Zum Inhalt springen

peng peng

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    204
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von peng peng

  1. Das steckt in dem Wort "erforderlich"! Alles was nicht "erforderlich" ist, wäre zu wenig oder eben zu viel. Und bei "zu viel" spricht der Jurist von "Notwehrexzess"! Aber ok. Lassen wir es gut sein mit der Juristerei. Es gibt Menschen, die wissen es immer besser.
  2. Definitionen laut Gesetzt sind mMn nicht "Willlkürlich", sondern maßgeblich. Du hast natürlich recht, wenn du damit meinst, dass z.B. in unterschiedlichen Ländern für ein und die selbe Tat unterschiedliche Strafen gelten. Vergleicht man diese Länder sind die Gesetzte willkürlich, ja. Für mich ist aber der Rechtsraum in dem ich lebe, also Deutchland relevant. Und hier sind die Definitionen laut Gesetzt maßgeblich. "Willkürlich" innerhalb ein und des selben Rechtsraumes wäre schon sehr seltsam. Wir sprechen hier nicht von der Auslegung der Gesetzte durch Richter, sondern von den Gesetzten selbst. Sie sind allgemein gültig. Da ein Gesetzestext aber niemals sämtliche in der Realität vorkommende Fälle abdecken kann, gibt es Richter, die persönlich nach Gesetzteslage entscheiden.
  3. Es ist aus medizinischer Sicht wohl kaum anzunehmen, dass der Angreifer erst am 67. Messerstich verstorben ist. Hier handelt es sich definitiv um sog. "Übertötung", die als "Notwehrexzess" gewertet wird und somit keine Notwehr ist. "Notwendig" ist eine Verteidigung immer dann, wenn es sich um einen "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff" handelt. "Verhältnismäßig" ist eine Verteidigung, wenn der Angriff mit den geringst möglichen Mitteln abgewehrt werden kann. Werden diese Mittel überschritten (z.B. 67 Messerstiche) ist es "Notwehrexzess"! Habe ich die Möglichkeit, den Angriff irgendwie anders abzuwenden und töte den Angreifer trotzdem stattdessen, ist es auch keine Notwehr mehr. Bei Notwehr ist immer das geringste Mittel der Abwehr anzuwenden.
  4. ich finde die Diskussion sehr interessant. Und die unterschiedlichen Meinungen hierzu auch.
  5. Das mag ja grundsätzlich stimmen. Auch Tiere haben Werkzeuge erfunden, ja. Aber wir reden hier von komplexeren Dingen, als ein Stein, ein Ast oder eine Keule. Eine komplexe Waffe ist ausschließlich von Menschen erfunden worden. Und wozu, wenn nicht, um zu verletzten bzw. zu töten? Sowie das Rad, das in der Natur so nicht vorkommt. Wobei das geniale am Rad nicht das runde ist, sondern, dass sich ein geschlossener Gegenstand (Rad) um einen anderen (Achse) drehen kann und nicht fest mit ihm verbunden ist. Das gibt es so nirgends in der Natur und war die Grundlage für komplexe Mechanik, wie sie z.B. in Schusswaffen eingesetzt wird.
  6. seit wann ist eine Definition in einem Deutschen Gesetzt "willkürlich"?
  7. Dann meinen wir genau das selbe. Wer z.B. jemanden in einer anerkanten Notwehr-Situation mit 67 Messerstichen tötet, handelt nicht mehr in Notwehr, sondern in Notwehrexzess. Einzig Schrecken, Angst und Verwirrkung können einen Notwehrexzess rechtfertigen. Dann handelt man im sog. "entschuldigten Notwehrexzess" und wird nicht bestraft. s.a. §33 StGB "Überschreitung der Notwehr" https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__33.html Das ist eigentlich alles Bestandteil jeder Waffensachkundeprüfung und müsste demnach jedem hier bekannt sein.
  8. Ohne Frage richtig! Hatte auch nie etwas anderes behauptet. Gott sei Dank entscheiden Gerichte hierüber und nicht Personen, die meinen, dass sie selbst mit einer Waffe für Recht und Ordunng sorgen zu müssen. Das wäre dann ganz klar Selbstjkustitz.
