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grizzly45

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Beiträge von grizzly45

  1. vor einer Stunde schrieb Hypnodoc:

    Update:

     

    § 14, Abs. 1 WaffG

     

    … sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

    Respekt, 8 Jahre alt….Und nebenan ist aktuelle Diskussionen dazu.

  2. vor einer Stunde schrieb s_f:

    Die Behörde kann dich fragen, für welche Disziplin du es denn verwenden willst - und dafür musst du ggf. eine passende aus irgendeiner genehmigten Sportordnung suchen.

     

    Der Drilling könnte ja evtl. bei 3103/3104 Jagdgewehr des BDS passen?

    Wenn der Drilling die beschrieben Maße hat…. Max 26 mm Lauf…..? Und und und…

     

     

     

    IMG_5650.jpeg

    • Wichtig 1
  3. vor 42 Minuten schrieb rndmguy:

    Wenn es sich um die Firma Waffen Bock in Pirmasens handelt, dann kann ich dazu nur eins sagen: Nimm Krico oder irgend eine anderer Firma als diese.
    Habe über sie an einen Freund in Frankreich mehrere Waffen exportiert 2020 und es war unerträglich. Nach mehrmaligen ausdrücklichem Nachfragen und Monaten der Ungewissheit haben sie es irgendwann dann doch geschaft. 
    Absolut nicht zu empfehlen. Die google Bewertungen sind ebenso vernichtend. 

    Wenn der Käufer aus der nähe kommt lieber aus- und Einfuhrgenehmigungen selbst beantragen als mit dieser Firma Geschäfte zu machen. 

    Der dritte Post hier und dann auf ein 3 Jahre altes Thema.

     

    Herzlich Willkommen.

  4. Im Übrigen hatte ich einen Fall selbst wo mir einen ältere Maschine als die gekaufte zugeschickt wurde. Der Verkäufer wollte erst mir Betrug unterstellen ich wolle nun mit Bildern einer anderen Maschine Geld abziehen, dann wurde behauptet es hätte auch einer beim Versender die Maschine ausgetauscht. 
     

    Ich konnte aber alles anhand von Bildern, in dem Fall weil der Vater genau die Maschine die mir zugeschickt wurde auch verkaufen wollte, den Betrug nachweisen….

     

    Einen Tag vor der Verhandlung wurde der Termin aufgehoben weil der Strafbefehl über 30 TS dann akzeptiert wurde.

     

    1:0 für mich.

     

    Im Übrigen alles ohne Anwalt. ( Meine Frau hat auch nichtgeholfen für Insider….)Nur über Onlineanzeige von mir und einigen Telefonaten mit dem Staatsanwalt der den Zusammenhang nicht raffte zunächst. 

    • Wichtig 2
  5. vor 2 Stunden schrieb Monsieur:

    Wenn es ein LWB ist wird er den Teufel tun wegen Vortäuschen einer Straftat, Betrug oä Trouble zu bekommen.

    Naja, wir wissen es wird schwer für beide Parteien. Wenn der fest behauptet es war nichts drin, wer soll das Gegenteil rechtssicher(!) beweisen. Allerdings wenn es denn tatsächlich zu einem Verfahren kommt ist unerheblich wer was sagt. Sondern wem der Richter glaubt…… Also Aussage gegen Aussage ist nur bedingt dazu geeignet auf ein unentschieden zu hoffen.

    • Wichtig 2
  6. Naja, 70 TS sind schon machbar.

     

    Ist zwar ein älterer Artikel, wird aber sicher nicht besser geworden sein….

     

     

    Beleidigungen im StraßenverkehrNeue Freiheiten für Beleidiger
     

    Für wüstere Beschimpfungen wie „Arschloch“, „Schlampe“, „Blödes Schwein“ oder „Miststück“ kann es bis zu 70 Tagessätze geben. Das wären in der Beispielrechnung über 3000 Euro. Auch indirekte Formulierungen wie „Normalerweise würde ich Sie jetzt ein blödes Schwein nennen“, helfen da nicht. Zudem zählt „Alte Hure“ zu den schweren Beleidigungen.

    Uneinig sind sich Richter beim „Doppelvogel“, schreibt „Finanztest“. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht urteilte, das Tippen an die Schläfe mit zwei Fingern stelle keine Ehrenverletzung das (Az. 5 Ss 383/95-21). Andere Richter verhängten dafür sogar 40 Tagessätze.

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  7. vor 12 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    Das wäre dann doch eine geile Lebensgeschichte. Als Olympiateilnehmer aus einem der ärmsten Länder der westlichen Welt rausgekommen, an einer evangelikalen Universität in Oklahoma Coach gewesen, nach Deutschland (böse Zungen würden sagen: in die Oklahoma-artige Provinz) geheiratet, und da dann im gesetzten Alter als Reichsbürger verfolgt weil die Schwägerin unzufrieden war...

