

Tommie
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@karlyman Auf der IWA soll eine moderne, großkalibrige Windbüchse zu sehen gewesen sein." Postiv, das ist so, und in 4 Messetagen durfte ich wieder mal erleben wo die Reise hin geht und in welchen Geschäftsfeldern die Branche die Zukunft sieht - leider. Ca. 1/3 der Aussteller, das ist jetzt von mir ganz grob und von mir (zugegeben) ganz "böse" und "vorurteilsbehaftet'' geschätzt, haben sich mit LD, Pressluft und CO2 beschäftigt, und visuell und flächenmässig SEHR präsent, in unzähligen Schießstätten dem Rambo-Nachwuchs Platz zum spielen geboten, in Schlangen wartete das "Fachpublikum" auf seinen Start, und dies keineswegs nur am "Touristentag". Das soll ja jetzt kein allumfassender Messebericht werden, das können andere (ohne meine Vorurteile wahrscheinlich viel besser), aber es war dezidiert nicht mehr die IWA von früher. 1100 anstatt früher 1900 Aussteller, sehr viel Große der Branche nicht anwesend, viel breitere Gänge um das fehlen von Ausstellern optisch zu kaschieren, ansonsten 1/3 Chinesen, 1/3 Türken, den Rest hat sich die Welt geteilt, und, und nix Russen, auch keine Schneidwaren. Und eben von Luftdruck, Pressluft und CO2 dominiert. Bei einigen dieser "Luft-Aussteller" und "Action-Stände" hat die Messeleitung und auch diverse Fußstreifen wohl auch bewusst in die andere Richtung geblickt. Ja, auch ich finde die einschlägigen Vorgaben lächerlich und vor allem für eine solche internationale Messe unangebracht und kontraproduktiv, aber wenn die Vorschriften bestehen und angekündigt ist daß sie einzuhalten sind, dann ist das so, entweder alle oder keiner. Davon abgesehen gab es nach meinem Empfinden jeden Tag deutlich mehr Fußstreifen von Polizeikräften als frührer, und ich kenn die IWA nun auch schon seit über 20 Jahren. Aber "Gott sei Dank" gibt es da ja immer diese unglückliche Sprachbarriere, und im richtigen Augenblick ein "Sorry Sir?? Ich nix verstehen?!?" Bildprojektoren lassen sich umschalten, und Anbauteile an die Waffen wegräumen - aber nach ein paar Minuten .... Und natürlich gab es auch zahllose unmissverständliche Hinweise und Erklärungen darauf, daß wir uns hier auf der IWA in Deutschland befinden, und die meisten ausgestellten Stücke selbstverständlich auch in unkastrierter Ausführung zu haben wären, in Germany aber halt das "Tuning-Kit", besser aber die Teile vom Normalzustand, nur zu "Anschaung" nur lose beiliegen würden, incl. einer Anleitung wie man das mühelos montieren könnte - so man denn dürfte. Tommie
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Positiv, ich google selbstverständlich auch immer nur für meine Oma und schreib dann was mein Opa geräußert hat, also nix von mir, nie, nie gar nie nicht. Kann die Anworten allerdings dann nicht immer so aktuell posten wenn mich denn einer der HEILIGEN wieder mal gesperrt hat, "Ihr Konto wurde gespert, versuchen sie es in 29 Minuten noch mal". In einer Sonntag Nacht wird das dann natürlich nix mit der schnellen Rückfrage und Freigabe bei der Firma BKA, deutsche Bürostunden eben, somit also erst verspätet. Ansonsten ist nur bemerken, daß der Kommentrar von "WOF" und die Bemerkungen von "Albertskauf" deutlich zeigen daß auch andere längst bemerkt haben wo es hier langgeht. Eine Bemerkung die mir jetzt schon wieder den nächsten Stop für mindestens 29 Minuten, warscheinlich aber eher länger, eingebracht hat. Tommie
