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Rene2109

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Beiträge von Rene2109

  1. Am 14.7.2021 um 21:49 schrieb CiscoDisco:

    Bitte die richtige(n) Antwort(en) ankreuzen.

     

    - Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

    a) Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages

    b) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.

    c) Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.

    Die Waffe wird in der Regel vom Käufer erst dann bei seiner Behörde gemeldet wenn er sie erhalten hat, bzw. der Kurier-/Paketdienst diese übergeben hat. Die NWR-Meldung liegt der Behörde dann bereits vor. Dies geschieht genau aus diesem Grund um keinen fehlerhaften Eintrag zu generieren falls die Waffe bei Lieferung Mängel aufweist oder die Falsche ist. Der Händler kann die NWR-Meldung auch widerrufen. Bei Ansichtssendungen ist das der gleiche Ablauf. Kunde trägt innerhalb von 14 Tagen bei Gefallen ein oder schickt zurück und Händler widerruft den NWR-Eintrag.

     

    Am 15.7.2021 um 10:37 schrieb G17X:

    1. KW A bestellt.

    2. KW B wird lt. Bestellbestättigung geliefert.

    3. Kontaktaufnahme mit Frankonia mit Hinweis auf einen Fehler in der Auftragsbearbeitung.

    4. Frankonia reagiert nicht, und versendet 8 Tage später die KW.

     

    Du kannst dann gerne die KW nicht eintragen;-) Mal sehen was passiert.

     

    5. KW wird eingetragen.

     

     

     

     

    Aber der Eimer ist echt spitze.

     

     

     

    Nichts passiert. Am Tag 9 oder 10 bekommst Du die Waffe. Ab dann meldest Du an. Sollte eine nicht dem Kaufvertrag entsprechende Waffe geliefert worden sein widersprichst Du beim Händler und setzt die Behörde über die Falschlieferung und Retournierung in Kenntnis. Die Waffe geht zurück und der Händler widerruft die NWR-Meldung.

    Die Erwerbsmeldung des Käufers erfolgt erst nach Erhalt, auch wenn das erst 3 Wochen später ist. Netterweise meldet man sich mal kurz beim Amt nach 14 Tagen und teilt Ihnen kurz die Umstände mit. Dann wird der SB auch von sich aus mitteilen das man die Anmeldung erst nach Erhalt und wenn alles in Ordnung mit der Lieferung ist vornehmen soll. 

     

    Am 15.7.2021 um 12:28 schrieb HangMan69:

    dumm nur das fitz und monika ja die org. wbk vorliegen hatte und da netter weise die waffe schon "eingetragen" hat!!!

    Seit 09/20 tragen Händler nicht mehr ein. Die Meldung erfolgt elektronisch ins NWR

     

  2. Am 14.7.2021 um 21:45 schrieb TriPlex:

    Wo steht denn auf einer Waffe im "Alt-Besitz" eine T-ID des NWR?

    Es wurde auch mehrfach! geschrieben, dass es um "Reparatur" beim Hersteller geht.

     

    OK! im konkreten Fall geht es um eine S&W, da wird das mit "beim Hersteller" schwierig.

    Die Amis werden aber "zu Hause" auch keine T-Id für unser NWR anbringen, da wird der Importeur das erledigen müssen und da KÖNNTE es Probleme geben, wenn der weniger T-IDs vergibt, als er Teile importiert hat.

     

    Die ID´s stehen nirgens auf der Waffe. Auch die Waffen-ID wirst Du nicht auf der Waffe finden. Auch nicht auf neuen Waffen. Die ID´s wurden aber für jede Waffe bei der Einführung des NWR´s vergeben und sind dort aufgeführt. Die ID´s erscheinen in der Regel auch nicht auf dem Stammdatenblatt. 

  3. vor 6 Stunden schrieb G17X:

    Da eine Rücksendung viel zu aufwendig (Kosten der An/Abmeldung und Voreintrag) war habe ich die KW behalten.

    Warum Kosten An/Abmeldung? Die Waffe wird erst nach Erhalt angemeldet. Wenn ich sie erhalten habe und es ist die Falsche geht die Waffe direkt zurück ohne Anmeldung. Also keine Kosten. Ich melde doch keine falsche Waffe an.

