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Mausebaer

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  1. ... oder das zwecklose Führen? Quabbel: https://www.infranken.de/regional/artikel_fuer_gemeinden/verstoss-gegen-waffengesetz;art154303,3599130 Euer Mausebaer
  2. Es muss eine Abhängigkeit bestehen. Der Konsum oder der Rausch alleine reicht nach § 6 Abs. 1 nicht. Die offizielle medizinische Definition sind die ICD der WHO. Wobei in der WaffVwV das lediglich ein Klammerzusatz ist, dann auch noch "(z.B. amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ‰ oder wiederholt auch von weniger als 1,6 ‰ im Zusammenhang mit einer Verhaltensauffälligkeit)" lautet. Der Blutalkoholwert ist amtlich festzustellen und nicht zu errechen. Wobei man wieder bei der Frage ist, warum sich amtlicherseits Blut zur Feststellung des Blutalkoholwertes abnehmen lassen sollte/musste. Wobei wir zum Einem beim Abs. 2 und zum Anderen auch wieder bei der Feststellung oder nicht Feststellung einer Abhängigkeit von Alkohol (ICD F10.2) sind. Dein Mausebaer
  3. Eigentlich steht dieser Teil des § 6 Abs. 1 WaffG sehr klar im Gesetz, auch wenn Richter sich dazu natürlich auch schon ihre Pipi Langstrumpf-Welt gemacht haben. Es muß eine Abhängigkeit vom Alkohol bestehen. Link: http://www.suchtselbsthilfe-wettenberg.de/ICD-10.pdf Ob bei berechneten 1,6 Promille Blutalkohol überhaupt schon die Diagnose "Akute Intoxikation [akuter Rausch]" (F10.0) gegeben wäre, ist bereits fraglich, da es dazu auch einer manifesten Störung der Bewusstseinslage bedarf. Falls der für Dich zuständigen Waffenrechtsbehörde jedoch bekannt würde, dass Du öffters mal alkoholisiert bist, könnte das zu einer Aufforderung nach § 6 Abs. 2 WaffG führen. Dein Mausebaer
  4. Die Phasen des Sterbens nach Kübler-Ross sind zwar so populär, dass sie es sogar schon in die Zeichentrickfernsehserie "Die Simpsons" geschaft haben. Aber nicht einmal Frau Kübler-Ross selbst hielt sich beim Sterben an sie. Gerade weil es sehr wenige psychologische Untersuchungen zum Thema gibt, möchte ich dazu lieber auf die Arbeiten von Randolf Ochsmann verweisen, obwohl ich wohl mit kaum einem meiner Profs und Profseusen aus meinen beiden Studiengängen inhaltlich so wenig d'acore ging wie mit ihm. Die Phasen des Sterbens nach Kübler-Ross sind genauso Psycho-Spinat wie der Waffeneffekt von Berkowitz und LePage. Dein Mausebaer
  5. Ein AFO-Programm, dann habe ich genug Munition für einige einigermaßen mit den Feuerwaffen (ist ja nicht nur KW) trainierte Polizisten, die ihre Kollegen bei Bedarf schnell unterstützen können, und die Masse, die Feuerwaffen i.d.R. noch nicht einmal zum wirksamen Drohen in ihrem Polizistendienstleben benötigt, wird nicht mit unnötigen Trainings und Ausrüstungsgegenständen (die sie manchmal auch noch verlieren) belastet. Dein Mausebaer
  6. Dann war der TE wohl dement und ist zwischenzeitlich verstorben.
  7. ... und was jetzt genau?
  8. Weil Veganer keinen Schhießsport ausüben dürfen oder Veganer wegen der Trockeheit nix mehr zu beißen finden? Dein Mausebaer
  9. Gerade dann könnten doch Journalisten zeigen, was sie drauf haben , und das dann richtig stellen. Aber die großen Massen schein nur ungepfüftes Nachplappern drauf zu haben. Dein Mausebaer
  10. Quatsch! Immer derjenige, der den jeweiligen Gegenstand missbraucht, zusammen mit jenen, die durch rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmen dafür sorgen, dass der Missbrauch attraktiv erscheinen kann. Dein Mausebaer
  11. Immerhin vorgesetztenfreundlicher als vor knapp 30 Jahren bei den LZBn. Da galt, wer beim Training dem Chef "versehendlich" vor seine Füße ballert, wird die Waffe los und muss so nimmer Morgens mit als Erster am Tresor sein, um sie zu empfangen, und Abends nicht bis zum bitteren Ende dort warten, um sie wieder abzugeben, sowie nicht mehr alle drei Monate an einem Tag seine ganze Tagesarbeit erledigen und noch Zeit finden, zum Schießtraining zu fahren. Dein Mausebaer
  12. ach nö immer dieser Qualitätsjournalismus ... Qualle: https://osthessen-news.de/n11595222/verbotenes-messer-im-fahrzeug-ladendiebstahl.html Euer Mausebaer
