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Sigges

WO Silber
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  1. Hallo beisammen, @ falcon: Merci für die Info! Es ist mir soweit klar, daß die Sache eigentlich damit passé ist, aber da ich zum einen gerne das bisher recht gute Verhältnis zu den dortigen Sachbearbeitern erhalten möchte, und auch zum anderen gerne meine schriftliche Meldung dort in meiner Akte hätte (auch wenn ich ja das Doppel mit Eingangsbestätigung habe), werde ich eben die ursprüngliche Meldung wieder hinsenden. Dazu eine Mitteilung, daß ich weiterhin der Meinung bin, korrekt gemeldet zu haben, und wenn sie anderer Meinung sind sollen sie mir die gesetzl. Grundlage mitteilen. Die Hinweise haben schließlich keine Gesetzeseigenschaft... Gruß Sigges
  2. Hallo beisammen, das ging ja fix ..... Habe heute einen Brief vom OA erhalten. Man hat mir meine Meldung (natürlich OHNE Menge u. Kaliber ) ZURÜCKGESCHICKT mit der Bitte um Ergänzung um Menge und Kaliber oder alternativ Ausfüllen des mitgesandten Vordruckes. Klar, daß ich weder das eine noch das andere tun werde, sondern meine alte Meldung unverändert wieder zurücksenden werde. Aber worauf soll ich mich im Anschreiben stützen? Meines Wissens besitzen die (vom OA als Argument herangezogenen) vorläufigen Vollzugshinweise KEINEN Gesetzescharakter, so daß ich mich alleine auf den Gesetzestext beziehen kann, und da steht nunmal OHNE Menge und Kaliber drin. Habe ich das so richtig verstanden, von wegen vorl. Verwaltungsvorschrift KEIN Gesetz? Ergo werde ich um Nennung der gesetzlichen Grundlage bitten, da die vorl. VwV eben kein Gesetz ist, und um Rechtsmittelbelehrung (ist in diesem Schreiben nämlich auch nicht drin!). Für mich ist die ursprüngliche Meldung korrekt, und den Eingang hat man mir bestätigt. Ob die das Zurückschicken kann mir insofern egal sein, aber auf den Brief reagieren sollte ich ja wohl schon .... Soll ich somit um einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid bitten? Geht ja wohl eigentlich gar nicht, da man die Meldung ja eben nicht ablehnen KANN .... Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen .... Gruß Sigges
  3. Hallo beisammen, ist das http://www.visier.de/cgi-bin/ubb/ultimateb...ic&f=1&t=001305 tatsächlich so gemeint, daß es anschließend das Visier-Forum nicht mehr gibt (Caliber gibt's ja eigentlich schon lange nicht mehr), sondern nur noch ein großes Forum (nämlich WO) für alle? Echt?? Alle ziehen an einem Strang?? WOW!!! Bin sehr positiv angetan .... Gruß Sigges
  4. Sigges

    Butterflymesser

    Hallo beisammen, und wie wäre es mit dem Antrag auf eine BKA-Ausnahmegenehmigung? Hab' auch einige Balisongs und Stoßdolche, die ich eigentlich nicht hergeben möchte ..... Gruß Sigges
  5. Hallo beisammen, also wenn ich das richtig verstehe geht es auch gar nicht um das Bedürfnis für das WS, sondern um den Munitionserwerb für dieses WS! Und da sieht die Sache evtl. wirklich etwas anders aus?!? Weiß leider nicht, ob der Munitionserwerb vom "Bedürfnis" für das WS gedeckt ist (Bedürfnis in Anführungszeichen, da man dafür in der Tat kein Bedürfnis benötigt, wusste aber nicht, wie ich das umschreiben soll ...). Aber da können sicher andere hier kompetenter Stellung nehmen ... Gruß Sigges
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