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abo

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Alle Inhalte von abo

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses guter einwand aber irgendein doofes gesetz gibt es doch sicher dass es menschen ohne hirn erlaubt sich vor waffen als gegenstand an sich zu fuerchten, oder?
  2. sowas gabs vor ein paar tagen auch hier bei uns in wien allerdings mit einer scharfen wumme http://diepresse.com/home/panorama/wien/4953233/Wien_Bewaffneter-sorgte-in-Kino-fur-Unruhe ich habe volles verstaendnis fuer die mitnahme weniger mutige menschen gehen garnimmer in die gegend dort am, abend es gibt sicher veritabel grosse bereiche in kriegs- und krisenregionen in denen der aufenthalt weniger gefaehrlich ist als in wien im bereich millenium oder womoeglich (fuer die ganz tapferen) im bereich der linie U6 zur sache .. es geht wohl um das erregen oeffentlichen aergernisses offen getragene schusswaffe ohne uniform (welcher art auch immer) ist nicht ueblich und fuehrt zu unerwuenschten reaktionen wer clever ist traegt verdeckt, dann gibts auch keinen polizeieinsatz
  3. 17 ? siebzehn stueck? spaesschen oder? im irak ging es um viele tausend fautsfeuerwaffen die "weg" waren detto in afghanistan und wieviele von den waffen die man vor zwei jahren containerweise aus deutschland an die IS-terro... "gemaessigte oppossition" in syrien gesendet hat werden wohl auch "verloren" gehen ..?
  4. Mein Standarddealer bezieht auch einiges bei F..., kurioser Weise gibt der alles mit -20% weiter!!! hi das ist nicht moeglich kann sein bei munition wenn du wenige packerln bestellst oder bei fetzen und putzkram, da sind immer fette dreiestellige spannen drinnen, egal von welchen lieferanten du beziehst aber waffen oder munition in vernuenftigen mengen .... da hast in den meisten faellen als haendler gar keine 20% ...
  5. abo

    Lieferzeiten

    Warum muss immer so lange auf Waffen oder Waffenteile und Zubehör gewartet werden. Die Leiferzeiten betragen oft mehrere Monate wenn nicht ein ganzes Jahr oder mehr. Haben die Hersteller kein Minimallagerbestand mehr? Oder woran liegt es das in der Waffenindustrie die Kunden solange vertröstet werde der grosshandel hat im waffenbereich ein monopol viele waffen duerfen aufgrund der gesetzlichen bestimmungen des herstellerlandes nicht in drittlaender verbracht werden (damit reduziert sich der grauimport auf marginale mengen) es gibt daher nur EINE bezugsquelle fuer den fachhandel, naemlich den grosshaendler der entsprechenden marke eine alternative gibt es nicht da der grosshandel auf diese weise sein monopol "gesetzlich" einbetoniert hat, besteht fuer ihn kein grund mehr zu besonderer serviceleistung (ausnahmen - aber nur wenige - bestaetigen die regel) er streift seine meist satte grosshandelspanne ein und macht dafuer ..... nichts er wartet auf bestellungen, rundet diese ggf ein wenig auf, und wartet auf das eintreffen der ware lagerhaltung? ersatzteilverfuegbarkeit? dienstleistung und auskuenfte? fehlanzeige ... es besteht als fachhaendler auch keine moeglichkeit dem grosshaendler zu drohen womit denn auch? dass ich nicht mehr da kaufe? prima ich krieg den kram ja nirgendst anderswo unabhaengig von der sehr speziellen grosshandelssituation kaempft der fachhandel auch mit den in der branche traditionell niedrigen handelsspannen mit 15% kannst evt einen garagenhandel (ohne lagerhaltung...) betreiben, aber als echter ladenbetrieb mit personal und schauraum ect geht sich das vorne und hinten ned aus daher werden eben alle bedient die warten koennen wer glaubt er kriegt beim ALDI ein service wie in der boutique in der innenstadt der hat es eben ned kapiert du als kunde stellst dich jetzt auf den standpunkt das obenstehenden waere alle recht schoen und gut, aber das geht dich nix an, du hats geld, du willst was kaufen, warum hat denn hier kleiner ware ....? mein tipp: such dir ein anderes hobby... ;-)
  6. oder glaubt an einen vorbereiteten terroranschlag und laesst sich mit abfangjaegerbgleitung wieder zurueck zum abflughafen begleiten ... was das dann erst kostet ... jedenfalls eine saudumme situation (und ein saudummer fehler die patronen in der tasche zu vergessen) der urspruengliche loesungsansatz mit dem mist war wohl eh der gescheiteste wer rechnet damit dass da war noch inflight nachsieht und vor allem dass die saftschubse dann auch noch petzen will ...
  7. glaubst du das oder vermutest du nur? ich kanns mir ned vorstellen .... mal ganz abgesehen davon dass gegen einen haufen luftverkehrsvorschriften verstossen wurde
  8. fuer das flugpersonal gibt es in den USA ein eigenes "beschleunigungsprogramm", die muessen nicht durch den scanner und die gatekontrolle...
  9. wer glaubt in den USA ist alles so rosig .... kann gern mal bei den "profis" zu dem vorfall mitlesen http://www.airliners.net/aviation-forums/general_aviation/read.main/6447242/ auch dort gibts massive kritik an dem flugkapitaen und an der praxis dass flugkapitaene ihre schusswaffen (zumindestens auf inlandsfluegen) mitfuehren duerfen paranoia halt
  10. LOL sagt jemand in dessen herkunftsland nicht mal NORMEN die in gesetzen zitiert werden kostenlos zu bekommen sind ... ;-) erlaesse sind nun mal nicht oeffentlich sorry
  11. hi im rahmen einer an medizinische laien gerichteten waffenspezifischen medizinischen kurzschulung wurde uns damals mitgeteilt dass ungefaehr ab einem gewicht von ca 8 gramm ein senkrecht nach oben abgeschossenes geschoss im rueckfall auf die erde durch die anziehungskraft und die sonstigen physikalischen merkmale eines geschosses ausreichend energie erhaelt um eine durchschnittlich schaedeldecke eines erwachsenen zu beschaedigen. je nach statur, geschlecht und alter kann das von einer oberflaechlichen knochenlaesur bis zu einer penetration reichen sorry, habe darueber hinaus leider keine validen quellen dafuer es erscheint mir aber nachvollziehbar
  12. die frage wurde eh schon mehrfach beantwortet: spanne auf fetzen ist ca 6mal so hoch wie spanne auf munition von da her ist die ausrichtung logisch weniger logisch ist es wenn haendler sich ware von F grosshandel holen es gibt bei fast allen marken alternative bezugsquellen man kauft ned beim eigenen mitbewerb das ist du**
  13. hi so ist es die kaliber 4 dinges sind bei uns frei verkaeuflich ab 18 jahren die pistolen ebenso wie die munition dafuer sie haben keine waffeneigeschaft sondern sind notsignalmittel der tatbestand des wiederrechtlichen fuehrens ist daher rechtlich garnicht moeglich allzu heftig damit rumfuchteln sollte man trotzdem ned oeffentlich "erregung oeffentlichen aergernisses" ist denkbar sowie bei der benutzung evt "missbrauch eines notsignalmittels" ebenfalls evt interessant: obwohl die dinger definitiv KEINE waffe sind sind sie beschusspflichtig die notsignalpistolen muessen (genauso wie schreckschusswaffen) amtl. beschossen werden bevor sie in umlauf gebracht werden duerfen
  14. abo

