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Rene2109

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Beiträge von Rene2109

  1. bzgl. Kamera wird wohl kein Material mehr vorhanden sein, bzw. würde ich als Eigentümer nicht mehr bestätigen, da auf Grund Datenschutz nach 48h oder 72h zu überspielen. Abgesehen davon darf er nichts herausgeben. Es dürfen nur 1-2 Berechtigte einsehen und eben die Ermittlungsbehörden.

    Standaufsicht in einer Jagdschule ist in der Regel der Ausbilder, daher stellt sich die Frage nicht ob die überhaupt einen haben. Da Jagdschulen für wenige Termine in der Regel auch deutlich mehr bezahlen als ein eingemieteter Verein, sollte klar sein warum vom Standbetreiber eher wenig Hilfe zu erwarten ist, genauso wie sich diverse Jagdschüler Ihr teures Investment vor bestandener Prüfung nicht mit irgendwelchen Aussagen gegen Ihren Ausbilder versauen wollen.

    Abgesehen davon war es doch schon etwas anmaßend der Jagdschule vorschreiben zu wollen was sie wo nicht dürfen. Standaufsicht für die RAG als ein Mieter heißt nicht Standaufsicht und Regelerlasser sowie Hausrecht über einen anderen Mieter. Wenn mit dem Vermieter, der Hausrecht hat, gewisse Vereinbarungen getroffen hat, dann ist das eben so und zu akzeptieren.

    Der richtige Weg wäre die unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Vermieter gewesen und mit diesem das Dilemma zu klären.     

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  2. vor 5 Minuten schrieb 300RUM:

    Ja, man wird die FDP sehr genau beobachten. Sind ja genügend Waffenbesitzer in Mandaten. 

    Ein Großteil wahrscheinlich Jäger, welche sie selten ausüben, da kaum Zeit als Abgeordneter oder nur als Special Guest auf einer Drückjagt. Also evtl. einen Drilling, eine BDF und eine Blaser R8 Repetierbüchse für die Drückjagd. Also die meisten der Überzeugung Waffen ja, aber 3 Langwaffen dicke ausreichend und Kurzwaffe benötigt man nicht, da Fangschuss besser mit der Langwaffe.

  3. Am 9.8.2022 um 14:37 schrieb flause:

     

    Und ich zerbreche mir den Kopf, ob wir passive Mitglieder schon der Behörde melden müssen, ob der Verein prüfen muss, ob ein anderer (aktiver) Verein vorhanden ist, ob eventuell bereits seit 10 Jahren die Erlaubnis vorhanden ist etc.

    Wenns so einfach ist... 

    Es ist einfach. Mitglied oder nicht Mitglied. Mehr ist nicht Aufgabe des Vereins. Warum meinen so viele Vorstände sich in das Leben Ihrer Schützen einmischen zu müssen? Der Schütze entscheidet wann er was beantragt, nicht der Vorstand, der Bescheinigt nur die Anzahl der Termine, mehr ist nicht seine Aufgabe. Genauso meldet ein Verein nur seine Austritte, fertig. Ob aktiv oder passiv, ob ein anderer Verein vorhanden oder wie lange die WBKs schon bestehen wird von der Behörde beim WBK-Besitzer abgefragt. Dieser Vorgang geht die ganzen "Kontrollfreaks" in vielen Vorständen nix an.

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  4. vor 5 Minuten schrieb Hunter375:

    Das SSG 97 ist ein PSL Clon und hat technisch mit dem Dragunow nichts gemeinsam. 

    Dann lies Dir mal die Geschichte des SSG 97 durch, vergleiche die Technik und die Unterschiede, schaue Dir beide Waffen nebeneinander an und überdenke noch einmal das nichts gemeinsam. Sogar die Bezeichnung Dragunow haben die Rumänen übernommen und die meisten Büchsenmacher werden Dir diese Variante als die bessere Wahl für ein Dragunow empfehlen. Wir hatten letztes Jahr sowohl 2 Norincos, sowie eine Cugir in unserer Werkstatt.

  5. vor 4 Minuten schrieb Qnkel:

     

    Das halte ich fürn Gerücht, da DHL selbst schreibt:

     

     

     

    Wir bekommen mindestens 1x in der Woche ein Paket mit 18er Überprüfung zurück weil Ausweisdokument abgelaufen, Geburtsdatum des Ausweises zur Auslieferung nicht gültig, etc.. Das Geburtsdatum laut eines gültigen Ausweises muss im Handheld mit Unterschrift erfasst werden. Telefonische Aussage unseres Geschäftskundendienstes von DHL. 

