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PetMan

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  1. Kollege hat sein erstes Jahr am 09.07.2025 vollendet. Antrag bei der Waffenbehörde läuft seit glaub 5 Wochen und seine Überprüfung ist schon erfolgt und somit erledigt. Antrag Verband liegt dem vor und wird am 09.07. in die post gehen. Dann aufs Amt und die bereitsgekaufte Waffe erst eintragen lassen dann abholen gehen. Ihm wurde aber gesagt das es keine Garantie gibt das sie wenn er das Bedürfnis vorbeibringt auch am selben Tag Zeit haben die WBK auszustellen. Könnte dann ein paar tage dauern. So soll das...................
  2. Hatten ich schon mehrfach , so oder ähnlich. Einer wurde genau so angeschrieben und war seit vor 2003 nicht mehr in einem Verein.Der sprach mit der Behörde ab das er wieder in einen Verein, unseren, eintritt und innerhalb 6 Monten mindestens 6 Termine schiesst und nachweist. Die Behörde ging darauf ein. Ein anderer erhielt 25 Jahre nach dem Tod seines Vaters einen Anruf der Waffebehörde, was den mit dem 22 Magnum Revolver, ein Korth , des Vaters sei. Er sagte der liegt hier im Tresor....................ging fast ein Jahr hin und her mit Schriftwechseln. Dann trat er bei uns in den Verein ein und ich habe die Waffe in sichere Verwahrung genommen bis er sich ein Bedürfnis erdient hat. Alles in Absprache mit der Behörde natürlich. Zeigt das man mit manchen Behörden reden kann..........mit anderen vielleicht nicht. Man muss in so einer Situation auf die Behörden zugehen und Lösungen anbieten. Entweder gehen die Behörden dann mit oder nicht. Abwarten bis die Behörden anfangen zu reagieren kann nur ein Fehler sein . Thats Life..............
  3. Das mit der Revision wurde am 04.06.2025 aktualisiert. Scheint also imme rnoch anzudauern ......
  4. Das war vor kurzem auch ein sehr strittiges Thema im Saarland. Der SVS, LV des DSB, wollte VaP die NICHT bei ihnen den Lehrgang machten, nicht mehr anerkennen. Hier haben Vereine den Betrieb eingestellt bis sie genug Aufsichten nachgeschult hatten . Brachte sicher einige tausende Euro in die Verbandskassen.......... gab sehr viel Unmut und Unruhe, aber auch viel mehr Widerstand als wohl erwartet. Am ende nun werden alle Aufsichten anerkannt, ausser man will weitere Ausbildungen des LV auf der VaP aufbauen. Dann bestehen sie auf eine Schulung von sich selber. Ist aber ein anderes gespräch als einem Verein von heute auf morgen alle Aufsichten "zu nehmen". Deine Ausarbeitung nennt alle gesetzliche Vorgaben und wo was nachzulesen ist. Jedenfalls habe ich nach einmaligem Durchlesen diesesn Eindruck. Danke dafür.
  5. PetMan

    Tom Marzi ist verstorben

    Ich hab ihn hier auch noch lesen dürfen.......R.I.P
  6. In den frühen 2000ern war ich auf dem 25m stand am schiessen. Kollege neben mir hatte eine offene MTM Box mit 45ern auf der Ablage. Eine von Links kommende Hülse vom Nachbarstand hat es geschafft so auf die Munition in der MTM Box zu fliegen das eine der Patronen zündete........................Kann immer mal was vorkommen, solange keiner Verletzt wird, war dort der Fall, sollte man einfach draus lernen.....................
  7. Einfach der Haftpflichtversicherung melden. Die klärt das dann. Die befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab . Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Wird bei denen sicher nicht der erste Fall in der Art sein .......