    Brownells Deutschland

    hi weiss ned welche produkte du dir da angesehen hast aber alle wo ich mitgerechnet habe komme ich eher auf "grundpreis in USD" mal 2 umgerechnet in EUR ....
  15. hi kann tricky werden mit der position der gasentnahme, das stimmt aber es ist zu machen du brauchst das ja auch ned dauernd hin und herbauen der bloede bolzen kann ja drinnen bleiben ... es ist jedenfalls guenstiger als das AR neu in austria version zu kaufen ... wenn es garnicht klappt: bei lothar walther einen neuen lauf bestellen, die austria extention (hera) und das adaptierte werkzeug an lothar walter mitliefern und du kriegst einen fix-fertigen austria-lauf zurueck der spass kostet dann um die 500,- maximal und das klappt sicher das werkzeug brauchen sie halt mit zum montieren ( obwohl sie sich langsam selber eins kaufen koennten, die hin- und herschickerei von dem ding ist echt larstig bei jeder laufbestellung ...)
  16. hi wie schon angemerkt du findest das nirgendst es gibt dazu kein gesetz, keine verordnung und keinen erlass es handelt sich um bescheide zwischen einem antragsteller und einem amt diese sind nicht oeffentlich in der praxis wurde es bis oktober 2012 so gehandhabt das aufgrund des kriegsmaterialgesetzes kein waffenteil einer zivil zulaessigen waffe mit den teilen einer kriegswaffe austauschbar sein darf ( auch nicht umgekehrt) daher ist die verrueckte warzen anschleiferei und bolzensetzer noetig und zusaetzlich hat man "typische militaerische merkmale" festgelegt die ebenfalls nicht vorhanden sein duerfen ( bajonettwarze, muendungsfeuerdaempfer...... frueher zaehlte auch noch das zweibein dazu, das wird aber schon seit jahren nicht mehr angewendet)
  17. hi das ist so nicht richtig der BMI-schriftzug ist nicht teil der zulassung es ist im prinzip schon moeglich einen AR-15 klon nachtragelich auf AT-version umzuruesten eigentlich ist es auch nicht teuer das problem ist dass du es nirgendst schwarz auf weiss bekommst ob es ausreicht oder nicht weil die bescheide mit denen die waffen zugelassen wurden - im gegensatz zu DE - NICHT oeffentlich sind es sind "privatverfahren" zwischen den antragstellern (meist dem importeur der waffe) und der behoerde falls du es glauben willst, die allgemein bekannten (aber nicht belegbaren) abaenderungen sind: - eine warze am verschlosskopf abfraesen (einfacher: bei HERA einen verschlusskopf oesterreich version kaufen und montieren) - einen bolzen an die korrespondierende stelle der barrel extension einbauen ( einfacher: bei HERA eine barrel extention oesterreich version kaufen und montieren) - sear cut (falls offen) mittels adapterplatte und 2K-kleber dauerhaft und ordentlich erkennbar verkleben (adapterplatten kannst von mir bekommen bei bedarf, kosten weniger als die portogebuehr dafuer) - bajonettwarze verstuemmeln (sie muss nicht komplett entfernt werden, aber ein bajonett darf daran nicht mehr verriegeln - muendungsfeuerdaepfer entfernen (sind auf selbstladern in AT verboten). aber: alles was eine kalibergrosse prallplatte enthaelt ist ein kompensator, der ist erlaubt, nur "echte" MFD sind verboten in summe sind es sieben punkte die ueberprueft gehoeren, aber nur die obigen fuenf sind tatsaechlich erforderlich, der rest ist fuer die in europa erhaeltlichen modelle gegenstandslos wichtig ist fuer den fall der faelle (anhaltung und abnahme der waffe) dass die obigen aenderungen erfolgt sind, denn dann ist die waffe nicht mehr kompatibel zu waffen die der kriegsmaterialverordnung unterliegen, und sie spielt auch nicht rock-n-roll wenn man einen fullauto lower drunter schiebt wellen machen wird so eine abnahme trotzdem, aber wenn nach der pruefung durch den bundesachverstaendigen rauskommt dass die abaenderungen verbaut sind sollte sich das mehr oder weniger in wohlgefallen aufloesen (anders gesagt: du hast um WELTEN weniger aerger am hals als wenn du mit nicht abgeaenderten ARs durch oestereich faehrst ..) die abaenderung von SIG 550 hiendlmayer kaempf zivil match ist wesentlich komplizierter AUG-Z ist wahrscheinlich tatsaechlich zwischen DE und AT ident, muesste man sich aber mal ansehen, bin aber fast sicher AK-47 klone sind in AT nicht modifizierbar, es gibt keine zugelassenen, daher ist eine mitnahme oder durchfuhr von arsenal und wie auch immer die anderen AK-47 kastrate heissen nicht zulaessig PS: lauflaengen sind frei anscheinsparagraphen oder so gibt es auch keinen ...
