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Rene2109

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Beiträge von Rene2109

  1. vor 6 Minuten schrieb Michael_He:

     

     

    Und da drehen wir uns im Kreis und kommen in Bereiche die so nicht umsetzbar sind.

     

    Ein Schießbuch, kann nur persönlich geführt werden. Das kann imho ein Verein nicht leisten.

    Was ist  mit Disziplinen, welche nicht auf dem eigenen Stand geschossen werden, sondern bei benachbarten Vereinen ?

    IPSC, Fallscheiben, evtl. Langwaffe ?

    Wenn das der Fall ist, dann kann es eben der Schütze nur selber.

     

    Bei uns zeichnet der Standbetreiber ab, da er immer anwesend ist und sieht wer da war.

    Da hat z.B. der Verein, oder sagen wir besser Verantwortliche des Vereines keine Möglichkeit dies zu dokumentieren.

    Zumal dann noch die Frage wäre, darf er das überhaupt nach Datenschutzverordnung. Denn er muß die Daten ja auch speichern.

    Also bewegen wir uns immer mehr auf eine Option zu, wo der Schütze selber den Nachweis bringen muß und diesen beim Verein erst bei Bedarf vorlegt.

     

    Wenn er nun sagt, ich muß doch kein Schießbuch führen, da ist der Verein doch für verantwortlich. gut, dann übersieht er einerseits, das er ja was haben will und andererseits das scheinbar den Vereinen keine Handlungsweise dafür bekannt ist.

    Ich hatte ja bereits erwähnt....

     

    Mir ist weder ein entsprechendes Verfahren bekannt, noch haben wir uns zu so einem Verpflichtet.

    Also ist eben die Frage, wie sieht das Verfahren aus und wie sollen wir das handhaben ? Und auch beim Verband würde ich die obigen Sonderfälle  dann mal ansprechen, mit der Frage wie ist da zu verfahren ?

     

    Letztlich  ist die sinnvollste Regelung zur Zeit, sich ein Schießbuch  zeigen zu lassen und dann ein entsprechendes Dokument dem Schützen zukommen zu lassen.

    In 3 Jahren werden wir ja sehen, wie es die Verbände handhaben. Denn dann sind die ja in der Pflicht.

     

    Ich frage mich wie gefühlt 99% der Standbetreiber ob Verein (sportlich und jagdlich) oder sogar auch gewerblich es schaffen solch eine Kladde zu führen wenn es doch nicht möglich ist. In meinem Umfeld gibt es mehrere Dutzend Vereine, Jagdstände, inkl. gewerblich und überall muss man sich eintragen.

    Die Verpflichtung erfolgt automatisch mit Verbandseintritt. Die Verpflichtung besteht alleine schon wegen der Versicherung. Wenn ein Versicherungsfall eintritt und die Versicherung Wochen später den Nachweis von Euch fordert und Ihr könnt nicht liefern, dann "Gute Nacht".

    Auch ein Vereinsvorstand hat sich über seine Verpflichtungen zu informieren und nicht nur die Aufgabe seine Allmachtsphantasien auszuleben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie es auch gerne vor Gericht heißt. Wenn ich etwas möchte weil es mir zusteht und auch so gesetzlich geregelt ist, kann der Verein sich nicht damit herausreden das ihm die Handlungsweise nicht bekannt ist, nur weil er sich nicht informiert hat. Gerade im Bereich Waffenrecht sollte jedem der damit Umgang hat klar sein, dass man sich ständig auf dem Laufenden halten muss. Jeden Tag bekomme ich mit das Waffenbesitzer nicht wissen das es mittlerweile NWR-ID´s gibt, das A und B Tresor bei Neukauf nicht mehr gibt, das die Kurzwaffe nicht im A Schrank gelagert werden darf und auch die Munition nicht darin zusammen mit Waffen, etc., etc.. Keinen dieser Unwissenden schützt sein Nichtwissen bei einer Kontrolle durch die entsprechenden Ämter.  

