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Rene2109

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Beiträge von Rene2109

  1. vor 11 Minuten schrieb P22:

    Klar, macht man ja nicht.

    Deswegen fordert der Gesetzgeber ja eine aktive Einwilligung, für welche der Verein in der Beweislast ist.

    "Opt-Out" ist hier nicht.

    Bezweifle ich stark. Aber klar, es wäre faktisch nicht auszudenken, wenn ein etwaiger Corona-VO-Verstoß nicht noch auf Video festgehalten wird.

    Manchmal frag ich mich echt.....

    Übrigens nicht auszudenken wenn es zu einem Verstoß, vor allem außerhalb der offiziellen Zeiten von Schlüsselinhabern kommen würde, die Freunde mitbringen, keine Hygienevorschriften einhalten und ohne Standaufsicht schießen würde und es würden Herren vom Ordnungsamt reinschauen. Die Konsequenzen sollten klar sein und je nach Laune des Amtes könnten das dann auch mehrere Vereine im Kreis treffen. Kenne übrigens genug Vereine, nicht nur Schützenvereine, die mit Ihren Maßnahmen noch deutlich einige Schaufeln drauflegen 

    vor 13 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Ich verstehe aber immer noch nicht, was das mit Einhaltung von Corona Verordnungen zu tun haben soll. Filmt ihr permanent oder nur jetzt wegen Corona?

    Hatte seinerzeit auch angefragt ob im Bereich Datenschutz auch alles geklärt wurde. Laut Vorstand wurde vor Installation rechtlich alles geklärt.

    Ziel war zum einen das durch eine Standaufsicht über Monitore in jedem Stand alle Stände einsehbar sind, sowie das sich im Gemeinschaftsraum und Vorplatz keine nicht angemeldeten Personen aufhalten und eine zusätzliche Anwesenheitserfassung zusätzlich zum online Buchungssystem.

    Parallel dazu zur Kontrolle der Besuche außerhalb der offiziellen Zeiten, Anwesenheitskontrolle und Kontrolle der Einhaltung der Corona- und Standaufsichtsregeln.   

  2. vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Ob das mit dem Datenschutz zu vereinbaren ist, ist äußerst fragwürdig!

     

    Sehr befremdliches Handeln des Vereins.

    Jedes Vereinsmitglied wurde schriftlich informiert und es gab keinen Einspruch. Die Aufzeichnung werden auch im vorgeschriebenen Zeitraum gelöscht und nur bestimmte Personen aus dem Vorstand können darauf zugreifen. Alles mit dem Datenschutz vereinbar.

     

    vor 28 Minuten schrieb Parallax:

     

    So? Welche Regel dort? Zitat bitte.

     

    Abgesehen davon muß keine DSB Standordnung da hängen - das ist nur ein Beispiel für eine Standordnung die ein Betreiber übernehmen kann, aber nicht muß. Wie die Sportordnung auch schon unter 0.2 besagt (Hervorhebung durch mich):

     

     

    Wobei der typische DSB-only Verein natürlich da höchstwahrscheinlich die DSB-Standordnung (von anno dazumal) hängen hat.

     

    Genau, ist eine DSB-Standordnung und so wie die ausschaut auch von anno dazumal. Das sollte die entsprechende Passage sein:

    1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 

    Das Zauberwort sollte in diesem Fall gültige Sportordnung sein. Im DSB ist das holstern nicht gestattet.

    Das Thema Pistole im Holster hatte ich auch erst letztens mit einem aus dem Vorstand. Ging dabei eigentlich eher um alleine im Stand im Wald am Ortsrand und eine geholsterte Schreckschuss beim Verlassen des Standes auf dem Weg zum Auto, was direkt abgewürgt wurde und mir Beispiele aus vergangenen Monaten aufgezählt wurden wo es zu solchen Konflikten mit Schützen kam. Unter anderem einem Polizist der nach dem Training beim Verlassen seine Dienstwaffe holstern wollte, was Ihm auch auf dem Vereinsgelände untersagt wurde. Korrekter Vorgang, es gibt eine Standordnung/ Hausordnung, der Vorstand hat Hausrecht, daran muss man sich eben halten.  