  9. Das habe ich doch oben geschrieben. Ganz ursprünglich mal, um Tiere zu töten als Nahrung. Heute ist eine Waffe ganz klar definiert. Das ist auch keine "objektive" Definition von mir, sondern § 1 WaffG: "Waffen sind .../... Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen .../..." Dabei wird zumindest billigend in Kauf genommen, dass damit auch getötet wird. Interessant dabei ist, dass es auch um die Beseitigung von Abwehr geht. Also auch um Angriff! Was eine Waffe ist, ist eben nicht "willkürlich" festgelegt, sondern klar und eindeutig definiert. Ein Alltagsgegenstand oder ein Werkzeug ist eben keine Waffe, sondern per se erst einmal ein Alttagsgegenstand oder ein Werkzeug. Selbverständlich können diese auch als Waffe eingesetzt werden, aber "ihrem Wesen nach" (s. § 1 WaffG) sind es eben keine Waffen. Bestes Beispiel ist ein Küchhenmesser. Der Bestimmungszweck "seines Wesen nach" ist es, als Schneidewerkzeug Dinge zu zerschneiden und nicht als Waffe zu dienen. Vielleicht hätte ich besser schreiben sollen: ".../... ausschließlich dazu erfunden worden, um zu töten." Denn auch ein Sportgewehr, hatte ursprünglich mal einen anderen Bestimmungszweck. Ist wie bei einem Formel 1 Wagen. Erfunden, um so schnell wie möglich von A nach B zu kommen. Trotzdem kann man mit ihm auch eine gemütliche Spazierfahrt machen. Auch ein Sportgewehr ist ein Gewehr, ist ein Gewehr, ist ein Gewehr. Nicht umsonst wird in der Waffensachkunde beigebracht, dass unser Sportgerät eben kein Tennisschläger ist, sondern eine Waffe!!!
  10. Aber natürlich muss die Verteidigung verhältnismäßig sein. Wer unverhältnismäßig, übertrieben handelt, handelt in "Notwerexzes". https://www.koerperverletzung.com/notwehrexzess/#:~:text=Was bedeutet Notwehrüberschreitung laut StGB,Sie mehr zum extensiven Exzess.
  11. Ich glaube nicht, dass Alkohol viel zu leicht herzustellen ist, und dass das der Grund ist, warum er nicht verboten ist. Alkohol ist eine Droge. Das ist medizinwissenschaftlich nachgewiesen. Aber eine von der Gesellschaft akzeptierte Droge. Daher wäre eine Prohibition nie Mehrheitsfähig in unserer Demokratie. Wer seinem Körper Schaden zu führen will, der soll das aus freien Stücken auch machen dürfen. Aber ihn dann bitte später nicht auf Kosten der Allgemeinheit wieder heilen lassen. Und da wir in D eine Pflichtkrankenversicherung für jedermann haben, kann sich somit auch niemand rausreden.
  12. kennst du einen anderen Grund? Waffen wurden ursprünglich zur Jagt erfunden, also um Nahrung zu erhalten und Tiere zu töten. Bis Homo Sapiens dann darauf kam, dass man sie auch gegen Artgenossen einsetzten könnte.
  13. Eine Waffe ist ausschließlich dazu gemacht, um zu töten. Dafür ist sie erfunden worden. Dazu stehe ich aber nicht. Für mich hat eine Waffen auch einen anderen "Bestimmungszweck". Nämlich einen sportlichen, um Löcher in Pappe zu stanzen oder Metallplatten umzuwerfen. Dafür habe ich welche! Aus keinem anderen Grund. Schon gar nicht zur Selbstverteidigung. Dafür würde es viel zu lange brauchen, bis ich sie aus meinen Waffenschrank genommen und geladen hätte.
  14. @Ralphi2608 Notwehr ist per Gesetzt sehr wohl "eindeutig" geregelt. §32 StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden." Wichtig ist die Gegenwärtigkeit, Rechtswidrigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung. Damit kann sich jeder sein eigenes Beispiel zusammenstricken oder andere auf Notwehr überprüfen. @BJ68 Müsste eigentlich jedem von euch (jedem Waffenträger) bekannt sein. Lernt man in der Waffensachkunde!
  15. Lebenserfahrung hat sehr wohl etwas mit Alter zu tun. Je länger ich lebe, desto mehr Erfahrungen sammle ich. Wohl wissend, dass es auch Altersstarrsinn gibt und Leute, die immer sagen, früher war alles besser. (bist nicht Du damit gemeint) BTW Man kann ein großes Land statistisch sehr wohl mit einem kleinen vergleichen. Man rechnet einfach auf pro Kopf herunter. Was ich erwartet hatte? Zustimmung, Jubel, Beifall??? Ja, früher oder später war mir klar, dass Trumpisten hier Donalds Politik gut finden. Aber um Politik soll es hier ja nicht gehen. Wobei das WaffG sehr wohl Politik ist.