  2. vor 2 Stunden schrieb chrisatwork:

    Und du hast das "offiziell" überlesen 😉

    Ich kenne das mit der erlaubnispflichtigen Waffe und 5 Schuss. Kann dir jetzt aber auf die Schnelle nicht sagen, wo ich das gelesen habe.

    Ist ja eigentlich auch Hupe, geht schießen und habt Spaß

    Nein hab das Wort gelesen. Du meintest wohl, "So wird das bei uns offiziell gemacht".

  3. vor 32 Minuten schrieb chrisatwork:

    Genau so wird es offiziell gemacht.

    Du hast wohl das "bei uns" vergessen. War bereits in einigen Vereinen und habe das noch nie so erlebt. Ein Training besteht nicht nur aus einer kompletten Runde nach Sportordnung. Mal Trainiert man auch nur Teilbereiche, wie nur Präzision oder nur Duell und nicht das komplette Programm und hast trotzdem trainiert. Ein Schießtermin ist die Anwesenheit bei welcher ich mit einer in diesem Fall, wenn es ums Bedürfnis geht,  erlaubnispflichtigen Waffe mind. 1 Schuss abgegeben wurde.  

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  4. vor 11 Stunden schrieb Mittelalter:

    Dein Verein kann dir das aber als Mitglied delegieren... 

    Kann er das? Nein, kann er nicht. Der feuchte Traum einiger Vorstände, welche auch meinen Ihren Mitgliedern Ihre Bedürfnisse vorschreiben oder verwehren zu dürfen. Es ist gesetzlich klar und deutlich geregelt wer die Pflicht hat. Mein Büchlein kann ich Dir an einem Abend mitsamt diverser Unterschriften vollmachen. Es hat wohl seinen Grund warum diese Regelung so existiert.

    Als Vorgesetzter in einer Firma kann man auch delegieren. Auch er es in diesem Fall in der Regel auch wirklich kann, steht, falls es wirklich hart auf hart kommt, am Ende der delegierende Vorgesetzte dafür gerade.  

  5. vor 19 Minuten schrieb pulvernase:

    Der Verband muss bescheinigen, dass das Mitglied regelmäßig mit eigenen Waffen trainiert hat, damit es die Waffen behalten darf. Wie soll der Verband das rechtssicher tun, wenn der lokale Verein keine Nachweise führt? Den Angaben in einem privaten Schießbuch kann man hier aus offensichtlichen Gründen nicht uneingeschränkt glauben, sonst könnte man sich die Bescheinigung durch den Verband als Kontrollinstanz komplett sparen.

    Genau, und es ist auch nicht meine Aufgabe und auch nicht gesetzlich gefordert, das ich ein Schießbuch führe. Der Verein, bzw. Verband hat jedoch gesetzlich dafür Sorge zu tragen mir die Termine bestätigen zu können, z.B. durch das Führen eines Standbuchs in analoger oder digitaler Form.

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  6. Am 20.1.2022 um 18:44 schrieb alzi:

    aber 2fach sachkundig bist Du schon, oder?

     

     

     

    .... sind denn schon wieder Ferien?

    Was ist das für eine d.... Frage in diesem Zusammenhang? Hast Du die Sachkunde gemacht? Kann mich nicht erinnern das diese Frage sowohl in der sportlichen, wie auch in der jagdlichen behandelt wurde. Wenn man nix beizutragen hat, wie so oft hier fragt man halt mal nach der Sachkunde, obs passt oder nicht.

     

    Das hat nichts mit der Sachkunde zu tun. Jede Waffenbehörde handhabt es anders und es haben auch schon verschiedene Gerichte verschiedene Urteile dazu gefällt.

    Meine Behörde z.B. genehmigt mir 2 zusätzliche KW jagdlich, verbietet mir aber die Nutzung der sportlichen jagdlich. Die Langwaffen auf gelb darf ich jedoch jagdlich nutzen. Ist zwar unlogisch, wurde mir so aber mitgeteilt.

