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S&W 686 ,Springfield 1911 in 45 ACP, Ruger 10/22 in " Täcticel "
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Guter bekannter wurde 1986 mit illegalen Waffen erwischt. 2006 WBK beantragt und gab keine Probleme oder Nachfragen.
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Schreib mal wo du her bist, vielleicht kann man dich erlösen ...................
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Was bin ich da froh in meinem Verein zu sein. In so einem wie hier beschrieben wurde wäre ich auch nicht lange.............Bei uns laden wir die " Neuschützen " immer mittwochs zum Traing ein. Alle die noch keine eigenen Waffen haben also. Ob zum ersten mal da oder schon länger. Angefangen wird " bei mir " immer mit einem 617 , also 22er Revolver. Wer damit die Scheibe trifft darf gerne auch 9mm, 45 ACP oder 357er Schiessen. Zu Druckluft oder KK wird bei uns niemand verdonnert. Wer das möchte, gerne. Wer es gerne knallen lässt solls knallen lassen. Bisher habe ich, bis auf eine 65jährige Dame, noch jeden auf die Scheibe bekommen. Und die Dame schiesst jetzt eine Tippmann, mit der trifft sie auch was. Und was als erstwaffe beantragt wird entscheidet natürlich jeder für sich. Da Vorgaben zu machen ist imho das letzte. Entsprechend haben wir auch zulauf von neuen Mitgliedern im Verein. Noch können wir den bewältigen. Aber wir sind jetzt schon ca 350 Mitglieder , davon ca 130 BDS . Irgendwann müssen auch wir sagen es reicht...................
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Ich war 2012 in Reha für 6 Wochen. Wollte aber keine 6 Wochen mit Schießen pausieren. Dort vor Ort einen Verein gegooglet, den Sportwart angerufen, Situation geschildert und gefragt ob ich meine beiden KW dort lagern dürfte und dort auch trainieren dürfte. War kein Problem. Entsprechende papiere vor Ort geschrieben und die Waffen nebst Munition da gelagert und 2 mal die Woche geschossen. Am ende 50 Euro in die Jugendkasse gegeben und fertig. War auch ein DSB Verein. Geht also auch . Bei uns im DSB Verein mit BDS Gruppe ( 130 Mann stark) kann jeder die Disziplinen schiessen die der Stand hergibt. Soviele Patronen Laden wie er denkt zu brauchen und vom Gesetz erlaubt sind . Und auf zugelassene Scheiben schiessen wie er will. Und wenn 2 Bahnen frei sind stellen wir auch gerne ne Fallplattenanlage auf. Gäste von Ausserhalb mit WBK dürfen unter Aufsicht und gegen Gastgebühr von 10 Euro Schiessen. Das erlauben wir bis zu 3 mal. Dann sollte man in den Verein kommen oder woanders Gast sein. Das wird auch genauso kommuniziert und gab noch nie Probleme . Gleiches gilt für neue ohne WBK. Dürfen unter Aufsicht Schiessen, wer mit zb der KK KW die Scheibe trifft darf auch gerne mit einer 9mm o.ä. Schiessen. Nach 3 mal sollte man sicher sein ob das einem liegt und in den Verein kommen. Neulinge brauchen keine 10 Euro zu Zahlen , nur die Munition die sie verschiessen. So handhaben wir das, ich weiß aber auch von vielen Verein die sowas gar nicht machen/wollen, Neulinge auch erst mal nur Drucklufft , dann KK , dann erst GK schiessen dürfen. Wir haben dementsprechen einen hohen zulauf an neuen Mitgliedern im Verein.Geht das dieses Jahr ungebremst so weiter müssen wir da aber auch Schauen . Muss ja auch immer einer da sein der sich um die neuen Kümmert im ersten Jahr. Ich selber habe grade 4 neue ohne Waffen in meiner Betreuung, mehr ist aber für einen zuviel............die sollen ja auch was lernen.
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Wenn man die HotSpots in den USA herausnimmt sinkt das Verhältnis deutlich. Und der größte Teil der Morde mit Schusswaffen in den USA sind Bandenkriege. Die lassen sich durch kein Waffengesetz verhindern.
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Was für viele Männer aber genau so gilt.............
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Zu Polizisten und Schiessausbildung....wir haben im Verein bestimmt 5 oder 6 Polizisten , die in den Verein kamen um zu trainieren. Weil sie nämlich beruflich teils 2 oder 3 Jahre nicht mehr trainieren konnten. Das Saarland hat seit einige Zeit keinen noch zugelassenen Stand und sind in Bexbach neben Frankonia eingemietet . Gebuchte Trainingstermine platzen , weil Einsätze dazwischen kommen. Und da wir die H&K SFP 9, die neue saarländische Dienstwaffe , als Vereinswaffe haben tifft sich das für die Klientel gut. Grade vor kurzem nochmal 2 Polizisten im Probetraining gehabt, die kommen wohl auch zu uns. Weil sie dienstlich nicht oder viel zu selten auf einen Schiesstand kommen. Geht also nicht nur um die Art der Aubildung bei der Polizei, sondern generell auch um die Möglichkeit ÜBERHAUPT zu trainieren nach der Ausbildung.
