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grizzly45

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Beiträge von grizzly45

  1. vor 6 Stunden schrieb floatwork:

    Gerade Email vom VDB

     

    Waffenrechtsevaluierung des BMI

    In dieser Woche erreichte uns ein Fragebogen des BMI zur Evaluierung des 3. WaffRÄndG. Das Team Interessenvertretung arbeitet bereits an einer entsprechenden Stellungnahme, wird aber in der kommenden Woche auch noch mit Umfragen auf alle Mitglieder zukommen, um zu einigen Themen Ihre Meinung zu hören. 

    Zudem haben wir bereits mit Bundespolitikern in Berlin über diese Evaluierung gesprochen, die in unseren Augen nur der Beginn der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierung der "Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre" sein kann. 

    Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden Sie über unsere Stellungnahme informieren.  

    Aus gleicher E-Mail, finde ich genau so wichtig :

    2022: Mehr als 1.000 Verstöße bei Aufbewahrungskontrollen in MV festgestellt

    In einer Sitzung des Innenausschusses in Mecklenburg-Vorpommern wurde über aktuelle Zahlen zu Verstößen gegen das Waffengesetz berichtet. Dabei stellte sich heraus, dass ein Viertel aller im vergangenen Jahr kontrollierten Waffenbesitzer*innen in Mecklenburg-Vorpommern gegen die geltenden Vorschriften verstoßen hatten. Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, zeigt sich angesichts der hohen Anzahl an Verstößen alarmiert: „Mehr als eintausend Personen aus MV haben im vergangenen Jahr gegen das Waffengesetz verstoßen. Das entspricht einem Viertel aller kontrollierten Waffenbesitzer*innen.“
    Als festgestellte Verstöße werden beispielsweise genannt: eine nicht registrierte Waffe, ein nicht ordnungsgemäß montierter oder den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechender Waffenschrank, fehlende Leihscheine, Reparatur- oder Verwahrungsbelege.

    Aufgrund des Berichts weisen wir alle Waffenbesitzer darauf hin, auch auf Kleinigkeiten zu achten! Entfernen Sie niemals Typenschilder vom Waffenschrank, sorgen Sie dafür, dass Belege jederzeit vorliegen. Fordern Sie einen Registerauszug aus dem Nationalen Waffenregister an und gleichen Sie die Bestände ab, kontrollieren Sie dabei direkt gespeicherte Waffendaten.

     

  2. vor 10 Minuten schrieb Josef Maier:

    Hast Du eine Quelle für diese Theorie? Halte ich nämlich für ein Gerücht. Die einzige Nummer, um über Versicherungsbedingungen einen Waidgenossen ins Waidloch zu penetrieren dürfte "Wenn Tatsachen die Annahme..." sein.

    Nö, nur Vermutung, müsste ich mal nachlesen ob da was derartiges drinsteht.

  3. vor 4 Minuten schrieb TriPlex:

    Und woraus ergibt sich da (juristisch!) die Unzuverlässigkeit?

    Die UVV der BG ist verbindlich für wen?

     

    (Dass die UVV (in den meisten Fällen) vernünftig ist stelle ich ja NICHT in Frage, aber FÜR WEN ist sie formal verbindlich?)

     

    Könnte zum Beispiel die Jagdhaftplicht sein….Wenn die sich in Ihren AGB auf die UVV beziehen, dann haften die zwar pflichtmäßig, aber holen sich das von Dir wieder….

  4. vor 13 Minuten schrieb raze4711:

    Die Probleme bekam er nicht wegen dem Notfall . Die bekam er , weil der Weg 180° vom Heimweg abweicht.  

     

    Vielleicht hätte ein anderes Gericht anders entschieden .

     

    Aber die Kombination des entgegengesetzten Weges , in Kombination des zeitlich ausgedehnten Heimwegs war wohl der Genickbruch . 

     

    Ich habe auch schon Besorgungen des täglichen Bedarf auf dem Heimweg gemacht .

    Aber ohne in die Gegenrichtung zu fahren . 

    Der bekam selbstverständlich das Problem wegen dem Notfall. Zumal es weniger um den Weg geht sondern darum das der Rucksack nicht als ausreichend anerkannt wurde.

  5. Das Thema ist doch eher das null Rücksicht darauf genommen wurde das er währenddessen einen medizinischen Notfall erlitten hat und dadurch überhaupt erst Dritte mit der Waffe in Kontakt kamen. Der nächste ist dann dran weil ihm im Revier ein Ast auf den Kopf fällt und er von Sanitäter dann abgeholt wird, bewusstlos.

     

     

    Also wer da was von Recht geschehen schwafelt hat sie nicht alle.

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  6. vor 1 Minute schrieb grizzly45:

    Hallo, habe gestern irgendwie nebenbei was mitbekommen das eine Sendung oder ein Beitrag läuft zum Theme Schützen, Nachwuchs etc.

     

    Hat den jemand gesehen oder einen Link dazu? Ich hab keine Ahnung wo das war, nur das es ARD war.