    Genauso gibt es Behörden und auch Urteile die die 2 jagdliche KW verwehren, wenn bereits sportliche vorhanden und Verbände welche jagdlich erworbene Langwaffen vom sportlichen schießen ausschließen.

     

    Einzige Möglichkeit mit der eigenen Behörde sprechen. Wegen der Kurzwaffen muss man das sowieso, da auch als Jäger ein Voreintrag gemacht werden muss. Ob man wegen der Langwaffen schlafende Hunde wecken sollte bleibt jedem selbst überlassen.  

  7. Ich kenne 2 Waffenbesitzer welche auf Kreuzfahrschiffen arbeiten und regelmäßig für 3-4 Monate abwesend sind. Alle Waffen werden während jeder Fahrt gegen Lagergebühren beim Händler eingelagert und dies der Behörde vor Beginn der Abwesenheit auch angezeigt. Bei einem wohnt während der Abwesenheit sogar die Frau mit Kind weiterhin in der Wohnung, nur der Berechtigte ist eben einige Monate weg. 

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  8. Am 31.12.2021 um 09:49 schrieb Direwolf:

     

    Dann dürfte man im Umkehrschluss Sportwaffen auch nicht für jagdliche Zwecke nutzen. Dann kommt der Münchner Verwaltungsgerichtshof und sagt, wer zwei jagdlich geeignete Kurzwaffen auf Sportschützenbedürfnis hat, kriegt keine mehr auf JS. In dem speziellen Fall handelte es sich um einen Colt SAA und einen VL-Revolver. Soviel zur Kompetenz unserer Gerichte.

     

    Ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen. Bananenrepublik.

    Meine Jagdbehörde in Hessen hat mir ausdrücklich verboten meine sportlich eingetragenen Kurzwaffen jagdlich zu nutzen. Dafür habe ich ein jagdliches Bedürfnis für 2 Kurzwaffen, welche aber ebenfalls nur im Rahmen des jagdlichen Bedürfnisses genutzt werden dürfen.

  9. vor 17 Stunden schrieb Parallax:

    ... maximal 0,45kN, also ca. 45kg.

    und dann kommt noch dazu aus was die Wand besteht. Gibt Wände da kann man einen Haken mit 8er Dübel mit dem kleinen Finger rausziehen und hat dann auch gleich ein 12er Loch. 

     

  10. vor 1 Stunde schrieb erstezw:

    Statt deiner A4-Seite mit Testverfahren zu folgen kann man auch kurz zu Bohrmaschine und Staubsauger greifen. Ist ja nur eine Sache von Minuten, einen Dübel zu setzten. 

     

    Zumindest wenn man nicht 10 Daumen hat. 

    Kurz zum Bohrer und schnell einen Dübel setzen. Ob das einen kippenden Schrank von mehreren 100kg aufhalten kann?

    In der Regel kippen die nicht und je massiver die Befestigung, umso schwerer die Schäden wenn ein Einbrecher den Schrank wirklich möchte. Schon oft halb eingerissene Wände gesehen wenn der Tresor sogar eingemauert war. Massiver Schaden an der Bausubstanz und Tresor war trotzdem entfernt.

    Außerdem lieber Tresor weg oder aufgebrochen, als den bösen Buben in die Arme zu laufen weil die auf einen warten um sich den öffnen zu lassen. Auch schon öfter geschehen und ging oft nicht sehr angenehm für das Opfer und im schlimmsten Fall auch für seine Familie aus.

  11. vor 30 Minuten schrieb G17X:

    Einzelabnahme? TÜV? Kosten 2000.-- Euro?

     

     

     

    Wenn es ein Deposit-Tresor ist kann er auch per Einzelabnahme nur unter der Entsprechenden Norm "-2" geprüft werden.

