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PetMan

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  1. Bei uns werden schon lange keine Aufsichten mehr OHNE diesen speziellen "Zettel " bestellt.Als das Thema hochkam, glaub 2015 , haben wir einen BDS Lehrgangsleiter in den Verein bestellt und ihm den Saal gefüllt. Seit dem wurde immer ein solches Schulungszeugnis verlangt um noch jemanden zur Aufsicht zu bestellen. Die Bestellung durch den Verein ist immer als Aufsicht mitzuführen. Aber WO dieser " Zettel " gemacht wurde ist uns eigentlich völlig egal. Ob DSU, BDS , extern oder woher, wir erkennen das an. Wie sollen WIR als Verein da auch die Lerninhalte überprüfen können. Desweiteren haben wir nie aufgehört die Aufsichten an die Waffenbehörde zu melden, passiert heute noch. Aber so wirklich richtig klar an einer stelle, am besten im Gesetz, ist das nicht beschrieben. Selbst die AWaffV alleine dazu reicht nicht , wie ich in einem anderen Thread gelernt habe. Selbst die Begründung dazu muss mit herangezogen werden. Also um ein Gesetz auch nur halbwegs zu verstehen bedarf es nicht nur des Gesetzestextes , da müssen noch 2, 3 oder 4 andere " machwerke " dazu genommen werden. Und wenn was passiert ist man am ende dann doch der dumme, weil ein Richter es nochmal anders sieht. Wir stehen als legale Waffenbesitzer quasi immer " mit einem Bein im Gefängnis "......................
  2. Zu diesem Thema der " Anerkennung " gab es vor kurzem im Saarland einige "Aufregung " . Der SVS gab wohl bekannt das ER nur noch Aufsichten nach § 10AWaffV ,Abs. 3 akzeptiert die genau diese verantwortliche Standaufsicht in einer seiner Schulungen absolviert hat. Ging soweit das der eine oder andere Verein die Pforten geschlossen hat und über hundert Standaufsichten neu Schulen lies. Alle anderen "Zettel ", egal ob vom BDS,DSU oder externen usw wurden defakto als für sie nicht bindent erklärt und die Vorsitzenden der Vereine auf ein "Haftungsrisiko " hingewiesen ................ Ende der Geschichte...............der SVS lenkte ein und erkennt jetzt auch die anderen Aufsichten an. Früher wurden alle Aufsichten an die Waffenebhörde gemeldet. Das muss man heute nicht mehr, laut § 10AWaffV Abs 3 Die möglichkeit nach Abs.2 besteht aber immer noch. Meldung an die Waffenbehörde und Nachweis der Qualifikation 14 Tage vor Antritt der Aufsichtstätigkeit. Hier im Saarland wurde das also, am ende, " einvernehmlich " geregelt. Nachdem sehr viele Vereine auf die Barikaden gingen............... Der Gesetzgeber hat hier wieder was geschaffen was absolut schwammig ist. Es gibt einfach keine " normierte " Standaufsichtenschulung. Im Gesetz selber steht auch nur " muss Sachkundig sein " , eine nähere definition fehlt. " Früher " war man "Sachkundig " wenn man die Waffensachkunde hatte . Eine wirkliche "Gesetzesänderung" dazu habe ich nicht gefunden. Auch der benannte §10 zeigt da eigentlich nicht auf WIE die Qualifizierung erworben werden muss/soll. Er schreibt nur von einer Vereinfachung wenn der Verein in einem anerkannten Verband Mitglied ist. Das der " Zettel " auch in diesem Verband erlangt werden muss steht da nirgends. Das ganze Thema ist wieder typisch deutsches Waffengesetz. Alles sehr schwammig Formuliert aber wenn was passiert ist man der dumme..........................................
  3. ist halt alles geregelt in Deutschland.....nur bei jeder Behörde anders.............................
