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grizzly45

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Beiträge von grizzly45

  1. vor 1 Minute schrieb Tauri:

    trifft Beides auf mich zu. Und ICH sage dir, dass diese Honorarforderung mitnichten eine Hinweis auf eine bevorstehende Amoktat ist. Ich habe ein wenig Einblick welche Honorare im Consultingbereich gezahlt werden - das ist keinesfalls übertrieben.

    Bei Dir hätte ich gedacht das Dir Dinge seltsam vorkommen wenn Du Dir die HP ansiehst, wenn das dort alles normal ist für Dich macht mir das Angst. Ich an der Stelle desjenigen der da Nachforschungen betrieben hat, hätte zu Protokoll gegeben, hallo hier muss nochmal genauer geprüft werde was das für einer ist…..
     

    Und ich habe auch Einblicke in die Consultingwelt, nicht mal Elon Musk oder Bill Gates würden für einen Berater 250000€/Tag zahlen. Sowas gibt es in Deutschland nicht.

  2. Gerade eben schrieb schmok:

    Ein 250000 € Tagessatz ist also ein konkreter hinweis auf eine psychische Krankheit und Amokfantasien? Interessant.

     

    Ich bin ganz ehrlich wenn es nach solchen subjektiven Eindrücken ginge, würde auch so mancher (online) Waffenhändler dicht gemacht. Und ich denke auch die Anzahl der WBK Besitzer dürfte dann auf ein Minimum ausgedünnt werden.

     

    Zitier doch einfach mal eine Textpassage der Homepage die eine Amoktat vorraussagt.

    Sorry, wenn Du das nicht verstehst. Aber ich bin nicht Dein Erklärbär, frag einen anderen Erwachsenen mit Lebenserfahrung dazu mal.

  3. vor 20 Minuten schrieb schmok:

    Woran machst du das denn jetzt konkret fest?

    Im konkreten Fall an 250.000€ Tagessatz, Werbung und Textauszügen aus seinem Buch auf seiner Homepage. Was willst Du noch mehr finden, insbesondere nach einem DIREKTEN Hinweis auf diese Person? 
     

     

    Aber in Hanau war das im Nachhinein auch völlig egal das da sogar der Generalstaatsanwalt nicht ansatzweise reagiert hat nach direkten Schreiben an den. Das ist völlig untergegangen im Ruf das war ein Rechtsextremer. Es war ein Geisteskranker mit rechten Gedanken. 

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  4. vor 3 Stunden schrieb Josef Maier:

    Ich nehme jetzt mal die untere Waffenrechtsbehörde im Kleinstaat Hamburg in Schutz und frage die ganz Schlauen, die jetzt so auf denen rumhacken:

    Welcher SB hätte dort zum Einen die Zeit und zum Anderen die Qualifikationen, ein englischsprachiges Buch zu einem derart schrägen Thema über 306 Seiten zu lesen, zu verstehen und rechtlich belastbar zu rezensieren und wie viele Stunden wären dafür nötig? Keiner? 

     

    Auf seiner Seite hatte der Herr F. mehrere links zu Verkäufern, einen kostenlosen download habe ich nicht gefunden. Und in der Haut des SB, der so ein Machwerk für seine Behörde kaufen lassen will, möchte ich auch nicht stecken. Übrigens: Afaik verkaufte Jeff Bezos hier das Machwerk für > 62 €. :rotfl2: 

    Dummes Zeug! 
     

    Jeder halbwegs normale Mensch erkennt bei der Besichtigung der HP und bei dem Titel des Buches und den Textauszügen das hier winer nicht alle Latten am Zaun hat. Und das dann auch noch in Verbindung mit dem Hinweisbrief !l

     

    Also Bitte, Da MUSS einer sagen, Hallo Chef, hier ist was komisch, da muss genauer nachgesehen werden. 