     

    vor 25 Minuten schrieb icegregor:

    erstmal grundsätzlich JA,

    aber! :)

     

    Die EN1143-2 verweist tlw. auf die -1

    Tabelle 1 definiert jeweils die Widerstandsgrade, dort gibt es in der -2 eine Anmerkung:

    Hier beide Tabellen (falls du die Norm nicht selbst hast), ich denke damit kannst du nochmal beim Amt anklopfen und auf "Gleichwertigkeit" bzw. sogar "Höherwertigkeit" plädieren.

     

    aber! :)

    "Die Grenzwerte der Grund-Widerstandsgrade sind, sofern anwendbar, dieselben wie in EN 1143-1."

     

    Da das Waffengesetz ausdrücklich die einzusetzende Norm angibt, kann die Behörde auch darauf plädieren. Es fehlt wohl der Zusatz "oder gleichwertige" im Gesetz, daher nicht anwendbar. Daher nicht plädieren und diskutieren, sondern ein ganz nettes Gespräch suchen.

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  12. vor 17 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Vielleicht das Institut kontaktieren, welche die Klassifizierung anerkannt hat.  Also die Zertifizierungsstelle.

    Wird nichts bringen wenn nicht die falsche Norm angewandt wurde. Beide Normen stehen für eine andere Art des Tresors und dessen Nutzung. Die "-2" sagt aus das Du einen Deposit-Tresor mit Einwurfklappe/-Schacht/-Öffnung hast.

    Es liegt auch nicht an der Schutzklasse. Alles was höher 0 ist, also auch 2 oder 3 ist zulässig. Du hast eben nur eine Bauart die nicht zugelassen ist. Gibt ja auch noch Feuerschutztresore, etc. mit Schutzklassen im 3-stelligen Bereich. 

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  13. vor 1 Minute schrieb drummer:

    Das wird immer toller: Jetzt ist derjenige ohne Zertifikat also nicht nur ungeimpfter, sondern auch noch Betrüger. Wer solche Schützenkameraden hat, der braucht keine weiteren Feinde mehr!

    Das ist Deine Interpretation des Geschriebenen. Jeder andere hätte evtl. verstanden was da steht. Das es für Laien eher schwierig ist die Echtheit anhand des Impfausweises einwandfrei festzustellen und dadurch ein durch Fachkräfte ausgestelltes Zertifikat viel zuverlässiger ist. 

    Bei der Interpretation dessen was gerade wirklich in der Welt geschieht scheinst Du ja scheinbar sowieso eher auf zweifelhaftere Quellen zu hören und hinter jeder Ecke eine Verschwörung oder einen Angriff auf Dich zu sehen.

  14. vor 8 Minuten schrieb drummer:

    In  BaWü sind die Machthaber inzwischen völlig durchgeknallt: Dort gilt man selbst mit vollständiger Impfung inerhalb der letzten 6 Monate als ungeimpft, wenn man sich kein Zertifikat holt. Was mir letztendlich gezeigt hat, dass es hier schon lange nicht mehr um Infektionsschutz geht. Wenn man sich diesem Diktat nicht beugt gilt man als Umgeimpft und der Zugang zum Stand wird einem verwehrt.

    Ist mittlerweile nicht nur BaWü und ich finde das richtig so. Noch besser wäre wenn die Apotheken ganz rausgenommen werden und nur die Stelle, welche geimpft hat das Ausstellen übernehmen würde. Ich muss mir jeden Tag von Dutzenden Kunden die diversen Papiere anschauen und könnte bestimmt 3/4 nach Hause schicken, weil die Papiere nicht einwandfrei als echt identifiziert werden können, was durch das Zertifikat in der Regel möglich ist.

    Es ist sehr interessant zu sehen das fast 90% der Kunden ohne Zertifikat jedes Alters nahezu nagelneue Impfausweise ohne irgendwelche Vorimpfungen habe, nur die 2 bzw. 3 Covid Impfungen, während in unserer Firma 100% aller Mitarbeiter (selbst die über 60) randvolle Impfausweise haben, meist alle Impfungen der letzten 40-60 Jahre von Geburt an. 

