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whaco

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  1. Zwar nur SRS aber trotzdem blöd https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Vier-Teenager-brechen-in-Waffengeschaeft-ein-article25795730.html
  2. Die Kerproblematik Deiner Frage ist weniger die Frage als solche, oder dass es Deine erste Frage war, sonder eher dass Du die Antwort binnen Sekunden über die Suchfunktion gefunden hättest. Bedürfnisfragen wie die Deine kommen mindestens wöchentlich und da reagieren manche eher zuückhaltend und hinterfragend. Du kannst auch im Überkontingent durchaus mehr als zwei gleichkalibrige Pistolen beantragen. Wie ich geschrieben hatte, musst Du hierfür die SpoO des BDS lesen und verstehen. Daraus musst Du dann die disziplinindividuellen Anforderungen an die erlaubten Waffen heraussuchen und vergleichen. Dann findest Du die Lücken und damit die jeweiligen Bedürfnisgründe für eine weitere.
  3. Puh, das Waffenrecht hat mit Versicherungsrecht nix zu tun. Wenn das WaffG eine Verankerung nicht vorschreibt, so kann es in den Bedingungen Deiner Hausratversicherung definiert sein und richtet sich nach Versicherungssummen. Sich nur hinzustellen und das WaffG zu betrachten ist falsch in diesem Zusammenhang. Ich habe die Summen nicht mehr im Kopf, liegen aber im privaten Bereich im hohen fünfstelligen oder unteren sechsstelligen Bereich. Sind Deine Inhalte im Tresor von geringeren Wert, tangiert dies nicht. Sollte ein Waffenschrank aber als Ganzes gestohlen werden und er war nicht verankert, kann die Waffenbehörde dem Geschädigten einen Strick daraus drehen, da nicht alles gemacht wurde, um eine Wegnahme durch unbefugte Dritte zu verhindern. Du kannst das glauben oder auch sein lassen. Dein Unterton sagt mir eher, dass Du zweiteres wählen wirst, was 109% in Ordnung ist. Du hattest gefragt, wo es geregelt ist. Ich habe Dir die Frage beantwortet. Nachlesen kannst Du es unter diesem Link
  4. Das sind Verbandspezifische Probleme oder Themen. So lange aber die TEs nicht fähig sind, alle relevanten Infos bereitzustellen, ist alles reinste Spekulation. Faktisch geht es.
  5. Komischerweise verlaufen Antworten auf diese Fragen immer gleich. Wie oben geschrieben: ja, zwei Kurze im gleichen Kaliber stellen null Problem dar. Auch mehr. Ich habe vier 9mm! Die Grundlage, letztlich egal in welchem Verband, für jedes Bedürfnis ist die Sportordnung des Verbandes. Wer die SpoO versteht, in der Lage ist die individuellen Anforderungen an die Waffen in den Disziplinen zu lesen und zu verstehen, hat im Grunde keine Probleme gegenüber ihrem Verband ein Bedürfnis zu rechtfertigen und damit zu beantragen.
  6. Sportordnung sowie das Bedürfnisprinzip lesen und verstehen hilft ungemein.
  7. Politiker trauen den Aussagen ihrer Wähler eben nicht, sondern nur ihren Statistiken. Mich wundert nur, dass diese für die Politik eher schlechte Statistik im Ergebnis so veröffentlicht wurde, da sie ja eigentlich aufzeigt, dass die ganzen Verschärfungsorgien der letzten Jahre eben nichts zur Verbesserung der Inneren Sicherheit beigetragen haben. Insbesondere wenn man zurückblickt, welchen Bohei man um die Herausgabe des SRS Dokumentes gemacht hatte oder um das Ergebnis der Scheinevaluierung von Faeser zum WaffG.
  8. VDS hat in erster Linie den Bezug zum Versicherungsschutz. Die zuständige Waffenbehörde kann aber, im Diebstahlfall argumentieren, dass der Tresor nicht ausreichend gegen Wegnahme durch unbefugte Dritte gesichert war.
  9. Naja, zum Lachen finde ich es nicht unbedingt. Denn um von Verbänden, Funktionären, Behörden und Gerichten and Hilfe anerkannt zu werden, muss es erst mal dahin kommen, bewertet werden, überarbeitet werden und dann auch offiziell anerkannt werden. Nur weil ein gewisser Herr Webnotar das verfasst hat, bedeutet nicht dass es irgendwo auch nur im Ansatz verwendet werden wird.
