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Und warum hat er das nicht schon bei der 99. oder 101. oder 140. oder erst bei der 143. entschieden ? Also hat er doch nach dem Zufallsprinzip und nach eigenem GUSTO bei der 142. entschieden, dass diese jetzt nun eine zu viel ist. Das du als eingeschworener Etatist das gut finden musst, dürfte mittlerweile auch dem letzten klar geworden sein. Nur leider ist das reine Willkür, denn nirgends im AffG steht ein konkretes oberes Limit bei WBK gelb. Und für den (Steuer)Bürger gilt zuerst nur das Gesetz + dazugehörige Verordnungen, etwaige Verwaltungsvorschriften sind für die VERWALTUNG und auch diese Zusatzvorschriften kennen mW keine Zahl zur WBK gelb. Welche Bestimmung hat der Mann also denn jetzt nun verletzt ?
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Es ist AffG-rechtlich gegeben, dass WBK Gelb keine zahlenmäßige Limitierung vorsieht. Und auch keine Legitimation für den SB, dies nach eigenem Gusto festlegen zu können/dürfen. Also, wo setzt man die Grenze ? 1 ? 10? 100 ? 1000 ? Oder doch open end ? Erforderlich ist das, was der Käufer für erforderlich hält, auch das hat nicht der SB für den Bürger zu entscheiden. Das ist nicht AffG-rechtlich gegeben, dass ist GG-rechtlich gegeben... lies Art. 2 (1).
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Genau... Was ist denn eine Sammlung (auch lt. deinem so heiß geliebten und verehrten Gesetz) ? Also es ist keine ANsammlung, wie sie einfach entsteht, wenn man 40 Jahre lang, Waffen kauft, nutzt, erbt und immer mal wieder eine neue kauft... wie gesagt, die WBK Gelb kennt KEINE Limitierung, solang die Waffen sportlich nutzbar sind, Ende.
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Und genau das verstehen hier einige scheint's nicht so recht und so war es von Gesetzes wegen nach meinem Verständnis auch nicht gewollt. Ungeprüft, unbefristet und unbegrenzt, so hieß es früher bei der WBK Gelb Alt, es war halt die Sammler-WBK des kleinen Mannes. Und was für die alte Gelbe galt, war auch für die neue gedacht. Eine Einzelbedürfnisprüfung war dafür nie vorgesehen, nur eine Einmalprüfung, die praktisch die Mitgliedschaft in einem Verband positiv ausfällt, für jede Waffe braucht es dann nur eine potentielle Verwendbarkeit, ergo irgendeine Disziplin in irgendeiner SpO. So lese ich den Spaß und andere wohl auch, wenn man mal die Beiträge der Etatisten ausblendet.
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Jetzt mal bloß aus Neugierde, gibt es ein Möglichkeit, angerichteten Kollateralschaden bei den Behörden geltend zu machen ? Ich meine, OVP aufreißen, Inhalt und anderes Material zerstören usw., das hat doch nichts mit einer Durchsuchung zu tun, wenn man wie ein Elefant im Porzellanladen die halbe Einrichtung zam haut. Das zahlt doch auch keine Versicherung. Weil, wenn man dann da was abholt, kann man denen ja gleich eine Rechnung in die Hand drücken.
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Das wäre nach so einem Zirkus, "bei einem Büxer liegt eine Waffe auf der Werkbank, oh weh" nur verständlich, wenn man sich aus dem Geschäft vollends zurück zieht. Nicht das die kleinen Gewerbebetriebe eh schon die Melkkuh der Finanzämter sind, muss man sich noch mit reichlich Bürokratie und Papier herum schlagen, um dann so abgefertigt zu werden ? Ich kann jeden verstehen, der da hinschmeißt und sich a) als Angestellter verdingt oder b) gleich aufs Altenteil zurück zieht. Schade wenn solche alteingesessenen Betriebe wegen solcher Pillepalle vom Erdboden verschwinden. Eine Verwarnung mit Frist zur Nachbesserung, wenn man schon was ablassen muss von Amts wegen, hätte hier sicher auch 10x gereicht.
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Auf diese Frage werden wir wohl nie eine zufriedenstellende Antwort bekommen.
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Wer ist denn das Opfer im Falle des Illegalen Waffenbesitzes (was ist das eigentlich) ? Zum Rest siehe Senne, er hat es dir ja gut erklärt, auch wenn ich das Lieblings-Bsp mit dem Keller vermisse.
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Ich glaube ich verstehe dich richtig, du möchtest die Verfolgung von opferlosen Straftaten lediglich aus dem Grund, weil das irgendwo auf einem Zettel steht, richtig ? Bei solchem "Gerechtigkeitsempfinden" unter den eigenen "Freunden" braucht man ja echt keine Feinde mehr.
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Das ist schon klar, aber wie dürfte hier die interessante Information sein.
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Kennt man die Randbedingungen ? Gibt es in NL einen Notwehr-§ im Gesetz ? Wenn ja, dann würde ich sagen, schlechter Anwalt.
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Wozu brauchst du das ? Was ändert ein Zettel an der Situation und der Realität ? Die Frau hat ihr RECHT effektiv durchgesetzt, wen juckt das, was da auf irgendeinem Zettel steht ?
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Damit hast du wahrscheinlich Recht, aber es geschehen von Zeit zu Zeit noch soclhe welche, außerdem reden wir hier von einem Niederländischen Staatsanwalt... da besteht Hoffnung.
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Wenn der Staatsanwalt ein wenig Selbstachtung und ein wenig den Blick für das RECHT (nicht das Gesetz) hätte, würde er das wegen Geringfügigkeit fallen lassen. Warten wir es mal ab...
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Weil das in diesem Zusammenhang völlig belanglos ist. Die Frau hat das getan, was getan werden musste und hatte dafür das passende Werkzeug parat, der Rest ist doch völlig Hupe...
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Ist das in dem Zusammenhang nicht völlig irrelevant ?
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Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
BigMamma antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wie kann denn eine reine SLB (Ohne Vollauto-Funktion) eine Kriegswaffe sein ? Nur weil sie primär einem Militärauftrag entstammt und im Moment nur beim Militär verwendet wird ?