    Man muss hoffen das die Bild da dran bleibt und einen rechtsradikalen oder antisemitischen Behördenskandal draus macht. 
     

    War der nicht auch Golflehrer?

  8. vor 7 Stunden schrieb Elo:

    bild.de, 07.01.2024, von Hagen Stegmüller:

     

    Zitat:

    Offenburg (Baden-Württemberg) – Wenn die Jagd auf „Reichsbürger“ die Falschen trifft ...

     

    https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/regional/offenburg-waffen-razzia-amt-jagt-unschuldigen-als-reichsbuerger-86658560.bild.html

    Unfassbar. So was macht mir tatsächlich Angst das Diffamierung so möglich ist wie vor vielen vielen Jahren.

    • Gefällt mir 4
  9. vor 47 Minuten schrieb fw114:

    Kann mir das mal einer erklären ?

     

    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

     

    1.

    Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

    2.

    halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

    a)die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,

    b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

    c)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

    3.

    halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

     

    (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

    (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

     

    (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

    Welche Antworten gab es bei FB?

    • Gefällt mir 1
  10. vor 10 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    Den Videos nach wirkt es nicht so, als ob der Löwenanteil der Verletzungen von unsicherer aber im Grunde gutwilliger Handhabung herkommt. Wenn Gruppen von "Männern" Raketen aus der Hand bewusst aufeinander schießen, dann ist das kein Problem der Anleitung oder der Knicksicherheit der Zündschnur usw.

    Da kommt dann die Grundintelligenz aber ins Spiel.

    • Gefällt mir 3
  11. vor 8 Minuten schrieb Tatonka:

    Berlin 2023-2024

    Im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) sind in der Silvesternacht zahlreiche Menschen mit Böllerverletzungen behandelt worden.

     

    Wegen schlimmer Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk sind inzwischen 28 Menschen im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) behandelt worden. Am frühen Neujahrsmittag sei noch ein 15-jähriger Junge versorgt worden, teilte eine Klinik-Sprecherin Montagnachmittag mit. Das UKB sprach von zum Teil „dramatischen Amputationsverletzungen“.

     

    In Boxberg in der Oberlausitz ist ein 22-Jähriger beim Zünden einer verbotenen Kugelbombe getötet worden. 

    Aufzählung nicht abschließend

    Entweder konnten oder wollten die die Anleitung nicht lesen die für völlig Ahnungslose gemacht ist. Alle anderen kennen sich schon aus Grundintelligenz mit Feuerwerk aus und wissen wie man das ohne Verletzungen handhabt.

  12. Am 17.11.2023 um 17:41 schrieb Mausebaer:

    Wirklich? :spiteful:

     

     

    Wenn Du willst, dass weniger Tiere leiden (ohne dass die Tiere selbst weniger werden), dann müssen sie halt an Feuerwerk und Böller gewöhnt werden. So können sie lernen, dass keine Gefahr droht. Also nicht weniger sondern sondern öfters, wäre hier der zielführende Lösungsansatz. :headbang:

     

    Es ist zwar keine empirische Studie, aber nach meinen Beobachtungen sind es vor allem (Haus-Schmuse-)Tiere von Haltern, die selbst fürchten, dass ihre kleinen und größeren Lieblinge sich fürchten könnten, die sich dann auch tatsächlich fürchten. Was da nun in wie weit was bedingt ... :huh:

     

    Wie weit Nutzhaustiere und vergleichbare Schmusehaustiere überhaupt räumlich von Feuerwerk und Böllern an Silvester betroffen sind, kann ich nicht beurteilen - Pferd, Kuh oder Schwein u.ä. habe ich eigentlich etwas länger nur im Kühlschrank und in Teilen.

     

    Bei Wildtieren in Garten, Park, Feld und Wald ist mir eigentlich nichts besonderes aufgefallen, obwohl sie gerade in Gärten und Parks schon räumlich betroffen sein können.

     

    Unsere Katzen hatten alle Interesse an den sich bewegenden Leuchterscheinungen eines Feuerwerks gezeigt. Der Knall von Böllern hatte sie zwar nicht gerade begeistert, aber bei Menschen waren deutlichere und zeitlich längere Schreckreaktionen zu erkennen als bei den Katzen. Es ist halt schon sehr relativ - gerade falls die Menschen der Tiere keine Aufregung und Furcht zeigen,auch nicht vorab.

     

     

    Das stimmt nicht. Wir waren vorgestern Enten jagen, incl. Jagderfolg und Apport aus dem Wasser, und an Sylvester hat er Angst vor Feuerwerk.
     

    Das ist was völlig anderes als schussfest und wir immer wieder verwechselt. 

     

    Und dran gewöhnen geht auch nur bedingt, wenn das einmal aus welchem Grund auch immer falsch verknüpft ist kann das sehr sehr schwer zu lösen sein.

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