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guerrero1

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Alle Inhalte von guerrero1

  1. Nicht zu vergessen steht sie auch für die noch viel schlimmeren Sauereien, die sie als Regierungspartei in Deutschland über Jahrzehnte mitgetragen hat. Besonders hervorzuheben wäre neben der Verschiebung der Zuständigkeiten für das Waffenrecht von der Landes- auf die Bundesebene die erstmalige Einführung eines Bedürfnisprinzips und einer allgemeinen Waffenregistrierung, der Wegfall des "Erbenprivilegs" und die Geschichte mit den Aufbewahrungskontrollen. Das wird manchmal vergessen vor lauter EU-Fixierung! Nein, die FDP hat leider zur Genüge und wiederholt bewiesen, dass sie keine liberale Partei ist.
  2. Stimmt schon, das Dumme daran ist nur, dass man für die Durchführung einer Abstimmung ein Gesetz brauchen würde, das die Modalitäten regelt. Daran aber haben knapp 100% der im Parlament vertretenen Kräfte kein Interesse. Also wird aus dem Traum wohl nichts werden.
  3. Der Sicherheitswahn wird uns noch in einen totalen Saat führen, wieder einmal. Wir sind ja schon ziemlich weit fortgeschritten auf diesem Weg. Und wieder einmal werden die Massen Beifall klatschen und die Medien die Politiker für das gelungene Werk loben.
  4. Na, wenn das Dein Problem ist, dann schweißt Du es halt fest, bzw. wenn es aus Plastik ist, nimmst Du Zweikomponenetenkleber, dann ist es nicht mehr herausnehmbar, fertig. Spaß beiseite, bevor was klares Auf dem Tisch liegt, können wir hier viel diskutieren, allerdings ohne Basis. Es könnte z. B. auch gemeint sein, dass zwar die Behörde so eine Beschränkung eintragen darf, aber nicht unbedingt muss. Warten wir erst mal ab, bis ein Urteil mit Begründung auf dem Tisch liegt, dann lesen wir das aufmerksam durch und fangen dann nochmal an zu diskutieren. Das wäre mein Vorschlag.
  5. Ja, eine ähnliche Geschichte könnte ich auch berichten. Solche erbärmlichen Figuren gibt´s leider genug bei den Jägern und Sportschützen, die päpstlicher sind als der Papst, eher bremsen und vorauseilenden Gehorsam üben, als die private Bewaffnung im rechtlich maximal möglichen Umfang fördern.
  6. Genau, angemessen wäre es, wenn die sagen würden: "Das der Staat die Bedürfnisse der Bürger reglementiert ist mit liberalen Grundsätzen unvereinbar, deshalb sind wir gegen das Bedürfnisprinzip." Das wäre eindeutig. Aber leider haben die das damals als Koalitionspartner überhaupt erst erfunden und eingeführt, werden also kaum davon abgehen.
  7. Das ist leider falsch: Sie war schon in den 1970er-Jahren ganz maßgeblich an den massivsten Waffenrechtsverschärfungen der deutschen Geschichte beteiligt. Ohne die Zustimmung der FDP wäre damals gar nix gegangen. Und auch danach hat sie die Verschärfungsvorhaben in einer Koalition praktisch immer mitgetragen, in der EU mit Herrn Alfaro sogar aktiv vorangetrieben. Nein, die FDP ist alles mögliche aber bestimmt nicht liberal. Sie verdient diesen Namen nicht. Wer hat uns verraten? Die Freien Demokraten!
  8. Sag doch sowas nicht, als Industrie und Handelskammer ist sie gar nicht so schlecht, und wenn man dafür noch großzügige Parteienfinanzierung bekommt...
  9. Das würde ich auch sagen. Im Grund ist es mit diesem Gewehr so ähnlich wie mit dem Gewehr 88. Das war auch unbrauchbar und die Reichswehr war dann etliche Jahre mit einem unbrauchbaren Gewehr ausgestattet, aber immerhin haben die das damals recht schnell bemerkt und die Presse hat den Skandal sehr schnell publik gemacht. Beim G 36 hat es doch recht lange gedauert. Damals hat man die Schrottgewehre aber trotzdem aufgrund der Notlage noch bis 1918 benutzt, obwohl sie sogar für den Schützen gefährlich waren! Mal sehen wie lange es beim G36 dauern wird, bis die letzten ausgemustert sein werden. Na immerhin explodieren die nicht, wenn sie heiß sind. Das muss man den Beschaffern zugute halten.