  18. hmmm er hat die gesetzliche gewaehrleistung nicht ausgeschlossen ... d.h. wenn das nicht klappt mit den vampieren kann ichs zurueckgeben oder? sachmangelhaftung, fehlen bedungener eigenschaften .... ;-)
  19. nein verwahrung im hotelzimmer ist ok alle zur verfuegung stehenden sicherungsmoeglichkeiten muessen genuetzt werden wennst den zimmersafe mieten kannst musst ihn mieten, auch wenns 2,- am tag extra kostet wenn kein safe dann in einen kasten sperren wenn kein versperrbarer kasten dann so gut wie moeglich in abwesenheit sichern mindestanforderung ist ein eigener versperrbarer raum damit faellt also folgendes fuer ordnungsgemaesse verwahrung aus: - zelt am campingplatz - matratzenlager auf einer berghuette oder aehnliches wie schon mehrfach geschrieben wurde: verwahrung von kat B waffen im auto ist IMMER unzulaessig, egal wie kurz ... quelle: "..... 9.Welche Vorkehrungen muss ein Inhaber einer genehmigungspflichtige Schusswaffe hinsichtlich der Verwahrung bei Reisen treffen? 9.1.Unter welchen Umständen ka nn ein Urkundeninhaber seine genehmigungspflichtige Schusswaffe be ispielshaft zum Bezahlen an der Tankstelle im Fahrzeug zurück lassen? Der VwGH hat judiziert (vgl. Erkennt nis vom 5.6.1996, Zl. 95/20/0156), dass Behältnisse in die der Besitzer eine Faustfeuerwaffe einschließt, wenn sie allgemein zugänglich sind, je nach Art des Behältnisses einer entsprechenden Bewachung bedürfen, um Unbefugten die Möglichkeit zu nehmen, diese Behältnisse aufzubrechen und sich die Wa ffe anzueignen. In einem solchen Fall kann der Besitzer der Faustfeuerwaffe zwar die Bewachung auch anderen Personen, und zwar auch solchen, die über keine waffenrechtliche Urkunde verfügen (Bewacher eines Parkplatzes, Safe im Büro), überlassen, wobei aber die notwendige Intensität der Bewachung von der Sicherheit des Behältnisses abhängt. Ausgehend von dieser Judikatur er scheint es vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene genehmigungspflichtige Schusswaffe kurzfristig im Fahrzeug zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt is t und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Autostopper), sich im Fahrzeug befindet. 9.2.Unter welchen Umständen ka nn eine genehmigungspflichtige Schusswaffe als sorgfältig verwahrt be trachtet werden, wenn beispielshaft während des Besuches einer Raststätte der Urkundeninhaber kurzfristig den Tisch verlassen muss? Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, w enn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt . 9.3.Wie muss eine genehmigungspflicht ige Schusswaffe im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden? In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 Pkt. 1 (siehe oben) verwiesen, wonach es der Lebenserfahr ung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weis e nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu me ssen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich......"
  20. hi durchfahrt mit 3 im EUFWP eingetragenen waffen ist kein problem vier ist eigentlich in AT nicht vorgesehen es muss aber wohl eine loesung geben dein ansprechpartner ist die waffenbehoerde jener bezirkshauptmannschaft in der du vor hast die grenze nach oesterreich zu ueberqueren ruf dort an und frag was zu tun ist du kannst dort selbetverstandlich auch eine verbringungserlaubnis (unabhaengig vomn EUFWP) zur durchfuhr beantragen das geht jedenfalls, kostet aber geld ... evt geht es ja auch einfacher pumpgun ..? dazu traue ich mir nix zu sagen ich weiss dass es fallweise von auslaedischen schuetzen praktiziert wird meine info seitens der behoerde ist aber dass die einfuhr einer pumpgun (oder eines nicht auf austria version umgebauten selbstladers) NICHT zulaessig ist, auch dann nicht wenn er in EUFWP eingetragen ist ist wohl ein aehnliches thema wie 9x19 in italien .. aber auch das kann dir die BH des grenzuebertrittsortes beantworten WICHTIG: schreib dir auf mit wem du gesprochen hast und mach dir ein ungefaehren mitschrieb vom gespraech!
  21. Hi,

