

WreckingBall
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Servus zusammen, Ich spiele mit dem Gedanken mein Hobby an den Nagel zu hängen und bräuchte mal eine grobe Preiseinschätzung meiner Sportgeräte. Leider kann man bei Egun nirgends nachgucken was man für jeweilige Waffe verlangen kann oder für was diese weg gegangen sind. - CZ Ts2 Deep Bronze (9mm) Ca 1500 Schuss durch, gekauft im August 23. - Armsor Tac Ultra A2 HC FS (45 Acp) Ca 50 Schuss durch, gekauft im Mai 24. - Schmeisser Ultramatch 20" (Sonderfarbe Bronze) (223 Rem) Ca 150 Schuss durch, gekauft im September 23. - CZ 457 Lrp (KK) (Sonderfarbe Grau) Ca 2000 Schuss durch, gekauft im Februar 24. Jeweils ohne Zubehör, rein die Waffe. Könnt ihr hier eine grobe Preiseinschätzung geben was man für diese Waffen verlangen kann? Viele Grüße
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Aktuelle Meldung: Kieler Schützenverein wurde Zuverlässigkeit entzogen
WreckingBall antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Ich würde sagen es kommt drauf an wegen was sie die Zuverlässigkeit verloren haben. Wenn bekannt wurde, dass hier Bescheide und Nachweise gegen Gefallen ausgestellt wurden dann wird es mit Sicherheit auch jeden treffen der in diesem Verein seine Nachweise "geschossen" hat, denn das wird dann ziemlich sicher auch angezweifelt. Schwieriges Thema. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
WreckingBall antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Leute, ist jetzt nicht langsam mal gut? -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
WreckingBall antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ich wünsche dir alles gute, dass sich das Ganze noch zum Guten für dich wendet. Entweder dass das WS wieder auftaucht oder die Behörde Gnade walten lässt. Wäre schon echt ne miese Situation wenn du wegen sowas den Schießsport aufgeben müsstest. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
WreckingBall antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ich will dir keine Angst machen aber der Verlust der Zuverlässigkeit ist sehr wahrscheinlich. Muss nicht so sein, aber rechne mal damit. Einem Jäger der auf der Jagd seine Kurzwaffe verliert lässt man unter Umständen sicher Gnade walten, aber als Sportschütze....... Wenn das Wechselsystem nicht wieder auftaucht und das vorzugsweise natürlich im Tresor lag die ganze Zeit ist von dem Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit auszugehen, was den Widerruf sämtlicher Erlaubnisse zur Folge hat. Ich würde dir dringend raten Anwaltlichen Beistand ins Boot zu holen -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
WreckingBall antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ach, mal wieder ein neues Mitglied mit einer solchen Frage 🙄🙄. Wer steckt da wohl dahinter? Sicherlich ein Behörden Mitarbeiter der guckt welche Ratschläge er hier im Forum erhält...... -
Waffe in einem Grundstück mit Wald an- oder einschießen erlaubt?
WreckingBall antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Man sollte halt auch erwähnen welche Waffen man "einschießen" will. Erlaubnispflichtige wie Ar15, KK z.b auf keinen Fall. Ein privates eingezäuntes Grundstück ist kein Jagdgebiet. Luftgewehr, Softair (Freie Waffen) überhaupt kein Problem. In der Sachkunde gepennt? -
Ich denke dass hier das "haben wollen" des TE der Hauptgrund ist. Naja, wem es Spaß macht und die Kohle hat, ich finde das gebrauchte Teil aber auch massiv überteuert. Ich hatte mir auch viele Gewehre angeguckt die ich unbedingt haben wollte. Zum Glück hat hier das Hirn das haben wollen besiegt. Wenn ich mir angucke dass alleine ein Schuss bei ner 50Bmg um die 12 Euro kostet, und dann die Stände in ganh Deutschland auf denen ich so ein Ding überhaupt schießen kann🤷 Ich würde es mir wirklich sehr genau überlegen. Nachher steht das Ding nur um Tresor und verstaubt dort, wäre auch schade drum.
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Und täglich grüßt das Murmeltier 🙄🙄🙄
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Einfach ignorieren diesen Müll. Du brauchst für ein Wechselsystem kein Bedürfnis wenn das Kaliber gleich oder Kleiner dem des eingetragen entspricht!!! Du gehst in den Laden und kaufst das Ding einfach mit dem Eintrag deiner Waffe. Z.b Ar 15
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Werden bedürfnisfrei erwerbbare Kurzwaffen auf das Grundkontingent angerechnet?
