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guerrero1

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Alle Inhalte von guerrero1

  1. Klar, die Fallenjagd ist eine Option, aber nur dann, wenn man sich längere Zeit im selben Gebiet aufhält. Zeit braucht man dazu aber auch und herumlaufen muss man ebenfalls, da man mehrere Fallen einige Tage lang u. U. mehrmals täglich kontrollieren muss, wenn man nicht will, dass das gefangene Stück verludert ist bis man es findet. Ist man aber einige Tage unterwegs von einem Punkt zu einem anderen und will sich unterwegs mit Nahrung versorgen, dann funktioniert das nicht. Da ist es dann eher so, dass das Pirschen am erfolgversprechendsten und der Lage am angemessensten ist. Das mit dem Energieaufwand ist relativ. 1 Reh dürfte z. B. reichen, um Dich 1-2 Wochen zu versorgen.
  2. Was das Gewicht betrifft, hast Du natürlich Recht, was sich aber relativiert, wenn man berücksichtigt, dass eine Flinte meist einiges leichter ist als eine (großkalibrige) Büchse und 10-20 Patronen normalerweise ausreichen dürften, um Wochen- oder gar monatelang damit auszukommen. Bei den Entfernungen kommt es auf die Verhältnisse an. Im offenen Gelände oder v. a. im Hochgebirge ist der Vorteil der größeren Reichweite natürlich bedeutsam, im geschlossenen Wald mit Unterholz kann man aber meist sowieso nicht viel weiter schießen als 50m. Schrot hat v. a. 2 Vorteile: Man kann damit alles vom Kaninchen bis zum Reh oder Frischling problemlos erlegen und die Tiere liegen meist am Ort, während man beim Büchsenschuss oft länger danach suchen muss, manchmal sogar bei guten Schüssen und starken Patronen (was im Dickicht oft gar nicht so einfach ist), außerdem ist eine Optik überflüssig und die Anforderungen an die Zielgenauigkeit sind beim gezielten Schrotschuss viel geringer als beim gezielten Büchsenschuss. Das einzige, was man braucht ist Disziplin bei der Einhaltung der maximalen Schussentfernung. Deshalb würde ich sagen, für einen jagdlich wenig geübten Menschen wäre eine leichte, kurze Schrotflinte das Mittel der Wahl. Nicht schlecht sind aber z. B. auch die preiswerten und idiotensicheren spanischen Atlas-Bockbüchsflinten mit Hahnschloss mit Umschaltung im Hahn selbst in kal. 22 und 20-76. Wenn die Läufe 10cm kürzer wären, wäre so was ideal.
  3. Was die Eindringtiefe angeht, ist die 22 WMR der 22 lfB nicht wesentlich überlegen, wenn überhaupt! Sie gibt nur deutlich mehr Energie im Ziel ab und hat eine flachere Flugbahn. Da liegt der Vorteil, aber: Du erkaufst diesen Vorteil mit dem wesentlichen Nachteil eine Patrone zu haben, die bei weitem nicht so billig, gängig und leicht verfügbar ist wie die 22 lfB und außerdem viel mehr Krach macht. Wenn ich schon davon ausgehen würde, die 22 lfb sei zu schwach und hätte zu wenig Reichweite, dann würde ich tatsächlich gleich zur 5,56x45 greifen. Die wäre im Notfall vielleicht sogar leichter und für weniger Geld zu bekommen als die 22 WMR.
  4. Aber sie müssen es überprüfen und begründen. Dann reicht es nicht zu sagen: "Wir waren der Meinung, dass die Waffe so einzustufen ist".
  5. Ein Grund mehr, regelmäßig Auskunft nach §19 Bundesdatenschutzgesetz zu verlangen und die entsprechende Änderungen fehlerhafter Daten zu fordern.