  8. Dann kommt es drauf an wie man Sport definiert. Man darf im Ausland auch auf Wettkämpfe zum Schiessen die es bei uns nicht gibt. Z.B Eimerschiessen ala Quickly . Ich denke auch ein IPSC Match in den Staaten läuft anders ab als hier genehmigt, denke da an schiessen in der Bewegung. Wenn die in Tschechien eine Kreismeisterschaft im Verteidigungsschiessen durchziehen ist das bei denen "Sport " . Aber eigentlich , jedenfalls meiner unmaßgeblichen Meinung nach: Wenn ich im Ausland nach dort geltendem Recht aufgrund einer Einladung und mit EFP mit meinen in Deutschland erworbenen Waffen Schiesse " sollte " das hier keinen interessieren . Aber ich bin halt ein Träumer................
  9. "Überfallartige Kontrollen ohne Termin " sind dann eher eine HD und keine Aufbewahrungskontrolle. Unser Kontrolleur ruft immer an und macht einen Termin aus. Die Kontrolle bei der ich mal als Zeuge dabei war verlief sehr ruhig und sachlich .Und ich sagte dem dabei schon, das bei einer Kontrolle bei mir genau das passieren würde und was er dazu sagt? War ihm schlicht egal, wenn ich mir die Arbeit antun wolle............Von Vereinskameraden wo der bisher war auch nix schlechtes gehört.
  10. Dann soll er mir zeigen WO im Waffengesetz steht das Waffenschränke anzudübeln sind. Dann mach ich das auch. Kann er aber nicht. Das einzige im Waffengesetz wo es um das andübeln ging waren die alten B Schränke unter 200 Kg, wenn man mehr als 5 KW reinmacht. Ich hab 3 B-Schränke wo jeweils locker 5 reinpassen und gedanken fange ich mir dann mit der 16 Kurzwaffe an zu machen. Bisher sind es noch 7, ich 63 Jahre alt, denke die B die ich habe bekomme ich nicht mehr voll.................
  11. Das "Problem " hab ich auch. Die holde Gatin will niemand fremden im Schlafzimmer. Deswegen wuppe ich die beiden Schränke vor einer angemeldeten Kontrolle auch auf den Flur. Halt dich doch nicht an den 170 Kg auf. Häng die Tür aus und er wiegt nur noch 120 oder so. Nix was man mit 2 Mann nicht bewältigt bekommt. Wir haben mit 3 Mann so einen 1er LW Schrank mit ähnlichem Gewicht 2 Stockwerke über Treppen rausgetragen. Tür aushängen und dann geht das.
  12. Fordert der BDS LV das ? Lese ich nicht so. Bisher brauchte man für ein neues Bedürfnis genau das was jetzt gefordert wird. Ausser das mit eigenen Waffen geschossen wurde und ob KW oder LW. Habe ich für mich Pragmatisch gelöst. Auf der ersten Seite meines Schiessbuches steht " Alle Termine mit eigenen Waffen geschossen, wenn nicht anders vermerkt " . Und hinter meine Termine schreibe ich seit das mit LW und KW aufkam einfach " LW " oder " KW " dazu. Für mich brauch ich ab 2026 gar nix zu ändern. Und der Ort des Schiessens steht bei mir eh drin. Und Ergebnisse werden nicht gefordert. Also in etwa der gleiche " Aufwand " wie für ein neues Bedürfnis..............alle 5 jahre......nach dem 2. mal selbst das nicht mehr für Kontingentwaffen. Man kann seinen " Ärger " darüber auch übertreiben.....................
  13. Ich kann mir kaum Vorstellen das der Lieferant dir den da " Einbaut" . "Transport bis zum Aufstellort " ist das jedenfalls nicht. Und wer zahlt wenn der PAX Schrank die Grätsche macht beim reinstellen ? ICH würde mir den bis ins Schlafzimmer liefern lassen und das in aller ruhe selber machen. Tür vom Waffenschrank ab dann geht das . Und bedenke das Gesamtgewicht der Waffenschrankes wenn er voll ist. Soll da auch noch Munition rein ? Je länger ich darüber schreibe, desto mehr reift in mir die Empfehlung : Lass es................oder bau den PAX schrank ab und "unterfütter" den Boden an der Stelle wo der Tresor hin soll. Alles andere wäre mir zu " fragil " . Am ende reden wir hier über 200 Kg.....