  3. vor 1 Stunde schrieb HBM:

    Wird, wenn keine andere Person auf dem Stand anwesend ist, auch auf jedem DSB-Vereinsstand wohl möglich sein. 😉

    Wäre ein Verstoß gegen die DSB Standordnung. Da bei uns seit Corona zur Überwachung der Einhaltung der Hygieneregeln jede Benutzung per Kamera aufgezeichnet wird wäre die noch angenehmste Konsequenz das Du nur zeitnah den Schlüssel abgeben darfst und das alleine Schießen für Dich erledigt wäre. Im schlimmsten Fall jedoch ein Hausverbot, wegen massivem Verstoß gegen die Standordnung. 

  4. vor 6 Stunden schrieb Raiden:

    So einfach ist das nicht.

    vor 6 Stunden schrieb Bautz:

    Wer tatsächlich alleine schießen darf entscheidet letztlich der Standbetreiber innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die Regelung des § 11 Abs. 3 AWaffV war ursprünglich für Leistungsschützen, Trainer, etc. gedacht (kann man in der Begründung der Vorschrift nachlesen), ganz ohne Zettel-Brimborium und so wird das auf den Ständen die ich besuche auch gehandhabt.

    Lehrgangsabhalter und Verbände haben aber einen lukrativen Markt für sich entdeckt. Die verkaufen quasi die Erlaubnis alleine zu schießen.

    Ich darf auf allen Schießständen auf denen ich bekannt bin auch alleine schießen. Einen Zettel eines Sportschützenverbandes oder Sachkundelehgang habe ich dafür noch nie gebraucht.

    Genau so einfach ist das wie Bautz schreibt. Bei uns sind ALLE Schützen mit Sachkunde UND WBK (letztere ist die finale erforderliche Voraussetzung) vom Standbetreiber bestellt, der Behörde gemeldet und von dieser auch bestätigt.

    Wie und welche Lehrgänge die Verbände machen wollen, weil die für alles gerne Lehrgänge machen wollen und jeder anders, was schon einmal komplett sinnlos ist, Standaufsicht ist Standaufsicht, ist relativ wurscht. Sachkunde durch Sachkunde, Berechtigt durch WBK-Besitz und unterwiesen in der Standordnung (und genau darum geht es beim Schießleiter) sind, ist alles was benötigt wird um dem Gesetz genüge zu tun. 

     

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  5. vor 42 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

    Bei dem Händler gehe ich von fabrikneuen Altbeständen aus welche er loswerden will. Nichts was er zu aktuellen Preisen, wenn es die überhaupt noch bei Sig Sauer gibt, von (mittlerweile) GSG neu bezieht.

    vor 36 Minuten schrieb mühli:

    Importieren aus Deutschland geht leider nicht (mehr), weil ist privat praktisch nicht mehr möglich bzw. sehr teuer und aufwändig was Papiere etc. anbelangt.

    Ich gehe davon aus das es sich bei Magazinen auch in der Schweiz nicht um Teile handelt für deren Kauf man extra Genehmigungen benötigt. 

  6. Ließ Dir einfach einmal §16 durch. Die geplante Veranstaltung hat nichts mit Brauchtum zu tun. Die Ausleihe ist nur an einen WBK-Inhaber gestattet. Wird einige §en vorher behandelt.

     

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)

     

    Brauchtumschießen beschränkt sich auf das Verschießen von Katuschenmunition und losem Pulver.

    In 16.1 steht "Daher ist es im Rahmen des Brauchtums-Bedürfnisses nicht gestattet, Waffen für sportliches Schießen zu erwerben.". Das scheint aber Sinn und Zweck Eures Schießens mit Schießleiter zu sein. Ich gehe davon aus Du hast die Waffe auch als Sportschütze erworben. 

  7. vor 17 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Also Haftungsgründe im Sinne von statistisch zu erwartenden Schadensersatzpflichten werden das nicht sein, denn im produkthaftungsgeilen Amerika funktioniert es. Meine MPX kriegt z.B. Impact Ammo zu fressen. Nicht sorten-, nicht einmal farbenrein, aber es läuft. Vielleicht besteht aus anderen Gründen kaum ein Markt, vielleicht wurde auch einfach ein Teil des Schützenwesens erfolgreich aus der Existenz reguliert.