  6. Alles schon klar, ich weiss, dass es auch in anderen Bereichen so dubiose Urteile gibt, die Frage ist nur wie weit man es prinzipiell mit der Kausalität treibt. Wenn man die inflationär anwendet haben wir irgendwann einmal die dumme Situation, dass man übertrieben gesagt eigentlich 2/3 der Bevölkerung ins Gefängnis stecken müsste. Wenn ich z. B. darauf verzichte mir beim Einkauf eine Quittung geben zu lassen, betreibe ich dann schon Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Wenn einer an einer Demonstration teilnimmt, bei der ein paar andere gewalttätig werden oder sonst irgendwie verbotene Dinge tun und nichts dagegen unternimmt, ist das dann gemeinschaftlich begangene Körperverletzung, Sachbeschädigung, Eingriff in den Straßenverkehr, etc? Wenn er diese "Kunpels" nicht anzeigt, ist es dann Strafvereitelung und Begünstigung? Das müsste dann eigentlich auch so gesehen werden, oder nicht? Warum sind dann nicht sämtliche Castor-Blockierer und Stuttgart21-Demonstranten strafrechtlich verurteilt oder zumindest angeklagt und v. a. zivilrechtlich belangt worden? Wenn man es aber so hält wie derzeit und relativ willkürlich nach Lust und Laune bzw. der gerade aktuellen Mode das Maß der Schuld bemisst und die Frage der Kausalität bewertet, dann ist es vorbei mit dem Rechtsstaat und wir nähern uns der freien Willkür von Straat und Justiz.
  7. Was heisst hier schon individuelle Schuld? Schuldig ist er eindeutig im Hinblick auf eine Verletzung waffenrechtlicher Bestimmungen (das war ihm klar und das hat er auch in Kauf genommen). Soviel ist klar. Dann wird es aber schon schwieriger. Ob einer die Waffe immer offen herumliegen lässt oder aus Bequemlichkeit nur 1 Mal (wobei das letztendlich auch nicht beweisbar ist) ändert nichts an der Frage inwiefern das jeweilige Fehlverhalten eine bestimmte Kette von Ereignissen ausgelöst hat. Dass der Vater den Amoklauf seines Sohnes wollte oder auch nur billigend in Kauf nahm, hat ja eigentlich keiner behauptet. Er ging davon aus, dass nichts passieren würde (und es ist ja auch jahrelang nichts passiert), ebenso wie der Polizist, der seine Waffe auf dem Schreibtisch liegen lässt und aufs Klo geht. Das Problem ist ein ganz anderes: In dem Fall des Vaters wird eben mit einer Kausalität argumentiert. Es ist nur die Frage wie weit man das Spiel mit der Kausalität treiben sollte. Wenn man es auf die Spitze treibt, kann man ja gleich noch die Mutter verurteilen weil sie den Sohn geboren hat, denn hätte sie das nicht, wäre er nicht Amok gelaufen und da theoretisch jeder zum Verbrecher werden kann, hat sie es billigend in Kauf genommen, etc. Dann sind wir wieder bei der Sippenhaftung, wo schon ein Verwandschaftsverhältnis zu einem Täter ausreicht um bestraft zu werden. Und wie sieht es mit der Mitschuld der Schule und der Lehrer aus, die vielleicht Zustände geduldet haben, die den Sohn überhaupt erst so weit gebracht haben, dass er durchdrehte? Wurde in diese Richtung überhaupt ermittelt? Das Spiel mit der Kausalität kann man nämlich auch in diese Richtung betreiben. Wenn er tatsächlich so wie es die Stadt will belangt werden kann, dann z. B. auch ein Autohändler, der einem bekannten Alkoholiker ein Auto verkauft, wenn der damit einen Unfall baut, oder ebenso ein Gastwirt, der einem Gast Alkohol ausschenkt, obwohl er weiss, dass der Auto fährt, etc. Wo kommen wir hin, wenn wir so spitzfindig mit Schuld und Kausalität argumentieren? Übrigens: Es ist letztendlich auch gar nicht beweisbar, dass der Sohn nicht an die Waffe gekommen wäre oder gar der Amoklauf verhindert worden wäre, wenn der Vater die Aufbewahrungsvorschriften eingehalten hätte. Die Ursache war ja wohl nicht die Verfügbarkeit der Pistole. Daher ist diese Konstruktion sehr fragwürdig.
  8. Der angeführte Fall liegt über 20 Jahre zurück und dass es auf die Details ankommt ist auch klar. Ich fand es übrigens auch durchaus in Ordnung von dem Richter, dass er so entschieden hat. Wie auch immer, ich denke schon auch, dass die Protektion der Beamten nachgelassen hat, unterschiedlich Maßstäbe werden aber auf jeden Fall angesetzt, v. a. wenn es nicht Einzelne, sondern die Dienststellen als ganzes betrifft. Nehmen wir mal an, mit einer aus Unachtsamkeit abhanden gekommenen Dienstwaffe wäre einer Amok gelaufen. Hätte dann die Stadt auch verlangt, dass die Polizeidienststelle, in der geschludert wurde, den Umbau der Schule bezahlt? Oder ein Bundeswehrsoldat hätte einen nicht ordnungsgemäß gesicherten Panzer geklaut und wäre damit in der Fußgängerzone Amok gefahren, hätte dann auch die Stadt die Innenstadt "panzersicher" gemacht und der Bundeswehr die Rechnung geschickt? Ich glaube eher nicht.
