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Leistungen von Dinesh

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Ich freue mich, dass ich hier mal Nachhilfe geben kann. Der Besitz stellt die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache dar, während Eigentum das rechtliche Recht an einer Sache ist. Beim Einlagern gibt er den Besitz daher auf, da er nicht länger über die tatsächliche Herrschaft über die Waffen verfügt. Sein Eigentum, also die rechtliche Gewalt über sein Eigentum, gibt er indes nicht ab. Es gehört ihm nach wie vor, nur darf er eben keine tatsächliche Gewalt darüber ausüben.
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Was genau ist daran ein Freispruch? Auch sind die Rechtsfolgen ja alles andere als die Wiederherstellung des Ausganszustandes. Ich verstehe häufig nicht, wie sich Menschen mit derartigen Sprüchen zufrieden geben können. Als häufigster Grund wird indes genannt, dass man vor deutschen Gerichten eher selten Erfolg hat, wenn es um kriminelle Handlungen des Staates geht und man dann nehmen sollte, was man kriegen kann. Meiner Meinung nach ein Unding.
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Sind die gleichen Richter, die 2020 bis 2023 Gefahren durch Menschen erahnten, die Buch lesend auf einer öffentlichen Parkbank saßen.
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Warum sollte er auch an etwas anderes denken? Natürlich kann er Betroffenheit heucheln und sein Profilbild mit einer österreichischen Flagge unterlegen, Gedanken und Gebete gen Graz senden und den betroffenen Familien sein Beileid ausdrücken, nur wem ist damit geholfen? Das meint ohnehin keiner Ernst. Betreffen tut ihn indes die staatliche Reaktion darauf, nämlich die Beschränkung seiner ohnehin schon stark eingeschränkten Bürgerrechte aufgrund einer Tat, die in einem anderen Land stattfand und die trotz Tötungsverbot geschah. Wie genau verhindern härtere Waffengesetze das in Zukunft? Sieht jemand, der bereit ist Menschen zu töten, von seiner Tat ab, weil das Waffenrecht ihm das verbietet? Sind Schulen nicht bereits Waffenverbotszonen?
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Ich empfehle immer noch jedem, der unter 25 Großkaliber schießen will, auf eine unzulässige und verfassungsfeindliche Altersdiskriminierung zu klagen. Du bist mit 18 Jahren voll geschäftsfähig, darfst unter anderem mit Vollautomaten in fremden Ländern im Auftrag des Staates töten oder auch in Deutschland selbst bei Polizei, Zoll und Bundeswehr ab 18. Lebensjahr mit Waffen ausgebildet werden. Aus irgendeinem Grund sollst du aber bis zu deinem 25. Geburtstag nicht in der Lage sein, legal eine Waffe als überprüfter und gesetzestreuer Bürger zu besitzen. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze hat der Staat allen Menschen in Deutschland die volle Geschäftsfähigkeit ab 18. Jahren abgesprochen und diese unter den Vorbehalt einer psychologischen Prüfung gestellt. Vielen ist gar nicht klar, wie elementar dieser Eingriff in die Rechtsordnung ist. Selbst jemand, der mit Waffen nichts am Hut hat gilt damit bis zu seinem 25. Lebensjahr nur als teilgeschäftsfähig, weil er nicht ohne Vorbehalte eine Waffe erwerben darf. Die gleiche Argumentation greift im Übrigen auch bei einer angedachten MPU für jeden Waffenbesitzer. Wer nicht in der Lage ist, sämtliche möglichen Willenserklärungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres bindend und ohne Beweis seiner geistigen Reife abzugeben, gilt als nicht voll, also nur beschränkt geschäftsfähig. Das wären dann alle Menschen in Deutschland. Klagen, bis vors Verfassungsgericht, können leider nur Betroffene. Unter Umständen unterstützt der VDB dabei.
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Ich finde es ein absolutes Unding, dass man alten Frauen mittlerweile versucht das falsche Selbstbewusstsein zu geben, dass sie unbewaffnet in einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Mann auch nur den Ansatz einer Chance hätten. Frauen wird das ja schon von Kindesbeinen an in Kultur, Fernsehen und Funk beigebracht, aber der Umstand, dass >90% der Männer eine Frau jederzeit mit körperlicher Gewalt zu allem zwingen können, ändert sich dadurch ja nicht. Ich habe einmal erlebt, dass eine Frau meinte sich in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann zu begeben, sagen wir mal so, die Realität schlug schnell und hart zu.