  10. Mal eine Frage am Rande: Was steht denn drin in so einem Dokument hinsichtlich der Berechtigung?
  11. Aber sie müssen es überprüfen und begründen. Dann reicht es nicht zu sagen: "Wir waren der Meinung, dass die Waffe so einzustufen ist".
  12. Ein Grund mehr, regelmäßig Auskunft nach §19 Bundesdatenschutzgesetz zu verlangen und die entsprechende Änderungen fehlerhafter Daten zu fordern.
  13. Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir absolut Recht. Dass man so wenig davon hört weil sie kaum vorkommen, möchte ich hier mal bezweifeln. Es ist wohl eher so, dass man üblicherweise versucht die Sachen zu vertuschen oder totzuschweigen oder aber nachträglich eine Rechtfertigung dafür konstruiert. Daneben tendieren die vorgesetzten Dienststellen und auch die Gerichte meist erst mal dazu, den in staatlichem Auftrag handelnden Beamten zu schützen. Und ein Richter tendiert im Zweifelsfall sowieso dazu seinen Kollegen zu schützen. Es wird da durchaus mit zweierlei Maß gemessen. Ich bin selbst Beamter und habe schon verschiedentlich solche Sachen mitbekommen. Früher (bis vor etwa 20 Jahren) war das ganz offensichtlich, in letzter Zeit hat sich das vielleicht ein Bisschen zu Ungunsten der Beamten geändert, wobei die Richter aber immer noch so gut wie unantastbar sind. Ob man so etwas durch Gesetze ändern kann, darüber kann man streiten, ich denke wohl eher nicht, was aber vielleicht weiterhelfen würde, wäre eine wirklich unabhängige Aufsichtsinstanz, die sich ausschließlich mit Verfehlungen von Richtern und Staatsanwälten befasst. Wie gesagt, ein Richter, der unzulässigerweise eine Hausdurchsuchung, oder Überwachungsmaßnahme genehmigt, und ein Einsatzleiter, der einen SEK-Einsatz völlig unangemessenerweise anordnet, sollte mit schmerzhaften Konsequenzen rechnen müssen, sonst wird sich an dem Dilemma nichts ändern, ja die Tendenz wird sogar dahin gehen, solche Maßnahmen auszuweiten und inflationär zu gebrauchen.
  14. Das Problem ist aber doch wohl, dass dieser Wille eben oft so nicht besteht oder zumindest sehr fragwürdig ausgelegt wird. Übrigens: Was die Überlastung des Rechtsapparates angeht, da könnte man einiges verbessern, wenn man erst mal die einschränkenden Gesetze, die sich degen den Einzelnen wenden, wie z. B. das Waffenrecht, etwas entschlacken und sämtliche Regelungen, die Einschränkungen der Freiheit beinhalten und bürokratischen Aufwand bedeuten, aber eindeutig keinen erkennbaren Sicherheitsgewinn bringen, streichen würde, bevor man sich daran macht Regelungen in Frage zu stellen, die ein willkürliches Handeln der Verwaltung oder der Polizei beschränken sollen. Macht das nicht gerade die Staatsmacht selbst? Illegale Hausdurchsuchungen und illegales Abhören von Telefonanschlüssen sind m. E. keine Nichtigkeiten (und belasten auch den Apparat), Polizisten und Gerichte dagegen beispielsweise mit der Länge von Messerklingen, Genehmigung von Sportordnungen, der Klassifizierung von Waffentresoren und der Beurteilung von Bedürfniskriterien zu "unterhalten", das sind in der Tat Lächerlichkeiten, die absolut nichts bringen, aber hohe Kosten verursachen und personelle Resourcen binden. Ist das so? Ich erkenne darin eher ein Misstrauen gegen den Bürger, als gegen die Staatsmacht und eine Tendenz zum Überwachungsstaat ist klar erkennbar. Es gibt bestimmt 1000 mal mehr Gesetze, die das Handeln des einzelnen Bürgers einschränken, als solche, die die Handlungsfreiheit der Staatsmacht beschränken. Seit den 70er-Jahren werden die von Dir angeführten Einschränkungen staatlichen Handelns konsequent immer weiter ausgehöhlt. Dafür gibt es unzählige Besipiele. Im Grunde hast Du natürlich schon Recht, man bräuchte keine zusätzlichen Gesetze, es mus nur klar sein und sichergestellt werden, dass die Staatsmacht die Gesetze und die Verfassung zu respektieren hat und dass die Vertreter, welche sich darüber hinwegsetzen auch dafür bestraft werden.