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  5. vor 9 Minuten schrieb Sachkundiger:

    Aus gegebenem Anlass hoffe ich dass Frau Faeser das hamburger Behördenversagen nicht missbraucht. Im Januar hat die Waffenbehörde einen anonymen Hinweis bekommen, wonach Philipp F. psychisch krank sei und einen Hass auf Religionsgesellschaften, insbesondere die Zeugen Jehovas habe. Daraufhin hätte gemäß § 45 Abs. 2 WaffG eine Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft werden müssen. Dabei hätte die Waffenbehörde die Möglichkeit gehabt ein psychisches Gutachten gemäß § 6 Abs. 2 WaffG einzuholen.  

    Bereits nach der Messerattacke von Brokstedt ist ja der Verdacht da, dass die hamburger Behörden es mit der Prüfung psychischer Auffälligkeiten nicht so haben. 

     

    https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-03/anonymer-hinweis-waffenkontrolle-angriff-zeugen-jehovas-hamburg

    Also wenn Dich jemand anonym meldet wärst Du einverstanden Dich, auf Deine Kosten selbstverständlich, von einem Gutachter nackig zu machen? Und in 7 Monaten dann wieder…
     

     

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  6. vor 3 Stunden schrieb GermanKraut:

    Wo liegt denn das Problem, das ein verurteilter Nazi den Jagdschein machen kann?

     

    Verurteilte Frauenmörder und -Vergewaltiger können den ja auch problemlos machen und dürfen dann mit ihren Schußwaffen jagen und töten.

     

    Da regt sich doch auch keiner drüber auf, also was soll's?

     

    Genauso wie Geisteskranke in Foren posten dürfen. 

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  7. vor 5 Minuten schrieb Elo:

    Man muß m. E. schon differenzieren zwischen der Prüfung und der tatsächlichen Ausstellung eines Jagdscheines.

     

    Ganz allgemein betrachtet, kann man auch in D für etliche Dinge eine Prüfung ablegen, das beinhaltet aber nicht automatisch die Erlaubnis anschließend eine entsprechende Tätigkeit auszuüben - s. a. den Beitrag von Absehen4.

     

    Der Gesetzestext in § 17 BJagdG bezieht sich auf die Versagung des Jagdscheines, nicht die Zulassung zur Prüfung.

     

    Die Frage ist jetzt, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage man die Zulassung oder die Teilnahme an der Prüfung hätte verweigern können.

    Wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, hat keinen Einfluß auf Mecklenburg-Vorpommern

     

    Ist nun Spekulation, aber hätten rechtzeitig entsprechende Informationen zur Verfügung gestanden, hätte sich vielleicht gar kein Ausbilder gefunden, wodurch die Zulassungskriterien nicht erfüllt gewesen wären.

     

    Aber wie so oft diskutieren wir hier weitgehend im leeren Raum, weil keine belastbaren Informationen vorliegen.

    Lies mal meinen Beitrag…..

  8. vor 6 Minuten schrieb groucho:

    Die Prüfung zu machen ist ja ansich noch kein Ding, solange er den Schein nicht bekommt.

    In Hessen , Zulassung zur Prüfung:

     

    4) Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung nicht besitzen oder die keine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen, dürfen nicht zugelassen werden. Darüber hinaus können Antragstellende zurückgewiesen werden, deren Antragsunterlagen zwei Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung nicht vollständig vorgelegt wurden.

    (5) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die untere Jagdbehörde. Die Entscheidung ist spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn bekanntzugeben. Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz außerhalb Hessens sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Prüfung nach den im Land Hessen geltenden Vorschriften abgenommen wird.

    (6) Der oberen Jagdbehörde obliegt die Aufteilung der Antragstellenden auf die Prüfungsausschüsse, die Benachrichtigung der Antragstellenden und der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse.

    (7) Werden dem Prüfungsausschuss im Verlauf der Prüfung Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Zuverlässigkeit oder der körperlichen Eignung von Prüflingen begründen, können diese vom vorsitzenden Mitglied bis zum Abschluss einer Überprüfung durch die Jagdbehörde von der Prüfung zurückgestellt werden.


    zusätzlich:

     

    6. eine persönliche Erklärung, dass Tatsachen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes in Frage stellen, nicht bekannt sind, und dass Straf- oder Bußgeldverfahren, die eine Versagung des Jagdscheins nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes rechtfertigen könnten, nicht anhängig sind,

     

     

     

     

    sollte langen, oder?

     

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