  9. Nicht umsonst sind ja wärend der letzten 50-60 Jahre mehrere hundertausend Waffen aus Behörden- und Armeebeständen in Deutschland verschwunden. Weltweit betrachtet stammt sowieso die große Masse der illegalen Waffen ursprünglich aus eben solchen Armee- und Behördenbeständen.
  10. Klar, vergleichbar sind diese Fälle nicht. Abgesehen davon, dass ich in dem Fall bei dem Polizisten auch keine Schuld sehe. Letztlich werden Familienangehörige, die mit Dir in Deinem Haushalt zusammenleben, entsprechende kriminelle Energie und Kreativität vorausgesetzt, immer einen Weg finden an Deine Waffen heran zu kommen. Da kannst Du noch so gesetzeskonform und übervorsichtig vorgehen. Das ist einfach so. Wenn einer ein Masaker monatelang plant, dann wird ihn auch der beste Tresor nicht aufhalten. Alle Sicherungen kann man umgehen. Deshalb bringen verschärfte Aufbewahrungsvorschriften auch keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn. Aber nehmen wir mal an, der Schüler von Winnenden hätte seinem Vater den Tresorschlüssel geklaut und die Waffe aus dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Schrank genommen, was dann? Wäre dann auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Hätte er ihm den Autoschlüssel geklaut und wäre in der Fußgängerzone Amok gefahren, hätte man dann den Vater auch wegen Beihilfe zum Mord angeklagt? Würde man ihn dann auch versuchen in Regress zu nehmen? Man weiss es nicht. Ich halte das aber eher für unwahrscheinlich. Dass aber oft mit zweierlei Maß gemessen wird und bei Beamten die Gerichte großzügiger sind als bei "Normalbürgern", sehe ich auch so. Ich kannte z. B. persönlich einen Fall, in dem ein Forstbeamter mit seinem Gewehr auf den Liebhaber seiner Frau geschossen hat (allerdings ohne diesen zu verletzen). Der Schütze kam ziemlich ungeschoren davon. Es wurde noch nicht einmal der Jagdschein entzogen! Wenn das ein Sportschütze oder ein Privatjäger gemacht hätte, wäre die WBK weg gewesen, auch schon damals.
  11. Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir absolut Recht. Dass man so wenig davon hört weil sie kaum vorkommen, möchte ich hier mal bezweifeln. Es ist wohl eher so, dass man üblicherweise versucht die Sachen zu vertuschen oder totzuschweigen oder aber nachträglich eine Rechtfertigung dafür konstruiert. Daneben tendieren die vorgesetzten Dienststellen und auch die Gerichte meist erst mal dazu, den in staatlichem Auftrag handelnden Beamten zu schützen. Und ein Richter tendiert im Zweifelsfall sowieso dazu seinen Kollegen zu schützen. Es wird da durchaus mit zweierlei Maß gemessen. Ich bin selbst Beamter und habe schon verschiedentlich solche Sachen mitbekommen. Früher (bis vor etwa 20 Jahren) war das ganz offensichtlich, in letzter Zeit hat sich das vielleicht ein Bisschen zu Ungunsten der Beamten geändert, wobei die Richter aber immer noch so gut wie unantastbar sind. Ob man so etwas durch Gesetze ändern kann, darüber kann man streiten, ich denke wohl eher nicht, was aber vielleicht weiterhelfen würde, wäre eine wirklich unabhängige Aufsichtsinstanz, die sich ausschließlich mit Verfehlungen von Richtern und Staatsanwälten befasst. Wie gesagt, ein Richter, der unzulässigerweise eine Hausdurchsuchung, oder Überwachungsmaßnahme genehmigt, und ein Einsatzleiter, der einen SEK-Einsatz völlig unangemessenerweise anordnet, sollte mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen müssen, sonst wird sich an dem Dilemma nichts ändern, ja die Tendenz wird sogar dahin gehen, solche Maßnahmen auszuweiten und inflationär zu gebrauchen.