  10. Siehe nachfolgendes Zitat. Keine der von den Verbänden verwendeten Qualifikationsbezeichnungen finden sich im WaffG wieder, sondern sind eigene Begriffe, die teils auf genau die von Dir beschriebene Qualifikation zu vAP fußen. Manche haben weitere Funktionen, andere wieder nicht. Hier keine Harmonisierung der verbandseigenen Begriffe anzustreben, wenn man sich schon diese Arbeit macht, halte ich für einen Fehler, da sie durchaus auch zu den von Dir erwähnten Diskrepanz und Problematik von nicht akzeptierten Qualifikationsrichtlinien. Ob nun ein Publikationsinhalt oder eine Qualifikationsbezeichnung hinterfragt wird, sollte somit das Ziel sein. Ganz einfach! Auch Qualifikationsbezeichnungen wie Range Officer, Schießsportleiter oder Wettkampfleiter finden sich nicht im WaffG wieder.
  11. @webnotar leider habe ich in der Tat keine andere Antwort von Dir erwartet und das ist sehr schade. Auch hier auf WO lesen wir immer wieder Beiträge, bei denen Verband xyz eine Qualifikation, die von anderen Verbänden erworben wurde, nicht anerkennt. Dies aber obwohl die Ausbildung und die Ausbildungsgrundlage die gleiche ist, nur ein anderer Begriff verwendet wird. Durch eine „Handreichung“ wie Du Dein Machwerk bezeichnest, könnten diese Verhaltensmuster diverser Verbände ggf. entgegengewirkt werden. Somit reicht mein geistiger Horizont wohl auch nicht aus zu verstehen, was Du mit der Handreichung überhaupt erzielen möchtest.
  12. In dem Arbeitsergebnis fehlt mir eine, in meinen Augen, wichtige Information: Es wird geschrieben, dass die Qualifizierung unabhängig vom Ausbildungsträger gültig sein soll. Das ist wichtig, nur wird in unterschiedlichen Verbänden die vAP eben nicht vAP genannt, sondern Schießleiter oder ähnlich und das gibt sehr oft die Grundlage für Probleme bei der Anerkennung durch andere Verbände. Die im Arbeitsergebnis erwähnten Themen, wie Standsicherheit, Erste Hilfe, etc. sind, so meine Erinnerung, z.B. die Themen, die in der Schießleiterausbildung im BDMP vermittelt wurden. Hier ist also der Schießleiter die vAP, die höchste Aufsichtenqualifizierung. Daneben gibt es die Standaufsicht und disziplinbezogene Range Officer. In meinen Augen, ohne zu wissen, wofür das Arbeitsergebnis tatsächlich verwendet werden will, sollte aus diesem Dokument auch eine entsprechende Harmonisierung der verbandseigenen vAP Bezeichnungen hervorgehen, um so auch die problemlose Anerkennung zwischen den Verbänden zu gewährleisten und Boden für Ablehnung oder Fehlinterpretation der Qualifizierung zu verhindern.
  13. Nochmal, ob Du und Dein Anwalt oder @ASE richtig liegen, oder sogar beide Seiten ist erst einmal egal. Wenn sich jemand beschwert hat man erst einmal die Lauferei und ggf. auch die Kosten an der Backe. Ist man dann noch Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, WBK, Jagdschein, KWS, können wegen einem potentiellen Verstoß gegen das WaffG diese auch erst mal weg sein. Das mag Dir und auch 90% Deiner Kunden, die keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, egal sein, den meisten hier aber nicht. Solche Themen sind eine Abwägungssache, deren Grundlage für eine Entscheidung jedenfalls nicht auf Grundlage einer Aussage eines Händlers für freie Waffen legen würde, sondern so etwas würde ich immer mit der zuständigen Waffenbehörde abstimmen. @BJ68 Die sagtest, Du möchtest das Armbrustschießen in einer Scheune machen, richtig? Damit wäre schon einmal sichergestellt, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen können. Wenn jetzt noch ein Pfeilfang aufgestellt wird, also eine Pfeilfangmatte oder ein Pfeilfangnetz, sollte für eine temporäre Schießanlage der Sicherheit genüge getan sein und das als Konzept der Behörde vorgelegt und die Entscheidung abwarten und auf der sicheren Seiten sein.