    Warum sollte also Frankonia für Deinen Fehler aufkommen?

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  4. vor 42 Minuten schrieb TriPlex:

    Was ändert denn das NWR daran?

    Dann müsste das ja bei allen wesentlichen Teilen (im Fall Pistole also Lauf, Verschluss, Griffstück) auch so sein.

     

     

     

    Jede dieser einzeln - sagen wir im Abstand jeweils eines Jahres - durchgeführten drei Reparaturen (bei der das jeweilige Teil natürlich wieder dieselbe Waffen-Nr. des alten Teils bekommen hat) kann vorkommen und es wird danach keine Eintragung in der WBK, "auf dem Amt" oder im NWR gemacht.

    Die Teile bekommen aber nicht die gleiche Nummer.

    Deine Waffe hat eine Waffen-ID für die Gesamtwaffe beginnend mit "W"

    Jedes wesentliche Teil Deiner Waffe hat eine eigene Teile-ID beginnend mit "T". Diese ID wird direkt bei Herstellung der Teile ab Werk vergeben und daran kann der Büchser, welcher Dir das Teil einbaut nichts ändern. Die T-ID´s sind im NWR hinterlegt, siehst Sie aber nicht auf Deinem Stammdatenblatt. Bei jedem Tausch von wesentlichen Teilen ändern sich also die Teile-ID´s, während die W-ID gleich bleibt.

    Bei Neuwaffen sind W-ID und T-ID bis auf den ersten Buchstaben W und T in der Regel identisch, es sei denn es handelt sich um modulare Systeme, wie z.B. einige Repetierer von Blaser. Bei zukünftigen Gebrauchtwaffen kann zumindest der Büchsenmacher, anhand der T-ID´s sehen ob wesentliche Teile evtl. schon einmal getauscht wurden.   

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  5. vor 15 Minuten schrieb Herman Upmann:

    Also wenn du die AGB von denen liest findet sich dazu nichts. Also sollte es gehen. Die Leute an der Hotline kennen sich ja nicht immer wirklich gut aus.

    Ich schrieb nichts von einer Hotline. Es war eine schriftliche Anfrage an deren Vertrieb, welche speziell für Gewerbekunden und auch die damit verbundenen Verträge zuständig sind. Die wissen in der Regel sehr genau wovon Sie reden. Die Antwort kam auch nicht mündlich, sondern schriftlich.

    Wie geschrieben bei DHL Express. DHL ist ein anderes Unternehmen im gleichen Gesamtunternehmen, mit denen haben wir einen Vertrag der diesen Versand mit einschließt.  

  6. vor 5 Minuten schrieb Herman Upmann:

    Wo steht denn das in den AGB? Konnte dazu nichts finden. Und "Gefahrgut" sind Waffen ohne Munition ja nicht, oder?

    Wir hatten im Juni dort angefragt, da wir mit der aktuellen Leistung von DHL (teils Laufzeiten von bis zu 3 Wochen) unzufrieden sind. Die Antwort war eindeutig. DHL Express transportiert keine Waffen. Auch nicht mit vertraglicher Vereinbarung für Gewerbekunden.

    Waffen und Munition zusammen in einem Paket, auch als Gefahrgut, zu versenden ist sowieso verboten.

  7. vor 6 Stunden schrieb Boernsn:

    § 58 Waffg Altbesitz; Übergangsvorschriften:

    (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S.432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort.

     

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) | Vom 5. März 2012 | Zu § 58 | Altbesitz: 58.1:

    "§ 58 Absatz 1 Satz 1 ordnet die grundsätzliche Fortgeltung waffenrechtlicher Erlaubnisse an. Besondere Bedeutung hat diese Bestimmung für die nach altem Recht erteilte Gelbe WBK, weil diese nach § 28 Absatz 2 Satz 1 ab 1976 einen allgemeinen und unbefristeten Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen ermöglichte. Gelbe WBK gelten als Erwerbs- und Besitzerlaubnis im nach altem Recht gegebenen Umfang fort. Ist in einer nach altem Recht erteilten Gelben WBK kein Platz mehr für die Eintragung weiterer Einzellader-Langwaffen, so stellt die Behörde auf Antrag das sie fortsetzende Erlaubnisdokument aus und vermerkt, dass die alte Gelbe WBK vor dem 1. April 2003 erteilt wurde; in dem Feld „Amtliche Vermerke“ wird die gegenständliche Beschränkung dieser Erlaubnis auf Einzellader-Langwaffen vermerkt."