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A. Suchet so werdet ihr finden, und wenn es nicht´s zu finden gibt , dann wird was gefunden - versprochen. B. Der LWB bei dem es nichts, absolut nichts, zu finden gibt, ist noch nicht geboren worden, und wenn das jemals geschehen sollte, so tritt Punkt A in Kraft. Und deswegen ist es mehr als du... und unnötig dann die Aufmerksamkkeit für so einen Blödsinn auf sich zu lenken, und dies dann auch noch in einem Forum, erst recht wenn eh schon "Auf dem Bildschirm". Negativ, das was dann folgt reicht definitiv nicht um einen Heldenstatus zu erreichen, oder, allenfalls in WO. Außerdem tun sich manche Foristen leicht aus einem Status und/oder Wohnort heraus zu "argumentieren", beinahe hätte ich jetzt was von "pöbeln" geschrieben, was ich aber natürlich unterlasse, die der deutschen Gesetzgebung entzogen sind, auch wenn sie grundsätzlich eigentlich recht haben, aber eben nicht in Deutschland. Tommie
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@Steven Welchen 28. Januar meinst du denn? Den an dem "Tommie" in WO das Licht der Welt erblickt hat, neben alle seinen Geschwistern in WO die ich nicht mit seiner Existenz belasten wollte? Klar kenne ich die jahrelange Geschichte, und wir sind uns auch nach 1977 mal über den Weg gelaufen, und gerade deswegen kann ich nicht ein einsehen warum du dir unbedingt mit so einem lächerlichen Thema zusätzlichen Ärger heranziehen musst. Stand up for what you believe in, but, you have to ask youself, is it really worth it? Eine illegale Luftdruckpume? I dont need no advice howe to ... "Never give up hope" "Sir, he is fading away, Sir, we are going to loose him, Sir!", is the last remark´s in the rescue heli I clearly rember, I was still concious most of the time, than I miss about six weeks while on IC. "Never give up hope" Best wishes for you. May see you down the road. Tommie
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Haussuchung. Wer sucht der findet, und wer nix findet obwohl er finden will, finden soll, finden muss, der findet dann auch was. Bilder? Nett, aber bevor die zu Beweismitteln werden findet das Englische Königshaus das perfekte, nicht nachweisbare, Photoshop. Kennen und wissen ist eine Seite, gerichtssicher nachweisen können ist die andere Seite. Die AK´s und M16 "aus dem Land um die Ecke", oder auch andere Teile, interessieren die Kräfte die mit dir beschäftigt sind, die dich an den Galgen bringen sollten, "nicht die Sau". Du hast auch keine wirklichen Fragen zu dem Thema "Windbüchsen", wenn doch wäre ich "very disappointed", du willst fragen stellen um ....., und das völlig unnötig, wozu, um was zu erreichen? Aufrütteln? Wen denn? It’s not the one with your name on it; it’s the one addressed "to whom it may concern". My best wishes for you. May see you down the road. Wir sind beide im falschen Forum. Tommie
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@steven Ich geb dir mit zwar grundsätzlich zu 100% mit deiner Ansage recht, denn ich bin ja selbst jemand der durchaus der deutlichen Meinungsäußderung zugeneigt ist, manchmal auch der SEHR DEUTLICHEN, auch hier in WO, aber man macht sich damit meist keine Freunde, weder hier noch bei "Interessierten" die eigentlich nur auf einen weiteren Anfangsverdacht warten, und ich dachte du hast (hattest) schon Ärger genug. Und dann fragst DU auch noch provokativ nach einem Link? Das ist ne Einladung zur Haussuchung. Lohnt sich das, hier in WO, erstens mal für dich, und zweitens zum Thmea "Windbüchsen"? Du kannst doch lesen wohin das nach nur wenigen Beiträgen schon führt, und daß da bisher noch keine Links zu "bösen", und zu "Nie und gar nie nicht machen!, auch nicht nur zum ausprobieren!, und die Büchsen und die