  14. Wo kein Kläger, dort auch kein Angeklagter. So lange sich Nachbarn nicht gestört fühlen und die Polizei rufen, wenn ein Nachbar oder Spaziergänger im Garten mit der Armbrust schießen, wird auch rein gar nichts passieren. Wenn dann noch das Grundstück einigermaßen sichtgeschützt eingefriedet ist, werden es die wenigsten überhaupt mitbekommen. Das bedeutet noch immer nicht, dass es erlaubt ist, egal wie viele Ihr davon verkauft habt und egal was Dein Jurist zusammengeschrieben hat. Es reicht genau einer, der die Behörden einschaltet und der Tanz geht los. Und da wird das Schreiben Deines Anwaltes genau gar nichts bewirken. Wenn ich nun @BJ68 richtig verstanden habe, geht es um eine Pfadfinderveranstaltung, wo er das Armbrustschießen für die über 18 Jährigen anbieten will, was ne coole Idee ist. Sollte es sich um ein offizielles Pfandfinderlager halten, sprechen wir vermutlich über ein Privatgrundstück, wo gezeltet wird, Lagerfeuer gemacht werden etc. Ich würde da kein Risiko eingehen und das ganze offiziell machen, mit Genehmigung der dort zuständigen Behörde oder anstelle der Armbrust auf Bögen umsteigen, die deutlich unkritischer sind. Regionale Schützenvereine oder Bogenshops können da bestimmt mit Ausrüstung aushelfen und das macht genauso Spaß. Die Jugendherberge in meinem Wohnort hat einen großen Bolzplatz mit Bogenwiese. Pfeilfangnetze sind dort vorhanden und etwas größere Entfernungen sind da auch möglich, nur als Beispiel. Wir hatten einmal als Abteilungsevent Bogenschießen gemacht und das mit einem lokalen Schützenverein aufgezogen, die sich dann vom Partnerverein ein paar 3D Tiere ausgeliehen und im Wald verteilt für uns aufgestellt hatten. Das hat Riesenspaß gemacht und gab keinerlei Diskussion. Vollkommen egal ob @JoergS und sein Anwalt recht haben oder nicht, oder @ASE richtig liegt. Es genügt ein links grüner Passant der die Polizei anruft, weil er/sie sich bedroht fühlen, die eine Gefahr vermuten, und der Tanz beginnt.
  15. Nein, zeigt nur Dein wahres Gesicht. Du redest immer nur von Hatern, Dein Verhalten gegenüber anderen ist hier aber auch keinen Deut besser und viel eher das Verhalten eines Haters, als im Fall derer, die Kritik an Dir üben. Aber ja, ich mag Dich nicht und vertraue auch Deinen Ausführungen und Deiner Meinung keinen Meter weit. Jede weitere Ausführung meiner Meinung von Dir könnte ins strafrechtlich relevante abdriften, was bei einer Person wie Dir die eben nur Austeilen aber nicht einstecken kann, zu einem Problem werden.
  16. Was unerträglich ist, ist Deine Überheblichkeit, bei der Du scheinbar die Meinung zu vertreten scheinst, dass nur Du Recht hast und der Rest der Welt ist dumm und unwissend. Wir wissen ja alle von Deinen Erzählungen wie wohlhabend Du geworden bist, wie selbstlos Du auch gegen Deine Teilhaber agierst, wenn Du dich für ein liberales WaffG einsetzt. Das gibt Dir aber noch lange nicht das Recht andere, die mit Quellen aufwarten, derart abwertend zu behandeln. Wie ich schon einmal geschrieben hatte, Du kannst nur Austeilen, einstecken kannst Du nicht!
  17. whaco

    Tom Marzi ist verstorben

    Och nöö…..
  18. Wechselsystem ist bedürfnisfrei
  19. Ist ein Wechselsystem und damit bedürfnisfrei…..
  20. Soweit mit bekannt, ist das z.B. beim Carbine Wechselsystem für die GSP auch nicht der Fall
  21. @JoergS 10 Juristen, 20 Meinungen und Auslegungen
  22. Es findet sich am Ende von beiden. Dafür muss man nicht mal ins Ausland gehen. SAPB ist ein Verbot für Foto und Filmaufnahmen. Dennoch finden sich immer wieder Clips vom Schießen in den 25m und 50m Boxen. Das wurden auch schon vom damaligen Standbetreiber auch Anzeigen erstattet.
  23. Komisch nur, dass es die Videos immer wieder gibt.
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