    Wenn ich das korrekt auslege kann er aber nur auf eine Neuausstellung einer alten gelben bestehen. Für die neue Gelbe wird er wohl tatsächlich ein Bedürfnis brauchen. Denke kaum das er aktuell noch Interesse an kastrierten Repetieren hat, abgesehen davon sind die meisten wohl schon rückgebaut. 

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  8. vor 24 Minuten schrieb Herman Upmann:

    Hallo, da ich mich auch gerade mit dem Waffenversand von privat zu privat beschäftige, möchte ich das korrigieren. DHL Express eigenhändig gibt es nach wie vor. Nennt sich "DHL Express Easy National"

    DHL Express transportiert aber keine Waffen. Auch nicht für Händler und Büchsenmacher im Gegensatz zu DHL. Natürlich gibt es auch bei DHL persönliche Identifikation. Wichtig bei DHL das wirklich alle Daten, inkl. aller im Pass vorhandenen Vornamen bei dem ID-Auftrag korrekt wie im Pass angegeben werden, ansonsten kommt es in der Regel wenn auch nur ein Vorname fehlt zurück. Viele der "normalen" Fahrer oder Filialmitarbeiter sind da extremst penibel. 

    DHL und DHL Express sind 2 getrennte Unternehmen im Unternehmen.

  9. vor 4 Stunden schrieb HBM:

    @lrn Wie sind dann Deiner Meinung nach 20er Glock Magazine aufzubewahren bzw. einzuordnen wenn man gar keine Waffe hat und wie wenn man eine Kurzwaffe (Glock) hat? Und kann man 20er Glock Magazine auch anmelden obwohl man (aktuell) gar keine Langwaffe für Glockmagazine auf der WBK hat? Und was passiert, wenn man in 2 Jahren eine Langwaffe für Glock Magazine kauft aber schon vor 2017 sich 20er Magazine gekauft hat aber diese (werden ja erst mal nicht zu verbotenen Gegenständen) nicht anmeldet? Und wo müssen Deiner Meinung nach 20er Glock Magazine (oder auch 33er angemeldete Glock Magazine) aufbewahrt werden wenn gar keine Waffe für diese Magezine vorhanden ist?

     

    PS: Ich melde mal meine 20er und 33er Glock-Magazine vorsichtshalber an, auch wenn ich weder KW noch LW für Glock Magazine auf der WBK stehen habe und die Magazine nur in Vereinswaffen genutzt werden.

    Warum 20er KW-Magazine anmelden? Nur die zukünftig verbotenen Magazine müssen gemeldet werden. Darunter fallen nur die LW-Magazine mit mehr als 10 Schuss und KW-Magazine mit mehr als 20 Schuss. Das 20er Glock Magazin ist weiterhin erlaubt und muss nicht angemeldet werden. Das 33er jedoch schon.

  10. Am 2.6.2021 um 00:12 schrieb Sal-Peter:

    Dass das schon ein klein wenig verrückt ist, dürfte dir sicher klar sein?

    Das wir hier im überbürokratisierten Deutschland leben voller verrückter Regeln und Gesetzen dürfte Dir sicher klar sein.

     

    Ich habe beides miterlebt.

    Das Amt, in Hessen sowohl für Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht in einer Behörde, die Ordner Waffen- und Sprengstoffrecht zu meiner Person im Archiv direkt nebeneinander, die Überprüfung laut Waffenrecht kurz vorher durchgeführt. Bei Verlängerung des Pulverscheins war ein Kopieren und umheften wie von mir vorgeschlagen nicht möglich da zwei unterschiedliche Rechtsgebiete und die Abfragen nicht im Bezug auf das Sprengstoffrecht durchgeführt wurden, obwohl in den benötigten Bereichen inhaltlich identisch.

    Zur Anmeldung meines Sohnes beim Einwohnermeldeamt, was leider nicht automatisch bei der Geburt und Erfassung beim Standesamt passiert, bekam ich die Geburtsurkunden, inhaltlich identisch mit den verschiedenen Aufdrucken "zur Vorlage bei xxx". Leider hatte ich beim Einwohnermeldeamt die Version mit dem Aufdruck "Krankenkasse" dabei. Ich durfte nach Hause fahren und mich später, mit der richtig bedruckten Version, noch einmal ganz hinten in der Warteschlange einreihen. 