Umbausätze bitte nur zu Tarnadressen schicken lassen!" in WO veröffentlicht wurden ist sicher nur ein Versehen. Natürlich kann und darf man sich oft oder immer an der Grenze bewegen, zu Legalität oder oder anderen Lebensbereichen, "Living on the edge is every days life to me", ich bezweifele aber trotzdem die Sinnhaftigkeit für alles und jedes, denn, "Just a little bit more and you are over the edge". DU weist sicher wovon ich schreibe. Das was MICH immer mehr ärgert ist, daß immer mehr von solchen "Anfragen" hier eingestellt werden, die im Grunde nichts anderes sind als getarnte Werbung. "Kennt ihr dies, kennt ihr das, kennt ihr jenes?", verbunden mit der kaum vorborgenen Auforderung "Hey Leute interessiert euch mal für dies, das oder jenes!" - "Das ist es was wir verkaufen wollen, dies euch aber nicht deutlicher auf die Nase binden wollen oder dürfen!". "Wenn man sich abseits der Händlervideos und gesponsorten Channels umsieht bekommt man den Eindruck, dass sich diese mit den leichten Gummigeschosse nicht sinnvoll nutzen lassen (nur kurze Reichweite, unpräzise). Hierzu hatte ich auch um Erfahrungsberichte gebeten." Ist das jetzt schon die versteckte Aufforderung zu ...?" Man kann sich Ärger, völlig unnötigen, auch per Forum ganz frei in´s Haus holen. Versteh mich bitte nicht falsch, ich würde diese technisch und juristisch interessante Fragestellung (Windbüchsen) keineswegs unter den Tisch kehren wollen, aber ob ein Forum wie WO dafür der richtige Weg ist, denn die bewegen sich dabei auch immer "on the edge"? Nein,ich weiß auch keine Antwort. Tommie
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@GKKüken Es befriedigt zumindest mich ungemein, es gibt mir ein Gefühl der Dankbarkeit, wenn ein "Küken" mir bestätigt das es sehr zufrieden ist mit meiner Antwort - echt jetzt. Von Fabrikmunition war zwar nirgendwo bei mir was zu lesen, und, ganz nebenbei, für WAS und WARUM fragst du deinen SB "wegen" Fabrikmunition, sogar vorher, für was??, das hab ich noch nicht verstanden, aber sei es drum. 3 (drei, D R E I !) Sachbearbeiter, ist ja toll, ich stell mir grad nen Tag auf dem Amt vor, vor allem wenn ich zwischendurch zum jeweils anderen muß, und der vielleicht gerade .....? Ich hab bei der Verbrauchsmenge (1200 bis 1500 Schuß 9x19mm pro Monat) auch nie (NIE) impliziert daß du die selber lädst, mach ich in dem Kaliber auch nicht, nur die echten Kaliber und in meinen Wildcats. Ich glaube ich bin hier schon wieder mal raus, und zwar ganz ohne daß eine HERRLICHKEIT mich temporär oder permanent feuert. Tommie
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Deine erste Anfrage bezüglich der 9mm Pistole schien ja erst mal ganz logisch, zumal für ein "Küken". Aber nach den weiteren Erklärungen zum Thema und deiner Vita (du besitzt Rot, Grün und Gelb, und hast nen Sprengstoffschein) kommen da bei mir gewisse Zweifel auf. Nebenbei, ich hab jetzt 49 Jahre mit Waffen zu tun, das ganze Haus voll mit Waffen, seit 35 Jahren auch im BDMP aktiv, seit 25 Jahren auch aktiv im IPSC. Du trainierst, mit einer Gruppe von 6 bis 7 Leuten, 4 x im Monat IPSC, dies mit jeweils (nur du) 1.200 bis 1.500 Schuß pro Monat, das ist echt fleissig, und da ist unter euch keiner der dir deine Fragen sachkundig beantworten kann? Wie "Bounty" schrieb, sowas wie Waffenersatz" gibt es im WaffG nicht, und da dein Grundkontingent erfüllt ist, und die "Rote" vergessen wir mal, musst du, so die Vorstellung des WaffG, erst die 9mm veräußern, austragen lassen, und dann mit neuem Bedürfnis (der gleiche Weg wie schon mal) einen Voreintrag für ne neue 9mm