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peng peng

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Alle Inhalte von peng peng

  1. Ja, der Vorwurf kommt in D auch öfter vor. "Warum haben Sie nicht dem Täter nicht ins Bein geschossen, sondern ihn gleich umgebracht?" Das ist lächerlich. In D wird trainiert, den Korpus zu treffen. Und selbst das hat mit Kal. 9x19 nicht immer die gewünschte Mannstopwirkung. Vorallem bei Angreifern, die unter Drogen o.ä. stehen. Wir haben das in der Kurzwaffenausbildung in einem sehr eindrucksvollen Versuch mal demonstriert. Der Schütze hat die Waffe geholstert und steht in Richtung Kugelfang. Auf selber Höhe wie er steht ein Kollege allerdings mit dem Rücken zum Kugelfang. Auf Kommando zieht der Schütze, visiert, schießt und trifft die den Korpus auf der Scheibe. Der Kollege rennt auf das selbe Kommando in entgegengesetzter Richtung los bis der Schuss bricht. Waren bei uns nur knapp 9m!!! Das heißt im Umkehrschluß, dass der Kollege aus 9m Entfernung den Polizisten breits ein Messer in den Hals gestochen hätte, bevor der Schuss bricht. Man hört immer wieder, dass Kollegen mehrere Schüsse gebraucht haben, um einen Angreifer zu stoppen. Wer da auf die Beine anstatt auf den Korpus schiesst, gefährdet sein Leben. Aber zurück zum Pistolengriff: Habe das gerde mal mit meiner Waffe probiert. Auch sie ist an der Stelle am Griffstück geriffelt. Das wird also einen Grund haben. Und in der Tat, ich kann mit dem Zeigerfinger der Führhand tatsächlich ordentlich Druck nach unten, entgegen den Hochschlag ausüben. Ob ich dadurch besser treffe, sei mal dahingestellt. Werde das mal ausprobieren. BTW Ich glaube nicht, dass gleich jeder Schuss ins Bein die Schlagader trifft und man noch im Rettungswagen verblutet.
  2. Nein, weil Küchenmesser gar nicht als Waffen definiert sind und demnach vom kompleten WaffG auch gar nicht betroffen sind. Nein! Aber es geht doch nicht darum, ob sie die Eignung dazu haben, sondern darum, ob sie "ihrem Wesen nach" den Bestimmungszweck dazu haben. (s.o. WaffG § 1 Abs 2 2a) Und den haben sie eben nicht, egro sind Küchenmesser eben keine Waffen. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, können sie wie andere Alltagsgegenstände oder Werkzeuge selbstverständlich auch als Waffe eingesetzt werden. Nach Definition lt. WaffG sind sie es aber nicht. Küchenmesser sind nicht "allgemein entgegen der Definition", keine Waffen, sondern sie sind laut Definition (WaffG § 1 Abs 2 2a) keine Waffen. Auch eine Machete mit einer Klingenlänge über 12cm ist nicht von §42a WaffG betroffen und unterliegt nicht dem Führverbot, weil es eben keine Waffe ist (fehlender Bestimmungszweck als Waffe), sondern ein Werkzeug. Seit 10/2024 fallen allerdings alle Messer (ohne Klingenlängenbeschränkung oder Schließmechanismusvorgaben auch Messer als Werkzeuge o.ä.) unter ein Führverbot, allerdings nur im öffentl. Fernverkehr, Bahnhöfen und auf öffentl. Veranstaltungen. So schnell gehts und man kommt vom Stöckchen zum Hölzchen. Wir waren dabei, was eine Waffe ist, und ob sie zum Töten bestimmt ist oder nicht und schwups ist man beim Führverbot von Messer. Ja das WaffG ist komplex.
  3. "Ungünstig" ja, aber ist alt eben nun mal Ländersache. BTW Die EU ist ja bereits seit Jahren dabei, die unterschiedlichen WaffG der EU-Länder zu harmonisieren. (EU-Feuerwaffenrichtlinie) Da das Deutsche WaffG als eines der schärfsten gilt, ist eher zu erwarten, dass die WaffG in anderen Ländern schärfer werden, als dass das Deutsche WaffG liberaler wird.
