

WreckingBall
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
261 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von WreckingBall
-
Lesen ist nicht so deine Stärke, oder? Les den Kommentar bitte nochmal, ich bin sicher du kommst selber drauf. Ich sag nur "außer genanntem Personenkreis" Machst du das mit Absicht oder reichen deine Kognitiven Fähigkeiten nicht aus um einen einfachen Text zu verstehen? 🤷 Ein Sportschütze darf niemals eine Waffe ohne Beschuss besitzen weil er für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen muss (ja, auch wenn diese auf Gelb geht) Ohne Beschuss kannst nicht schießen damit, also Bedürfnis nicht nachweisbar. Ist denke ich logisch, oder? Aber macht was ihr wollt wenn ihr schlauer seid. Wundert euch aber nicht wenn bei ner Kontrolle der Teufel los ist. Das wird aber aus dem Eingangspost nicht ersichtlich was der gute Herr nun ist. Aber ich sehe gerade, mal wieder ein neues Mitglied mit einer derartigen Frage und alle gehen wieder drauf wie die Geier. Viel Erfolg wünsche ich weiterhin 😚pan Steuerelement
-
Waffen ohne GÜLTIGEN Beschuss dürfen weder besessen noch überlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Waffensammler, Sachverständige und Waffenhändler, bzw. Büchsenmacher. Die dürfen derartige Waffen besitzen und sich auch gegenseitig überlassen. Das Überlassen einer Waffe ohne gültigen Beschuss an eine Person in Deutschland außerhalb des o.g. Kreises ist nicht zulässig. Der Weg wäre. Du suchst Dir einen Büchsenmacher, der das Gewehr erwirbt, der schickt es zum Beschußamt und lässt es beschießen. Dann und erst dann kannst Du es erwerben.
-
Ich hatte es ja damals schon empfohlen Untätigkeitsklage zu erheben. Aber das ist halt typisch Deutsch, den Schwanz einziehen aus Angst vor möglichen Konsequenzen...... Wie es oben schon steht. Entweder du hörst auf zu Heulen und dich zu beschweren und lässt es dir gefallen, oder du forderst dein Recht endlich ein. Notfalls halt auch mit einem Anwalt. Die Behörde hatte genug Zeit und jetzt so langsam wäre meine Geduld auch am Ende. Aber es liegt an dir was du machst 🤷
-
Wer bei Egun was einstellt und dort Verkauft hat es meiner Meinung nach irgendwie nicht anders verdient. Das ist die letzte Seite auf der ich etwas Kaufen oder Verkaufen würde. Die sind im letzten Jahrhundert hängen geblieben und machen meiner Meinung nach ihre eigenen Gesetze. Einen Ansprechpartner gibt es nicht. Nennt sich nur "Webmaster" Das zeigt schon wie Seriös diese Seite ist. Eventuell doch zum Anwalt, meiner Meinung nach gehört da mal ordentlich durch gelüftet. Mittlerweile gibt es so viele Alternativen. Auctronia, Gunfinder und und und. Bekommt man zwar eventuell nicht so viel, aber wenn man bedenkt welchen Ärger man mit Egun hat verzichte ich auf die paar Euro und verkaufe auf einer seriösen Seite.
-
Kann den Artikel zwar nicht lesen. Aber wie dumm manchen Menschen sind, das ist schon echt heftig. Dass es solche ohne größere Verletzungen oder den eigenen Tod ins Erwachsenenalter geschafft haben erstaunt mich immer wieder.
-
Komplizierter (?) Fall Waffen- und Munitionsverkauf
WreckingBall antwortete auf chief wiggum's Thema in Waffenrecht
Haha Sag das nicht. Es gibt tatsächlich Behörden die bekommen sowas nicht einmal in 6 Monaten gebacken 🤣 -
Wäre ich der Händler, ich würde dir nur mit diesem Wisch ohne WBK definitiv keine Waffe aushändigen 😅 Bestellen und Bezahlen kannst ja auch ohne WBK, sofern der Händler dann so lang einlagert, dazu brauchst du kein NWR Datenblatt 😅 Ob der Händler dir dann den Waffenbrief zur Eintragung gibt sei mal dahin gestellt. Spannend, bin mal gespannt was da noch raus kommt
-
Da wird wohl keine Antwort kommen Der Beitrag fällt somit unter die Rubrik. "Hauptsache Müll gelabert"
-
Gibt's dazu auch ein offizielles Dokument oder einen Zeitungsartikel oder sind das Geschichten aus dem Paulaner Garten?
- 40 Antworten
-
- 11
-
-
Danke für die flotte Antwort. Aber das ist ja genau was ich meine. ZF ist in Ordnung, aber Zweibein wieder nicht wenns nicht explizit im bescheid steht. Wer soll da noch durchblicken. Dann wohl lieber einen Sandsack nehmen. Danke
-
Servus zusammen, Es ist so weit. Ich möchte mir die Tippmann M4 als KK holen. Für die Disziplin ZG6 vom BDMP. Das Teil hat ja einen Wisch vom BKA dabei, von wegen Kriegswaffe bla bla bla. Bevor ich mir das Ding jetzt kaufe und es dann nachher bereue. Weiß einer wie sich das verhält wenn ich aufgrund meiner Disziplin hier ein ZF und oder ein Zweibein auf diese Waffe montiere? Darf ich das, oder ist das ein Ko-Kriterium was dazu führt, dass der BKA Bescheid unwirksam wird und ich hier eine Anscheinswaffe habe? Selbst mein LRA konnte mir diese Frage leider nicht beantworten. Es blickt halt leider auch keiner mehr durch bei der ganzen Thematik.
