patty
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wie kommst auf das schmale Brett? der kann doch schießen mit was er will, so lange regelkonform... Ich sagte ja nur, ob sinnhaft ist die Frage..... meiner Meinung nach nicht aber jeder wie er will und kann!
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Darauf gibt es keine wirklich sinnhafte 100% Antwort.... vermutlich gibts ein paar Sachen die evtl. ausscheiden weil wenig sinnvoll, habe ich grad letzten aufm Match nen Schützen gehabt mit ner 2,5" Pistole und 7 Schuss 9mm Mags (keine Ahnung was das genau war) aber es wäre nicht meine erste Wahl. Schießen tun sie alle Präzise ob CZ, Tanfo, SIG, Glock, HK etc und wie sie alle heißen, die Frage ist was Dir persönlich am besten liegt. Ich behaupte was die Schussleistung betrifft isses völlig wurscht, die FRage ist ob damit umgehen kannst.
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das Verständnisproblem liegt eindeutig bei dir: 2.2.1.5Wenn ein Parcours einen deutlich durch Fault Lines markierten Bewegungsbereich und/oder eine klar ausgewiesene Schießzone hat, erhält ein Teilnehmer, der eine Abkürzung nimmt, (1.) indem er außerhalb des Bewegungsbereichs oder der Schießzone auf den Boden tritt, einen Ablauffehler pro nach Beginn des Abkürzungsvorgangs abgegebenem Schuss. (2.) Eine Abkürzung liegt dabei vor wenn das Zurücktreten über eine Fault Line an einer anderen Stelle erfolgt als zuvor die Übertretung der Fault Line. Der erste Teil (1.) erklärt dass es nur dann als Abkürzung zählt wenn der Boden außerhalb der Fault Lines betreten wird, und (2.) nur dann wenn das zurücktreten über die Fault Lines in der Bereich der Übung an einen anderen Stelle als das Übertreten passiert...... Das erklärt auch warum ein versehentliches Übertreten (ohne Schussabgabe) wenn wieder zurückgetreten wird in die Übung an der selben Stelle das nicht geahndet wird. mit Schussabgabe wird's etwas komplexer, weils da wieder einige Optionen gibt.
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Also nochmal auch für Dich zum Verständnis ("so ein Quatsch" kannst dir sparen): Im PSSB (DSB) wird bei VL Wettkämpfen die Startkarte und das Vorhandensein einer Erlaubnis nach §27 SprengG geprüft, ist eines davon nicht da keine Teilnahme. Selbs Aufsichten düfen nur Aufsicht führen wenn sie im Besitz einer Erlaubnis nach §27 sind..... und- stimmt steht nicht im SprengG sondern in der Ausschreibung des Wettkampfes....
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Das ist kein Problem, als abkürzen gilt wenn du den Raum außerhalb der Übung (Fault Lines) betrittst, aus dem Grunde stellt man üblicherweise in die "Ecken" Fässer. Wenn du es schaffst drüberzuspringen.... so what... Allerdings versucht man das in der Regel durch den Stageaufbau zu verhindern
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Du hast natürlich recht, aaaaber wenn der RO sagt der Finger war drin dann kannst machen was du willst, kannst Widerspruch einlegen, Protestgebühr bezahlen. Ein guter Rangemaster wird den RO bei dem Thema nicht überstimmen und das Arbitration Commitee auch nicht. deswegen würde ich das Risiko gar nicht eingehen, nicht umsonst bekommst in jedem Kurs eingetrichtert "gestreckter Finger" während Bewegung und Störungsbeseitigung
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Wenn du im DSB bist bzw. auf einem solchen Stand schießen möchtest wirst ohne Erlaubnis nach §27 (mit Erwerb, sonst steht ja nix von SP drin) Pech haben. Auch einen Wettkampfteilnahme ist definitiv nicht drin nichtmal auf Kreisebene
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Es gibt wohl auch mal die Variante dass die Vorbereitung ein anderer macht, aber ausschließlich nur an der Prüfung teilnehmen ist sicher nicht üblich.