  4. In § 42 a und b WaffG geht es explizid um Messer bei denen laut § 1 WaffG 2 b) genau der "Bestimmngszweck" relevant ist. Hier heißt es sogar "insbesondere Hieb- und Stoßwaffen" In § 42 geht es nicht um all die anderen "Waffen".
  5. Du meinst vegetarische Tierliebhaber. Es gibt aber auch Fleischfresser unter den Tierliebhabern. Ich kenne viele.
  6. Ich stehe dazu. Bin zwar kein Waffengegner, habe aber trotzdem etwas gegen Töten. Bin ja selbst Sportschütze. Lass Waffengegner ruhig dieses Argument verwenden. Ist mir egal, ich handle ja legal und kann das auch ethisch mit selbst in Einklang bringen. Ich sehe nur eine Waffe grundsätzlich als ein potentiell tödliches Werkzeug bzw. Sportgerät an und behandle sie auch genau so. Ich bin auch nicht der Meinung, dass jeder eine Waffe besitzen dürfen sollte, oder dass dadurch die Kriminalität gesenkt werden würde bzw. Straftaten verhindert werden könnten, so wie das einige hier befürworten. BTW finde ich unser WaffG gut, wohl wissend, dass ich damit wohl einer der ganz wenigen Waffenbesitzer mit dieser Meinung bin. Ich möchte keine "freien Waffen für freie Bürger" o.ä. auch nicht in einem freien Land!!!
  7. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. Bei den unter 1. genannten "Schusswaffen" sind wir uns wohl einig. Das sind "Waffen", ganz klar! Was wiederum eine "Schusswaffe" ist, ist in einem anderen Paragraphen im WaffG geregelt. Bei den unter 2. a) genannten "tragbaren Gegenständen" ist der Bestimmungszweck relevant. Steht ja so da. ("ihrem Wesen nach") bei den unter 2. b) genannten "tragbaren Gegenstände" ohne Bestimmungszweck, müssen die, die als Waffen definiert sind, aber auch im WaffG "genannt" sein. (s. ganz am Ende von 2. b) Zeig mir bitte, wo im WaffG z.b. Küchenmesser erwähnt werden.
  8. ok. einverstanden. "Gebotenheit" wäre der juristisch korrektere Begriff. Das ist das, was ich weiter oben zu @Mausebaer meinte, als ich ihm sagte, das wir das gleiche meinten. Du hast recht, der Unterschied ist umgangsprachlich marginal, aber jursitisch maßgeblich.
  9. Das behauptet auch niemand! Ich sagte ja, "zur Nahrungsbeschaffung", die ein Töten absolut rechtfertigt.
  10. Das steckt in dem Wort "erforderlich"! Alles was nicht "erforderlich" ist, wäre zu wenig oder eben zu viel. Und bei "zu viel" spricht der Jurist von "Notwehrexzess"! Aber ok. Lassen wir es gut sein mit der Juristerei. Es gibt Menschen, die wissen es immer besser.
  11. Definitionen laut Gesetzt sind mMn nicht "Willlkürlich", sondern maßgeblich. Du hast natürlich recht, wenn du damit meinst, dass z.B. in unterschiedlichen Ländern für ein und die selbe Tat unterschiedliche Strafen gelten. Vergleicht man diese Länder sind die Gesetzte willkürlich, ja. Für mich ist aber der Rechtsraum in dem ich lebe, also Deutchland relevant. Und hier sind die Definitionen laut Gesetzt maßgeblich. "Willkürlich" innerhalb ein und des selben Rechtsraumes wäre schon sehr seltsam. Wir sprechen hier nicht von der Auslegung der Gesetzte durch Richter, sondern von den Gesetzten selbst. Sie sind allgemein gültig. Da ein Gesetzestext aber niemals sämtliche in der Realität vorkommende Fälle abdecken kann, gibt es Richter, die persönlich nach Gesetzteslage entscheiden.