-
Kannst du lesen? Es steht klipp und klar "im Revier" dort.
-
Leute, meint ihr nicht dass es langsam mal gut ist? 🤔
-
Also ich würde die Waffen aufgrund eurer Haftung "erstmal" sicherheitshalber bei einem anderen Mitglied oder im Verein unterbringen und mal abwarten wie und in welche Richtung sich der Gesundheitszustand eures Mitglieds entwickelt. Wenn es wieder bergauf geht spricht nichts dagegen die Waffen wieder auszuhändigen. Geht's in die andere Richtung ist es klar was zu tun ist. Ihr macht euch nachher nur Vorwürfe wenn mit den Waffen irgendwas passiert....... Wie es in anderen Kommentaren schon geschrieben wurde, wichtig ist es diese Person nicht auszuschließen, sondern weiter am Schießen und am Vereinsleben teilhaben zu lassen, meistens entstehen Depressionen ja durch Rückzug und Vereinsamung.
-
Um es grob zu beantworten. Ja, der Deutsche braucht das leider. Hat man zu deutlich an Corona gesehen dass der Großteil ohne betreutes Denken nicht klar kommt.
-
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
WreckingBall antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Hm, komisch. Ich kann bei meiner Behörde absolut nichts schlechtes sagen. Mein Sb ist jederzeit erreichbar, legt mir absolut keine Steine in den Weg etc. Meine erste WBK war nach einer Woche mit zwei Voreinträgen fertig. Einmal habe ich einen neuen Voreintrag gebraucht, angerufen, am selben Tag einen Termin bekommen und zwei Minuten später war der Voreintrag in der WBK. Auch die Eintragungen der Waffen waren alle am selben Tag erledigt. Meine Gelbe WBK war das selbe. Angerufen und am selben Tag konnte ich Sie abholen. Wir sind allerdings ein verschlafener Ort wo alles noch ein bisschen persönlicher und anders läuft. Vielleicht ist das in einer Großstadt anders 🤔 Es scheint also doch noch gute Behörden zu geben. -
Ach, mal wieder ein neues Mitglied mit einer solchen Frage....... An alle anderen Brav Stöckchen holen.
-
Homeoffice und unangekündigte Waffenkontrolle
WreckingBall antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Ich will es nur einmal erleben, dass hier eine Frage gestellt wird und diese nicht jedes Mal in eine Diskussion ausartet weil einer schlauer als der andere ist 🤦 -
Umzug nach Spanien - WBK und Auflagen in Spanien
WreckingBall antwortete auf orish's Thema in Allgemein
Hm, also ich sehe hier viele Parallelen zu Deutschland. Flüchtlingsproblematik - genau das selbe wie bei uns, bei uns möchte ich es fast noch schlimmer beschreiben weil wir alle für die Zahlen. - Maschinenbau - bei uns das selbe, wenn jetzt schon eine Rezession erwartet wird und man überall sieht wie die Aufträge einbrechen und Kurzarbeit angemeldet wird. Könnte jetzt ewig so weiter machen. Spanien ist in vielen Dingen sicher nicht besser, aber in Deutschland sieht es aktuell nicht besser aus -
Naja, du wirst doch selber wissen welche Waffen zuerst beantragt wurden, das ist eben das Grundkontingent und alles was drüber geht sind die Waffen mit denen du auf Wettkämpfe musst. Aber wo das genau so wortwörtlich im Waffengesetz hinterlegt ist würde mich auch mal interessieren.
-
Noch einmal was ganz anderes, denn ich bin hier jetzt dezent überfordert. Im Waffengesetz steht ja Überprüfung des Bedürfnis alle 5 Jahre durch den Verband. Alle 3 Jahre durch die Behörde, ob man Mist gebaut hat (hat ja nichts mit dem Bedürfnis zu tun) Vor Prüfung sind innerhalb 24 Monate eben oben genannte Termine nachzuweisen. Das heißt doch, dass man die ersten drei Jahre komplette Narrenfreiheit hat, oder habe ich hier einen Denkfehler drin? Wir nehmen mal hypothetisch an, dass gerade in der Anfangszeit (erstes Jahr) mal bei einer Waffengattung ein Termin verpasst wurde und anstatt 6 Terminen "nur" 5 innerhalb von 12 Monaten geschossen wurden. Das sollte doch, sofern man dann danach regelmäßig geht nicht zum Problem werden, oder? Denn die Prüfung findet ja erst nach 5 Jahren statt. Prüfen die Verbände zum Jahresende oder ab Daum Austellung des Bedürfnisses?
-
Naja, dann erklär mal 🤔 Das erste Quartal geht vom 1.1- 31.3 Das zweite vom 1.4 - 30.6 Usw usw. Sind ergo jeweils drei Monate 🤔 aber gut, im Waffengesetz steht das ja nirgends
-
Sorry, einfach nicht beachten Wollte nicht antworten.
-
Ah ok. Ich glaube ich habe es verstanden. So lange mindestens alle drei Monate ein Nachweis da ist, ist es egal wie oft man geht. Nur wenn mal eine Lücke im Schießbuch (länger als drei Monate dabei wäre) (Krankheit oder ähnliches) rutscht man in die zwei Monatsregelung und muss dann eben 6 mal im Jahr gehen. Danke an alle 👍