagt fertig !! W-G
  16. So gerade in Schaffhausen über den Zoll und gefragt. 1. Waffen sind am D Zoll immer anzumelden, wenn keiner da warten oder besetzten Uebergang anfahren. 2. Pers. Kriegswaffen sind immer bei der CHer Einreise anzumelden. 3. Für Munition gilt die Freigrenze von 300.-CHF wobei da von den Preisen was im www zu finden ist ausgegangen wird. W-G
  17. Dann frag mal den Zoll was der zur Einfuhr sagt ............
  18. mache ich fast jeden zweiten tag ............
  19. Ich hatte einen Kunden der war mit seiner Waffe auch so "einfach" eingereist. Leider hatte er einen Unfall und im zuge der Unfallaufnahme wurde er auch gefragt was er den in der CH wolle. Er gehe an ein Match mit Waffen und habe eine Einladung als auch den EFWP. Nach kurzer Abklärung das böse erwachen. Man muss bei jedem Grenzübertritt die Waffen unaufgefordert anmelden. ( dies gelte im gesamten EU reiseverkehr mit waffen ) Sollte eine unbemannte Grenze angefahren werden darf diese nicht benutzt werden und es muss eine bemannte angefahren werden. Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Dass das keinen Zöllner tangiert und jeder sagt "passt weiterfahren" ist ohne Belang. Dies gilt auch für vorübergehende Einfuhr als Sportschütze. Die Menge der erlaubten Munition ist auch begrenzt, und langt nicht mal für ein LI Match. In der CH zb fällt alles unter Kriegsmaterial, jede leere Hülse, jedes Zündhütchen usw. Rechtlich langt eine Hülse mit Loch um den Hals gehängt bei der Einfuhr als Kriegsmaterial. Kenne einen Fall wo einer im Aschenbecher eine .458er Hülse hatte um die Pfeiffe zu stopfen, dem wurde die Einreise verweigert. W-G
  20. YEEEAAAH ...................
  21. Die Aufnahme einer Waffe in die "Productions Devision List" hat nun mal nix mit polizei und militärischen Dienstwaffen zu tun und schon gar nichts mit einer dienstlichen Verwendung. Die ganzen Firmen werden sicher an der IWA ihre dementsprechend werksseitig gestylten Waffen zeigen. Das Feedback zeigt aber das die CO sehr wohl seinen Reiz hat und sobald unsere Firma seine Version der S2 CO raus bringt ich da auch mitspielen werde.
  22. Was hat "Combat" in Verbindung einer IPSC Regelung zu tun ???
  23. Was kostet bei euch eine Verlängerung wenn einer abgelaufen ist? Was kostet ein Nachtrag oder Löschung? Zahlt ihr bei Neuantrag für jede Waffe extra oder Pauschal ? Ich hab mich aus Kostengründen auch eingeschränkt und nur die wichtigsten eintragen lassen.
  24. das ist meine hab die wohl verlegt............. oder die kids haben damit gespielt bitte wieder bringen ............
  25. Wheel-Gunner

    Kleidung

    und wenn man spasshalber "GONZO" drauf schreibt stehst allein in der gegend rum ...............
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