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Beiträge von grizzly45
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Scheint so das auch andere Politiker kapieren das die Innenministerin eher auf Nebelkerzen setzt.
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vor 27 Minuten schrieb erstezw:
Nicht nur. Was ist wohl aus dem Stahlbetonhaus ohne Fenster geworden?
Gekauft, gebaut und nie bezogen.
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vor 27 Minuten schrieb Mitr:
Wenn ich was aufsage - dann habe ich es auch!
Das war auch nicht auf Dich oder Norfolk bezogen, eher auf den der immer bestellt, bezahlt und nicht abholt. ;-)
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So, ich habe eine EFP, eine Einladung im Herbst zur Jagd ( Schrot und Kugel) nach Ungarn. Route über Österreich.
Was muss ich vorab wo machen, veranlassen?
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vor 27 Minuten schrieb Mitr:
Zeliska
Naja, da sollten ja noch selterne Kaliber drunter sein….
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vor 9 Minuten schrieb Mitr:
Und hier der Artikel dazu:
https://www.singleactions.com/files/NAA450MagnumExpress.pdf
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vor 20 Minuten schrieb Mitr:
Wenn man solche Listen irgendwo herauskopiert - warum nicht auf Vollständigkeit überprüfen? In meinem Kurzwaffenschrank tummeln sich zwei Drehpistolen in Kalibern die hier nicht aufgeführt sind.
Weiss ich doch…..Ich wollte nur diese Kindergarten-Aufzählung von Leuten die exotische Kaliber nur aus dem www kennen etwas lächerlich machen…..
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So, sonst noch was?Manoman.
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Hier werden Kaliber aufgesagt wie in der Schule. Und die wenigsten werden so ein Kaliber je gesehen geschweige denn besessen haben…..
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Da kommt es her….
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vor 2 Minuten schrieb EkelAlfred:
Im Leben nicht.
Was im Leben nicht?
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Ich vermute die Schilder gibt es nur in Form eines Fakes eines Twitternutzers. Im Wald wird man die vergeblich suchen.
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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:
Nö.
Google einfach mal das Stichwort responsives Webdesign
Ist mir schon klar. ;-)
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vor 9 Minuten schrieb MT80:
Wer hat das Wort "Lieferanschrift" derart beschissen getrennt?
Die Formatierung beim hier rein kopieren.
Wenn Du denen schreibst würde ich das mit dick, hässlich, behindert und der Rampe weglassen.
Solche Äusserungen machen einen selbst hässlich.-
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vor 36 Minuten schrieb Janzfan:
Oder fertigt (gegen Vorkasse) an.
Kannst Du Deine Liste nochmal einstellen von all den Sachen die Du bezahlt aber nie abgeholt hast?
Danke!
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Das hat sich wohl erledigt…..
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Wie ging das aus?
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Wie immer, eine einfache Frage.
Dann kommt eine einfache und richtige Antwort mit den Erläuterungen dazu.
Und dann geht das Gelaber los. @Faust
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Du liebe Zeit, es ging um das Jägerprivileg……Völlig am Thema vorbei mittlerweile…
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vor 6 Stunden schrieb Absehen4:
Und von so Sachen wie Notwehr, Jagd- und Selbstschutz würde ich als Jäger im Zweifel lieber nicht so laut reden, wenn es erkennbar schon an den Basics hapert.
In Zeiten des Wolfes möchte ich sehen wer das negiert.
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vor 54 Minuten schrieb WOF:
Ich hab mir schon gedacht daß du es nicht verstehst.
Aber erkläre mir doch wie die Unfälle mit entladenen
Waffen zustande kommen?
Auf den Fuß fallen gelassen.
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vor 3 Stunden schrieb Absehen4:
§ 3 Ausübung der Jagd (1) Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein....
Eben, in dem Moment in dem der Jäger in “seinem” Revier ankommt kann er eine geladene, duchgeladene meintwegen KW am Mann führen. Völlig problemlos.
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vor 8 Minuten schrieb EkelAlfred:
In meiner Wiederladepappe steht, dass ich nur selbst geladene Munition delaborieren darf.
Wie deutlich soll es noch geschrieben werden?
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen- 1.
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explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
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mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.(2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.(3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn- 1.
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beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen,
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der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
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inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen.
(4) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller- 1.
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nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder
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nicht seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(5) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.(6) Absatz 1 gilt nicht für die bestimmungsgemäße Verwendung zugelassener pyrotechnischer Gegenstände zur Gefahrenabwehr und bei Rettungsübungen.
Falls es dem einem oder anderem Entgangen sein sollte:
in Allgemein
Geschrieben
Keine Messer an unter 16…
Ist das soooo dramatisch? Also welcher 16 Jährige kauft win Küchenmesser für die Gurke?
Im WWW wurde das so hingestellt als würden die 0 Messer mehr verkaufen wollen….