Zum Inhalt springen

BigMamma

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    15.991
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BigMamma

  1. Ich frage mich ja dann, ob du mit derartiger Kultivierung von Animositäten, Befindlichkeiten und einer so dünnen Haut überhaupt für ein Inet-Forum geeignet bist. Und wie machst du das denn im realen Leben ? Gibt es bei dir auf Arbeit für dir unsympathische Kollegen (mit denen du aber arbeiten musst) auch eine "Liste" ?
  2. Wenn dem so wäre, würden sie damit durch den psychologischen Test fallen. Denn das braucht es in dem Job sicher nicht. Kühl berechnend ? Rational kalkulierend ? Ja, das braucht es sicher und auch Typen, die keinem Streit aus dem Weg gehen auch, aber Kerle, die einen Streit vom Zaun brechen ? Nein, das ist mE nicht gewollt. Wie stehen die "Kritiker" denn dann zu den Vorkommnissen beschrieben in "Lone Survivor" ? Da haben sich diese "Killer" bewusst einer Gefahr ausgesetzt und sich am Ende abmurksen lassen, weil sie sich nicht getraut haben, einen Schafhirten "zu killen", tolle Mörder sind das. *Achtung: Ironie, falls es der ein oder andere nicht schnallt.*
  3. Warum ? Und ja, Ignoranz ist Stärke... macht mal schön weiter so, dann führt ihr irgendwann Selbstgespräche...
  4. Die aber selbst dann keine 19 % erreichen.
  5. Da fragt man sich, warum eigentlich schweigen die Händler da so still. Defakto ist das deutsche AffG für sie eine objektive Geschäftsschädigung, ja quasi ein Berufsverbot. Ich dachte immer, das wäre nach GG verboten in der Vorzeigedemokratie BRD ?
  6. Wie hätte er explizit für diese tun das sollen ? Sein Pauschal-Bedürfnis hat schon geltend gemacht, dokumentiert mit der WBK gelb. Und was ist eine Pump-Gun ?
  7. Und warum hat er das nicht schon bei der 99. oder 101. oder 140. oder erst bei der 143. entschieden ? Also hat er doch nach dem Zufallsprinzip und nach eigenem GUSTO bei der 142. entschieden, dass diese jetzt nun eine zu viel ist. Das du als eingeschworener Etatist das gut finden musst, dürfte mittlerweile auch dem letzten klar geworden sein. Nur leider ist das reine Willkür, denn nirgends im AffG steht ein konkretes oberes Limit bei WBK gelb. Und für den (Steuer)Bürger gilt zuerst nur das Gesetz + dazugehörige Verordnungen, etwaige Verwaltungsvorschriften sind für die VERWALTUNG und auch diese Zusatzvorschriften kennen mW keine Zahl zur WBK gelb. Welche Bestimmung hat der Mann also denn jetzt nun verletzt ?
  8. Es ist AffG-rechtlich gegeben, dass WBK Gelb keine zahlenmäßige Limitierung vorsieht. Und auch keine Legitimation für den SB, dies nach eigenem Gusto festlegen zu können/dürfen. Also, wo setzt man die Grenze ? 1 ? 10? 100 ? 1000 ? Oder doch open end ? Erforderlich ist das, was der Käufer für erforderlich hält, auch das hat nicht der SB für den Bürger zu entscheiden. Das ist nicht AffG-rechtlich gegeben, dass ist GG-rechtlich gegeben... lies Art. 2 (1).
  9. Genau... Was ist denn eine Sammlung (auch lt. deinem so heiß geliebten und verehrten Gesetz) ? Also es ist keine ANsammlung, wie sie einfach entsteht, wenn man 40 Jahre lang, Waffen kauft, nutzt, erbt und immer mal wieder eine neue kauft... wie gesagt, die WBK Gelb kennt KEINE Limitierung, solang die Waffen sportlich nutzbar sind, Ende.
  10. Du bist für unseren Gewaltmonopolisten ja der perfekte LWB... nochmals Chapeau !
  11. Für Waffen auf WBK Gelb Neu ? Ein Bedürfnisnachweis PRO einzelne Waffe bei WBK Gelb ? Seit wann muss das ? Die potentielle Verwendbarkeit auch der 100. Knifte dürfte durch x Spo in der BRD abgedeckt gewesen sein.