  15. D. h. also, wenn der Staat bzw. seine Bediensteten gezwungen werden, sich an die Gesetze zu halten und die Verfassung zu respektieren, dann kann er nicht mehr effizient arbeiten und eine erfolgreiche Strafverfolgung betreiben? Ich kann nur den Kopf schütteln über solche Aussagen. Das sind die Anfänge vom Ende des Rechtsstaates. Morgen heisst es dann vielleicht: Wenn es der Polizei verboten ist zu foltern und willkürliche Festnahmen nicht erlaubt sind, dann ist eine effektive Polizeiarbeit nicht mehr gegeben weil die Verbrecher immer unverschämter werden und den Rechtsstaat missbrauchen, etc..." Diese Argumentation in ähnlicher Form war übrigens genau die Basis für Hitlers Ermächtigungsgesetz (zum Schutz von Volk und Staat wurde damals gesagt). Wenn sich die Staatsmacht nicht an die Verfassung und an die Gesetze zu halten braucht und selbige nur als unverbindliche Empfehlung betrachtet, dann braucht sich der Bürger auch nicht mehr daran zu halten, weil sie auch seine Handlungsfreiheit einschränken. Rechtsbruch muss Konsequenzen haben auch für die Vertreter der Staatsmacht! Sie stehen nicht über dem Gesetz, wir leben nicht mehr im Absolutismus, auch wenn es manchen schwer fallen mag, das zu akzeptieren. Es gibt übrigens durchaus Länder, in denen dieses Prinzip tatsächlich einigermaßen eingehalten wird, ohne dass der Staat dadurch in Verbrechen und Anarchie versunken wäre. In Deutschland dagegen wurde nach 1945, soviel ich weiss, noch nie ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, selbst die meisten NS-Richter kamen ungeschoren davon. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus...
  16. Das wäre in diesem Land schon möglich. Aber was dann? Muss dann überhaupt nicht mehr mit bewaffnetem Widerstand gerechnet werden oder angesichts des verbreiteten illegalen Waffenbesitzes automatisch immer und somit aus Fürsorgepflicht den Polizeibeamtebn gegenüber bei jeder Hausdurchsuchund ein SEK mitgenommen werden? Jetzt mal Spaß beiseite, das Problem ist doch eher ein anderes, nämlich dass überhaupt unverhältnismäßig leichtfertig Hausdurchsuchungen angeordnet werden und es für die Beteiligten nicht die geringsten Konsequenzen hat, wenn die Aktion illegal war. Hier müsste angesetzt werden und ein klarer Straftatbestand definiert werden. Die Leute sollen die vollen Konsequenzen tragen bis hin zum Schadenersatz, strafrechtlicher Verurteilung und Entlassung aus dem Amt.
  17. Ich auch! Außerdem hätte ich da noch eine andere Frage: In wievielen der Fälle, in denen nachträglich eine Hausdurchsuchung als verfassungswidrig und illegal eingestuft wurde, hatte das Konsequenzen für die an der Entscheidung beteiligten Beamten, Staatsanwälte oder Richter und wie oft hat man den anordnenden Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt oder auch nur angeklagt? Ich würde jede Wette eingehen, dass das in keinem einzigen Fall geschehen ist. Deshalb wird sich an der Praxis der illegalen Hausdurchsuchungen auch nichts ändern. Soviel zu unserem großartigen Rechtsstaat!
  18. Also doch staatliche Terrormaßnahmen und Missbrauch der Polizeigewalt zur Einschüchterung und das durch einen langjährigen deutschen Verfassungsrichter bestätigt! Da soll mir noch einmal einer vorwerfen, ich würde mit meinen Vergleichen zu den Methoden von 3. Welt-Diktaturen übertreiben...
  19. Moment, ich stelle hier nichts auf eine Stufe, ich schrieb nur, dass die exzessive Anwendung solcher Methoden eines Staates unwürdig sei, der von sich behauptet ein Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung zu sein. Es gibt aber leider Tendenzen in der Politik, die das anders sehen. Selbst das "Verschwindenlassen" von Verdächtigen, Entführungen ins "befreundete Ausland" und Folter sind ja in den letzten Jahren wieder hoffähig geworden. Zumindest wurden seitens der deutschen Staatsmacht beide Augen zugedrückt und die Verwicklung deutscher Geheimdienste in diese Geschichten war auch kein Thema. Insofern braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn entsprechende Vergleiche kommen.