    In Deutschland tut einem Kleinbetrieb auch der kleinste Schadensanspruch weh weil die Versicherungsprämie ins unbezahlbare steigt. Auch sind hier die rechtlichen Vorschriften deutlich strenger als drüben. Ein Unfall, dann hat auch der Betrieb unter Umständen seine Zuverlässigkeit weg und die Existenz ist zu Ende. Im Gegensatz zu Amerika wird in Deutschland mit Waffenbesitzern und Betrieben, insbesondere Kleinstbetriebe wie Wiederlader und Händlern nicht so zärtlich umgegangen wie auf der anderen Seite des Atlantiks. Hier gibt es nach deutscher Gründlichkeit für alles entsprechende Regeln, Gesetze, bürokratische Hürden. Deswegen geben ja so viele Betriebe das Wiederladen auf. Die Vorschriften und Anforderungen sind kaum noch umsetzbar.

  8. vor 16 Minuten schrieb Sebastians:

    Klingt eigentlich logisch.

    Mir haben aber auch schon Kollegen angeboten ein paar Hülsen nah am Mindestfaktor zu laden.

    Dann eben auf eigenes Risiko.

    Die Wiederladeausrüstung wäre wohl ähnlich wie bei einem kleinen, gewerblichen Wiederlader.

     

    Aber im Haftungsfall:

    Bei Gewerblich wird die Abwicklung bzgl. Personenschaden und ggf. sogar Rentenansprüche evtl. einfacher sein (oder auch nicht) als bei privaten "Verursachern".

    Irgendeine Versicherung zahlt aber doch immer und holt sich das Geld dann eben woanders zurück (kriegt man dann vielleicht gar nicht mehr mit)?

    Sind gewerblich höhere Summen zu holen?

    Wäre doch logisch, weil aus der Fabrik/bei berufsmäßiger Herstellung die Schadenshäufigkeit geringer ist?

    Der Mindestfaktor stellt eigentlich kein großes Risiko da, außer das Du bei der Munitionskontrolle beim Wettkampf durchfallen könntest, weil der Faktor unterschritten wurde. Sind ja schwache Ladungen weit entfernt vom Grenzbereich.

    Trotzdem können auch dort Fehler passieren. Falsches Pulver gegriffen, falsche Pulvermenge, Doppelladung, kein Pulver und Steckschuss mit Nachschuss. Dann kommt dazu Personenschaden oder nicht. Waffe wahrscheinlich auf jeden Fall im Eimer. Die Behörde wird unangenehme Fragen stellen, da ist es egal ob privater oder gewerblicher Wiederlader. Streit wegen der Haftung, evtl. auch alte Freundschaften kaputt.

    Eigenes Risiko gibt es da nicht. Es haftet immer derjenige der den Unfallverursacher produziert hat. Spätestens im Schadensfall will derjenige der den Schaden hat von der Absprache nichts mehr wissen.

    Auch der gewerbliche wird die Schuld erstmal von sich weißen. Die wenigen welche noch existieren sind Kleinstbetriebe. Jeder Versicherungsfall führt zu höheren Beiträgen. Jeder Schadensfall führt zu Ärger mit den Behörden, evtl. negative Presse und somit ein Wegfall eines Teils der sowieso schon wenigen Kundschaft. 

     

     

    Bring die Hülsen zum Altmetall. 9mm nicht Sortenrein gibt es wie Sand am Meer kostenlos in fast jedem Verein im Hülseneimer. .38 wird meist nur noch von Jägern als Fangschußpatrone in 2-3Zoll Revolvern genutzt und dann auch nur in minimalsten Mengen oder bei der Jungjägerausbildung als Fabrikmunition. Der Markt wird aktuell geflutet mit diesen Hülsen aus Nachlässen, nur schießen tut es heute fast keiner mehr. Nur die .357er bringen Geld, vor allem wenn sortenrein und die Menge stimmt. Mit 50 oder 100 Hülsen machst Du jedoch kaum einen Wiederlader happy.

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  9. vor 22 Minuten schrieb Sebastians:

    Kann man Hülsen eigentlich auch an Händler abgeben die gewerblich wiederladen?

    Ist euch da was bekannt?

    Auch wenn es wiederladen heißt werden die wenigsten gewerblichen Wiederlader aus Haftungsgründen gebrauchte Hülsen wiederladen, außer Du möchtest Deine Ladung in Deinen Hülsen oder es handelt sich um Raritäten von welchen Hülsen nur noch sehr schwer und nicht mehr neu zu beschaffen sind . Meistens bekommst Du dort Neuhülsen.

    Es gibt aber immer weniger gewerbliche Wiederlader. Die Auflagen sind mittlerweile sehr hoch. Die Kunden wollen mittlerweile alles am liebsten umsonst und sind selten mit dem was sie bekommen haben zufrieden.

