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Du siehst das Ganze viel zu komplex. Wer Schalldämpfer nutzen will, sollte die nutzen dürfen. Du wirst auch dann immer noch Leute haben, die das Schießen ohne bevorzugen, welche die nur damit schießen und wieder andere, die das angepasst tun. Es geht einfach nur darum den Menschen die Wahl zu lassen. Zudem sind die Dezibelzahlen bei Schalldämpfern immer nur die halbe Wahrheit. Ein Schalldämpfer verändert den Sound einer Waffe auch auf dem hohen Niveau so, dass es angenehmer klingt. Das merkt man, wenn man mal verschiedene Schalldämpfer geschossen hat. Dass damit auch jede Gasdruckabgabe an den Nebenmann beendet wird, ist ein weiterer positiver Effekt. Gerade bei den stärkeren Kalibern, bis hin zur .50 BMG, merkt man erst wie sinnvoll ein Schalldämpfer sein kann. Mich wundert nur das völlig störrische Festhalten an Mythen, die scheinbar das Verbot von Schalldämpfern für Randfeuerpatronen begründen. Es ist verboten, jemanden tu töten. Es ist verboten, jemanden mit einer .22 zu töten. Es ist verboten, einen Schalldämpfer auf eine Randfeuerwaffe aufzuschrauben, damit der, dessen Tötung verboten ist, zumindest mitbekommt, dass er getötet wird (?!?). Es reicht, dass das Töten verboten ist. Der Rest ist nur noch mal oben drauf gepackt, ohne dass damit irgendetwas gewonnen wird. Hinzu kommt noch die völlige Unlogik, dass die selben Schalldämpfer für .22lr auch für Luftdruckwaffen frei verfügbar sind. Damit wird auch ein anderes Problem offenbar: Was genau ist ein Schalldämpfer anderes als ein Rohr mit Gewinde? Jegliches Verbot von Schalldämpfern an sich ist völlig unbegründbar.
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Das deutsche Schützenwesen entspricht, wie oft auch andere Teile Deutschlands, einem Dritte Welt Land, hauptsächlich wegen der Gesetzgebung. Schalldämpfer machen alles besser und wären gerade bei Indoorständen immer zu bevorzugen. Strikt verboten, weil ja irgendein Sportschütze seine Waffe von 148 dB auf 132 dB runterregeln könnte und das dann zu einem Sicherheitsverlust führt, oder was auch immer.
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Warum Warum sollte es auch? Gesetze leben davon, dass man sich daran hält. Im Waffengesetz kann die Politik verabschieden was sie will, die Waffenbesitzer halten sich daran, machen also jede Verschärfung zu einem Erfolg. Man agiert damit seit Jahrzehnten völlig an der Realität vorbei, denn Kriminelle, mancher mag meinen die Bezeichnung verrate es schon fast, halten sich eben nicht an Gesetze, die sich ausschließlich auf doppelt und dreifach überprüfte Legalwaffenbesitzer beziehen. Man sieht das ja an den Messerstraftaten. Dass nun Züge angehalten, Omas die Taschenmesser, Kindern die Bastelschere und Bauarbeitern die Cuttermesser abgenommen werden, trägt irgendwie nicht zu einem Abebben der Messerkriminalität bei. Die gesetzestreuen Bürger verhalten sich immer gesetzestreuer, treten aber oft aus Unkenntnis hin und wieder auf eine gesetzliche Mine. So funktioniert Politik ja seit langem und nicht nur hier in Deutschland.
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Das ist nur die Hälfte der Wahrheit. Palantir wird ebenfalls genutzt um Informationen zu beeinflussen bzw. präsentierte Informationen zu steuern, um Verhalten zu beeinflussen. Nehmen wir mal an, man muss eine konservative Partei vom Wahlgewinn fernhalten. Palantir macht eine Datenauswertung über die von Ulli genannten Seiten und Datenbanken und stellt damit fest, welche Individuen wählen gehen und Einstellungen haben, die sie zu potentiell unentschiedenen Wählern machen. Von diesem Zeitpunkt an kann Palantir beispielsweise auf verschiedenen Sozialen Medien über angeschlossene Algorithmen den Content beeinflussen, welchen diese Person zu sehen bekommt, auf dass sie ein positiveres oder negativeres Bild zu einer Partei entwickelt. Dies funktioniert auch mit De- bzw. Radikalisierung. Falls sich jemand fragt, warum sich einfach nichts ändert, obwohl die Missstände offensichtlich sind, dann mag Palantir der Grund dafür sein. https://www.theregister.com/2024/02/28/palantir_boss_fii_speech/
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Könntest du sagen, was gerade das Problem mit dem Import amerikanischer AR15 nach Deutschland ist?