  11. Am 31.5.2021 um 06:44 schrieb erstezw:

    Nein, das stimmt ja mal definitiv nicht. Auch wenn man es erwarten sollte. 

     

    Schreib besser "wollte". Oder beleg es mit einer entsprechenden Stelle aus der jeweiligen Verwaltungsverordnung.  

     

    Denke immer daran, dass es nicht im eigenen Interesse einer Behörde sein kann, Vorgänge effizienter zu gestalten. Je komplexer die Vorgänge, je mehr Aufwand, desto mehr mehr und höher qualifizierte Mitarbeiter kann man bekommen. 

    Verfahrenskosten wegen Bürgern die sich gegen falsche Entscheidungen wehren, werden billigend in Kauf genommen. Zahlt ja auch der Bürger. 

    Was ist daran so schwer zu verstehen das es zwei komplett verschiedene Gesetze sind und bis auf in manchen Fällen Bearbeitung durch die gleiche Behörde völlig unabhängig voneinander zu handhaben sind. Wie Steuer und Familienrecht und viele andere Gesetze. Es gibt zwar immer wieder Überschneidungen aber jedes steht für sich alleine. Jedes hat seine eigene Paragraphen und Verordnungen und nur diese zählen im jeweiligen Bereich. Das versteht sogar meine Tochter und die geht in die Grundschule. Als ich nach der Geburt meiner Tochter vom Standesamt die Geburtsurkunden bekommen habe mit dem jeweilige Aufdruck für welche Behörde diese als Nachweis zu nutzen sind konnte ich diese auch nicht abgeben wo ich wollte. Gleicher Inhalt aber jede für einen anderen Bereich (extra in der Kopfzeile aufgedruckt) ausgestellt. Genauso ist es mit den Überprüfungen. Diese wurden für eine Anfrage für einen gewissen Rechtsbereich ausgestellt und können obwohl gleicher Inhalt in der Regel nicht für einen anderen Rechtsbereich genutzt werden, auch wenn sich manche SB´s in diesem Graubereich bewegen. 

    Und natürlich stimmt es definitiv, das beim KFZ die gleichen Anforderungen gelten. Und täglich sehe ich auf der Straße das viele diese nicht erfüllen und eine große Gefahr für sich und andere darstellen.

    Weniger bei Telegramm informieren, mehr in der Realität leben. 

  12. Am 23.5.2021 um 14:51 schrieb Steinpilz:

    Ich bin mir da nicht so sicher. Die Erlaubnisse werden, wie du schon sagst, von der selben Behörde ausgestellt.

    Und  die Argumentation, daß Sprengstoff schließlich den selben Anforderungen an geistige und körperliche Eignung unterliegt, ist auch nicht weit hergeholt.

     

    Ich denke, wenn man die Gelegenheit hat, wird man sie auch nutzen um noch mehr Menschen "prüfen" und aussortieren zu können.

    Argumentation hin oder her. Es sind 2 verschiedene Gesetze. Die Büros der Führerscheinstelle liegen in meiner Behörde direkt neben den Büros der Waffenbehörde. Auch beim Führen eines KFZs gibt es theoretisch die gleichen Anforderungen an die geistige und körperliche Eignung. Trotzdem kann mit der Argumentation nicht einfach die Überprüfung entgegen der Gesetze erweitert werden weil die SB´s dies für angebracht halten. Bei meiner Verlängerung des Pulverscheins konnte die Dame nicht einmal die letzte Regelüberprüfung welche einen Monat vorher nach Waffenrecht angefallen war einfach kopieren und in den Nachbarordner für das Sprengstoffrecht einheften. Musste Sie neu machen, obwohl alles benötigte vorhanden gewesen wäre, weil zwei verschiedene Rechtsgebiete. Außerdem ist es auch nicht in jedem Bundesland die gleiche Behörde.   

  13. Am 21.5.2021 um 15:16 schrieb A.P.:

    Als Jäger gibt es eigentlich 3 Möglichkeiten, ein LG auf die grüne WBK zu erwerben.