  13. Subtiler, Euere Pestilenz! Es ist nicht gerade ein Missstand, dass Einstellungen schwer zu ändern sind. Aber dass Einstellungen gegen Änderungen so resilent sind, ist vielen Menschen nicht gerade gegenwärtig. Dabei lässt damit so viele Verhalten von Menschen erklären - von den sog. "ewig Gestrigen" egal ob nach dem WKII die Alt-Nazis oder nach der sog. Wiedervereinigung die ganzen Alt.-Kommunisten und das Weiterleben des SED. Aber auch warum man bemüht war Alt-Nazi aus wichtigen Funktionen und der aus der Politik heraus zuhalten und weshalb man das auch mit den Alt-Kommunisten hätte tun sollen. Warum Südafrika als Regebogenrepublik nicht funktioniert und Simbabwe sich und viele ihrer Einwohner ruinierte. Weshalb es so schwer ist, alle LWB unter einen Hut zu bekommen. ... Es muss sich dabei nicht nur um Waffenrecht handeln, wo es etwas zu lernen gäbe. Dein Mausebaer
  14. Das sehe ich nicht so. er war unterhaltsam er dokumentierte Einstellungen und ihre Resilienz gegen Änderungen (Weshalb der Kampf um die Meinungshoheit bei neuen Themen und die frühe Meinungsbildung bereits bei Kindern so große gesellschaftliche Bedeutung besitzen) er war vielleicht für den einen oder anderen etwas lehrreich Nein, es ist gut, dass es diesen Thread gibt. Auch wenn es vermutlich nicht die Intension des TE war, so ermöglicht dieser Thread dem aufmerksamen und kritischen Leser Blicke in die Ursachen und Struktur unseres Waffenrechts sowie in das menschliche Verhalten, gewürzt mit einer Prise, manchmal auch nur sehr subtilen, Humors. Euer Mausebaer
  15. Ob die Polen uns vernichten wollen? Qualle: https://www.focus.de/regional/sachsen/bundespolizeiinspektion-ludwigsdorf-gegen-das-waffengesetz-verstossen_id_9332363.html Euer Mausebaer
  16. Ich meinte die kleinen, die mit der Pistole in der Tüte waren - noch am Gießrahmen wie z.B. auch die Plastikteile bei Revell & Co. - Modellen.
  17. Boh ey! Extra vom Gruß ausschließen. Wie gemein.
  18. @BigMamma Wieso unterbewußt? Das kann doch jeder offen hier lesen. Das ist bestenfalls unbedacht. Bei dem Beharren auf einer Sichtweise trotz gegenteiligen Sachargumenten und bei der Anzahl der Vertreter der Sachargumente, halte ich eine klassisch verfestigte Einstellung für wahrscheinlicher. Dein Mausebaer
  19. @BigMamma @VP70Z Viele Menschen sind ängstlich (klar, deshalb überlebten ja auch die meisten unserer Vorfahren). Da ist die Annahme, dass "die anderen" gefährlich seien, in dem ängstlichen Denken quasi logisch. Es ist immer eine Herausforderung, affektive Einflüsse auf sein Denken zu reduzieren. Viele beachten dieses nicht und so mancher hat dieses auch nie gelernt. Euer Mausebaer
  20. Ihhhh ... und die hast du mit der Pistole gekriegt?
  21. ... und diese versuchst Du jetzt zu kompensieren? Wer nicht? Nur irgendwie habe ich "schwarz" als Farbe der Kügelchen in Erinnerung. Euer Mausebaer
  22. Die Kollegen im Verein, und das ist genau mein Punkt. Ähm, entweder können "Die Kollegen" in deinem Verein etwas, was nicht einmal die erfahrensten und besten forensischen Psychologen und Psychiarter können, oder gerade das sollte man als Orientierung nehmen, um Dir den Waffenbesitz möglichst unmöglich zu machen. Denn gerade auch die schlimmsten Gewaltverbrecher waren fähig, Menschen leicht für sich einzunehmen. Jeder der sie in einer anderen Funktion als Opfer kannte - und manchmal selbst diese im Nachhinein noch - wollten glauben, dass derjenige solche Verbrechen begangen hat. Übermäßige soziale Anpassung kann Symptom einer Persönlichkeitsstörung sein und führt übermäßig oft zu affektiven Störungen. Kurz: unter Berücksichtigung der Prävalenz steigt sogar die Wahrscheinlichkeit, dass Du ein Kandidat für §§ 5f. WaffG bist, je mehr Menschen, die Dich kennen, gerade das verneinten. Jemand der fast allen oder auch nur fast allen einer Gruppe sympatisch ist, ist so wenig wahrscheinlich, dass dieser wahrscheinlich sich "verstellt". Wenn sich jemand verstellt, dann macht derjenige dieses auch aus einem Grund. Viele dieser Gründe sind §5 WaffG-relevant. Sich sozial zu verstellen ist psychisch belastend. Dauerhafte psychische Belastungen führen zu vermehrten psychischen Störungen - also zur §6 WaffG-Relevanz. Fazit: Dein Punkt ist ein ganz schlechtes Argument, wenn man ihn genauer betrachtet. Dein Mausebaer
  23. Ob regelmäßiges Sportschießen, Jägerprüfung oder Gutachten und ggf. Anhörung zum Sammelthema sind Fleißaufgaben. Sie geben keine Auskunft über ein wahrscheinliches Verhalten oder einen wahrscheinlichen Zustand in der Zukunft. Das ist explizit Aufgabe der Überprüfungen nach den §§5 f. WaffG. Dein Mausebaer
  24. Ja. Das ist ein allgemeines Hinderniss, nicht unähnlich der Prüfung nach §6 Abs. 3 WaffG, und sagt nichts über Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung aus. Dein Mausebaer
  25. Das funktioniert jetzt.
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