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Gar nicht mitbekommen, was ist da los?
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Anhörung Zuverlässigkeitsprüfung: Tragen von Kleidung aus dem Hause MediaTex GmbH
Dinesh antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Auf Correctiv, Tagesschau und Volksverpetzer kann man nachlesen, dass Runen, insbesondere die Wolfsangel, SS-Tarn, Sonnenrad und andere, früher der rechtsextremen Szene zugeordnete Symbolik in der Ukraine einen Wandel durchlaufen haben und eigentlich schon immer für Demokratie, Menschenrechte und Gender-Regenbogen-Ideologie stehen. Spaß beiseite, mir ist erzählt worden, dass Rechtsextreme mitunter gern bei Aldi, Lidl und Rewe einkaufen und diese Discounter Produkte vorhalten, die explizit auch auf den Verzehr durch Rechtsextreme zugeschnitten sind. Unter Umständen sollte dort auch näher hingeschaut werden, ein Anfangsverdacht ist auf jeden Fall gegeben. -
Anhörung Zuverlässigkeitsprüfung: Tragen von Kleidung aus dem Hause MediaTex GmbH
Dinesh antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Es zeigt einmal mehr, dass Gesinnung eines der wichtigsten Kriterien bei der Beurteilung eines Bürgers zu sein scheint. Es ist eben nicht ausreichend das grundsätzliche Misstrauen des Staates dem Bürger gegenüber durch Einhaltung geltender Gesetze und entsprechender Rechtstreue auszuräumen, es ist auch noch die Gesinnung von erheblicher Bedeutung. Dann tritt auch die Rechtstreue in den Hintergrund, wie man bei diversen Straftätern mit politisch genehmer Gesinnung sehen kann. Solche Themen gibt es ja auch in andern Ländern zu Hauf, ich hielt Gesinnung aber immer für ein Merkmal eines Dritte Welt Landes. -
Ich frag mich auch, wie das immer wieder so falsch gesehen werden kann. Wenn der Gesetzgeber es doch so fein auf dutzenden Seiten im Appendix begründet, warum schreibt er es nicht in das Gesetz, welches ausschließlich ausschlaggebend ist? Und die Fälle sind alle exakt gleich gelagert und es ist immer exakt das Gleiche passiert: Die, die sich auf die darum herumgebaute Begründung, das seit Jahrzehnten geltende Recht, die Aussagen der Behörde und sonstiger Einschätzungen von Rechtsexperten stützen, erfuhren dann vom BVerwG, dass all das völlig belangloses Gebrabbel von Institutionen und Personen ist, die keine gesetzgeberische Kompetenz haben. Dann führt das Gericht auch nochmal durchs Staatsrecht und weist noch einmal explizit darauf hin, dass ausschließlich das, was im Gesetz steht von Bedeutung ist und alles andere Geschwurbel ohne jeglichen Inhalt darstellt, weil es sich bei diesen Institutionen und Rechtsexperten nicht um Teile der legislativen Gewalt handelt. Man stelle sich das auch gern mal anders vor: Man zieht vor ein Gericht mit der falschen Rechtsauffassung und argumentiert, dass das was nicht im Gesetz steht ja eigentlich ausschlaggebend wäre, nicht das, was die legislative Gewalt verabschiedet hat. Viel Spaß.
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Wenn selbst Luftspielzeug strikt verboten ist, dann macht es keinen Unterschied mehr, ob man sich ein illegales Luftgewehr oder gleich eine illegale Schusswaffe holt. Das kommt in der Regel bei solchen Verbotsorgien heraus. Aber die Intention, Herr Richter. Steht da nicht. Aber die Begründung! Steht da nicht. Aber mir wurde versichert... Stand da nirgends. Hatten wir das nicht alles schon einmal durch, damals ging es bei Jägern um Halbautomaten. Zu beachten wie genau das Gericht das Gesetz auslegte und auf einzelne Worte einging. Die Luftgewehre sind nun alle erlaubnispflichtig. Dumm ist nur der, der sich auf den Gesetzgeber und dessen offensichtliche Inkompetenz verlässt, um dann vor einem Gericht erklärt zu bekommen, warum er gegen das Waffengesetz verstoßen hat.