  15. vor einer Stunde schrieb PetMan:

    Beim DSB und seinen Landesverbänden ist es kein Problem mindesten eine KK KW, 9mm, 357 Mag , 45 ACP und 44Mag zu bekommen. Also mindestens 5, ohen irgendweclhen " Kadern " an zu gehören. KM oder VM muss man schiessen, noch besser RK, aber da es für alle Kaliber Disziplinen gibt muss es auch die Waffen dafür geben. Ach ja, für Zentralfeuer gibts auch noch eine KW, also 6 KW über DSB ......Und nix mit Kaderschütze...........

    Bleiben wir lieber bei 5.

    Bei 2.20 Zentralfeuerpistole sind alle selbstladenden Pistolen und Revolver im Kaliber 7,62-9,65mm bzw. .30-.38 zugelassen. Die sind durch die 9mm und .357 Mag. schon abgedeckt, wenn er sich keinen .38er Revolver zuerst gekauft hat.

    Im RSB gibt es definitiv mehr wie 2 Waffen. Wenn sich der Verein sträubt zu bescheinigen, was seine einzige Aufgabe ist, dann ist es der falsche Verein.

    Die Kadermitglieder des DSB schießen übrigens überwiegend Luftdruck oder KK, manche auch Schwarzpulver oder mit Pfeilen. Nix 9mm oder .357Mag. 

     

  16. vor 57 Minuten schrieb emmi2:

    die 65 bekommt man in gutem Zustand auch nur für 2-300 Euro, daher würde ich für Anfänger eher in Richtung Pressluft ala Hämmerli AP20 schauen,

    Der Preis ist aber eher extremst selten. 400€ bis 700€ schon eher, außer im Privatverkauf, z.B. Nachlass wo der Gegenüber nicht den aktuellen Wert kennt.

     

    Die LP65 kannst Du Dir aus nostalgischen Gründen selbst kaufen, aber nicht für Dein Kind. Wenn dann in dem Alter ein aktuelleres Modell wie die Steyr 10 EVO oder FWB P8X mit angepassten Griffschalen in XS/S oder erst einmal die für die Jugend vorhandenen Vereinswaffen nutzen lassen. Mittlerweile sind das in den meisten Vereinen nämlich ebenfalls modernere Pressluftwaffen. Entweder wird Dein Kind mit der FWB 65 ganz hinwerfen oder die Pistole bleibt das ganze Training über in der Tasche und die Vereinswaffe wird genutzt. Glaubst Du Dein Teeny würde sich mit einem alten Nokia oder Motorola Handy zu seinen Freunden gesellen welche alle mit Ihrem modernen Smartphone spielen?

     

    Ich selbst habe mit der FWB65 meine ersten Wettkämpfe geschossen und bin noch heute ein sehr großer Fan von Ihr. Bei Luftpistole und Sportpistole auch bei dem Hersteller bis heute geblieben. Aber mit der, in den Augen Deines Kindes, wohl eher antiken Waffe, wirst Du Deinem Kind keine wirkliche Freude bereiten. 

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  17. vor 5 Stunden schrieb CZM52:

    Ok, wie erwartet nur Blabla von dir.


    ich werde hier sicher nichts über Kunden und ihre Bedürfnisse posten.

    im Grunde ist mir das auch egal, solange WBK mit Voreintrag da ist 

     

    und da du deine Behauptung nicht mit ner Quelle belegen kannst, sagt das ja alles 

     

     

    Streng geheim. Logisch, eine Gruppe zu benennen ist Kundenschutz. Blabla. Wenn Du selbst nicht weißt wer es legal nutzen kann dann lass es über andere herzuziehen. Dein Außweichen sagt auch alles.

    Das Thema Sammler, Sachverständige, Händler ist klar. Es geht aber um den Bereich Kunden im Privatbereich die neue Schaldämpfer für Kurzwaffen aktiv nutzen dürfen.