beantragen - same procedure as last time. Du kannst deine 9mm Pistole jeder Zeit verkaufen, ganz wie du magst, aber völligt unabhängig vom alten Voreintrag (für ne Pistole 9x19mm) hast du jetzt kein Bedürfnis mehr für nen Erwerb, schon gar nicht für nen REVOLVER in 9x19mm. Entgegen deiner ersten Angabe ist dann plötzlich von 11 (Elf!) anderen Kalibern die Rede - ah!, die "Rote"!, wobei der Besitz einer Waffe auf "die Rote" ja noch nicht zwingend den Besitz der MUn erlaubt, aber sei es drum. Das Einlagern" bei Kameraden sollte doch wohl auch kein Problem sein, das ist gerade mal ca. 1 Karton pro Man. Ansonsen gilt erst mal das was "Fyodor" schon geschrieben hat, vor allem auch bezüglich der Bemerkung von "msk", denn wenn der SB mitspielt ist das dokumentiert, und nicht überall herrscht Feindschaft zum Amt, aber, das alles ist dir nicht selbst bekannt, trotz DER Aktivität, und rot, grün, gelb und Sprengstoffschein? Ansonste predige ich hier schon immer, daß ein gutes, höfliches und freundschaftliches Verhältnis zum Amt und zum SB äußert dienlich sein kann, vor allem für fleissige Schützen, und NEIN, das bedeutet NICHT etwa zu Kreuze und den in den Ar.. zu kriechen. Und es bedeutet schon gar nicht daß man gegenüber anderen Foristen "geduldig" sein muss. Ich weiss nicht welches Amt für dich zuständig ist und wer der SB ist, kann also nicht beurteilen wie dein OA so "drauf ist", noch wie dein SB so "drauf ist", aber, es gibt da ca. 3 Möglichkeiten (Varianten wohl auch). 1. Das Amt und der SB (in deinem Wohnort) sind Hardliner, dann gibt´s das volle Programm, also erst mal eine Waffe (wohl die Pistole) verkaufen, austragen lassen, neues Bedürfnis (wohl beim BDS), und dann neuen Antrag auf Voreintrag. 2. So wie folgt wäre das bei uns, deutsche Großstadt, und zwar für "Schütze normal". "Gehen Sie hin und verkaufen sie die Pistole, und wenn sie dann zu mir kommen um die austragen zu lassen bekommen sie auch sofort nen neuen Voreintrag für ne 9mm Pistole. Geh, mach hin!" 3. So wie folgt wäre das bei uns, deutsche Großstadt, für dem Amt und SB bekannte LWB wie mich. Der SB hört sich die Geschichte an, und trägt anschließend nen neuen Voreintrag für ne passende Pistole in eine WBK ein. "Gehen Sie hin und verkaufen Sie das andere Teil", nachfragen würde er jedoch, und wird er, hat er, jedoch nie. 4. Story aus der Vergangenheit, ist ca. 22 Jahre her. Ich hab meinen Revolver geschrottet, die Trommel und die Rahmenbrücke hat es zerrissen, keine weiteren Folgen. Mit den Trümmern, eingewickelt in ein Handtuch, erscheine ich bei meiner Sachbearbeiterin, lege das alles wortlos auf ihren Schreibtisch. Sie schüttelt ungläubig den Kopf, wechselt immer wieder den Blick zwischen dem Trümmerhaufen und meinem schuldbewussten Gesicht, streckt dann die Hand aus, sie will die WBK. Sie streicht den Schrotthaufen aus und trägt auf der Stelle einen neuen Revolver ein, "Wo die Kasse ist wissen Sie ja." Dann, als ich gerade rausgehe, noch die (böse) Nachfrage, "Sagen Sie mal, Sie laden doch selber? Kann es sein das ...?". Ich mach daß ich so schnell wie möglich aus dem Büro raus komme, ich muss ja zur Kasse. So kann das gehen wenn man mit seinem OA und den SB, und dies seit 1976, vernünftigen Umgang pflegt und vernünftig und höflich kommuniziert, sowohl von Seiten der LWB als auch von Seiten der Stadt, eine deutsche Großstadt, des OA und ALLER der bisher der dort tätigen SB, jeder hat den Habitus des Amtes und des Vorgängers übernommen. Aber wenn man die Beiträge vieler Foristen hier so mitbekommt ist das Amt und der SB der böse Feind, und dann funktionieren die Optionen außer Punkt 1 eben nicht. Mit anderen und kurzen Worten, das hängt alles primär von deiner Argumentation, deinem Amt, deinem SB und deinem (eurem) Umgang mit all denen ab. Tommie