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Finger im Abzug ist immer Grauzone, weil selten sieht man das während des Parcours genau. Allerdings bei der Störungsbeseitung könnten da wohl Missverständnisse aufkommen Das ist fürs ipsc nicht optimal mit dem Auslöser.... aber wenn jemand die suboptimale Waffe unbedingt will gibt's die auch mit magazinknopf
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flughafenkontrolle Höchstgefährl. Platzpatr.hülsen u. Schlüsselanhänger
patty antwortete auf Rottenburger1801's Thema in Allgemein
es heißt konkret munition und munitionsähnliche Gegenstände (keine Chance) bin auch schon mit schlüsselanhänger von Stuttgart nach Leipzig und zurück hin durfte ich mit dem ding heim nichtmehr. hab dann bloß zu dem gesagt "schenk ich dir, mach mir heute abend nen neuen..." -
Sonderpreisliste Munition ist ebenfalls online
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Endlich, die Stages sind Online... www.hppc-masters.de
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die Wartete ist noch ziemlich lang, alternativ kannst auch mich mal anschreiben... mehr kann ich derzeit (heiße Phase vor Match) nicht anbieten
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Achtung, nur im Absprache mit MD möglich
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genau so ist es....
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Ich habe aber Einblick in DSB (leider) und IPSC und ich habe noch nie gesehen das an stellen an denen definitiv keine Munition in Waffen sein darf (Safety Area), dem nicht so war eine Patrone abgefeuert wurde. Beim DSB allerdings kenne ich mehre Beispiel bei denen beim messen des Abzugsgewichtes Löcher in die Decke gemacht wurden .... oder andere Baustelle woher kommen die Löche in den Ablagen auf DSB ständen (vom abstützen geladener Waffen mit der Mündung nach unten... wie war das mit der Sicherheit?
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Hmmmm, also als ich das erste mal in die Schweiz fuhr an der Schweizer Grenze angehalten, dem dort stehenden Beamten gesagt dass ich zwei kurze und reichlich Munition dabei habe..... (waren zu zweit) Antwort: "Wenn Sie wollen können sie da rechts rüber fahren und ins Büro gehen". gesagt getan rechts rüber und ins Büro... da saß ein weiterer Beamter hinter einer Panzerglasscheibe und fragte was er für uns tun könne. Wir, erklärt Glock und ne 2011 dabei mit reichlich Munition für ein Match. Frage des Zöllners: Ihr habt einen Europäischen FWP? Wir: "Ja" (sehen wollte er ihn nicht) Nächste Frage des Zöllners: "habt ihr eine Einladung dabei"? Wir: "Ja" Zöllner: "wenn Ihr wollt kann ich Euch einen Stempel drauf machen, die Deutschen wollen das immer...." Hatten wir dann halt getan weil die Deutschen das immer wollen. Zöllner: Tschüß und gut Schuß..... Jetzt frage ich mich was mir die Aktion in dem im Zitat beschriebenen Fall gebracht hätte und was wir hätten anders machen sollen? Wie weise ich das anmelden der Waffen nach? das schein weit hergeholt.....
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Nö weil ich mir vorher das Formblatt INF3 habe beim zuständigen Hauptzollamt ausstellen lassen (da ich für eine Knifte keine Rechnung hatte) und nach Auskunft des zuständigen Hauptzollamtes und der Waffenbehörde reicht die WBK eben paradoxer Weise nicht aus um den Nachweis zu führen. Natürlich kann man das auch alles ignorieren, kein Problem, wahrscheinlich passiert auch nix nur wenn ists halt ärgerlich.
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Jep, macht Spass die eigene Kanone trotz Eintrag in der eigenen deutschen WBK an der Grenze beim Übertritt der Grenze aus einem NON-EU Land zu verzollen und Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen, so man nicht in der Lage ist beim Übertritt den Kauf in der BRD durch Rechnung oder das Formblatt.... vom zoll (welches vor Ausreise auszufüllen ist und durch den zoll bestätigt wird, mit fällt das Kürzel nicht mehr ein) vorlegen kann
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Hi Werner, bin grad am überlegen ob ich mich angesprochen fühle.... ohne Brille sind meine Arme zu kurz um das Korn erkennen zu können dafür seh ich die Zielscheibe perfekt scharf und das seit 5 Jahren, jetzt darf ich knapp Senior schießen, und bin gemäß deiner Definition ein " älterer Herr der im Blindflug links überholt"? Es gibt halt Menschen die sind alterssichtig, und das kann bereits ab 40 so sein. als Schütze Pech gehabt.... musst nach Lösungen suchen oder aufhören (wobei das keine Option ist). Ob das mit Sight besser klappt, ist natürlich nicht sicher aber es ist ne Option.
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GRA startet Gesetzesentwurf für neues Waffenrecht!!
patty antwortete auf Beaken17's Thema in Waffenlobby
nicht hat, hatte......... bevor sie sich neu organisiert hatten..... -
https://ipscmatch.de/index.pl?match=2017_HPPC_Shotgun_Match
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nööö, habe aber keine Lust ne neu zu beschaffen, zumal die Frage ist was der Spass dann kostet.... und wer glaub die post ersetzt was der hatowas noch nicht versucht nee danke, jeder wie er mag....