

whaco
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Was sagt denn das WaffG zum Erwerb von einer VRF? Die Teilnahme an Meisterschaften für den Erwerb einer VRF ist eine Regelung des LV4 im BDS, nicht vom WaffG und interne Regelungen eines Verbandes sind nicht das WaffG
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OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Das steht auf einem anderen Blatt -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Nein, ok ist das nicht und ist gerade beim WaffG eines der großen Kritikpunkte, die mit als Grund für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung/Evaluierung des WaffG zugrunde gelegt wurde. Was das Thema Schlüsselurteil betrifft, stehen die meisten Bundesländer auf dem Punkt, dass sie ihre Vollzugspraxis nicht dem Urteil nach anpassen werden, so lange der Gesetzgeber es nicht im Gesetz entsprechend regelt. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Dass das so sein sollte, wissen wir alle, nur ist es halt nicht so -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
In einem 0er oder 1er Waffenschrank, darf die Munition bei der Waffe im Schrank gelagert werden. Es dürfen auch geladene Magazine im Waffenschrank mit den Waffen gelagert werden. Sie dürfen nur nicht in die Waffe eingeführt sein. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Ganz ehrlich, wer so auf Infos teagiert, kann sich seinen Mist selber zusammensuchen. Wurde hier hoch und runter diskutiert und berichtet. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
So wurde es berichtet. Eigentlich ein Vorgehen dass nicht tragbar ist da es niemanden etwas angeht, wo ich meinen Schlüssel aufbewahre. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Und wie gesagt, NRW hat das in seinen Vollzug mit eingebaut -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Ist so nicht richtig. Waffenbesitzer wurde von den jeweiligen Behörden seinerzeit schriftlich aufgefordert die ordnungsgemäße Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels nachzuweisen, wie es im Urteil festgelegt wurde. Bis hin zim Nachweis dass das Behältnis für den Schlüssel sich nicht im gleichen Raum befindet, wie der Waffenschrank selber. In wiefern bei den Kontrollen vor Ort dies auch physisch geprüft wurde, darüber ist weniger etwas bekannt, als das Urteil aber gefällt wurde, war viel Unmut und vor allem Unsicherheit bei den Betroffenen in NRW und BW. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Richtig und kurz nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, fingen die Waffenbehörden an, die Waffenbesitzer anzuschreiben und auf den Vollzug hinzuweisen, unter Fristsetzung zum Nachweis der urteilskonformen Verwahrung des Tresorschlüssels. Die gesetzten Fristen waren kaum einzuhalten da viel zu kurz und weder Händler noch Hersteller der Behältnisse der Produktnachfrage nachkommen konnten. Soweit mir bekannt, hatte Reul dazu gegenüber dem VDB das Thema relativiert und abgemildert. Auch hatte der Vdb mehrere Artikel zur Poblemstellung mit Vollzugsbeispielen aus NRW veröffentlicht. Man muss nur mal die Suche betätigen Beispiel aus der Polizeidirektion Kreis Lippe zu dem Thema https://lippe.polizei.nrw/artikel/urteil-zur-aufbewahrung-von-schusswaffen-und-schluessel-des-waffenschrankes -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Lies doch einfachmal durch den bereits vorhandnen Thread, da steht alles drin -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Auch dazu gab es eine Anweisung an die Behörden und auch Schreiben an die Waffenbesitzer. Du findest eigentlich alle Infos in de anderen Thread -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Wenn ich es nich richtig im Kopf habe, war es nur NRW und BW die das Urteil genutzt hatten. Die anderen Bundesländern sahen keine Veranlassung, bis der Gesetzgeber es nicht anpasst. Die Zuverlässigkeit wurde ihm nicht aberkannt, weil ihm keine Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Im Urteil wurde ja geschrieben, dass er letztlichnqchbestenWissen und Gewissen gehandelt hatte. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Das Urteil ist von 2023…daher Vergangenheitsform und seinerzeit wurde es bereits hoch- und runterdiskutiert Soweit mir bekannt, gab es auch eine Relativierung zu dem Thema von Herbert Reul gegenüber dem VDB. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
whaco antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Ja, das ist ein übles Thema , dass bei vielen für starken Unmut gesorgt hat -
Die normale P10-F in 9mm wurde seinerzeit von Frankonia für € 499,- vertrieben. Danach für 650 oder 750 wenn ich es richtig im Kopf habe. Bei einem Preis von 499,- wird Frankonia noch etwas verdient haben, also kann man davon ausgehen, dass der Preis pro Stück ziemlich gering ausfallen dürfte
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Ihr dürft eines nicht vergessen 1. Wir sprechen über das Deutsche Behördentum 2. Die Verträge laufen meist über viele Jahre. Überlegt mal, wie lange die P8 in Verwendung ist. 1994 wurde sie bei der BW eingeführt. Das sind 31 Jahre. 31 Jahre, in denen der Hersteller, in diesem Fall HK, vertraglich dazu verpflichtet ist, Ersatzteile liefern zu müssen, Reparaturen vorzunehmen, etc. Ich denke nicht, dass es viele Hersteller gibt, die so etwas heute noch vertraglich zusichern können, über einen so langen Zeitraum. CZ wäre einer, der es könnte, Walther konnte es, Sig Sauer konnte es z.B. bei der P6, Glock würde es können. Aber ein eher kleiner Hersteller wie Arex? Könnte schwierig werden. Und selbst wenn ein Hersteller wie Arex es könnte, ist immer die Frage ob sie es auch wollten.