    1) Übungsschießen - hier sei besonders die Disziplin "field target" im BDS genannt, bei der man sich gedanklich anschließen könnte da man so auf kleinem Raum sehr effektiv das Vor- und Überhalten übt

    2) Jagd - wie schon geschrieben, wenn im LJG nicht verboten, so kann man auf Kleintiere damit waidwerken. Ich würde aber nicht die Varianten in .177 sondern eher 5,5mm empfehlen.

    3) Schädlingsbekämpfung - Kaninchen auf dem Friendhof etc. Wenn man eine entsprechende Sondererlaubnis für die Jagd auf befriedetem Gelände hat kann man das auch gleich mit einbringen.

     

    Eine Hochwildtauglichkeit ist rein objektiv durch ausreichend Abschüsse dort, wo man es darf, belegt. Ein LG, z.B. im Cal. 50, fällt auch nicht unter die Energiebegrenzung da keine "Patronenmunition". Das man aber das, was in D erlaubt und technisch möglich ist, auch umsetzen darf fängt alleine damit an, dass Dein SB schon mal fürchterlich zetern wird, wenn Du ein Luftgewehr eintragen willst, auch wenn der Jagdschein für den Erwerb von "Langwaffen" gilt. Die weitere jagdliche Nutzung, wenn Du kein eigenes Revier hast wird - gelinde gesagt - schwierig. Was der toitsche Waidmann nicht kennt ist für ihn erstmal abgelehnt.

     

    Das Eintragen für die Jagd ist in der Regel problemlos möglich. Kaliber würde ich nur die Variante 4,5mm  empfehlen, nicht die 5,5mm. Hintergrund ist die größere Auswahl an Jagdgeschossen unterschiedlichster Gewichtsklassen. Da gibt es in 5,5 mm nicht viel. 4,5mm ist dort gängiger und die Auswahl groß. 

  14. vor 13 Stunden schrieb Steinpilz:

    Verlängert werden muss auch z.B. die §27 Sprengstofferlaubnis.

    Sportschützen, die gleichzeitig auch Wiederlader sind, wären also auch betroffen.

    Sprengstoffrecht ist ein eigener Rechtsbereich und hat mit dem Waffenrecht bis auf in vielen Bundesländern Bearbeitung durch die gleiche Behörde, aber nicht in allen, nichts zu tun. Änderungen im Waffenrecht betreffen also nicht das Sprengstoffrecht. 

  15. vor 8 Minuten schrieb Andyd:

    Mein Sohn hat mal einem Australier einen Walther KKJ Schaft aus den USA geschickt. Der wurde vom Zoll hiier abgefangen und ATF hat ihm dann einen Brief geschrieben, dass der Export von Waffenteilen ohne State Dept. Erlaubnis hohe Strafen nach sich ziehen kann.

    Das gilt übrigens nicht nur bei einem Versand aus den USA. Auch wenn ich aus Deutschland ein Teil oder eine Waffe aus amerikanischer Herstellung in ein anderes Land verschicken will benötige ich diese Erlaubnis vom State Dept., da die ursprüngliche Ausfuhrgenehmigung nur für Deutschland erteilt wurde.

    Nur halten tut sich hier in der Regel keiner daran.

  16. vor 25 Minuten schrieb highlower:

    Ich habe damit ein Riesenproblem, dass der Jäger nach seiner Jagdprüfung problemlos den Rest seines Lebens seine Schußwaffen problemlos behalten und mit diesen nach Lust und Laune ohne Verpflichtung auf Schießständen schießen kann, OHNE JEMALS auch nur EIN EINZIGES MAL aktiv gejagt bzw. die Jagd aktiv ausgeübt hat. Denn das wird überhaupt nicht geprüft. Einfach nur alle drei Jahre den Jagdschein lösen und das wars. Find ich gut.

     

    Der Sportschütze hingegen muss in den ersten 10 Jahren seines Sportschützendaseins umfangreichen Zwangsverpflichtungen nachkommen, um sein Bedürfnis zu erhalten. Und wehe, das klappt mit der jährlichen 18/12-Regel nicht so wie geplant. Dann brennt aber der Kittel und die Behörde rennt ihm die Bude ein, um ihm die Waffen zu entziehen. Find ich ganz und gar nicht gut.

