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PetMan

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    S&W 686 ,Springfield 1911 in 45 ACP, Ruger 10/22 in " Täcticel "

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  1. Jepp, man sieht zwar aus wie Dumbo ob der großen Kapseln, aber 37 DB SNR Wert bekommt man mit dünnen Kapseln einfach nicht hin. Einen Kapselgehörschutz mit noch höher Dämmung ist mir nicht bekannt.
  2. Ach @Hypnodoc ........ich schrieb Der Anruf kam von der Waffenbehörde und sagte aus, das meine Überprüfungen und der ganze Papierkram fertig sind und ich vorbei kommen könnte zum Voreintrag abholen. Natürlich hatte ich davor schon den entsprechenden Antrag incl. Bedürfnis vom Verband eingereicht, sonst gäbe es ja keinen Voreintrag. Und wärenddessen war die Waffe schon mit Leihschein bei mir. Deswegen der sofortige Volleintrag. Und jetzt frag bitte nicht ob ich die Waffe auch wirklich nur 4 Wochen und einmalig auf Leihschein hatte........................................ Aber ja, hätte ich alles so dezidiert ausführen können, dachte aber man kann mir folgen. Das nächste mal male ich noch ein Bild dazu.......................
  3. Nein, aber ich weiß was man mit einem Leihschein machen kann . Und ging um eine KW auf Grün. Auf gelb braucht man den nicht, deswegen nicht extra erwähnt in meinem Post.
  4. jepp. GEKAUFT wurde die Waffe schon vor Wochen. Ich hatte letzutes jahr das gleiche, allerdings bei Kauf von Privat. Anruf bekommen, Voreintrag kann gemacht werden, hingefahren, WBK und Waffendaten vorgelegt und gleich in einem Rutsch eingetragen. Dafür wurde auch der Preis fürs Eintragen von 15 Euro nicht erhoben, weil " ist ja dann ein Verwaltungsakt ", meinte die Dame .
  5. Das sehen große Teile der Republik anders. Auch wenn in Düsseldorf ein Gericht so geurteilt hat, das hat keine bindende Wirkung in ganz Deutschland. Und nicht angemeldete Magazine in den Tresor..............................
  6. Wenn es um gemeldeten Altbestand geht gehen die Meinungen da halt auseinander. Siehe die Aussage aus Bayern. Führt dann u.U. dazu das ein AR15 im A Schrank Gesetzeskonform weggeschlossen ist, die Magazine dazu aber in einen 1er müssten...........................Irrer geht kaum noch. Soll und muss jeder für sich selber klären, was die eigene Waffenbehörde da sehen will. Und egal was die dann sagt, ein Richter könnte es wieder anders sehen. "Sicher " kann man mit unserem Hobby leider nie sein......................
  7. Wäre nicht das erste mal das ich bei einem Wettkampf jemand rumlaufen sehe der ein Magazin leihen will, weil seins zu hause liegt oder kaputt ging....................oder schützen mit Gewehren ohne Verschluss auflaufen, weil der im Tresor liegt, oder mit dem 98er kommen aber den Verschluss vom Schweden dabei haben..............deshalb bin ich dafür, das solche Sachen bei den Waffen bleiben zu denen sie gehören . Ich habe für jede meiner Pistolen 2 Ersatzmagazine im Rangebag. Immer. Selbst wenn ich nur Revolver mitnehme. Sonst stehe ich ich irgendwann im Wettkampf und habe Störungen und kann das Magazin nicht wechseln. Und wenn ich für einen Wettkampf mehr als 3 brauche nehme ich halt noch mehr mit. Aber 2 auf Ersatz sind immer dabei
  8. Ein bekanntes Gericht für solche Urteile. Ob das Urteil den Weg durch die Instanzen überlebt hätte kann man bezweifeln. Aber da lag noch mehr vor zwischen Waffenbehörde und dem Jäger/Sportschützen. Das Urteil ziegt aber, das der Föderalismus nicht nur Vorteile hat. In den meisten Bundesländern wäre es zu dem Urteil nicht gekommen. Und da das Waffenegesetz Bundesrecht ist, die Umsetzung allerdings den Ländern obliegt kommt es zu so einem Wirrwar. In einem Teil Deutschlands wird man für etwas bestraft, was in einem anderen Teil nicht mal angeklagt würde. Das kann und darf eigentlich nicht sein. Die sind was die Aufbewahrung angeht Save. Die können ruhig im Rangebag verbleiben. Handhabe ich auch so.