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Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers
PetMan antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Hab das schon gehabt. Bekannter stirbt, ich weiß das er Waffen hat. Biete der Witwe meine Hilfe bei der Abwicklung an. Die Dame war schon auf der Waffenebhörde deswegen. Die sagten ihr, sie soll die Waffen an berechtigte verkaufen.................kein Mensch interessierte sich dafür das sie Zugang zu den Waffen hatte. Ich habe den Waffenbestand zu mir in die " sichere Verwahrung " genommen und sowohl meine als auch die Behörde des verstorbenen darüber informiert . Alle waren zufrieden mit der Lösung. Ein Kollege mit waffenrechtlicher Erlaubnis kann sowas ohne Probleme abwickeln. Sollte man sich aber vorher überlegen und jemanden ansprechen. Mein jüngerer Bruder weiß wo meine Schlüssel sind bzw kennt meine Kombinationen und ich seine. Wir sind beide Legalwaffenbesitzer mit gleichem Erlaubnisniveau . Gibt im Vorfeld immer möglichkeiten das sauber zu regeln. Was da mit Hamburg beschrieben wurde ist ein unding. Kann mir aber vorstellen das Behörden so agieren . Würde im nachhinein einer Klage aber wohl nicht standhalten. -
Das ist kaum mit dem tragen einer abgeschlossenen Tasche/ eines abgeschlossenen Futterales zu vergleichen. Das posieren mit Jagdwaffen war schon öfters Thema solcher Urteile. Urteile vom " tragen helfen " von verschlossenen Waffentaschen habe ich aber noch keine gesehen.......
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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung
PetMan antwortete auf BenchRestBob61's Thema in Waffenrecht
Wir hatten 2 jahre lang 2 Minijober hinter der Theke................die kosteten mehr als sie einbrachten....................seit letzem Jahr haben wir " Selbstbedienung ". Die Mitglieder holen sich selber was sie trinken wollen und zahlen auch selber. Bisher kam da kein Minus zustande, eher das gegenteil. Und wenn sich jeder selbst sein Getränk nimmt hat er auch alleine die Verantwortung dafür was er macht. Das Thema "Alkohol und Umgang mit Waffen " habe ich schon zig mal angesprochen. Auch das es Umgang mit waffen ist wenn ich sie nur nach Hause fahre. Muss jeder für sich selber Wissen ..............ich missioniere da nicht mehr. -
Ich kümmere mich bei uns im Verein um die " neuen" , noch ohne Waffen. Ich habe letzten Mittwoch 5 KW und 2 Gewehre dabei gehabt. Plus entsprechend Munition. Das ging noch, da LW beide in einem Doppelcase auf dem Rücken. Aber ich überlasse doch nicht die Waffe wenn einer von den neuen mir da die berühmten 20m tragen hilft ???. Die Taschen sind alle abgeschlossen. Ich würde da nicht wirklich ein Problem drin sehen. Wobei, in der heutigen Zeit weiß man nie. Aber ich habe zb grade 3 Polizisten in meiner "Neuengruppe"..............werde die mal fragen wie sie bei einer Kontrolle da reagieren würden. Ich denke die lachen mich aus.......................
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Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
PetMan antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
Hier im Saarland wird das Ü-Kontingent meines Wissens nicht extra beachtet und geprüft. Trotzdem Schiesse ich mit meinen Ü-Kontingentwaffen jedes Jahr im BDS die LM mit. Waffennummern werden da aber nicht festgehalten. Macht mir weniger Probleme, weil ich keine 2 kalibergleichen Waffen im Ü-Kontingent habe . In meinem pers. Schiessbuch steht drin, das alle Termine mit eigenen Waffen geschossen wurden, AUSSER es ist extra vermerkt . Das aber ein "Bundesgesetz" je nach Wohnort so unterschiedlich ausgelegt wird kann eigentlich nicht sein. Wo bleibt da der Artikel 3 Gundgesetz, das alle Menschen gleich zu behandeln sind , unabhängig von, hier, der Herkunft. Herkunft jetzt mal auf Bundesland bezogen. -
Kollege der in Luxemburg Tontauben schiesst fährt dafür immer dahin. Er sagte letztens noch, das parken und hinlaufen hat länger gedauert wie der Verwaltungsakt. Sowas mit der Post verschicken ist immer irgendwie doof. Dafür sind mir im laufe der Zeit schon zu viele Sendungen verloren gegangen.
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Das Problem ist eigentlich selbstgemacht. Ich nutze eine Türsprechanlage. Und ich habe immer einen Grund das ich grade " weg muss" . Dann muss man halt später wiederkommen oder einen Termin ausmachen. Wer Kontrolleure einfach sofort reinlässt sollte sehr sicher sein das alles da ist wo es sein soll. Was aber natürlich bei allen so sein wird. Funktioniert übrigends auch ohne Sprechanlage. Und obwohl ich immer alles Gesetzeskonfrom untergebracht habe würde ich gerne vor einer Kontrolle alles nochmal selber überprüfen . Siehe "Patronendummis " u.ä. was hier so aufgeführt wurde.....
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
PetMan antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Ich sehe du hast alles verstanden was ich geschrieben habe...... Wenn ich zum normalen Trainig fahre habe ich auch nix dabei. Aber zb unser letztes WO Treffen war in einem anderen Bundesland . Da hab ich dann schon gern was dabei womit ich meine Fahrt mit mehreren Waffen und 4 stellig Munition im Auto erklären kann. Aber wenn das alles hanebüchen ist dann sollte ich es lassen meine Meinung kund zu tun. Wenn mal einer ein Problem deswegen bekommt kann er dich ja anschreiben. Du regelst das dann bestimmt. Ich bin jetzt hier raus............