-
Gesamte Inhalte
10.907 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Über PetMan
- Geburtstag 19.03.1962
Profil Einträge
-
Lieblingswaffe
S&W 686 ,Springfield 1911 in 45 ACP, Ruger 10/22 in " Täcticel "
Letzte Besucher des Profils
9.344 Profilaufrufe
Leistungen von PetMan
-
Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
PetMan antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Hab das schon gehabt. Bekannter stirbt, ich weiß das er Waffen hat. Biete der Witwe meine Hilfe bei der Abwicklung an. Die Dame war schon auf der Waffenebhörde deswegen. Die sagten ihr, sie soll die Waffen an berechtigte verkaufen.................kein Mensch interessierte sich dafür das sie Zugang zu den Waffen hatte. Ich habe den Waffenbestand zu mir in die " sichere Verwahrung " genommen und sowohl meine als auch die Behörde des verstorbenen darüber informiert . Alle waren zufrieden mit der Lösung. Ein Kollege mit waffenrechtlicher Erlaubnis kann sowas ohne Probleme abwickeln. Sollte man sich aber vorher überlegen und jemanden ansprechen. Mein jüngerer Bruder weiß wo meine Schlüssel sind bzw kennt meine Kombinationen und ich seine. Wir sind beide Legalwaffenbesitzer mit gleichem Erlaubnisniveau . Gibt im Vorfeld immer möglichkeiten das sauber zu regeln. Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten. -
Das ist kaum mit dem tragen einer abgeschlossenen Tasche/ eines abgeschlossenen Futterales zu vergleichen. Das posieren mit Jagdwaffen war schon öfters Thema solcher Urteile. Urteile vom " tragen helfen " von verschlossenen Waffentaschen habe ich aber noch keine gesehen.......
-
Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
PetMan antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Wir hatten 2 jahre lang 2 Minijober hinter der Theke................die kosteten mehr als sie einbrachten....................seit letzem Jahr haben wir " Selbstbedienung ". Die Mitglieder holen sich selber was sie trinken wollen und zahlen auch selber. Bisher kam da kein Minus zustande, eher das gegenteil. Und wenn sich jeder selbst sein Getränk nimmt hat er auch alleine die Verantwortung dafür was er macht. Das Thema "Alkohol und Umgang mit Waffen " habe ich schon zig mal angesprochen. Auch das es Umgang mit waffen ist wenn ich sie nur nach Hause fahre. Muss jeder für sich selber Wissen ..............ich missioniere da nicht mehr. -
Ich kümmere mich bei uns im Verein um die " neuen" , noch ohne Waffen. Ich habe letzten Mittwoch 5 KW und 2 Gewehre dabei gehabt. Plus entsprechend Munition. Das ging noch, da LW beide in einem Doppelcase auf dem Rücken. Aber ich überlasse doch nicht die Waffe wenn einer von den neuen mir da die berühmten 20m tragen hilft ???. Die Taschen sind alle abgeschlossen. Ich würde da nicht wirklich ein Problem drin sehen. Wobei, in der heutigen Zeit weiß man nie. Aber ich habe zb grade 3 Polizisten in meiner "Neuengruppe"..............werde die mal fragen wie sie bei einer Kontrolle da reagieren würden. Ich denke die lachen mich aus.......................
-
Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
PetMan antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Hier im Saarland wird das Ü-Kontingent meines Wissens nicht extra beachtet und geprüft. Trotzdem Schiesse ich mit meinen Ü-Kontingentwaffen jedes Jahr im BDS die LM mit. Waffennummern werden da aber nicht festgehalten. Macht mir weniger Probleme, weil ich keine 2 kalibergleichen Waffen im Ü-Kontingent habe . In meinem pers. Schiessbuch steht drin, das alle Termine mit eigenen Waffen geschossen wurden, AUSSER es ist extra vermerkt . Das aber ein "Bundesgesetz" je nach Wohnort so unterschiedlich ausgelegt wird kann eigentlich nicht sein. Wo bleibt da der Artikel 3 Gundgesetz, das alle Menschen gleich zu behandeln sind , unabhängig von, hier, der Herkunft. Herkunft jetzt mal auf Bundesland bezogen. -
Kollege der in Luxemburg Tontauben schiesst fährt dafür immer dahin. Er sagte letztens noch, das parken und hinlaufen hat länger gedauert wie der Verwaltungsakt. Sowas mit der Post verschicken ist immer irgendwie doof. Dafür sind mir im laufe der Zeit schon zu viele Sendungen verloren gegangen.
-
Das Problem ist eigentlich selbstgemacht. Ich nutze eine Türsprechanlage. Und ich habe immer einen Grund das ich grade " weg muss" . Dann muss man halt später wiederkommen oder einen Termin ausmachen. Wer Kontrolleure einfach sofort reinlässt sollte sehr sicher sein das alles da ist wo es sein soll. Was aber natürlich bei allen so sein wird. Funktioniert übrigends auch ohne Sprechanlage. Und obwohl ich immer alles Gesetzeskonfrom untergebracht habe würde ich gerne vor einer Kontrolle alles nochmal selber überprüfen . Siehe "Patronendummis " u.ä. was hier so aufgeführt wurde.....