  20. Das würde mich auch mal interessieren, auch interessant wäre die Frage wieviele Hausdurchsuchungen in beschleunigtem Verfahren mit "Gefahr im Verzuge" durchgezogen werden und wie viele genehmeigte Fälle von Telefonüberwachung wir jährlich in Deutschland haben. Interessant wäre auch der Vergleich zu den Nachbarländern. Hierzulande ist man seitens der Richter wohl ziemlich großzügig mit solchen Genehmigungen. Ich kann mich noch erinnern, dass irgendwann in den 80er Jahren bekannt wurde, dass alleine Baden-Württemberg in einem Jahr mehr Abhöraktionen genehmigt habe als die ganzen USA! Es wurden auch Zahlen genannt. Genau kann ich mich aber nicht mehr erinnern und auch nicht überprüfen, ob die Information richtig war.
  21. Ich würde unserem Staat derzeit auch nicht unbedingt unterstellen, Terrormaßnahmen bewusst anzuwenden, es ist nur so, dass die exzessive Anwendung der beschriebenen Maßnahmen von den Bürgern als unverhältnismäßig betrachtet und u. U. entsprechend interpretiert wird. Das kann die Staatsmacht vermeiden, indem sie so ein martialisches Auftreten auf wirklich begründete Ausnahmen beschränkt. Schließlich war die Idee der SEKs eigentlich ursprünglich das Vorgehen gegen den Terrorismus. Ich finde es etwas unangemessen, dass sie jetzt als Mädchen für alles hergenommen werden, bloß weil den Politikern scheinbar die Terroristen ausgegangen sind! Bloß weil, sagen wir ein Jagdscheininhaber wegen Bedrohung oder Körperverletzung angezeigt wird, wobei ja noch gar nicht erwiesen ist, ob die Beschuldigung der Wahrheit entspricht, oder weil einer eine Frist verschlafen hat, gleich das SEK anrücken zu lassen, ist komplett unverhältnismäßig, sowohl hinsichtlich der Härte des Vorgehens als auch hinsichtlich der Kosten. Vertretbar wäre es z. B. bei einem bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraften Kandidaten, der irgendwo mit einer Waffe herumgefuchtelt und Leute bedroht hat aber das ist wohl eher der Ausnahmefall.
  22. Warum? Stimmt es etwa nicht, dass überzogene polizeiliche Maßnahmen und exzessive Hausdurchsuchungen mit martialisch auftretendem Großaufgebot zum typischen Instrumentarium von Terrorregimen und Diktaturen gehören und diese auch ganz gezielt zur Einschüchterung der Bevölkerung oder gewisser Bevölkerungsgruppen angewandt wurden und werden?
  23. Das ist manchmal ja gerade ein beabsichtigter Effekt! Die exzesive Verwendung solcher Methoden auch bei "Lappalien" und gegen Leute, die von der Staatsmacht prinzipiell als gefährlich oder nicht linientreu eingestuft werden, oft unter dem Vorwand irgendwelcher konstruierter Verdachtsmomente und "Gefahr im Verzug", zeichnet von jeher Staaten aus, in denen Terrorregime das Sagen haben. Das war so in der NS-Zeit, in Stalins Sovietunion, in den Militärdiktaturen Lateinamerikas, u. s. w. Deshalb sollte man in Staaten, die sich gerne als Rechtsstaaten mit "freiheitlich demokratischer Ordnung" präsentieren, damit vorsichtig umgehen. Paranoia und Sicherheitswahn führen zu nichts Gutem.
  24. Wieso? Schießen kannst Du doch trotzdem noch, nur eben mit Vereinswaffen und zu Hause mit Softair, wenn das nicht auch noch als Terrorismusausbildung verboten wird - kann natürlich alles noch kommen, so wie unsere Politiker drauf sind- aber derzeit kein Problem. Gut, die verfügbare Modellvielfalt wäre dann zunächst halt etwas eingeschränkt und die Vereine müssten ein Bisschen aufrüsten...
  25. Na ja, wenn wir nicht aufpassen, dann kommt in Zukunft bei den sogenannten anlasslosen Aufbewahrungskontrollen auch gleich das SEK mit, spengt die Tür auf, stürmt das Haus nach intensiver Feuervorbereitung und erschießt irgendwelche Schoßhündchen. Vorher wird dann das ganze Stadtviertel evakuiert. Die Kosten werden uns dann natürlich postwendend auch in Rechnung gestellt, da die Aktion ja von uns veranlasst wurde und "unserem Pflichktkreis zuzuordnen" ist. Das könnte dann allerdings etwas teuer werden. Die Zahl der Privatinsolvenzen dürfte damit rapide ansteigen. In dem Fall wäre es dann vielleicht doch besser gleich auf illegalen Waffenbesitz umzusteigen. Dann werden wir wenigstens in Ruhe gelassen...
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