  4. Wenn er ihn bezahlt kann er gerne stempeln. Ich habe 7 KK Waffen. Davon 4 auf der gelben. Warum soll ich 75 Euro für Stempel in der Grünen bezahlen, die ich nicht brauche? Warum für ein 9mm WS einen Stempel bezahlen, wenn ich bei der originären 9mm Pistole einen habe? Mal ganz davon ab das ich meine Munition selber mache. natürlich keine KK. Aber da hab ich genug auf der gelben.
  5. Dann müsste ich schon oft Probleme gehabt haben. Meine Eintragungen im Schiessbuch unterschreibt nie jemand. Da kommt meist nur der Vereinsstempel rein und gut. bei Wettkämpfen Stempel vom Ausrichter, ab und an auch eine Unterschrift . ich hab damit bisher 7 KW bekommen. Ohne je eine nachfrage bekommen zu haben. Dagegen steht meine Unterschrift bestimmt auf 60 bis 70 % der Termine unserer KW Schützen . Weil ich im KW Bereich sehr oft Aufsicht mache. Das es die nicht zwingend brauch sage ich immer dazu. Aber ich geb gerne Autogramme................... Und wen jemand mein Schiessbuch von der Form her anzweifelt soll er mir zeigen wo das persönliche Schiessbuch für Schützen geregelt/normiert ist. Wird, wie wir alle Wissen, nicht möglich sein. Wobei ich jedes Jahr RK GK KW , KM, LM und ab und zu auch mal DM schiesse und alleine mit Wettkämpfen jedes Jahr meine Pflichttermine schiesse. Hat selbst wärend Corona gereicht eine weiter ÜK KW genehmigt zu bekommen. Geht also einfach oder woanders halt eben nicht. Bei mir in meinem Umfeld klappt das, auch mit dem Mann vom Verband der meine Bedürfnisse ausstellt. Die Anträge immer ordentlich ausgefüllt. Meine Wettkampfnachweise der letzten jahre sind aus meinem Schiessbuch kopiert, genau wie meine 12 Termine. Das wurde noch nie hinterfragt. Stimmt aber auch alles.
  6. Dürfte zb im BDS kein Problem sein.
  7. Am besten hat man beides. Ich einen S&W 617 und ein Wechselsystem für meine 1911er in 22 hab ich auch. Der Revolver macht MIR irgendwie mehr spaß und ist präziser.
  8. jepp......DSB Ableger.............das halbe Jahr das ich nciht gemeldet wurde musste der Verein auch keine Abgabe an den Verband zahlen. War da irgendwie "Programm" in dem Verein. War aber das einzige negative da für lange Zeit. Beim nächsten " Vorfall" bin ich gewechselt, aber das war erst 6 Jahre später. Da wollte ich in die BDS Gruppe des Vereins und der Vorsitzenden von der sagte mir, ich müsse wieder 12 Monate warten bis er einen Antrag an den BDS unterschreibt. Da ich ja noch keine HA LW geschossen hatte. Nur war ich da schon etwas schlauer als 6 Jahre davor und sagte dem Verein dann Tschüß. Wechselte in meinen jetzigen Verein wo ich genau 4 Monate nach BDS Eintritt meine HA LW bekam. Und in dem Verein fühle ich mich jetzt seit 13 jahren sehr gut Aufgehoben. Da geht alles regulär über die Bühne und die Möglichkeiten sind ganz andere.
  9. Wenn das so irgendwo im Gesetz steht dann passt das ja. Aber insgesamt müssen es immer 12 Monate sein. Bei uns zumindest werden Neumitglieder sofort an den Verband gemeldet. Bei meinem Einstieg vor vielen Jahren in einem anderen verein wurde ich fast 6 Monate nicht an den Verband gemeldet. Erst zum Jahreswechsel. Was mir damals aber in Unkenntnis nicht aufgefallen ist. Musste dann aber 12 Monate ab Verbandseintritt warten.