-
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Ich sehe du hast alles verstanden was ich geschrieben habe...... Wenn ich zum normalen Trainig fahre habe ich auch nix dabei. Aber zb unser letztes WO Treffen war in einem anderen Bundesland . Da hab ich dann schon gern was dabei womit ich meine Fahrt mit mehreren Waffen und 4 stellig Munition im Auto erklären kann. Aber wenn das alles hanebüchen ist dann sollte ich es lassen meine Meinung kund zu tun. Wenn mal einer ein Problem deswegen bekommt kann er dich ja anschreiben. Du regelst das dann bestimmt. Ich bin jetzt hier raus............ -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Kurz Tante Google befragt zum Transport von Waffen. Einer von recht vielen Treffern: https://www.wildbachschuetzen-landshut.de/files/info/vortrag-waffenrecht.pdf Aber stimmt, ist ja kein Gesetzestext. Da steht auch nix von einer Einladung. Aber wie erkläre ich einem Polizisten wohin ich unterwegs bin? Oder zeige ich ihm einfach die Einladung und kann weiterfahren ? Es gibt auch kein Gesetz das ein persönliches Schiessbuch vorschreibt. Es macht das Leben aber in vielen Fällen einfacher...................... -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Warum sind meist die Kommentare zu den Gesetzen dicker als die Gesetze selber? Warum gibt es eine Verwaltungsvorschift die den Behörden erklärt wie sie Gesetze umsetzen sollen ? Warum Diskutieren wir hier Urteile, wenn wir diese dann aussen vor lassen? Das unsere Gesetze, egal welches, nicht mehr rein aus den Gesetzetexten heraus anwendbar sind ist nichts neues. Hab grad wieder einen Widerspruch zu meiner Steuererklärung verfasst, weil die geltendes Recht darin nicht umsetzten. Seit mindestens 15 Jahren jedes Jahr das gleiche Spiel . Das ist ein Thema das sich nicht nur auf das Waffengesetz bezieht, das ist allgemeingültig . Und wenn ich weiss, wie Gerichte in bezug auf den Transport von Waffen schon geurteilt haben werde ICH mir eine Einladung zu Events ausdrucken die ich besuche. Damit kann ich bei einer Kontrolle sehr einfach Erklären, warum ich 300 km von meiner Heimatadresse den Kofferaum voll Waffen spazieren Fahre. Und ärger wegen "Umwegen von zu Hause zum Schießstand " haben wir hier schon des öfteren besprochen. Oder bei Jägern den direkten Weg ins Revier . Da kann dich der Anruf der Frau " Bring mal dies und das vom Supermarkt mit nach dem Schiessen " einfach deine Zuverlässigkeit kosten. Ich denke bei sowas immer an einen Song von Klaus Lage...................... Anderes Beispiel ist die 0,0 Promillegrenze beim Umgang mit Waffen. Steht nirgends im Gesetz, ein Richter wird dir aber was anderes ins Urteil schreiben. Und das EINE Bier nach dem Schiessen kostet dich dann zwar nicht den Führerschein, weils zu wenig. Aber der Transport der Waffen nach Huase, das ausräumen des Autos und das wegschliessen in den Tresor sind auch "Umgang mit Waffen " . Aber steht ja nirgends im Gesetz ausformuliert, also "darf " man es auch......................Weiss nicht wie oft das schon im Schützenhaus Thema war.....................ich sag nix mehr dazu Ich will hier niemanden belehren, das Missionieren habe ich mir lange abgewöhnt. Meine Meinung werde ich aber trotzdem immer wieder Kundtun. Was dann einer davon mitnimmt oder nicht sei jedem selber überlassen -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Ich schrieb nirgends das es im Waffengesetz vorgeschrieben ist oder sich jeder dran halten muss. DU kannst das handhaben wie du willst. Dann komm aber nicht irgendwann und jammere, das deine Waffen weg sind. Es MUSS nicht alles ausformuliert im Gesetz stehen, das KANN es auch gar nicht. Aber was Richter zb aus dem " vom Bedürfnis umfassten Zweck " so alles konstruieren und im " Namen des Volkes " Urteilen sollte man auch im Auge haben. Das ist kein "vorauseilender Gehorsam ", das ist Realismus . Aber mach nur wie du denkst, ich mach wie ich denke. -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Stimmt, es gibt keine im Gesetz formulierte Pflicht dafür. Über allem was wir mit unsere Waffen tun , nicht nur beim Transport , hängt aber " der vom Bedürfnis umfasste Zweck " . Und den bei einer Kontrolle nachweisen zu können kann Hilfreich sein. Wir haben hier im Forum schon Urteile besprochen wo selbst Umwege zu Ärger führten . -
Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Einladungen braucht man eigentlich auch als deutscher Sportschtze wenn man nur woanders hinfährt als in den eigenen Verein. Weil wir hier die Waffen nur zum " vom Bedürfnis umfassten Zweck " mitnehmen dürfen. Kann schon Ärger geben wenn man auf dem Heimweg vom Stand einen Umweg macht. Sollte aber kein Problem darstellen eine Einladung zu bekommen. Für unser letzes WO Treffen gabs auch eine. Sollte man bei Kontrollen dabei haben. Bei Rundenkämpfen führe ich immer den Rundenkampfplan mit . Die meisten Polizisten würden da bei einer Kontrolle vielleicht nicht danach fragen. Aber man weiss halt nie auf wen man trifft. -
Da die Strukturen in jedem Bundesland ander sein können/werden ist das auch unterschiedlich wem man auf den "Senkel " gehen kann. Ich war beim Landrat und bei der Fachaufsichtsbehörde ( Innenministerium ) vorstellig. Ser Sachverhalt wurde dadurch schneller geregelt ohne das ich einen Anwalt brauchte. So geschehen im Saarland. Da wäre es bei mir aber schon Eskaliert. Fast 10 Monate ist ein unding.
-
Wenn man eine laufende Auktion unter Beobachtung nimmt kann man die immer noch glaub 3 Monate sehen. Früher irgendwann abgelaufene Auktionen findet man manchmal mit Google.