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Austreten. Anders lernen die es nie.
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Ich gehöre auch zu denen, die kein Verständnis für gesundheitlich bedenkliche Stoffe haben, so lange der Nutzer darüber nicht informiert und deren Verwendung nicht zugestimmt hat. Selbst jemand, der keine allergische Reaktion auf Turbinenöl hat, sollte nicht mit einer vermeidbaren Schadstoffbelastung konfrontiert werden, wenn er dieser nicht zugestimmt hat. Auch der Umstand, dass Schießsport gesundheitsgefährdend sein kann, beinhaltet ja immer, dass der Schütze sich dessen bewusst ist.
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Soweit ich mir das zusammenreimen konnte hat der Staat ein Verbot halbautomatischer AR15-Gewehre gefordert. Die Verbände haben dann stattdessen ein Verbot normaler Magazine ins Spiel gebracht. Das hat dem Staat als Drangsalierung gereicht und man einigte sich darauf - wie ich in einem anderen Faden gerade gelernt habe - Magazinkörper zu verbieten, die mehr als 30 Schuss der Munition fassen können, für welche der Hersteller das Magazin produziert hat. Beide Seiten feiern dies dann regelmäßig als Erfolg. Der Staat, weil er für Sicherheit gesorgt hat, der Verband, weil er das Schlimmste verhindert hat. Diese Art der Gesetzgebung nach Gutsherrenart hat schon etwas besonderes, scheint aber in Deutschland nicht nur auf das Waffenrecht beschränkt zu sein. Niemand fragt zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Warum, weil eigentlich jeder weiß, dass es keine Rolle spielt.
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Würde zur Comp Pro inkl. der Verlängerung raten. Sehe das Ding regelmäßig international, schießt sich fantastisch. Alles "taktische" halt ich in der Regel für großen Müll, oft und gerade bei der 1301 ist das einfach eine Comp Pro mit weniger Features und in anderer Farbe. Führigkeit wird absolut überbewertet, ich habe noch nie eine Stage geschossen, wo ich lieber einen kürzeren Lauf gehabt hätte. Da ist immer genügend Platz.
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Kenne keinen zweiten Verband abseits des BDS, der IPSC in Deutschland anbietet, ansonsten würde ich wahrscheinlich längst dort schießen. Betroffen bin bzw. war ich selber, ich habe 2 halbautomatische Pistolen im Grundkontingent erworben und man brach sich einen ab mir eine weitere halbautomatische Pistole 9 mm im Überkontingent zu gewähren, weil ich ja die Modifikationen an meinen Waffen hätte rückbauen können, um mit diesen weitere Disziplinen zu schießen. Nicht umsonst füllen Diskussionen von Schützen, die sich zuerst eine Glock 17 gekauft haben, die Foren, wie man denn den Überkontingenterwerb weiterer Waffen im gleichen Kaliber anhand der Sportordnung begründen könnte, eben weil die Verbände 1:1 die staatliche Linie vertreten, dass keine Waffe zu viel im Schrank eines Schützen liegen sollte. In deinem LV ist das natürlich anders, weshalb alle anderen nur Blödsinn behaupten.
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Ich würde die zweite 9 mm im Grundbedürfnis holen und den Revolver mit dem Schießen einer weiteren (Revolver-)Disziplin begründen. Gibt am wenigsten Ärger bei der Begründung, da die Verbände oft schützenfeindlich agieren und keinen Bedarf für eine weitere 9 mm sehen, weil man die andere ja auch nutzen kann, nachdem man Kompensator und Optik ab-, Tuningabzug und Magazintrichter ausgebaut hat.
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Was die Kalorieausstattung" der Polizisten angeht, scheinen in Deutschland bald amerikanische Zustände zu herrschen.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Dinesh antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Politik hätte beschließen können, dass Licht in Schränken aufzubewahren ist und es würden sich die Foren damit füllen, wie das regelkonform umzusetzen ist, welcher Beschaffenheit ein Schrank zu sein hat, um Licht zu verwahren, ab welcher Wellenlänge das Licht im Schrank zu lagern, welches Messmittel zulässig ist. -
Gibt es da mehr Informationen / Bilder zu? Man bekommt von derartigen Kalibern ja selten zu hören, die Sprengung von Kentucky Ballistic war da ja mal ein Ausnahmefall.