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Ich freue mich, dass ich hier mal Nachhilfe geben kann. Der Besitz stellt die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache dar, während Eigentum das rechtliche Recht an einer Sache ist. Beim Einlagern gibt er den Besitz daher auf, da er nicht länger über die tatsächliche Herrschaft über die Waffen verfügt. Sein Eigentum, also die rechtliche Gewalt über sein Eigentum, gibt er indes nicht ab. Es gehört ihm nach wie vor, nur darf er eben keine tatsächliche Gewalt darüber ausüben.
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Was genau ist daran ein Freispruch? Auch sind die Rechtsfolgen ja alles andere als die Wiederherstellung des Ausganszustandes. Ich verstehe häufig nicht, wie sich Menschen mit derartigen Sprüchen zufrieden geben können. Als häufigster Grund wird indes genannt, dass man vor deutschen Gerichten eher selten Erfolg hat, wenn es um kriminelle Handlungen des Staates geht und man dann nehmen sollte, was man kriegen kann. Meiner Meinung nach ein Unding.
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Sind die gleichen Richter, die 2020 bis 2023 Gefahren durch Menschen erahnten, die Buch lesend auf einer öffentlichen Parkbank saßen.
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Warum sollte er auch an etwas anderes denken? Natürlich kann er Betroffenheit heucheln und sein Profilbild mit einer österreichischen Flagge unterlegen, Gedanken und Gebete gen Graz senden und den betroffenen Familien sein Beileid ausdrücken, nur wem ist damit geholfen? Das meint ohnehin keiner Ernst. Betreffen tut ihn indes die staatliche Reaktion darauf, nämlich die Beschränkung seiner ohnehin schon stark eingeschränkten Bürgerrechte aufgrund einer Tat, die in einem anderen Land stattfand und die trotz Tötungsverbot geschah. Wie genau verhindern härtere Waffengesetze das in Zukunft? Sieht jemand, der bereit ist Menschen zu töten, von seiner Tat ab, weil das Waffenrecht ihm das verbietet? Sind Schulen nicht bereits Waffenverbotszonen?
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Ich empfehle immer noch jedem, der unter 25 Großkaliber schießen will, auf eine unzulässige und verfassungsfeindliche Altersdiskriminierung zu klagen. Du bist mit 18 Jahren voll geschäftsfähig, darfst unter anderem mit Vollautomaten in fremden Ländern im Auftrag des Staates töten oder auch in Deutschland selbst bei Polizei, Zoll und Bundeswehr ab 18. Lebensjahr mit Waffen ausgebildet werden. Aus irgendeinem Grund sollst du aber bis zu deinem 25. Geburtstag nicht in der Lage sein, legal eine Waffe als überprüfter und gesetzestreuer Bürger zu besitzen. Mit dieser zusätzlichen Altersgrenze hat der Staat allen Menschen in Deutschland die volle Geschäftsfähigkeit ab 18. Jahren abgesprochen und diese unter den Vorbehalt einer psychologischen Prüfung gestellt. Vielen ist gar nicht klar, wie elementar dieser Eingriff in die Rechtsordnung ist. Selbst jemand, der mit Waffen nichts am Hut hat gilt damit bis zu seinem 25. Lebensjahr nur als teilgeschäftsfähig, weil er nicht ohne Vorbehalte eine Waffe erwerben darf. Die gleiche Argumentation greift im Übrigen auch bei einer angedachten MPU für jeden Waffenbesitzer. Wer nicht in der Lage ist, sämtliche möglichen Willenserklärungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres bindend und ohne Beweis seiner geistigen Reife abzugeben, gilt als nicht voll, also nur beschränkt geschäftsfähig. Das wären dann alle Menschen in Deutschland. Klagen, bis vors Verfassungsgericht, können leider nur Betroffene. Unter Umständen unterstützt der VDB dabei.
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