  18. vor 8 Stunden schrieb Pi9mm:

     

    Sagt der Staat, hättest ja jedesmal mit deinem 70 €-Test den Sport ausüben können & ist (anders als wie beim Lockdown mit geschlossenen Anlagen) beim Bedürfniserhalt, oder Befürworten im Puncto Schießnachweise jetzt NICHT mehr kulant ?

    Oder kannst das Jahr wie oben benannt "aussitzen" & machst erst in der unrealistischen (?) Hoffnung auf "Normalität" (gabs sowas wirklich mal ?) nach deinem Ersterwerb weiter ?

    Jetzt sagt nicht, popelige 4 x 70 € (oder 12 x 70 €...) für wahrscheinliche (?) Tests hat man gefälligst zu haben...

    So wie es ausschaut hast Du ab demnächst sowieso durch die Arbeit jeden Tag einen frischen Test, wenn nicht geimpft oder genesen. Den Test einfach täglich vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Zum anderen hast Du ja auch die Wahl ob Du jedes Mal für einen Test zahlen willst oder den kostenfreien Weg gehst und Dich impfen lässt. Das Angebot hast Du und Du hast die freie Wahl. Abgesehen davon hast Du mittlerweile auch 1x in der Woche einen kostenfreien Bürgertest.

    Da den Behörden die Möglichkeiten sehr wohl bekannt ist, wie auch das mittlerweile der überwiegende Teil der Vereine wieder Training anbietet, würde ich nicht mehr all zu sehr auf Einsicht hoffen und das zu Recht. Denn wer wirklich will hat mittlerweile alle Möglichkeiten und jeder hat die freie Wahl auf welche Art und Weise er die G-Regel erfüllt.

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  19. vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Führt jetzt vom Thema ab, aber sind die Vorschriften für Deko-Geschütze ähnlich behämmert (bzw. verschweißt) wie die für Handfeuerwaffen? In Schweden fiel mir auf, wie beliebt die als Dekoration öffentlicher Gebäude sind, und bei manchen handelt es sich um vergleichsweise modernes Gerät, und auf den ersten Blick jedenfalls scheinen Züge und Verschluss in Ordnung. Zündstift und Auslösemechanismus reinzusetzen, soweit sie fehlen, soweit man dem alten und dem Wetter ausgesetzten Material mit diesen Belastungen trauen will, und soweit man eben passende Granaten zur Hand hat, sollte eigentlich kein Ding der Unmöglichkeit sein, auch wenn ich mich noch nicht damit befasst habe.

    Ist wohl so ähnlich wie die geheimen Geschützstellungen in der Schweiz, nur Schweden macht es ganz offen. Tarnung durch direkt vor der Nase. Granaten und was fehlt im Keller der öffentlichen Gebäude und schon hat jede Dorfmiliz im Notfall gleich das Geschütz zur Hand.

  20. vor 1 Stunde schrieb boarhunter416:

     

    Das hat man im Nachbarland Österreich besser gelöst.

    Da trägt der Waffenhändler die Waffe im Register ein und monatelange Wartezeiten entfallen.

    Kann mir einer erklären warum das in Deutschland nicht möglich ist ?

    Wenn die Behörden uns nicht mehr verwalten können, müssen die Bürger das eben selbst in die Hand nehmen.

     

    vor 1 Stunde schrieb alzi:

    Weil die Waffenhändler in D alle inkompetent sind und bevor die was falsch eintragen, machen das doch besser die FACHleute in den Ämtern!

    Wird doch bereits spätestens seit September 2020 bereits gemacht. Jeder Ausgang an den Kunden wird fast zeitgleich mit der Übergabe an den Kunden elektronisch an das NWR gemeldet, welches wiederum die Meldung an die jeweils zuständigen Behörden weiterleitet. Zusätzlich wollen die meisten Behörden aktuell immer noch ein Fax vom Händler, weil Sie dem modernen online Schnick-Schnack nicht vertrauen oder nicht damit umgehen können.

