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1. Importbewilligung aus D 2. CH Strafregisterauszug beantragen 3. Mit dem Strafregisterauszug bei der zuständigen KAPO die Erwerbserlaubniss lösen 4. Einkaufen 5. Bei der SECO eine Ausfuhr beantragen 6. Ausführen 7. Einfuhr D 8. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen 9. Sich über die Kosten und Aufwand ärgern ( aber wie )
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Seit 30 Jahren habe ich nun eine Brille die ich nur zum Schiessen nutze. Leute, geht zu nem Augenarzt und lasst den Optiker die Brille bauen. Dafür ist der Optiker da zu mehr nicht, ein Optiker ist nicht annähnernd in der Lage das Ausmessen, Dokumentieren, Koorigieren der Fehlsichtigkeit zu bestimmen das kann nur ein Augenarzt. Ich habe meine Brillen am Anfang auch von einem sogenannten spezialisiertem Optiker anpassen lassen, bei der Ueberprüfung vom Augenarzt zu dem ich ging weil ich einfach mit dem Ergebniss unzufrieden war kamen da doch beträchtliche Unterschiede heraus. Auch lass ich die Arbeit vom Optiker auch immer vom Augenarzt überprüfen, auch da wird von 3 Brillen die der Optiker nach Angaben vom Augenarzt herstellt eine beanstandet. Weil eben die Grösse vom Glas nicht optimal verwendet wurde, die grösseren Rohlinge sind halt teuerer, oder einfach Messfehler der Grund waren. Geht zum Augenarzt und dann zum Optiker und dann wieder zum Augenarzt............... Optiker ist nur der wo die Brille herstellt und das auch nicht mehr da die das auch beim Grosshändler bestellen. Ich geh nur zum Optiker um mal nen Nasenflügel oder ne Schraube zu holen, mehr kann und soll ein Optiker auch nicht machen.
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und in Russia Thailand und und und ein einschreiben aus D wird in der CZ so behandelt wie ein normaler brief, heisst der wird dort in einen briefkasten geworfen, das wars dann auch schon warum nicht einfach Lubor oder Sandra anrufen?? zack erledigt
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ja und ja wenn es nicht not tut gehts mit 19 schon leichter kommt eben drauf an wie das stagedesign aussieht
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Standard und 9x19 ist wie mit nem Esel zum Pferderennen.............. In meine TS gehen aber auch 20 x .40S&W rein..........
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Dann bist aber wirklich Holstertechnisch "noch nicht lange dabei" 2004 hab ich schon Bianchi, Gillmore und gefühlt 20 andere schon ausgesondert, an der WM 2002 hab ich schon lange das CW5 gehabt und finde das heute noch das beste am Markt. Für 8 Podestplätze an EM und WM war es mal gut genug und ist es immer noch und für jeden ob Neuling oder anderes nur zu empfehlen. DVC - WG
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neulich an der EEO - PCC waren einige mit den "dingern" dabei kein PCC Wettbewebsgerät hat mehr gestört als das Russen Zeug und das gleich wie..............
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So is es ................... Mit Handschuhen egal welcher Art in IPSC geht nun mal gar nicht. Da hilft die Schuhe enger binden und die Fingernägel schneiden mehr !!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Mitnahme von Schusswaffen nach Frankreich
Wheel-Gunner antwortete auf Charlie Runcle's Thema in Waffenrecht
War heute kurz in F drüben und habe an der Heimfahrt den F-Zöllner gefragt. Er hat mich darauf hingewiesen das man den EFWP bei jedem Grenzübertritt in der EU unaufgefordert vorzuzeigen habe und die Waffen anzuzeigen habe. Aus einem Deutschen Urteil habe ich das gefunden. Mit der Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses werde jeder Inhaber darauf hingewiesen, dass er bei jedem Grenzübertritt den Pass stets unaufgefordert vorlegen und die Mitnahme der Waffen anzeigen müsse. Macht zwar keiner weil ja oft kein Zöllner o.ä. zu sehen ist bei Grenzübertritt sei aber so § und nu ?? -
2002 IPSC Worls Shoot South Africa - remastered
Wheel-Gunner antwortete auf harald gräff's Thema in IPSC
geilste WM ever............... war das ein spass !!!!! -
Doch, solange Du nicht beim überqueren der Ecke nicht den Boden zwischen den FL berührst kannst du zb auch 10m sparen und es ist safe. Gewertet wird das von jedem RO gleich.................... W-G
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Nein, da es ja jedem freigestellt ist es auch zu machen, und man beim Abkürzen zb. an einer Ecke nicht den COF verlässt ist alles i.0. Kommt aber wie gesagt kaum vor da die Stage Designer da schon ein Auge drauf haben. W-G
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Damals: Dieser besagte Stage an der WM in Greece haben wir nach langer Diskussion weil einer im Pre das so geschossen hat, alle so geschossen. Damals gab das die Regel noch her. Heute: Darfst du solange du dir nicht einen Vorteil erschaffst dich immer ausserhalb der FL bewegen nur nicht schiessen. Wir machen das oft beim Rennen oder auch beim Starten das man übertritt oder zum losrennen einen Schritt ausserhalb der FL ist. Auch darf der sportlich geübte regelkonform abkürzen wenn er zb an einer Ecke des COF die FL überspringt und so einen oder gar mehrere Schritte spart. Darum stehen oft Fässer oder Reifenstapel an den Ecken um das zu unterbinden. Ne Strafe dafür das man sich ausserhalb der FL des COF bewegt gibt es nicht. ( Ausser du hast einen Vorteil daraus oder schiesst gar ausserhalb ) W-G
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bei jedem der mit darf im info "imehl" auch DVC
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nun is es klar und die plätze vergeben................ auf gehts !!!!
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der 15.10 geht noch ne weile
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Die Bewerbung wird zum 15.10.2018 geöffnet. Die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung werden kurz vor Meldetermin unter http://www.ipsc.de veröffentlicht. ist das nicht heute??
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Beide PO sind an der letzten GA als "neu" zugelassen Ab 1.1.19 gehts ab ...........
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Wenn ich als Händler keine Rückruf Info bekomme wird es auch keine gegeben haben. Bitte Nachweis erbringen ! Hörensagen gilt nicht. Wenn eure Waffen stören ist automatisch die RUAG Mun schuldig ?????
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- geco
- waffe gesprengt
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Hier in der CH werden riesen Mengen von dem Zeug verkauft. Ich selber verkaufe einige Mio im Jahr davon. ( Ungarn, Germany als auch Swiss Made ) Noch nie ne Reklamation gehabt oder davon gehört. Und nu ???
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- geco
- waffe gesprengt
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Dann wird dir der > 30 Jahre Schießer gern die Regel 5.2.3 erklären.
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immer gut nem CHer zöllner anhand einer "dütschen" webseite was erklären zu wollen das kann dann dauern............
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stimmt............ bis zur freigrenze von 300.- alles darüber wird auch von ausländischen sportschützen veranlagt fertig !! W-G
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So gerade in Schaffhausen über den Zoll und gefragt. 1. Waffen sind am D Zoll immer anzumelden, wenn keiner da warten oder besetzten Uebergang anfahren. 2. Pers. Kriegswaffen sind immer bei der CHer Einreise anzumelden. 3. Für Munition gilt die Freigrenze von 300.-CHF wobei da von den Preisen was im www zu finden ist ausgegangen wird. W-G
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Dann frag mal den Zoll was der zur Einfuhr sagt ............