  14. Bei uns werden schon lange keine Aufsichten mehr OHNE diesen speziellen "Zettel " bestellt.Als das Thema hochkam, glaub 2015 , haben wir einen BDS Lehrgangsleiter in den Verein bestellt und ihm den Saal gefüllt. Seit dem wurde immer ein solches Schulungszeugnis verlangt um noch jemanden zur Aufsicht zu bestellen. Die Bestellung durch den Verein ist immer als Aufsicht mitzuführen. Aber WO dieser " Zettel " gemacht wurde ist uns eigentlich völlig egal. Ob DSU, BDS , extern oder woher, wir erkennen das an. Wie sollen WIR als Verein da auch die Lerninhalte überprüfen können. Desweiteren haben wir nie aufgehört die Aufsichten an die Waffenbehörde zu melden, passiert heute noch. Aber so wirklich richtig klar an einer stelle, am besten im Gesetz, ist das nicht beschrieben. Selbst die AWaffV alleine dazu reicht nicht , wie ich in einem anderen Thread gelernt habe. Selbst die Begründung dazu muss mit herangezogen werden. Also um ein Gesetz auch nur halbwegs zu verstehen bedarf es nicht nur des Gesetzestextes , da müssen noch 2, 3 oder 4 andere " machwerke " dazu genommen werden. Und wenn was passiert ist man am ende dann doch der dumme, weil ein Richter es nochmal anders sieht. Wir stehen als legale Waffenbesitzer quasi immer " mit einem Bein im Gefängnis "......................
  15. Zu diesem Thema der " Anerkennung " gab es vor kurzem im Saarland einige "Aufregung " . Der SVS gab wohl bekannt das ER nur noch Aufsichten nach § 10AWaffV ,Abs. 3 akzeptiert die genau diese verantwortliche Standaufsicht in einer seiner Schulungen absolviert hat. Ging soweit das der eine oder andere Verein die Pforten geschlossen hat und über hundert Standaufsichten neu Schulen lies. Alle anderen "Zettel ", egal ob vom BDS,DSU oder externen usw wurden defakto als für sie nicht bindent erklärt und die Vorsitzenden der Vereine auf ein "Haftungsrisiko " hingewiesen ................ Ende der Geschichte...............der SVS lenkte ein und erkennt jetzt auch die anderen Aufsichten an. Früher wurden alle Aufsichten an die Waffenebhörde gemeldet. Das muss man heute nicht mehr, laut § 10AWaffV Abs 3 Die möglichkeit nach Abs.2 besteht aber immer noch. Meldung an die Waffenbehörde und Nachweis der Qualifikation 14 Tage vor Antritt der Aufsichtstätigkeit. Hier im Saarland wurde das also, am ende, " einvernehmlich " geregelt. Nachdem sehr viele Vereine auf die Barikaden gingen............... Der Gesetzgeber hat hier wieder was geschaffen was absolut schwammig ist. Es gibt einfach keine " normierte " Standaufsichtenschulung. Im Gesetz selber steht auch nur " muss Sachkundig sein " , eine nähere definition fehlt. " Früher " war man "Sachkundig " wenn man die Waffensachkunde hatte . Eine wirkliche "Gesetzesänderung" dazu habe ich nicht gefunden. Auch der benannte §10 zeigt da eigentlich nicht auf WIE die Qualifizierung erworben werden muss/soll. Er schreibt nur von einer Vereinfachung wenn der Verein in einem anerkannten Verband Mitglied ist. Das der " Zettel " auch in diesem Verband erlangt werden muss steht da nirgends. Das ganze Thema ist wieder typisch deutsches Waffengesetz. Alles sehr schwammig Formuliert aber wenn was passiert ist man der dumme..........................................
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