    In Deutschland ist es aber dann nun einmal geregelt das auch der Käufer sich noch mal meldet und das ganze auch bei Ihm noch einmal auf Papier gebracht wird. Hat also nichts mit den "inkompetenten" Händlern zu tun, sondern damit das der Gesetzgeber es nun einmal so möchte.

  21. vor einer Stunde schrieb joker_ch:

    Die Wahrscheinlichkeit das jemand mit einer richtigen Waffen in D an einem Set auftaucht und dann noch geladen tendiert gegen Null. In den USA ist es anders und deswegen auch die Sicherheitssituation am Film anders.

    Insofern sich D auf zuregen über einen Unfall in den USA. Aber gut man dreht ja auch in Europa Atomzentralen ab weil in Japan eins von einem Tsunami demoliert wurde, was extrem oft vorkommt in Europa.

     

    Warum gegen 0. Auch in Deutschland werden oft genug scharfe Waffen zu Filmaufnahmen verwendet. Ist kein Alleinstellungsmerkmal der USA. Nicht für alles gibt es Nachbildungen.

     

    vor 36 Minuten schrieb joker_ch:

    Man kann mit ungefähr jedem Gegenstand einen Unfall produzieren aus schierer Dummheit. Nur PTB Waffen sind keine scharfen Waffen und das kriegst du auch keine normale Munition rein.

     

    Anders sieht es in der CH aus wo wie in den USA mit richtigen Waffen manchmal hantiert wird.

     

    Meine Frau hatte mich gebeten ihr eine Jagdflinte für eine Oper zu geben.

    Ich habe die so weit präpariert das ich einen Korken in den Lauf eingeführt habe, so das es unmöglich war eine Patrone zu laden. Munition delaboriert und abgeschlagen dann gekürzt so das sie in den präparierten Lauf passte und von weitem wie richtige aussah. Der Knall wurde anderweitig produziert.

     

    So kriegt man Sicherheit hin und ist sicher das nicht ein Idiot plötzlich doch eine Patrone irgendwo her zaubert und die in die Waffe tut.

     

    In jedem Theater, Oper gibt es einen Waffenkundigen. Der weiß auch wie man einen Korken entfernt wenn er es anders möchte. Auch in Deutschland gibt es an vielen Filmset scharfe Waffen. Ein Theater ganz in der Nähe hat ein riesiges Arsenal an Waffen, großteils scharf. Ist der Behörde erst vor kurzen aufgefallen das der Bestand für ein Theater doch etwas groß ist. Die meisten auch nicht registriert. Noch aus Nachlässen, erworben von den ursprünglichen Besitzern in den 70ern und früher. Im Waffenlager abgestellt und vergessen.

  22. vor 23 Minuten schrieb P22:

    Ziemlich viele Verknüpfungen mit "und". Aber ja, die Wahrscheinlichkeit versteht und durfte sogar noch geringer sein, als in eine Verkehrskontrolle zu geraten...

    Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Die Wahrscheinlichkeit einer Verkehrskontrolle ist um ein vielfaches geringer als die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle eines Schießstandes. Zumindest hier im Rhein-Main Gebiet. Da reicht schon ein besorgter Bürger weil er etwas beim spazieren gehen gesehen hat, weil es zu einer ungewöhnlichen Zeit knallt oder überhaupt zu einer Zeit wo seine Lieblingsserie läuft, ein Auto zu viel auf dem Parkplatz steht und und und. Von Jahr zu Jahr werden die "Freunde" eines Schießstandes mehr. Vor allem auch je enger die Bebauung. Und Corona hat die Blockwartmentalität einiger auf ein neues Level gehoben.

    Ein Jagdstand in der Nähe hat nahezu zu jedem Schießtermin Besuch, dank besorgter Bürger.  

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