  12. Das Problem ist aber doch wohl, dass dieser Wille eben oft so nicht besteht oder zumindest sehr fragwürdig ausgelegt wird. Übrigens: Was die Überlastung des Rechtsapparates angeht, da könnte man einiges verbessern, wenn man erst mal die einschränkenden Gesetze, die sich degen den Einzelnen wenden, wie z. B. das Waffenrecht, etwas entschlacken und sämtliche Regelungen, die Einschränkungen der Freiheit beinhalten und bürokratischen Aufwand bedeuten, aber eindeutig keinen erkennbaren Sicherheitsgewinn bringen, streichen würde, bevor man sich daran macht Regelungen in Frage zu stellen, die ein willkürliches Handeln der Verwaltung oder der Polizei beschränken sollen. Macht das nicht gerade die Staatsmacht selbst? Illegale Hausdurchsuchungen und illegales Abhören von Telefonanschlüssen sind m. E. keine Nichtigkeiten (und belasten auch den Apparat), Polizisten und Gerichte dagegen beispielsweise mit der Länge von Messerklingen, Genehmigung von Sportordnungen, der Klassifizierung von Waffentresoren und der Beurteilung von Bedürfniskriterien zu "unterhalten", das sind in der Tat Lächerlichkeiten, die absolut nichts bringen, aber hohe Kosten verursachen und personelle Resourcen binden. Ist das so? Ich erkenne darin eher ein Misstrauen gegen den Bürger, als gegen die Staatsmacht und eine Tendenz zum Überwachungsstaat ist klar erkennbar. Es gibt bestimmt 1000 mal mehr Gesetze, die das Handeln des einzelnen Bürgers einschränken, als solche, die die Handlungsfreiheit der Staatsmacht beschränken. Seit den 70er-Jahren werden die von Dir angeführten Einschränkungen staatlichen Handelns konsequent immer weiter ausgehöhlt. Dafür gibt es unzählige Besipiele. Im Grunde hast Du natürlich schon Recht, man bräuchte keine zusätzlichen Gesetze, es mus nur klar sein und sichergestellt werden, dass die Staatsmacht die Gesetze und die Verfassung zu respektieren hat und dass die Vertreter, welche sich darüber hinwegsetzen auch dafür bestraft werden.
  13. D. h. also, wenn der Staat bzw. seine Bediensteten gezwungen werden, sich an die Gesetze zu halten und die Verfassung zu respektieren, dann kann er nicht mehr effizient arbeiten und eine erfolgreiche Strafverfolgung betreiben? Ich kann nur den Kopf schütteln über solche Aussagen. Das sind die Anfänge vom Ende des Rechtsstaates. Morgen heisst es dann vielleicht: Wenn es der Polizei verboten ist zu foltern und willkürliche Festnahmen nicht erlaubt sind, dann ist eine effektive Polizeiarbeit nicht mehr gegeben weil die Verbrecher immer unverschämter werden und den Rechtsstaat missbrauchen, etc..." Diese Argumentation in ähnlicher Form war übrigens genau die Basis für Hitlers Ermächtigungsgesetz (zum Schutz von Volk und Staat wurde damals gesagt). Wenn sich die Staatsmacht nicht an die Verfassung und an die Gesetze zu halten braucht und selbige nur als unverbindliche Empfehlung betrachtet, dann braucht sich der Bürger auch nicht mehr daran zu halten, weil sie auch seine Handlungsfreiheit einschränken. Rechtsbruch muss Konsequenzen haben auch für die Vertreter der Staatsmacht! Sie stehen nicht über dem Gesetz, wir leben nicht mehr im Absolutismus, auch wenn es manchen schwer fallen mag, das zu akzeptieren. Es gibt übrigens durchaus Länder, in denen dieses Prinzip tatsächlich einigermaßen eingehalten wird, ohne dass der Staat dadurch in Verbrechen und Anarchie versunken wäre. In Deutschland dagegen wurde nach 1945, soviel ich weiss, noch nie ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, selbst die meisten NS-Richter kamen ungeschoren davon. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus...