  10. Wenn der LV 8 das so macht, was ich nicht glaube, dann würde er etwas anderes machen als der Gesetzgeber entschieden hat. Von 0 auf WBK in 9 Monaten geht nicht. Egal welcher Verband/LV . Oder die haben eine Gesetzeslücke gefunden, die sonst noch keiner gefunden hat. Irgendwas muss vor den 9 Monaten noch sein, mindestens für 3 Monate.
  11. Nach 9 Monaten zur WBK geht nicht. Wenn er vorher 3 Monate in einem Verein war mag das machbar sein. Aber von 0 auf WBK in 9 Monaten sieht das Gesetz für Sortschützen nicht vor. Das mit den 4 Monaten, wenn die 12 Monate anderweitig erfüllt sind , ja. So bin ich an meine erste Waffe über den BDS gekommen. Wobei mir da auch andere Vorgaben gemacht werden wollten. Von wegen 12 Monate BDS, weil ich ja vorher keine HA LW geschossen habe............Gut das ich da vor eintritt in den BDS Verein nachgefragt habe, dann konnte ich noch zu einem " normalen "BDS Verein gehen, wo ich jetzt schon 13 Jahre zufriedenes Mitglied bin. Und nach 4 Monaten meinen HA bekam......
  12. Die Lust haben bei uns noch viele, gern auch mal 10mm Auto. Allerdings sind da sehr viele Wiederlader bei. Da ich meine Geschosse auch selber Gieße ist es mir fast egal welches Kalibe rich für die KW laden. Die kosten daudurch fast alle das gleiche. Einzig die Pulvermenge und die Art des Zünders ( LP oder SP ) machen den Preisunterschied für mich aus.
  13. wie geschrieben, erst gestern ein Gespärch mit einem Polizisten deswegen. Die bekommen Schiesstermine rein. Da muss man schnell sein einen zu buchen. Dann darf an dem tag nix passieren und keiner Krank werden, das man den dann auch Wahrnehmen kann. Hier im Saarland gibt es eigentlich imho 3 Polizeischießstände. 2 sind schon länger dicht wegen unzulänglichkeiten technischer Art. Der 3. z.Z. glaube auch im Umbau....................WENN die schiessen gehen können, dann zu Frankonia in Bexbach. Also muss ein Termin da sein, man muss den auch ab bekommen, dann darf kein Einsatz oder Krankheit dazwischen und kommen und so kommt man auf 18 Monate Schiesspause. Die Polizei im Saarland bekommt jetzt neue Dienstwaffen. Im Zuge des Wechsels wird mit der neuen Waffe geschossen. Die Frage ist dann wieviele Schuss, was wird geschossen und dann..............wie lange dauert es bis wieder alles passt um schiessen zu können. Mag in anderen Bundesländern anders sein, aber hier bekommt nicht mal das SEK genug Trainingszeit................. weiß ich weil einer bei mir im Verein ist und regelmässig privat zum Schiessen kommt .
  14. Die setzen also für den Besitz höhere Maßstäbe an als für den Erwerb? Müsstest du eine deiner ÜK Waffen nach deren Regel verkaufen, müssten sie dir die gleiche Waffe einen tag später, bei Vorlage eines Bedürfnisses vom Verband, wieder genehmigen, weil du die Vorrausstzungen für den Erwerb ja sicher erfüllen kannst. Weil dafür brauchst du nur 12 /18 mit IRGENDEINER erlaubnispflichtigen Waffe. Die sind doch alle ..........................ne, schreib ich besser nicht
  15. Meine zuständige Behörde erkennt das an. War aber nicht immer so. Wir haben einen Schiesstrainer der Bundespolizei im Verein, der musste eine komplette Sachkunde beibringen. Andere haben sich schreiben aus dem IM besorgt und kamen damit durch. Andere gehen den weg des geringsten Widerstandes und setzen sich ein WE in eine Schulung und bekommen den Zettel. Deutschland halt.......
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