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  10. vor 17 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

    Ist doch im Gesetz festgeschrieben: nach 5 und 10 Jahren, jeweils die letzten 24 Monate 4/6 KW/LW.

     

    Darauf kann er sich dann einstellen.

    Im Gesetzt steht nichts von 10 Jahren.

    (4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.

    Solange Du Waffen besitzt (spätestens) alle 5 Jahre. Nach 10 Jahren reicht dann jedoch nur noch die Mitgliedsbescheinigung. Das Gesetz verbietet nicht auch eine Prüfung einmal nach 3 oder 4 Jahren zu machen. Jeder Waffenbesitzer muss jedoch innerhalb von 5 Jahren 1x geprüft werden. Meine letzte Prüfung dieses Jahr April, fand nach etwas über 3 Jahren statt. Der Ärger der entsteht wenn man auf die 5 Jahre Pause zwischen den Überprüfungen besteht, der lässt einen die Interesse am Schießsport dann sofort verlieren.

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  11. vor 7 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Wenn du 2016 deine erste Waffe gekauft hast bist du ja jetzt im 5. Jahr. Musstest du bereits dein Bedürfnis bestätigen lassen? Wenn ja hast du ohnehin 3 Jahre bis zum nächsten Überprüfungszeitraum Kannste also theoretisch auch pausieren da du ja jeweils 24 Monate vorher nachweisen musst.

     

    Aber nur theoretisch. Meist kommt die Überprüfung dann wenn es nicht passt.

  12. Wie lange machst Du das Hobby denn schon?

    Solltest Du A und B Tresore mit Bestandsschutz haben ist der natürlich auch weg.

    Wenn Du schön über 10 Jahre dabei bist musst Du sowieso nur noch Mitglied sein und kannst auch einmal 2 Jahre "pausieren" als nicht schießendes Mitglied.

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  13. Jagdabteilung ist Standard in jedem Decathlon. Weiterstadt ist zwar der größte, scheinen jedoch auch die großen Leerflächen mitzuzählen. Wallau ist insgesamt etwa 3x kleiner, aber kompakter, übersichtlicher und hat obwohl einer der kleinsten meist das was in Weiterstadt ausverkauft ist. 

     

    Ein Plakat mit den Filialgrößen hängt dort übrigens (beim Bogenschießen). Weiterstadt 8000qm, Wallau 2500qm

    Sortiment aber in allen Filialen gleich. Mal komprimierter, mal weiter verteilt. Wie man anhand Weiterstadt sieht heißt größer (mit viel Leerfläche) aber nicht gleich größerer Bestand.

    Was nicht da ist kann man aber bei einem Verkäufer bestellen, an der Kasse zahlen und bekommt es kostenfrei geliefert.

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  14. vor 15 Minuten schrieb Direwolf:

    Doch, natürlich und auch sonst die einzige wirkliche politische Alternative zum grünroten Einheitsbrei Deutschlands. Wir haben aber schon einen AfD Thread, da könnte man so was besser diskutieren.

    Aber eine verschenkte Stimme die Schwarz oder gelb fehlt um grün-rot-rot zu verhindern. Blau wird sowieso nie die absolute Mehrheit erhalten und als Koalitionspartner wird sie keiner nehmen. Umso mehr Abgeordnete die Blauen haben umso größer die Chance das einer auf die dumme Idee kommt ein liberaleres Waffenrecht zu fordern (wobei man ja in den 30/40ern gesehen hat was dann tatsächlich daraus wurde wenn erst einmal an der Macht). Da ja allgemeine Einigkeit herrscht immer das Gegenteil was Blau fordert umzusetzen, auch wenn es noch so unsinnig ist, ist jede Stimme für blau also eher kontraproduktiv.

  15. Am 16.8.2021 um 07:58 schrieb Meinerhalt:

    Es reicht doch völlig aus wenn das Bleiverbot kommt, dann braucht die Regierung nix weiter zu tun… Privater Waffenbesitz hat sich dann erledigt. 

    Es gibt schon für nahezu jedes Kaliber in Lang- und Kurzwaffe, sowie Luftdruck bleifreie Alternativen. Bleiverbot wird also definitiv nicht zur Erledigung des privaten Waffenbesitzes führen. Reines Stammtischgeschwätz. 