  16. Für mich ist das Selbstjustitz und keine Notwehr. Denn was Notwehr ist oder nicht bestimmt bei uns Gott sei Dank ein Richter und nicht der Bürger selbst. Und schon gar nicht der Bürger, der nach eigenem Dafürhalten angeblich nur aus "Notwehr" handelt. Denke, das würde im Zweifelsfall dann jeder tun.
  17. @Andyd War ja klar, dass früher oder später so eine Antwort kommen würde. Aber warum gleich persönlich werden? Und danke, dass du mich jünger machst, als ich bin. (Stichwort: "Lebenserfahrung") Hast Du denn Zahlen und Fakten? Bitte kein Einzelfall, sondern aussagekräftige Statistiken. Wenn ja, dann vergleiche doch bitte mal die Zahl der Straftaten in USA und bei uns in D. Und schau bitte auch gleich, ob der erlaubnisfreie Besitz von Waffen in USA, die Anzahl von Straftaten dignifikant senkt im Vergleich zu D.
  18. ohne Frage richtig. Aber ausgerechnet Staatsdienern so wörtlich: "Verstöße gegen zig Gesetzte" nachzusehen, ist schon fast zynisch, wenn man seine Grundsatzkritik am Rechtsstaat betrachtet. Jaa, durch Selbstjustitz!!! Also Abschreckung durch die Pflicht des Waffenbesitzes für jeden Privathaushalt, die aber niemlals durchgesetzt wurde??? Also lassen sich potentielle Straftäter doch davon abschrecken, Straftaten zu begehen. Warum sollten sie sich also nicht auch durch strenge Gesetzte davon abschrecken lassen. Genauso wie sie Angst haben in Kennesaw eine Kugel abzubekommen, haben sie in Deutschland Angst für Jahre im Knast zu verschimmeln.
  19. Also sorry, gerade Personen im Staatsdienst sollten sich doch bitte an Gesetzte halten, oder nicht???!!! Aber klar doch. Donald Trump argumentiert ähnlich. "Hätte jeder eine Waffe bei sich, könnten mehr Straftaten verhindert werden." ok. wenn das deine Meinung ist, dann erübrigt sich für mich jede weitere Diskussion.
  20. Militär im Stadtbild erzeugt immer zumindest Unbehagen. Man schaue derzeit nur nach Washinton oder andere US-Großstädte. Und in D ist es aus sehr gutem Grund nur unter äußerst streng gesetzten, gesetzlichen Vorschriften genehmigt. Inlandeinatz der Bundeswehr? BTW hat sich gerade in den letzten Jahren das öffentliche Bild z.B. von Uniformierten vor und nach dem Wochenende im Zug auf dem Weg von bzw. zur Kaserne seehr verändert. Und zwar zum Positiven.
  21. Das ist doch fast Alltag in deutschen Schützenvereinen. Jeder kann mit einer Vereinswaffe oder der eines Mitglieds dort als Gast schiessen. Er braucht keine Berechtigung, solange er von einer dazu berechtigten Person beaufsichtigt wird. Wie sonst könnte man das Pflichtjahr vor der WBK schiessen und die Waffenhandhabung üben?
  22. Es ging um "opferlose Taten, die nicht bestraft werden sollten. Gleich der zweite Post in dem Fred. Also kein OT
  23. Warum wird dann immer gerade bei mobilen Blitzern von "Geldmacherei" gesprochen? Offensichtlich lassen sich doch genügend erwischen, so dass es ich für die Stadt lohnt. Falls deine Aussage allgemein gelten sollte, wären auch die Gerichte arbeitslos.
  24. Und genau damit hat dieses Verbot doch seinen Sinn erfüllt, oder? Kaum einer fährt 100 innerorts! BTW Die Tempolimits sind so angelegt, dass auch ca. 10-20% darüber noch ungefährlich sind. Das liegt aber auch an den sehr geringen Strafen in D. Schau mal in die Schweiz o.ä. Da bewirken die Verbote mit z.T. drakonischen Strafen sehr wohl sehr viel.
  25. Das ist doch seeehr allgemein diese Aussage. Es kommt doch bitte schön sehr wohl daruf an, was verboten ist und was nicht. Ich denke bei Mord sind wir uns alle einig, beim Tempolimit alle sehr uneinig.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.