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Es passt halt nicht zur politischen Agenda und somit wird, wenn überhaupt, in eine Richtung gedreht…restriktiver
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DAs sagt aber nicht, dass gelogen wurde, sondern bestätigt meine Vermutung, dass auch im aktuellen Fall keine Korrektur vorgenommen werden wird.
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Was die Waff VwV betrifft, stimme ich Dir zu, beim Rest nicht
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Ich habe nichts von einer Interssensvertretung geschrieben. Du willst also sagen, dass das Baden Württembergische Innenministerium in einem offiziellen Dokument an die Waffenbehörden, die Unwahrheit geschrieben hat, als sie von einem "redaktionellen Versehen" geschrieben haben?
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Nochmal, es handelt sich um einen redaktionellen Fehler, wie der Formulierungsfehler im aktuellen Gesetz. Allen Betroffenen wurde etwas anderes gesagt, was die Intension des Gesetzgebers wäre, nur um dann am Ende wieder mal wie Idioten dazustehen. Und nein, sie machen nicht ihr eigenes Gesetz, sondern setzen das Gesetz um, wie es im WaffG steht.
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Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 WaffG https://www.sbsv.de/assets/pdf-files/Service/Waffenrecht/Vollzugshinweise_14_Abs-v2._5-neu.pdf Ob es hierzu nun eindeutige Urteile gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis und auch wenn letztlich NRW und BW sich hier an das Gesetz halten, so scheint es nur dort so der Fall zu sein, in der restlichen Bundesrepublik scheint die Welt hierbei noch in Ordnung zu sein. Auch macht er Gesetzgeber, obwohl dieser redaktionelle Fehler bekannt ist, keine Anstalten ihn zu korrigieren. Und gleiches vermute ich bei dem aktuellen Thema auch. was im Gesetz steht drin und bleibt drin. In ein paar Wochen ist das Thema ausgestanden, die LWB haben sich beruhigt, wie immer und streiten sich weiter über die nächsten Themen.
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Warum Du in meinen Augen schädlich bist, wurde hier an mehreren Stellen ausgiebig dargelegt. Du willst es nur nicht akzeptieren. Um es aber mit einem Filmzitat zu definieren: “Rules and consequences!“ Aktionen können auch Konsequenzen nach sich ziehen, die über das Individuum oder das eigene, persönliche Interesse hinausgehen. Diese Konsequenzen interssieren Dich aber nicht, was Du bereits mehrfach hier mitgeteilt hast, so lange der Umsatz stimmt. Und liegt Deine Schädlichkeit für die Besitzer von EWB Waffen. Keiner will Dir etwas verbieten, keiner stellt Deinen Erfolg in Frage, keiner stellt Deine mediale Reichweite in Frage. Dennoch reitest Du konstant darauf herum, obwohl Du das bei weitem nicht nötig hast. Würdest Du das nicht wieder als Beleidigung auslegen, könnte man sagen, das ist Angeberei oder reine Profilierungssucht. Aber Du fühlst Dich ja dann wieder beleidigt, also sage ich es nicht. Du bist ein Egoist und nimmst für Dich Dinge in Anspruch, die Du anderen nicht zugestehst und das macht Dich extrem unsympatisch, in meinen Augen. Würdest Du einfach einen oder zwei Gänge runterschauten, was das konstante hervorheben Deiner Person und Deinen Erfolg betrifft, nicht in jedem zweiten Beitrag darauf herumreiten, könnte man eher mit Dir klar kommen. aber das willst Du vermutlich gar nicht, weil dann in Deinen Augen die Diskussionen über Dich und Deine Themen nicht mehr interessant sind. Und das macht Dich wieder unsympatisch.