  6. vor 24 Minuten schrieb Ronon79:

     

    Bei mir hat DHL mal eine Luftpistole im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses abgelegt. War dann weg als ich nach Hause kam. Erstattung an den Händler und dann an mich hat Monate gedauert.

     

    Bei scharfer Munition kam der Typ und drückte mir das Paket einfach in die Hand und dreht sich um und wollte gehen. Habe ihn gefragt ob er nicht noch Perso-Nr. oder sowas braucht!? Nö, schönen Tag noch!

    Ne Stunde später kam er wieder, brauchte die Nummer doch😴

     

    Bei Auslieferung persönlich magst du recht haben, das kann nicht ausgebucht werden, bei ab 18 reicht theoretisch eine Sichtprüfung - oder es wird einfach irgendwo abgekippt und als ausgeliefert markiert.

    Dann hat der Verkäufer nicht "ab 18" gebucht. Munition darf gar nicht über DHL verschickt werden und bei ab 18 muss auch sein Handheld mit den entsprechenden gültigen Daten gefüttert werden und dafür benötigt er den gültigen Ausweis. Leider gibt es genug private Verkäufer oder auch Händlerkollegen die sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten, dann passiert so etwas, da Waffen und Munition dann für 7,90 € über DHL-Standard verschickt werden. 

  7. vor einer Stunde schrieb callahan44er:

    Und das beweist dann hinterher wer wie es genau war?

    Ab 18 Annahmen werden von DHL genau dokumentiert, mit entsprechenden Ausweisdaten und Unterschrift des Empfängers. Ohne diese entsprechenden Eingaben in deren Handheld und die Freigabe durch dieses Gerät kann das Packet gar nicht übergeben/ausgebucht werden.

  8. vor 14 Stunden schrieb Qnkel:

    Nun ist das Futteral insgesamt 150cm lang & Gewicht 6,5kg. Gilt also bei allen Versendern als Sperrgut.

    Ist nur das Futteral so lang oder auch das Luftgewehr über 120cm? Ansonsten das Luftgewehr mit einem großen Lappen umwickeln, den Karton vorne an der Mündung auf jeden Fall etwas mit Pappe verstärken, damit der Lauf nicht durchschlägt und das Futteral gefaltet mit in den Karton legen. 

  9. vor 13 Stunden schrieb BlackFly:

    Eine Altersprüfung bei Übergabe dürfte doch eigentlich nicht wirklich erforderlich sein, oder?

    Ich habe mal eine Luftpistole online beim Händler gekauft, der hat auch nur meinen Perso sehen wollen und dann an mich normal versendet ohne irgendwelche sonstigen Auflagen.

    Entweder hat der (glaub recht große) Online Händler dann etwas falsch gemacht, was ich aber ehrlich gesagt nicht glaube, oder eine Ü18 Versendung ist nicht wirklich benötigt. 

     

    Insofern würde ich DPD für 24€ oder Hermes für 29€ vorschlagen, vorher das Alter überprüfen und dann auch nur an die Person und die Adresse verschicken die auf dem Ausweiss steht. Wenn der dann die Sendung unberechtigten zur Verfügung stellt dürfte dann sein Problem sein. Zusätzlich kann man natürlich auch das Paket noch zusätzlich Beschriften mit "Persönlich" (in wie weit ist dies in der Adressangabe dann für DPD/Hermes bindend?) oder wie ich es von meiner Versandapotheke kenne (die Medikamente auch nicht an unter 18 Jährige geben darf sofern es nicht für die Person gedacht ist) das Paket mit "nicht an Kinder aushändigen" oder ähnliches beschriften

    Du musst sicherstellen das diese Waffe, frei ab 18, nur in die Hände eines ab 18 jährigen gelangt. Sollte der 15 jährige Sohn das Paket annehmen, öffnen und Unfug damit treiben ist das Dein Problem. Sollte der Papa das annehmen und dann einfach in die Ecke stellen und der Sohn nimmt es sich und treibt damit Unfug ist es sein Problem. Sollte der Paketbote trotz ab 18 an den Sohn abgeben, sein Problem. In der Regel passiert in 99,99% der Fälle nichts, aber willst Du sicher nicht unter Umständen genau dieses 0,01% sein das evtl. seine Zuverlässigkeit verliert wegen Überlassung an einen Unberechtigten (unter 18).