  16. Am 17.6.2021 um 10:44 schrieb MAHRS:

    Hast recht ... so direkt kann man das nicht beurteilen. Trotzdem ist es zumindest eher unüblich, dass ein Marktteilnehmer aus dem Low-Budget-Bereich Premium-Parts dazu nimmt. Auch noch geschenkt. Aber - dass niemand im Premium-Sektor an den SIG-Kunden interesse hat, das verwundert doch.

    Wie so zwischen den Zeilen zu lesen, muss das keine Bedeutung haben. Bisserl "Geschmack" hat die Kombination dann doch. Bei mir auch ... zumindest in dem guten Gefühl, keine SIG zu besitzen.

    Der Marktteilnehmer im Low Budget war aber nun einmal die Schwesterfirma  von Sig Sauer, da beide Tochterfirmen der gleichen Mutter sind. Liegt also nahe das die in Deutschland verbleibende Schwester den Service, für die deutschen Modelle zumindest noch solange Teile da sind, über welche GSG allerdings noch immer keine genaue Übersicht hat, da laut deren Aussage noch immer auf Paletten verpackt, übernimmt.

    Hat also nichts mit unüblich und keine Interesse seitens anderer Parteien zu tun. 

  17. vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

    Blaser ist ein Hersteller, keine Waffe. Die haben mehr als ein Gewehr im Programm.

     

    Das WaffG gelesen hast Du? Das beantwortet nämlich Deine Frage.

    Das Blaser ein Hersteller ist weiß ich sehr wohl. Das Blaser Gewehre anbietet die modular sind scheinst Du nicht zu wissen.

    Das WaffG habe ich gelesen und arbeite 5 Tage die Woche, 8 Stunden am Tag damit. Ein großer Teil meiner Arbeit dreht sich dadurch auch um die NWR-ID´s.

  18. Am 22.7.2021 um 12:17 schrieb Fyodor:

    Lauf und Trommel sind zwar wesentliche Teile, aber keine führenden wesentlichen Teile. Deshalb können Lauf, Trommel oder Verschluss einfach getauscht werden. Das Griffstück ist rechtlich als führendes Teil anders zu bewerten.

     

    Am 22.7.2021 um 12:09 schrieb CZM52:

    beim Tausch des führenden Waffenteils schon

    Aha, dann beschreibt mir doch bitte mal wie das bei einem modularen Gewehr, z.B. Blaser funktionieren soll? Das Gewehr hat kein Griffstück als wesentliches Teil. Nur Verschluss, Lauf und Patronenlager. Du kannst sowohl Verschluss rechts auf links und umgekehrt wechseln, so wie auch denn Lauf inkl. Patronenlager in diverse andere Kaliber und Lauflängen. In keinem der Fälle wechselt sich die Seriennummer und ID der Waffe. Es kommen nur einzelne Teile-ID´s dazu, bzw. ersetzen das ausgetauschte Teil.  

  19. Am 22.7.2021 um 11:44 schrieb ASE:

    Nö, kannst du dir selber suchen. Gib genug. 

    Nein, denn die Waffe hat bereits eine ID. Stell dir eine S&W-Pistole vor, die in due USA zur Reparatur geht und wieder zurückkommt. Griffstück wurde getauscht, aber mit der gleichen Seriennummer gekennzeichnet.

    Wer merkt den Unterscheid gerichtsfest?

     

    Ja, sofern dieser im Geltungsbereich des WaffG erfolgt. Da die IDs nicht auf der Waffe angebracht werden, hast du in dem Fall, das die Seriennummer transferiert wird aus deutscher Sicht nicht mal Kenntnis vom Austausch erlangt.

     

    Ich weiß zwar nicht woher Du Deine Weisheiten hast, aber ich lasse Dich in dem Glauben.

  20. Am 20.7.2021 um 13:34 schrieb ASE:

    Im Geltungsbereich des WaffG&WaffRG.....

     

    Kommt die Waffe mit gleicher Seriennummer aus den USA oder Österreich zurück, dann was...?

    Zeig mir einen deutschen Händler der eine Waffe zur Reparatur ins Ausland, vor allem in die USA schickt. Und alles was von außerhalb in den Geltungsbereich kommt, bekommt vor Aushändigung die entsprechende ID. Bei einen Austausch wesentlicher Teile ändert sich auch nicht die Seriennummer der Waffe oder die Waffen-ID, sondern nur die Teile-ID des ausgetauschten Teils.

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