  12. Es ist aus medizinischer Sicht wohl kaum anzunehmen, dass der Angreifer erst am 67. Messerstich verstorben ist. Hier handelt es sich definitiv um sog. "Übertötung", die als "Notwehrexzess" gewertet wird und somit keine Notwehr ist. "Notwendig" ist eine Verteidigung immer dann, wenn es sich um einen "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff" handelt. "Verhältnismäßig" ist eine Verteidigung, wenn der Angriff mit den geringst möglichen Mitteln abgewehrt werden kann. Werden diese Mittel überschritten (z.B. 67 Messerstiche) ist es "Notwehrexzess"! Habe ich die Möglichkeit, den Angriff irgendwie anders abzuwenden und töte den Angreifer trotzdem stattdessen, ist es auch keine Notwehr mehr. Bei Notwehr ist immer das geringste Mittel der Abwehr anzuwenden.
  13. ich finde die Diskussion sehr interessant. Und die unterschiedlichen Meinungen hierzu auch.
  14. Das mag ja grundsätzlich stimmen. Auch Tiere haben Werkzeuge erfunden, ja. Aber wir reden hier von komplexeren Dingen, als ein Stein, ein Ast oder eine Keule. Eine komplexe Waffe ist ausschließlich von Menschen erfunden worden. Und wozu, wenn nicht, um zu verletzten bzw. zu töten? Sowie das Rad, das in der Natur so nicht vorkommt. Wobei das geniale am Rad nicht das runde ist, sondern, dass sich ein geschlossener Gegenstand (Rad) um einen anderen (Achse) drehen kann und nicht fest mit ihm verbunden ist. Das gibt es so nirgends in der Natur und war die Grundlage für komplexe Mechanik, wie sie z.B. in Schusswaffen eingesetzt wird.
  15. seit wann ist eine Definition in einem Deutschen Gesetzt "willkürlich"?
  16. Dann meinen wir genau das selbe. Wer z.B. jemanden in einer anerkanten Notwehr-Situation mit 67 Messerstichen tötet, handelt nicht mehr in Notwehr, sondern in Notwehrexzess. Einzig Schrecken, Angst und Verwirrkung können einen Notwehrexzess rechtfertigen. Dann handelt man im sog. "entschuldigten Notwehrexzess" und wird nicht bestraft. s.a. §33 StGB "Überschreitung der Notwehr" https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__33.html Das ist eigentlich alles Bestandteil jeder Waffensachkundeprüfung und müsste demnach jedem hier bekannt sein.
  17. Ohne Frage richtig! Hatte auch nie etwas anderes behauptet. Gott sei Dank entscheiden Gerichte hierüber und nicht Personen, die meinen, dass sie selbst mit einer Waffe für Recht und Ordunng sorgen zu müssen. Das wäre dann ganz klar Selbstjkustitz.
  18. Das habe ich doch oben geschrieben. Ganz ursprünglich mal, um Tiere zu töten als Nahrung. Heute ist eine Waffe ganz klar definiert. Das ist auch keine "objektive" Definition von mir, sondern § 1 WaffG: "Waffen sind .../... Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen .../..." Dabei wird zumindest billigend in Kauf genommen, dass damit auch getötet wird. Interessant dabei ist, dass es auch um die Beseitigung von Abwehr geht. Also auch um Angriff! Was eine Waffe ist, ist eben nicht "willkürlich" festgelegt, sondern klar und eindeutig definiert. Ein Alltagsgegenstand oder ein Werkzeug ist eben keine Waffe, sondern per se erst einmal ein Alttagsgegenstand oder ein Werkzeug. Selbverständlich können diese auch als Waffe eingesetzt werden, aber "ihrem Wesen nach" (s. § 1 WaffG) sind es eben keine Waffen. Bestes Beispiel ist ein Küchhenmesser. Der Bestimmungszweck "seines Wesen nach" ist es, als Schneidewerkzeug Dinge zu zerschneiden und nicht als Waffe zu dienen. Vielleicht hätte ich besser schreiben sollen: ".../... ausschließlich dazu erfunden worden, um zu töten." Denn auch ein Sportgewehr, hatte ursprünglich mal einen anderen Bestimmungszweck. Ist wie bei einem Formel 1 Wagen. Erfunden, um so schnell wie möglich von A nach B zu kommen. Trotzdem kann man mit ihm auch eine gemütliche Spazierfahrt machen. Auch ein Sportgewehr ist ein Gewehr, ist ein Gewehr, ist ein Gewehr. Nicht umsonst wird in der Waffensachkunde beigebracht, dass unser Sportgerät eben kein Tennisschläger ist, sondern eine Waffe!!!