  12. Muss er ja auch gar nicht beweisen. Das ist für jede einzelne Waffe gar nicht vorgesehen gewesen. Nur eine POTENTIELLE Verwendung, das muss gegeben sein und das ist es, wenn man den 1. K98 sportlich verwenden kann, dann kann man auch den 100. so verwenden. Ist das zu komplex für dich ?
  13. Und genau das verstehen hier einige scheint's nicht so recht und so war es von Gesetzes wegen nach meinem Verständnis auch nicht gewollt. Ungeprüft, unbefristet und unbegrenzt, so hieß es früher bei der WBK Gelb Alt, es war halt die Sammler-WBK des kleinen Mannes. Und was für die alte Gelbe galt, war auch für die neue gedacht. Eine Einzelbedürfnisprüfung war dafür nie vorgesehen, nur eine Einmalprüfung, die praktisch die Mitgliedschaft in einem Verband positiv ausfällt, für jede Waffe braucht es dann nur eine potentielle Verwendbarkeit, ergo irgendeine Disziplin in irgendeiner SpO. So lese ich den Spaß und andere wohl auch, wenn man mal die Beiträge der Etatisten ausblendet.
  14. Oh, ich habe das schon vor Dekaden gut genug kapiert, um es vollkommen überflüssig zu finden. Aber solange man ein Pauschal-Bedürfnis in Form der WBk Gelb anerkennt, dann kann man nicht gleichzeitig mit willkürlicher zahlenmäßiger Beschränkung alles wieder konterkarieren.
  15. Und genau DAMIT haben die meisten hier augenscheinlich ein Problem aber das liegt dann an jedem selbst, nicht an dem armen Kerlchen da. Der hatte nur zu viel Kohle, na und ? Soll er doch.
  16. Wieso ? Solange es irgendeine SpO dafür gibt, ist doch lt. Gesetz alles iO. Klimmzüge bei der richtigen Anwendung des Gesetzes (nicht Rechts) sind damit gar nicht nötig. Und wenn der 1000 K98 kaufen will auf WBK gelb, dann ist das auch iO, solange es dafür eine SpO irgendwo in der BRD gibt.
  17. Wie soll der nicht juristisch belegte Leser denn diese Äußerung verstehen ? Der Mann hat getan, was ihm von Gesetzes (nicht Rechts) wegen zustand und ist selbst schuld, wenn das Gesetz jetzt Willkür walten lässt ? Und dann gibt es auch noch welche, die das "Liken".
  18. Jetzt mal bloß aus Neugierde, gibt es ein Möglichkeit, angerichteten Kollateralschaden bei den Behörden geltend zu machen ? Ich meine, OVP aufreißen, Inhalt und anderes Material zerstören usw., das hat doch nichts mit einer Durchsuchung zu tun, wenn man wie ein Elefant im Porzellanladen die halbe Einrichtung zam haut. Das zahlt doch auch keine Versicherung. Weil, wenn man dann da was abholt, kann man denen ja gleich eine Rechnung in die Hand drücken.
  19. Und wieder ist der Überbringer der Nachricht wichtiger und erhält mehr Aufmerksamkeit als die Nachricht selbst. Woran erinnert mich das bloß ?
  20. Naja, vlt. weil Eigentum ein notwehrfähiges Rechtsgut ist ?
  21. Mein US-Englisch schleppt zwar etwas, aber so wie ich das lese, ist doch eine eidesstattliche Aussage des DA vor dem Friedensrichter (in Funktion eines Notars) und kein Haftbefehl. Diese sind üblicherweise mit etwas wie "Warrant of Arrest" oder so was überschrieben. Die Anklageerhebung (mit Kautionsfestsetzung) erfolgt idR vor dem Bezirksgericht, vor einem "Amtsrichter".
  22. Gar nicht, ich hallte es nur für relativ unwahrscheinlich, dass der Friedensrichter in derartigen Strafsachen vor dem County Court überhaupt zum Zuge kommt. Wobei, wer kann schon 50 Bundesstaaten im Blick haben und vlt. ist das in Montana anders als in anderen Ecken des Landes. Mir kam das halt spanisch vor.
  23. Gibt es das auch irgendwo als Übersetzung für die, die dem Amts-Deutsch nicht mächtig sind ?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.