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  10. vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

    Haben vor kurzem jemand in den Verein aufgenommen wo der Vater verstorben ist, sonst ähnlich.  Antwort der Behörde, nur Aufbewahrung bei Büma kommt in Frage. Der macht das für kleine 30.- pro Monat. 2 Waffen ein Wechsellauf gleich 90.-!!! Also immer prüfen ob es der "Schrot" wert ist.

    In diesem Fall gibt es aber noch den Weg der Erben-WBK. Unter Umständen muss dann noch ein Blockiersystem rein, soweit für die Kaliber noch verfügbar (Armatix ist nämlich insolvent). Viele Behörden sind da mittlerweile aber sehr kulant bei Nichtverfügbarkeit.

  11. Am 12.5.2022 um 14:38 schrieb ASE:

    Nun Schauen wir uns mal an was die Strafvorschriften sagen im vorliegenden Fall sagen

     

    Objektiver Tatbestand: Abschluss eines Kaufvertrages für einen Revolver für den keine Erlaubnis vorliegt. Nachfolgend Vorlage einer Erwerbserlaubnis für einen Revolver in einem anderen Kaliber. Nachfolgend Erwerb  des Revolvers über den der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, allerdings über den Versandhandel. Der Erwerb wäre Prinzipiell durch §52 Abs. 3 mit Strafe bedroht und stellt einen gröblichen verstoß gegen das WaffG i.S.v.  Allerdings ist hier anders als bei den Fällen des §52 Abs 2 der Versuch nicht strafbar.

    Du kannst bei einem Händler soviel kaufen wie Du möchtest, auch ohne die passende Erwerbserlaubnis ohne das der Händler oder der Käufer einen Verstoß gegen ein Gesetz begehen. Maßgeblich ist ob die Erwerbsberechtigung zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Wenn der Händler das Risiko der Rückabwicklungen und Kaufpreiserstattungen eingehen will kann er jedem Laufkunden seinen ganzen Bestand verkaufen. Es ist üblich das des öfteren Jäger, Sportschützen oder jeweils angehende sich bereits im Vorfeld eine oder mehrere Waffen aussuchen, bezahlen und diese solange eingelagert werden bis die Erwerbsberechtigung vorliegt ohne das sich eine Partei dadurch strafbar gemacht hat. In der Regel tragen die meisten Behörden sogar die entsprechenden vorab gekauften Waffen bereits bei Erteilung des Voreintrags gleich mit ein und man spart sich dadurch auch gleich einen Behördengang.   

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  12. vor 22 Minuten schrieb Tarabano:

    Schwachsinn und ein wirklich schlechter Rat

    Ich gehe davon aus das Du und all die anderen welche solche idiotischen Ratschläge geben gerne bereit seid dem Beitragsstarter schriftlich zu garantieren für seinen kompletten finanziellen Schaden bei Entzug, sowie alle anfallenden Anwalts und Gerichtskosten aufzukommen wenn doch etwas passiert. Am Ende hat natürlich dann keiner diesen Ratschlag gegeben und der Themenstarter war dann selbst dran Schuld das er sich nicht ordentlich bei der Behörde informiert hat.   

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  13. Ich gehe davon aus die Eltern sind nicht berechtigt. Der Tresor steht also ohne regelmäßige Kontrolle 6 Monate unbeaufsichtigt bei Unberechtigten, Eltern hin oder her. Das kann einem je nach Behörde negativ ausgelegt werden. Was ist also falsch daran seine Behörde anzufragen? Es wird schon seinen Grund haben warum in unserem Sicherheitsraum einige eingelagerte Waffen von deren Besitzern kostenpflichtig eingelagert liegen nach Rücksprache mit den Behörden, wegen eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes für einige Monate obwohl die Einlagerer zusammen mit einem Partner, in der Regel sogar Ehepartner und Familie in einer Wohnung leben, jedoch keiner davon berechtigt ist. Einige von denen kommen sogar oft 2x im Jahr zur Einlagerung wegen dienstlicher mehrmonatiger Einsätze. Die Bestätigung der Einlagerung muss auch immer zum Abreisetag der Behörde vorliegen. 