    leider ist Dein Postfach voll. Wenn Du mir Deine eMail oder Telefon nummer nennst, melde ich mich gerne abseits von WO!

    Grüße

    Holzy

  22. hi mein scriptblocker schreit bei egun.de nicht daher scheint egun.de google analytics nicht zu nutzen ...
  23. hi wird kompliziert das zu schaffen ohne dass meion posting wieder entfernt oder der thread gesperrt wird die ganzen ausseinandersetzungen die es betreffend der deIigIerten vor monaten gab hat doch einiges gezeigt einerseits dass es auf beiden seiten offenbar ziemliche mimosen einerseits und andereseits leute mit einem ego wie godzilla gibt die ned in derlage sind sich vernuenftig an einen tisch zu setzen seisdrum, ist halt so andererseits war aber auch fuer voellig unbeteiligte dritte wie mich durchaus herauslesbar dass "geld zu verdienen" offenbar ein zentzraler streitpunkt war. der versuch bzw die plaene die gesellschaftsform zu wechseln ect das alles sind massnahmen die nur dann sinn machen wenn man ernsthaft ertrag abschoepfen moechte solange man das geld das erwirtschaftet wird fuer den vereinszweck verwenden will sind da kaum steuerliche vorteile zu lukrieren durch eine andere gesellschaftsform. erst bei entnahmen ergibt sich ein gap .. ich denke aber dass eine legalwaffenbesitzer vertretung geld nicht "abschoepfen" sondern geld verdienen sollte um damit massnahmen fuer den legalwaffenbesitz finanzieren zu koennen wuerde nun eine legalwaffenvereinigung ein internetauktionspoprtal betreiben obwohl es ja offenbar massiv an manpower fehlt um wichtige lobbingmasnahmen zu setzen, man es aber sehr wohl schafft eine komplette versteigerungsplattform mit allen administrativen aufgaben ins netz zu stellen und zu betreiben dann waere das fuer mich ein weiteres zeichen mehr das es mit dem willen des setzens von vertretungs- und lobbyingmassnahmen ned weit her sein kann...
  24. hallo ok, dann sorry ist aber wirklich missverstaendlich formuliert das mail ... als betreff: "WO Infomail 04/2012 | Forenupdate, Hinweis gundoo.de ( WAFFEN-online Foren )" und dann alls zu der plattform im normalen textfluss wie die infos zu WO aber was solls... solange es ned stimmt soll es mir recht sein ...
  25. hi das ding scheint ein projekt von WO zu sein wenn ich das email neulich recht verstanden habe verstehe nur ned warum man das nicht offen sagt
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