     

     

    Sorry, hab es gefunden…

     

    https://www.ardmediathek.de/video/tagesschau24/mehr-junge-menschen-in-den-schuetzenvereinen/tagesschau24/Y3JpZDovL3RhZ2Vzc2NoYXUuZGUvNDY2ZWNkMjgtMjcxMS00OGY4LWFkZDUtOTEyZGNlOTM0YTlh

     

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  7. vor 4 Minuten schrieb chapmen:

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Wie denkst du denn über die Ordonannzschützen mit ihren Wehrmachtsabgenommenen K98k?

    Nazis weil auf Ihren Waffen ein oder mehrere Hakenkreuze gestempelt sind?

    Also Obacht, nicht das dir mal auf dem Schiessstand so ein Nazi begegnet und du dies nicht mit dir vereinbaren kannst.....

     

    Abgesehen davon kann man einfach mitteilen das es nicht erwünscht ist- anstatt hier auf Weltuntergang zu machen.

     

    Die Mods scheints ja nicht zu interessieren - oder noch keiner den Meldebutton benutzt? Das macht frei.....

    Ao etwas zu besitzen ist eines, die Hakenkreuze hier zu posten was anderes. Denke das weisst Du aber wo die Unterschied liegt, für so dumm halte ich Dich nicht.

     

    Mitgeteilt habe ich das, scheinbar liest Du nur das was Du willst. Macht aber nichts, jeder macht sich seine Wirklichkeit. 
     

     

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  8. vor 41 Minuten schrieb EkelAlfred:

     

     

    Und das mit Ö!

     

    Erlaubnispflichtige Schusswaffen und Kram mit Hakenkreuzen drauf passen absolut nicht in unsere Zeit.

     

    Wer so etwas sammeln will - gerne, ich finde es gut, dass sich jemand damit befasst.

     

    Bitte den Krempel aber nicht in den Schützenverein mitnehmen und so tun, also ob das kein Problem wäre.

     

    Es ist nämlich ein Problem, wie die Staatsmacht unmissverständlich klar gemacht hat.


    Und, ganz ehrlich, wenn man sich für so etwas interessiert und wirklich in der Sache diskutieren will, dann kann man das Hakenkreuz auch einfach abdecken.

    Wer das nicht macht, weil er es nicht will, zeigt klar, wessen Geistes Kind er wirklich ist ......

     

    Insofern ist die Unterstellung eines "beschränkten Horizontes" im Zusammenhang mit der Bezeichnung "Waffennarren" nur der letzte Beweis dafür, was Hakenkreuz-Bimbo hier wirklich will: Hakenkreuze zeigen.

     

    Von solchen Personen gilt es sich fern zu halten, wenn man nicht bei der nächsten Hausdurchsuchung dabei sein will .....

     

    Ganz klar: Was rechtswidriges Zeigen von Nazi-Propaganda und was irgendwie gerade noch Weiterbildend ist, entscheidet erst mal ein Staatsanwalt und dann irgendwann ein Richter.

     

    Es kommt nämlich nicht auf das Messerchen an, sondern auf das Kreuzchen.

     

    Viel Spass in den drei Jahren bis zur Gerichtsverhandlung, in denen Eure Kanonen in der Aservatenkammer rosten.

     

    Und hier noch der oben in diesem Forum angepinnte Eingangspost zu genau diesem Thema.

     

    So, nun muss ich los, zum Tätowierstudium. Ich will mir auf die Arschbacken je ein Hakenkreuz und den Spruch "Heil Salbe" ums A*loch tätowieren lassen, natürlich nur zu Forschungszwecken.

     

     

     

    Alfred, dem ist nichts hinzuzufügen. Meine Hoffnung war das derjenige das auch mit wenigen Worten rafft. Ich denke hier sollte ganz schnell mal ein Mod einschreiten, die sind sonst auch schnell..

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  9. vor 1 Minute schrieb Ösophagus:

    Hallo,

     

    ich bin seit letztem Jahr von Bayern nach Thüringen umgezogen und habe kürzlich eine Waffe verkauft und eine neue erworben. Entsprechend habe ich die dafür notwendigen Unterlagen bei meiner thüringer Behörde eingereicht und war erstaunt, was sich im Fortgang ereignet hat. Statt simpel die Waffen ein- und auszutragen wird nun gleich neben dem Bedürfnis nun auch offenbar die Rechtmäßigkeit der WKB angezweifelt. Angeblich finden sich in meiner Akte der bayerischen Kollegen wohl keine Hinweise zum Bedürfnis, abgesehen natürlich von den ausgestellten WKB (grün und gelb). Meine Behörde fordert mich nun ernsthaft auf, ich solle Bilder von meinem Schrank, meine fast fünf Jahre alten Schießnachweise vor der WKB-Beantragung (12/18) nachreichen und auch den Nachweis, dass meine damals erworbene Waffe (inzwischen bereits wieder verkauft) für den Sport geeignet war. Weiterhin soll ich für den Besitz die letzten 24 Monate schießsportliche Aktivität nachweisen. Dies bitte innerhalb von einer Woche und natürlich samt dem Schießbuch in Original(!).

     

    Was sagt ihr dazu?

     

     

     

    Wie immer, nix sagen, Anwalt nehmen.

     

     

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