

whaco
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Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
whaco antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Ungeladen in der SAPB oft genug gesehen und der TE hat nichts von geladen geschrieben . In Alsfeld, dem BDMP Schießstand ist das nicht erlaubt. Wechselt man den Stand, ist die Waffe wegzupacken -
Warst Du dabei und hast die Büchse nach dem Vorfall untersucht? Nein? Dann weißt Du nicht warum
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Ist immer schwierig, wenn solche Themen z.B. aus dem Fratzenbuch hier in dieser Form gepostet werden, aber weitergehende Infos fehlen. Da wird einfach zuviel spekuliert. War es nicht LSEK, der mit Geco aus rumänischer Fertigung seine Glock gesprengt und von der RWS ersetzt bekommen hatte, da es bekannt war, dass es Fertigungsprobleme in Rumänien gab?
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Das habe ich nicht gesagt. Nur sprechen wir hier über einen Antrag eines Bundeslandes, dass erst einmal in den Innenausschuss übergeben wurde. Ob es dort noch diskutiert wird, oder hinten runter fällt, sollte der Innenausschuss neu formiert werden, da auch durch die BT Wahl Politiker und Parteien nicht mehr da sind, wissen wir nicht. Bedeutet, hier wird Panik geschürt, ohne eine wirkliche Grundlage dafür zu haben. Das bedeutet nicht, dass es keine Verschärfung geben wird, aber sollte es eine Verschärfung geben, muss erst einmal eine Gesetzesvorlage da sein und davon sind wir noch weit weg.
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Ich wiederhole mich, man. Muss die Plattform nicht verwenden. Eine TS Deep Bronze als Gebrauchtwaffe zu finden, wird eh sportlich
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Alter, was stimmt mit Dir nicht?
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Musst es ja nicht nutzen, Du kannst aber besser schauen, zu welchem Kurs Händler diesen Teile verkaufen.
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Schau doch mal bei Pro-Gun, der Auktionsplattform des VDB rein. Da könntest Du evtl. Preise finden und auch darüber verkaufen. Ist auf jeden Fall seriöser, als egun und Co.
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Wie Du schon sagtest Clickbait. Und in diesem Forum einen Begriff wie Vereinsfürst zu verwenden, deutet eh in eine eher disrespektierliche Richtung
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Ich sage es nicht gerne, aber es ist diese Ausdrucksweise, die uns im Weg steht auch einmal ernst genommen zu werden. Es geht um Schulungen für Vereine für die Vereinsarbeit und das Ehrenamt vom Land Bayern. Das hat nichts mit Vereinsfürsten zu tun, ist auch nicht abwertend zu betrachten.
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Was hat ein Schulungsangebot mit Vereinsfürsten zu tun?
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Weil ein ziemlich kleiner Prozentsatz von Menschen andere Menschen mit Messers verletzt oder getötet haben, hat man der gesamten Bevölkerung das Führen bestimmter Messer verboten, das Mitführen von Messern auf Märkten, Sportberanstaltungen, usw. verboten, das Mitführen von Messern im öffentlichen Personenfernverkehr verboten, das Mitführen von Messern im ÖPNV (Hamburg) verboten.... Ja, ist klar..... Glaubst Du wirklich, das interessiert die in irgendeiner Form, wenn es darum geht ihre Ideologie durchzusetzen?
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Gesehen habe ich noch keine. In meinem alten Verein hatten wir aber eine Vereins WBK, die auf den Verein ausgestellt war und der Vorstand, sofern, waffenrechtlich berechtigt, war als Berechtigte Personen eingetragen.
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Jain, z.B. Firmen die gewerblich Eventschießen anbieten oder sonstige Events mit EWB Waffen außerhalb eines Vereins benötigen eine WBK, soweit mir bekannt. Sicherheitsdienste müssen auch eine Erwebsberechtigung haben, nur als Beispiel, um Dienstwaffen erwerben zu können. Ich sagte auch nicht, dass nur Vorstände eingetragen werden, sondern z.B. Ich wollte es nicht unnötig verkomplizieren
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Die Eintragung berechtigter Personen in eine WBK, ist z.B. für gewerbliche oder Vereins WBK´s erforderlich, die auf das Gewerbe oder den Verein ausgestellt wurden. z.B. im Fall einer Vereins WBK werden z.B. Mitglieder des Vorstandes als berechtigte Personen eingetragen. Diese Berechtigten erhalten auch einen Vermerkt bei ihrer Behörde, wenn sie nicht von der selben Behörde betreut werden, die für den Verein zuständig ist, dass sie als berechtigte Person in einer weiteren WBK eingetragen sind. Damit gibt es auch keine Probleme, wenn Vereinswaffen z.B. nicht im Vereinsheim, sondern beim Vorstand aufbewahrt werden. Interessant z.B. bei SLGn des BDMP oder Schießsportgruppen des BDS oder der DSU, etc. Also immer dann, wenn kein eigenes Vereinsheim vorhanden ist und man irgendwo eingemietet ist.
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Und Du dann unmittelbar disen §§ im zufällig in der Hand haltenden WaffG- Buch nachschaust und den erfundenen §§ direkt widerlegst?
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Bei mir hängen Bögen einfach an der Wand oder liegen auf einem Stuhl…….da stellt sich die Frage gar nicht erst……😂
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Seit wann werden Bögen im Waffengesetz geregelt? Armbrüste ja, aber Bögen nicht