  14. Das wäre in diesem Land schon möglich. Aber was dann? Muss dann überhaupt nicht mehr mit bewaffnetem Widerstand gerechnet werden oder angesichts des verbreiteten illegalen Waffenbesitzes automatisch immer und somit aus Fürsorgepflicht den Polizeibeamtebn gegenüber bei jeder Hausdurchsuchund ein SEK mitgenommen werden? Jetzt mal Spaß beiseite, das Problem ist doch eher ein anderes, nämlich dass überhaupt unverhältnismäßig leichtfertig Hausdurchsuchungen angeordnet werden und es für die Beteiligten nicht die geringsten Konsequenzen hat, wenn die Aktion illegal war. Hier müsste angesetzt werden und ein klarer Straftatbestand definiert werden. Die Leute sollen die vollen Konsequenzen tragen bis hin zum Schadenersatz, strafrechtlicher Verurteilung und Entlassung aus dem Amt.
  15. Ich auch! Außerdem hätte ich da noch eine andere Frage: In wievielen der Fälle, in denen nachträglich eine Hausdurchsuchung als verfassungswidrig und illegal eingestuft wurde, hatte das Konsequenzen für die an der Entscheidung beteiligten Beamten, Staatsanwälte oder Richter und wie oft hat man den anordnenden Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt oder auch nur angeklagt? Ich würde jede Wette eingehen, dass das in keinem einzigen Fall geschehen ist. Deshalb wird sich an der Praxis der illegalen Hausdurchsuchungen auch nichts ändern. Soviel zu unserem großartigen Rechtsstaat!
  16. Also doch staatliche Terrormaßnahmen und Missbrauch der Polizeigewalt zur Einschüchterung und das durch einen langjährigen deutschen Verfassungsrichter bestätigt! Da soll mir noch einmal einer vorwerfen, ich würde mit meinen Vergleichen zu den Methoden von 3. Welt-Diktaturen übertreiben...
  17. Moment, ich stelle hier nichts auf eine Stufe, ich schrieb nur, dass die exzessive Anwendung solcher Methoden eines Staates unwürdig sei, der von sich behauptet ein Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung zu sein. Es gibt aber leider Tendenzen in der Politik, die das anders sehen. Selbst das "Verschwindenlassen" von Verdächtigen, Entführungen ins "befreundete Ausland" und Folter sind ja in den letzten Jahren wieder hoffähig geworden. Zumindest wurden seitens der deutschen Staatsmacht beide Augen zugedrückt und die Verwicklung deutscher Geheimdienste in diese Geschichten war auch kein Thema. Insofern braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn entsprechende Vergleiche kommen.
  18. Das würde mich auch mal interessieren, auch interessant wäre die Frage wieviele Hausdurchsuchungen in beschleunigtem Verfahren mit "Gefahr im Verzuge" durchgezogen werden und wie viele genehmeigte Fälle von Telefonüberwachung wir jährlich in Deutschland haben. Interessant wäre auch der Vergleich zu den Nachbarländern. Hierzulande ist man seitens der Richter wohl ziemlich großzügig mit solchen Genehmigungen. Ich kann mich noch erinnern, dass irgendwann in den 80er Jahren bekannt wurde, dass alleine Baden-Württemberg in einem Jahr mehr Abhöraktionen genehmigt habe als die ganzen USA! Es wurden auch Zahlen genannt. Genau kann ich mich aber nicht mehr erinnern und auch nicht überprüfen, ob die Information richtig war.
  19. Ich würde unserem Staat derzeit auch nicht unbedingt unterstellen, Terrormaßnahmen bewusst anzuwenden, es ist nur so, dass die exzessive Anwendung der beschriebenen Maßnahmen von den Bürgern als unverhältnismäßig betrachtet und u. U. entsprechend interpretiert wird. Das kann die Staatsmacht vermeiden, indem sie so ein martialisches Auftreten auf wirklich begründete Ausnahmen beschränkt. Schließlich war die Idee der SEKs eigentlich ursprünglich das Vorgehen gegen den Terrorismus. Ich finde es etwas unangemessen, dass sie jetzt als Mädchen für alles hergenommen werden, bloß weil den Politikern scheinbar die Terroristen ausgegangen sind! Bloß weil, sagen wir ein Jagdscheininhaber wegen Bedrohung oder Körperverletzung angezeigt wird, wobei ja noch gar nicht erwiesen ist, ob die Beschuldigung der Wahrheit entspricht, oder weil einer eine Frist verschlafen hat, gleich das SEK anrücken zu lassen, ist komplett unverhältnismäßig, sowohl hinsichtlich der Härte des Vorgehens als auch hinsichtlich der Kosten. Vertretbar wäre es z. B. bei einem bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraften Kandidaten, der irgendwo mit einer Waffe herumgefuchtelt und Leute bedroht hat aber das ist wohl eher der Ausnahmefall.