    Aber scheinbar sind die alle blöd und deren Behörden auch und Ihr hier wisst alle ganz genau wie die Behörde des Beitragsstarters tickt und wie die das wenn es hart auf hart kommt handhaben. Am Ende sind es ja nicht Eure Waffen und Eure Zuverlässigkeit nur weil jemand so blöd war auf Eure Aussagen zu hören. 

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  14. Ich würde an Deiner Stellen den längeren Auslandsaufenthalt und den Verbleib der Waffen während dieser Zeit mit der Behörde besprechen.

    Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

    Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles eingezogen.

    Die Behörden bekommen einen 6 Monatigen dienstlichen Auslandsaufenthalt schneller mit als Du denkst.  

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  15. vor 2 Stunden schrieb lastunas:

    Du lebst in DE, wie naiv bist du, das Land der Bürokratie.....

    Diese Bürokratie hat aber in diesem Fall nicht alleine etwas mit Deutschland zu tun. Diese Bürokratie hast Du weltweit bei allem was mit Waffen und Munition im Grenzverkehr zu tun hat. Und es gibt sogar Länder welche noch mehr Einschränkungen in dem Bereich haben. Sogar in der EU gibt es Länder bei welchen man sogar für Geschosse und Hülsen bei Grenzüberschreitung entsprechende Aus- und Einfuhr-Genehmigungen vorweisen muss. 

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  16. vor 14 Stunden schrieb Fotonaut:

    Auch ich habe dort noch Munitionsbestellungen 9x19 offen, noch zum guten Preis bestellt, daher werd ich diese Bestellung auch nicht stornieren, irgendwann kommt das Zeug auch wieder rein.

     

    Mit dem guten alten Preis würde ich aber nicht mehr rechnen. Die Margen sind gering und die Preissteigerungen der Lieferanten sind hoch. In der aktuellen Situation geben die Lieferanten auch nicht mehr den Einkaufspreis bei Bestelldatum, sondern den aktuellen bei Lieferung oder stornieren wenn man dies nicht akzeptiert. Auch wir bieten daher unseren Kunden mittlerweile die Wahl zu stornieren oder den noch fehlenden Betrag zum aktuellen Preis nachzuzahlen. Was an Munition aktuell nicht direkt verfügbar ist kann man auch nicht wirklich vorhersagen wann es kommt. Alles ist unbestimmt. Wir teilen unseren Kunden mit, Bedarf bis 24/25 ausrechnen und alles was man davon aktuell finden kann, egal bei welchem Händler, egal zu welchem Preis, kaufen. Keiner kann vorhersagen was 22/23 und evtl. sogar 24 wirklich wann in welchen Mengen kommt, auch die Lieferanten nicht. Und billiger wird es auch nicht. 

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  17. vor 8 Stunden schrieb Commerzgandalf:

    Nö,

    im nationalen Versand sind Waffe nicht ausgeschlossen.

    Für Händler nicht, für Privatleute schon. Waffen dürfen nur an Berechtigte ausgehändigt werden. Das geht nur per ID-Check durch den Paketboten. Diese Option kann aber nur ein Händler mit Gewerbekonto bei DHL beauftragen. Eine Privatperson kann diese Option nicht buchen.

     

    vor 9 Stunden schrieb pulvernase:

    Wenn das Paket nicht auffindbar ist: Anrufen, Lage schildern und betonen, dass sich erlaubnispflichtige Schusswaffenteile in dem Paket befinden. Wenn es nicht unverzüglich gefunden wird, Verlustanzeige bei der Waffenbehörde androhen.

    Aktuell dauern Zustellungen teils bis zu 3 Wochen. Selbst Händler vermeiden bei Laufzeitbeschwerden den Inhalt zu benennen. Inhalte wie Waffen und Munition dürfen nicht auf den Paketen deklariert werden und sind auch möglichst nicht deren Mitarbeitern mitzuteilen. Das machen wenn nötig dann schon die Behörden und die wissen auch an wenn die sich wenden müssen damit sich etwas bewegst oder denkst Du wirklich das es den Mitarbeiter im Call-Center auch nur das geringste juckt wenn Du ihm was von einer Waffe erzählst? 