    Die 18/12 gilt maximal beim Verband für ein neues Bedürfnis. Ansonsten für den Bestand in den ersten 10 Jahren 6x im Jahr mit einer Langwaffe und 6x im Jahr mit einer Kurzwaffe schießen und alles ist OK. Also max. 6 oder 12 Termine, je nachdem was Du hast. Und kannst auch bei einem Termin beides machen, womit wir bei 6 Standbesuchen wären. 

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  17.  

    vor 8 Stunden schrieb erstezw:

    Schön dass du dein Wissen mit uns teilst. 

     

    Ich schlage ein Experiment vor:

    - Stufe 1: versuche doch einfach mal, ein Stück Rohr mit Feld-/Zugprofil zu kaufen, gemeinhin Laufrohling genannt und bis 2003 einfach zu kaufen

    - Stufe 2: falls Stufe 1 an unerklärlichen Widerständen des  Handel scheitert, besorg dir irgendwo einen Abschnitt eines Laufes und erstatte Selbstanzeige... 

     

    Dann  bekommst du schriftlich eine Einschätzung, eventuell sogar vom LKA. Die kannst du dann posten. 

     

    Zumindest Laufrohlinge für Freie Waffen sind frei erwerbbar. Z.B. gezogener Laufrohling von Walther in 5,5mm für ein Luftgewehr. Ebenso die anderen Kaliber für die diversen freien SP-Waffen.

    Patronenlagerreibahlen sind auch frei für jeden erwerbbar. Dazu benötigt man keine Genehmigung.

     

    Dazu bedarf es keines Experiments und auch keiner Selbstanzeige. Daraus etwas genehmigungspflichtiges herzustellen ist natürlich verboten. 

     

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  18. vor 4 Minuten schrieb PetMan:

    Noch so ein Punkt....das Amt hat da nix mehr am Bedürfnis zu Prüfen, das ist Sache der Verbände. Will das Amt da noch was extra sehen den Verband informieren. Dessen Befürwortung wird damit nämlich in Zweifel gezogen. Das Amt hat eigentlich nur noch die Zuverlässigkeit und die Unterbringung der Waffen zu Prüfen. Der Rest ist Wunschdenken mancher SB .

    Das Amt hat auch regelmäßig das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Das bescheinigt Dir dann in der Regel der Verein, nicht der Verband. Manche Vereine machen das ohne groß in Schieß- oder Standbücher zu schauen, ich kenne aber einen da wird vorher das Standbuch ausgelesen. Dort wird aber auch jedes Schießen durch Scannen des Mitgliedsausweises erfasst und daher relativ einfach für den Verein.  

  19. vor 3 Stunden schrieb PetMan:

    Aha.....wer hat dir das Erzählt ? Es gibt nicht mal eine gesetzliche Pflicht ein "Standbuch " zu führen . Keine Norm wie es, wenn es eins gibt, aus zu sehen hat. Termine sind " Glaubhaft " zu machen. Weil mich mein Vorstand jede Woche auf dem Stand sieht unterschreibt der mir Blind die Teilnahme am Schießsport. Da geht der nicht auf den Stand Termine im Schiessbuch zählen. Und dem Landesverband reicht mein minimalistisches persönliches Schiessbuch , auch für Waffen über Grundkontingent. Es gibt nicht " DIE VORGEHENSWEISE " beim Nachweis der Trainingstermine. Bei manchen Leuten reicht es den Namen zu Googlen um genug Termine in der Presse/Ergebnislisten  zu finden ....... 

    Pflicht ist ein Standbuch nicht. Wenn ein Unfall passiert interessiert es manche Versicherung aber schon ob eines geführt wird. Je nach Prüfer bei einer Schießstandabnahme, muss bei der Abnahme auch eines vorhanden sein.  Wenn ich eine Waffe beantrage oder das Amt meine Bedürfniss überprüft war immer die Bestätigung des Vereins, nie mein Schießbuch gewünscht. Und meine Vereine und die, die ich kenne nimmt dazu nur das Standbuch. Das Schießbuch ist keine Pflicht und eher für die persönliche Dokumentation. Wenn ich möchte kann ich mir heute noch 18 Trainings mit Unterschriften eintragen und zumindest unser Amt ist nicht von gestern.   