  20. Warum? Stimmt es etwa nicht, dass überzogene polizeiliche Maßnahmen und exzessive Hausdurchsuchungen mit martialisch auftretendem Großaufgebot zum typischen Instrumentarium von Terrorregimen und Diktaturen gehören und diese auch ganz gezielt zur Einschüchterung der Bevölkerung oder gewisser Bevölkerungsgruppen angewandt wurden und werden?
  21. Das ist manchmal ja gerade ein beabsichtigter Effekt! Die exzesive Verwendung solcher Methoden auch bei "Lappalien" und gegen Leute, die von der Staatsmacht prinzipiell als gefährlich oder nicht linientreu eingestuft werden, oft unter dem Vorwand irgendwelcher konstruierter Verdachtsmomente und "Gefahr im Verzug", zeichnet von jeher Staaten aus, in denen Terrorregime das Sagen haben. Das war so in der NS-Zeit, in Stalins Sovietunion, in den Militärdiktaturen Lateinamerikas, u. s. w. Deshalb sollte man in Staaten, die sich gerne als Rechtsstaaten mit "freiheitlich demokratischer Ordnung" präsentieren, damit vorsichtig umgehen. Paranoia und Sicherheitswahn führen zu nichts Gutem.
  22. Wieso? Schießen kannst Du doch trotzdem noch, nur eben mit Vereinswaffen und zu Hause mit Softair, wenn das nicht auch noch als Terrorismusausbildung verboten wird - kann natürlich alles noch kommen, so wie unsere Politiker drauf sind- aber derzeit kein Problem. Gut, die verfügbare Modellvielfalt wäre dann zunächst halt etwas eingeschränkt und die Vereine müssten ein Bisschen aufrüsten...
  23. Na ja, wenn wir nicht aufpassen, dann kommt in Zukunft bei den sogenannten anlasslosen Aufbewahrungskontrollen auch gleich das SEK mit, spengt die Tür auf, stürmt das Haus nach intensiver Feuervorbereitung und erschießt irgendwelche Schoßhündchen. Vorher wird dann das ganze Stadtviertel evakuiert. Die Kosten werden uns dann natürlich postwendend auch in Rechnung gestellt, da die Aktion ja von uns veranlasst wurde und "unserem Pflichktkreis zuzuordnen" ist. Das könnte dann allerdings etwas teuer werden. Die Zahl der Privatinsolvenzen dürfte damit rapide ansteigen. In dem Fall wäre es dann vielleicht doch besser gleich auf illegalen Waffenbesitz umzusteigen. Dann werden wir wenigstens in Ruhe gelassen...
  24. Stimmt, das könnte dann aber ein paar tausend Jahre dauern, wenn man die Geschichte betrachtet und deren Maßstäbe ansetzt. In dem Zusammenhang erinnere ich mich noch dunkel an den Lateinunterricht. Ein Schreiber hat im alten Rom damals darüber philosophiert, dass dieser Zyklus durch das römische Modell am besten vermieden würde weil die Verfassung mit den Konsulen ein autokratisches, mit dem Senat ein aristokratisches, außerdem ein republikanisches demokratisches Element enthielte und von allem die Vorteile vereinen würde. Wie wir inzwischen wissen ist das römische Imperium trotzdem zusammengebrochen, wohl hauptsächlich aufgrund seiner Dekadenz und weil seine Bewohner über einen retaltiv langen Zeitraum der Ruhe durch das Fehlen von ernst zu nehmenden Feinden ihren kriegerischen Geist abgelegt hatten. Es ist von Barbarenhorden gestürmt und verwüstet worden, die zahlenmäßig, organisatorisch und an Kriegstechnik den Römern weit unterlegen waren.
  25. Na gut, die Revolutionen haben auch schon Oligarchien hinweggefegt ohne die Zwischenstufe der Autikratie und aus Chaos und Anarchie ist oft auch direkt eine Oligarchie herausgewachsen. Sei´s drum, jetzt ist nur die Frage in welcher Phase wir uns derzeit befinden. Manche behaupten es sei Demokratie...
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