  9. Bei Erwerb einer Waffe auf Gelb trägt deine Behörde nicht ein weil sie erst noch die komplette Überprüfung durchlaufen lässt ? Und musst du die Überprüfung auch noch extra bezahlen ??? Wieso muss eigentlich die WBK auf dem Amt rumliegen bis es denen mal gefällt die Waffe endlich einzutragen ? Einer meiner Neuschützen war heute mit den Bedürnisbescheinigungen für seine Erst-WBK`s bei uns in der Kreisstadt auf der Waffenbehörde. Die Überprüfungen wurden vor 2 Monaten angestossen und sind schon lange durch. Da von den beiden SB eine Urlaub hat bekam er seine WBK`s nicht sofort ausgestellt. Aber morgen, zwischen 11 und 12 Uhr kann er sie abholen gehen. Der bereits bei Frankonia gekaufte , und natürlich dort belassene, S&W 686 ist dann schon fertig eingetragen und wird ne stunde nach dem Erhalt der WBK`s abgeholt. So kanns auch gehen. Bei dem was ich ansonsten hier von vielen Lese sollte ich unsere Waffenebhörde in mein Abendgebet mit einschliessen.................
  10. Soweit ich weiß gibt es keine Vorschrift , diese Magazine im Tresor zu lagern, schon gar nicht im 1er. Oder hast du eine belastbare Fundstelle wo das anders geregelt ist? ich stehe jeden morgen auf um zu lernen, alles Wissen kann bekanntlich keiner ( auch wenn es manche von sich behaupten ). Edit: Vor dem posten noch schnell gegooglet. Ist zwar nur eine KI Aussage..........................und die alten Aufbewahrungsvorschriften für Magazine waren wie ? aus einem Merkblatt des VDB Quelle : https://www.vdb-waffen.de/d/9m1bmrs6.pdf
  11. Solange da keine verbotenen Zeichen wie SS Runen o.ä. drauf ist geht das die Behörde gar nix an. Es wird immer schlimmer in Deutschland. Jetzt bekommt man schon vorgeschrieben was man tragen darf und vor allem was nicht. Gehts noch? Die Nazis essen auch alle Brot. Dürfen wir das dann demnächst auch nicht mehr? So lange die Marke nicht verboten ist darf man das Tragen. Nicht jeder der Springerstiefel trägt ist ein Skinhead.
  12. Wie @ChrissVector schrieb kommt es drauf an welche Magazine das sind. Vor dem 13.06.2017 erworbene "Lange Magazine", die auch bei der Waffenbehörde gemeldet wurden müssen nicht Weggesperrt werden. Sie fallen unter Altbesitz. Alles "lange " was seit dem erworben wurde muss imho in einen 1er Tresor. LW Magazine =< 10 Schuss und KW Magazine =< 20 Schuss unterliegen gar nicht dem Waffengesetz. Ein einziges Durcheinander wie es nur in Deutschland passieren kann.......und der eine oder andere Richter wird es im Fall der Fälle auch noch anders sehen als andere..........................
  13. Weil es da so ist. Jedenfalls wird es überall so gehandhabt. Das hat aber nix mit dem Grundkontingent zu tun
  14. Manche Leute hören sich halt gerne selber reden. Und tragen ihr Halbwissen mit einer Inbrunst vor, das sie es sogar selber glauben. Solche Leute muss man vor versammelter Mannschaft bloßstellen, nur so lernen die das. Hab ich schon mehrfach gemacht, auch wenn ich mir damit keine Freunde gemacht habe. Aber auf solche Freunde kann ich verzichten
  15. Welcher LV verlangt das ? Wo steht das ? Zum erwerb und erhalt im Grundkontingent braucht es das explizit NICHT.
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