  20. vor 35 Minuten schrieb bdsschütze:

    Ich war jetzt so wie viele von uns schon seit mehreren Monaten Corona bedingt nicht mehr zum Training auf dem Schiessstand. 

     

    Jetzt ist mir eine Idee gekommen. Darf ich mit meinem 6mm Flobert Revolver  (unter 7,5 Joule mit F-Stempel) alleine im Keller trainieren und gilt das als Kurzwaffentraining zur Dokumentation im Schiessbuch für den Bedürfniserhalt?

    Da das Training nicht im Standbuch steht wird Dir das auch kein Verein bestätigen. Nur dieses Buch zählt. Persönliches Schießbuch ist auch nicht verpflichtend zu führen und da kannst Du eintragen was Du möchtest. Hat wenig Aussagekraft. Da es keine durch Bedürfnis erlaubnispflichtige Waffe ist, sollte das auch nicht zählen. Außerdem ist Corona eine Ausnahmesituation und die Ausfallzeiten werden von der Behörde in der Regel anerkannt. Das wurde mittlerweile aber schob oft genug von verschiedenen Verbänden und anderen Stellen kommuniziert.

  21. vor 13 Stunden schrieb boarhunter416:

    was natürlich falsch ist - wird dir jedes Beschussamt bestätigen

    Gewinde für Schaldämpfer ja. Gewinde für Zielfernrohr nein. Du darfst auch gerne bei jedem Beschussamt anrufen, die werden Dir das bestätigen. Ich kenne die Antwort. Der Bohrer kommt fürs Gewinde nicht einmal in die Nähe vom Lauf.

  22. vor 14 Stunden schrieb waldlaeufer55:

    Wenn es allerdings so ist,dass jemand diese Arbeit macht,ohne die Zulassung als 

    Büchsenmacher zu haben und dann womöglich auch keinen Beschuss durchführen lässt,dann ist das 

    ganze sehr grenzwertig.

    Gewinde schneiden für Zielfernrohrmontag gibt keinen Neubeschuss. Das Thema hatte ich letzt erst mit einem Büchsenmacher. Inwieweit für ein Zielfernrohrgewinde  überhaupt ein Büchsenmacher nötig ist bin ich mir im Moment nicht sicher. Glaube aber das er gemeint hatte das das auch jeder machen kann, wenns dann aber schief sitzt dann merkt man warum man zum Profi gehen sollte. Die Bohrungen erfolgen in einem Bereich welcher keinerlei Belastung ausgesetzt ist. 

    Bei mir steht so eine Arbeit nämlich demnächst an. Aber ich lasse Ihn das machen, damit es gerade sitzt.

  23. vor 1 Stunde schrieb Andrè1:

     

    @Rene2109

    Vielleicht hättest Du das mal tun sollen. Also das mit dem zu Ende lesen:

     

     

    Der erste Beitrag hier wurde am 13.02. geschrieben. Da habe ich den Link hier schon einmal aufgerufen und es stand am 13.02. bereits so und nicht anders als heute in dem Artikel. Seitdem sind 6 Seiten Beiträge erschienen, welche alle diesen Satz scheinbar nicht gelesen haben. Und ja, ich habe den kompletten Artikel gelesen.

     

    vor 1 Stunde schrieb erstezw:

    Seit wann öffnen die Postboten unzustellbare Sendungen?

     

    Und klar, eine Sendung ist beschädigt wenn man vorher geschaut hat ob etwas Interessantes drin ist.

     

    Nur mussten sie die halt früher mühsam in Seen und Wäldern entsorgen...

     

    Was sind eigentlich

    "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte" ??

     

    Unzustellbar wenn es weder ein vor, noch zurück gibt. Adressaufkleber ab. Empfänger nicht auffindbar und kein Absender, etc.. Dann wird anhand des Inhalts versucht einen Empfänger zu ermitteln oder nachgeschaut ob verderbliche Ware enthalten ist.

    Habe auch schon genug beschädigte und geflickte Kartons bekommen und die waren definitiv durch mangelhafte Verpackung oder Umgang des Versanddienstes beschädigt, nicht aus Neugier. Je nach Beschädigung wird auch geöffnet und Schadensaufnahme gemacht oder neu verpackt. 

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