  19. Aber natürlich muss die Verteidigung verhältnismäßig sein. Wer unverhältnismäßig, übertrieben handelt, handelt in "Notwerexzes". https://www.koerperverletzung.com/notwehrexzess/#:~:text=Was bedeutet Notwehrüberschreitung laut StGB,Sie mehr zum extensiven Exzess.
  20. Ich glaube nicht, dass Alkohol viel zu leicht herzustellen ist, und dass das der Grund ist, warum er nicht verboten ist. Alkohol ist eine Droge. Das ist medizinwissenschaftlich nachgewiesen. Aber eine von der Gesellschaft akzeptierte Droge. Daher wäre eine Prohibition nie Mehrheitsfähig in unserer Demokratie. Wer seinem Körper Schaden zu führen will, der soll das aus freien Stücken auch machen dürfen. Aber ihn dann bitte später nicht auf Kosten der Allgemeinheit wieder heilen lassen. Und da wir in D eine Pflichtkrankenversicherung für jedermann haben, kann sich somit auch niemand rausreden.
  21. kennst du einen anderen Grund? Waffen wurden ursprünglich zur Jagt erfunden, also um Nahrung zu erhalten und Tiere zu töten. Bis Homo Sapiens dann darauf kam, dass man sie auch gegen Artgenossen einsetzten könnte.
  22. Eine Waffe ist ausschließlich dazu gemacht, um zu töten. Dafür ist sie erfunden worden. Dazu stehe ich aber nicht. Für mich hat eine Waffen auch einen anderen "Bestimmungszweck". Nämlich einen sportlichen, um Löcher in Pappe zu stanzen oder Metallplatten umzuwerfen. Dafür habe ich welche! Aus keinem anderen Grund. Schon gar nicht zur Selbstverteidigung. Dafür würde es viel zu lange brauchen, bis ich sie aus meinen Waffenschrank genommen und geladen hätte.
  23. @Ralphi2608 Notwehr ist per Gesetzt sehr wohl "eindeutig" geregelt. §32 StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden." Wichtig ist die Gegenwärtigkeit, Rechtswidrigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung. Damit kann sich jeder sein eigenes Beispiel zusammenstricken oder andere auf Notwehr überprüfen. @BJ68 Müsste eigentlich jedem von euch (jedem Waffenträger) bekannt sein. Lernt man in der Waffensachkunde!
  24. Lebenserfahrung hat sehr wohl etwas mit Alter zu tun. Je länger ich lebe, desto mehr Erfahrungen sammle ich. Wohl wissend, dass es auch Altersstarrsinn gibt und Leute, die immer sagen, früher war alles besser. (bist nicht Du damit gemeint) BTW Man kann ein großes Land statistisch sehr wohl mit einem kleinen vergleichen. Man rechnet einfach auf pro Kopf herunter. Was ich erwartet hatte? Zustimmung, Jubel, Beifall??? Ja, früher oder später war mir klar, dass Trumpisten hier Donalds Politik gut finden. Aber um Politik soll es hier ja nicht gehen. Wobei das WaffG sehr wohl Politik ist.
  25. Für mich ist das Selbstjustitz und keine Notwehr. Denn was Notwehr ist oder nicht bestimmt bei uns Gott sei Dank ein Richter und nicht der Bürger selbst. Und schon gar nicht der Bürger, der nach eigenem Dafürhalten angeblich nur aus "Notwehr" handelt. Denke, das würde im Zweifelsfall dann jeder tun.
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