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  18. Am 23.2.2022 um 06:35 schrieb Mittelalter:

    Ja und?

    Der Händler wird dort trotzdem ziemlich sicher nicht nach Größe bezahlen... Das gibt es fast nur für Privatversender bzw erst dann wieder, wenn es um Palettenstellplätze geht... 

     

    Im Paketshop vielleicht.. Ich habe aber Beispiele für gewerblichen Versand gebracht. 

    Vielleicht liest du nochmal mein Post.... 

    Es geht dabei sowohl um Gewicht, wie auch Größe.

  19. vor 43 Minuten schrieb Mittelalter:

    Ich hab früher mit gls verschickt, inzwischen habe ich mit DHL einen Vertrag. Preise richten sich ausschließlich nach Gewicht. Das dürfte auch bei den exportierenden Händlern so sein... 

    Die Größe ist egal, darf nur das maximale Volumen nicht überschreiten 

    DHL transportiert aber auch mit gewerblichem Vertrag keine Waffen ins Ausland. Da muss selbst ein Händler über spezialisierte Versanddienste gehen. Z.B. Overnite oder Waffenversand-Neu.

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  20. Bei dem Auslandsversand in gewisse Länder wie z.B. Frankreich, geht es nicht ums ausschäften. Es geht darum wesentliche Teile zu trennen und in 2 verschiedenen Paketen zu versenden. Das komplette System in einem Paket und nur den Schaft in einem anderem Paket wäre verboten, da die Waffe weiterhin einsetzbar wäre.

     

    Auch benötigst Du von dem Käufer erst einmal eine Kopie/Scan seines Personalausweises, sowie eine Einfuhrgenehmigung seiner Behörde. Damit musst Du dann zu Deiner Waffenbehörde und die Ausfuhrerlaubnis beantragen (Kostet z.B. in Mainz 39,50 €). Wenn Du dann die Papiere von der Behörde bekommen hast must Du von allen Papieren je eine Version in die beiden Pakete, sowie außen in einer Versandtasche an die Pakete machen. Versand nur über einen zertifizierten Versender. 

     

    Es kann auch sein das dieses Gewehr in Frankreich unter die freien Waffen fällt. Dann benötigst Du auch eine Kopie/Scan des Personalausweises, anstatt der Einfuhrgenehmigung von Ihm jedoch einen Auszug der Vorschriften aus welchen hervorgeht das diese Waffe in Frankreich frei erwerbbar ist. Dann kannst Du damit die Ausfuhrgenehmigung beantragen.  

  21. vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

    Ich bin gerade dabei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verfasser des "Machwerks" vom 04.01.2011 zu machen bzw. wird am Montag per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt Heidenheim adressiert, bin mal gespannt ob wieder der Poststempel mit samt Poststempel entfernt wird.

    Klagen ist so eine Sache, der "gute Fachanwalt" den ich hatte hat mir dieses Schreiben vorenthalten, hätte ich Kenntnis davon gehabt wäre es anderst gelaufen, den Anwalt hätte ich schleunigst entsorgt und wäre gegen diese ungerechtfertigte Beschuldigung vorgegangen.

    Aber mal sehen ob ich nicht doch gegen diese ungerechtfertigte Beschuldigung rechtlich vorgehen kann.

    Ich werde entsprechend falls die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt diese und das "Machwerk" vom 04.01.2011 hier veröffentlichen, muß mich nur von der rechtlichen Seite aus absichern ob ich Personen welche als Beamte für "uns" arbeitet hier namentlich benennen darf.

    Gruß Colt S.

    Nach 11 Jahren max. ein Hinweis auf Fristen und Verjährungen zurück oder gleich Ablage P.

    Ein anderer Anwalt hätte Dir wahrscheinlich auch nicht mehr geholfen. Einer der zuständigen Richter in der letzten Instanz in Dresden ist Vater eines Kindes welches seinerzeit in Erfurt zur Schule ging. Er selbst sieht sich nicht als befangen und wurde bisher aus diesem Grund bisher auch nie von einem entsprechenden Fall ausgeschlossen auch wenn sein Stimm-/Urteilsverhalten eine andere Sprache spricht. Da Urteile von dort in der Regel bundesweit für alle Folgen hat, sollte man sich bei jedem Fall daher ganz genau überlegen ob es sich wirklich lohnt den Schritt zu gehen. 

     

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