WreckingBall antwortete auf TGB11's Thema in Waffenrecht
Schon krass dass man für so ein Spielzeug eine WBK braucht 🤦🤦 Da ist jedes Luftgewehr gefährlicher. Deutschland at it's finest. -
Gemeinsame Aufbewahrung mit unter 25j
WreckingBall antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Du, ich hab nie behauptet dass dieses Volk schlauer ist, denn das ist es nicht 😉 -
Gemeinsame Aufbewahrung mit unter 25j
WreckingBall antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Staat mit gesundem Menschenverstand, soso. Bevölkerung wählt Trump zum Präsidenten. Der war echt gut 🤣🤣, sollte ich jemals hier verschwinden wären die USA das letzte Land in das ich auswandern würde. -
Wieso machst du denn nicht einen Eintrag, lässt es dir vom Betreiber bestätigen dass du da warst und lässt das Ganze dann von deinem Schießleiter abstempeln (somit auch richtiger Stempel)? Der Stempel wird in der Regel anerkannt, allerdings halt nur zum Bedürfniserhalt. Wenn du was Neues beantragen willst wird es schwierig. Naja, die Schießstände führen ja auch Anwesenheitslisten von den Personen die Schießen und denen die da waren (bei mir schreiben sie sogar die BDMP Nummer auf), also kannst du somit ja auch nachweisen dass du da warst. Wenn du alleine schießt (was du ja sowieso nur als Schießleiter darfst) kannst dir das doch auch selber abstempeln oder hab ich hier einen Denkfehler drin? Naja, in Gewisser Weise müssen die Verbände halt auch Glauben was du da rein schreibst, dafür unterschreibt ja auch die Standaufsicht. Wenn die daran zweifeln wäre es wohl besser zukünftig immer in Gegenwart eines Notars zu schießen, der dann alles absegnet und unter Eid ausfüllt 😜😉 Du verstehst was ich meine.
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Da bin ich tatsächlich überfragt 😅 Ich hoffe nicht für dich, dass du diesen Nachweis dann pro Verband erfüllen musst wenn du Waffen sowohl bei dem einen und dem anderen beantragt hast (Halbautomaten)
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Ja, richtig. Keiner weiß das Datum. Wenn du deine WBK noch nicht lange hast ist es eher unwahrscheinlich, schließlich kannst du dann ja keine zwei Jahre nachweisen, aber auch da würde ich mich nicht drauf verlassen. Übrigens übernimmt diesen "Nachweis" ab 2026 dein Verband und nicht mehr deine zuständige Waffenbehörde (mit der man eventuell wenn man sich mit dem SB gut verstanden hat noch Reden konnte) Also wie die anderen sagen. Lieber einen Eintrag zu viel als einen zu wenig.
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Ist eigentlich ganz einfach. Wenn du jetzt ins Schießbuch guckst musst du innerhalb der letzten 24 Monate eben diese Regelungen vorweisen können. Kalenderjahre zählen nicht. Es zählt wirklich das Datum und von da an 24 Monate zurück an dem du aufgefordert wirst nachzuweisen.
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Versenden von Zündhütchen, wie mach ich das rechtskonform?
WreckingBall antwortete auf HansH's Thema in Allgemein
Wieso fällt einem sowas erst nach dem Verkauf auf? 🤔 Gibt nur drei Möglichkeiten. - Entweder den Finanziellen Verlust hinnehmen (per Overnight, Waffentaxi oder ähnlichem versenden) -Selbst hinfahren und das Ganze mit einem Tagesausflug verbinden. - Aufs Verständnis des Käufers hoffen, das Ganze stornieren und halt mit einer negativen Bewertung Leben. Alternativ könntest auch einmal bei einem Waffenhändler in deiner Nähe fragen, ob der eine Möglichkeit hätte. Falls er da überhaupt mitspielen sollte. Was anderes fällt mir nicht ein wenn es Legal sein soll 😅 -
Ok, danke an alle. Ja, im Normalfall sollte man diese Termine ja schaffen. Allerdings steht bei mir im Jahr 2025 eine große OP an und werde deswegen den Rest des Jahres nicht mehr schießen gehen können. Deswegen war die Frage, ob das auch alles im ersten Quartal erfolgen kann. Werde ich halt so machen müssen. Die WBK habe ich noch nicht allzu lange, daher mache ich mir um eine aktuelle Prüfung eher keine Sorgen, aber man weiß ja nie. Die letzten 2 Jahre kann ich gar nicht nachweisen weil ich die WBK noch gar nicht so lange habe 😅 oder zählt hier die Zeit und Termine vor dem Beantragen der WBK mit rein?
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Servus zusammen, Ich hätte eine Frage bezüglich Bedürfniserhalt wenn man bereits Waffen besitzt. Im Gesetzestext steht ja nur 4 mal im Jahr (regelmäßig) 6 mal innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Dieser Nachweis ist jeweils für jede Waffengattung zu erbringen. Was genau bedeutet denn "innerhalb 12 Monate"? Müssen diese 6 Einträge über die 12 Monate verteilt sein (also alle 2 Monate ein Eintrag) oder kann ich die 6 Einträge auch bereits im Januar erledigen und habe dann den Rest des Jahres "Luft"? Vielen Dank
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Wäre das nicht viel zu einfach? 😜 🤣
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Nur mal so am Rande. Du brauchst als Sportschütze für JEDE Waffe ein "Bedürfnis" Man kann sie auf den verschiedenen WBK halt nur leichter Kaufen. In der Sachkunde warst du Kreide holen?
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Gearmaniacs Die können dir auch Custom eins anfertigen wenn die Waffe noch nicht im System ist.
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Bestehendes Wechselsystem auf neuer Waffe - erlaubt?
WreckingBall antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
In solchen Foren ist der Großteil Geschwafel 😅 Wenn du wirklich eine Rechtssichere Auskunft willst ist deine Behörde immer der erste Ansprechpartner. Die besten Auskünfte bringen dir nichts wenn deine Behörde oder dein Sb das Ganze anders sieht. Deswegen wende dich an die und dann hast du auch was Rechtssicheres auf der Hand -
Bestehendes Wechselsystem auf neuer Waffe - erlaubt?
WreckingBall antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
Ja, blickt keine Sau mehr durch......