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Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@thomas.h Wenn der Schaum der Entrüstung vor deinem Ma... wieder weg ist, dann kannst du vielleicht realisieren, daß du nicht mal fähig bist korrekt zu lesen und zu zitieren, denn die Bemerkung mit dem Fragebeispiel stammt nicht mir sondern von "gunvlog", der intellektuel und erkenntnismässig wohl schon etwas weiter ist als du, und auch von einem Bankschließfach habe ICH nie etwas geschrieben. Ansonsten kann ich bei deiner wirren Zuschrift außer deinem üblichen "Bla Bla" nichts, aber auch absolut gar nichts, an Argumenten finden. Wenn irgendwann mal was vorfällt, dann werden sie übrigens DIR die Zuverlässigkeit aberkennen, nicht etwa mir, und dich verurteilen, nicht etwa mich, und dies dann in meiner UND in deiner Welt. Tommie -
Weit entfernst vom "Forum" in E-Gun ist da hier alles nicht mehr. Tommie
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Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Unzählige Foristen arbeiten sich in Massen völlig nutzlos an irgenwelchen Beispielen ab wo "alles keine Folgen hatte" und wo ein Nachbar kürzlich "um die Ecke" irgendwo und irgenwie in Hüchtelstücht an der Knatter eine neue Hütte gebaut hat, die ganz offensichtlich die genannten Forderungen nicht erfüllen könnte, verdrängen und verschweigen aber dabei daß das im Fall der Fälle alles keine Rolle spielt, den vor Gericht gilt das Gesetz und die Norm, Punkit, Basta, Aus und Amen. 99.9% Prozent von euch argumentieren und schreiben an der klaren Gesetzeslage vorbei, tun so als ob ihr Wunschdenken und ihre sog. "Argumente" der "Lebenswirklichkeit" und "realer Verhältnisse", so da überhaupt welche sein würden, dies noch dazu allgemeinverbindlich, vor Gericht Bestand haben würden - alles Schwachsinn, DAS ist die Realsatire von der "Karly.." fasselt. Es muss sich dabei auch keinem, zB "Parall...", eine Logik erschließen, was für große Teile des WaffG ja wohl auch zutrifft, und "Parall..." kann noch so viel und lange rumargumentieren was für ihn, und auch viele andere, nicht passt, vor Gericht wird der Richter ihm schon sagen wo es lang geht. @Proud NRA Member Ich kenne nur die Airport´s und die Aircraft´s die ich besucht habe nur um einzusteigen und dann in luftiger Höhe wieder auszusteigen "to accomplish a mission´s", frag mich aber was dein Beitrag jetzt hier mit der aktuellen Problematik zu tun haben soll. Das Gesetz und die Vorschriften zählen vor Gericht, nur das, nicht eure Lebensfantasien und Wunschträume, das Gesetz zählt und entscheidet, Punkt, Basta, Aus und Amen. Um das zu erkennen und wirklich zu erfassen müsste ihr eigentlich nur die Strassenverkehrsgesetzgebung entsprechend adaptieren. Eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h, oder 50km/h oder 30km/h bedeutet genau das, und es spielt überhaupt kein Rolle warum und wann. Wenn da ein Halteverbot besteht (Zeichen 283) dann ist da ein Halteverbot, Punkt, Basta, Aus und Amen, und all diejenigen die dagegen verstoßen trifft es zu recht. "Aber Herr Richter, ja klar gilt dort 30km/h, aber die Schule war doch schon aus und die Kinder vom Kindergarten auch schon zu Hause, außerdem hatte ich es DIESMAL gerade eilig!", oder "Ja klar gilt dort, vor der Krankenhaus-Einfahrt, ein Halteverbot, aber ich wollte doch nur ....!" Und wenn der TÜV abgelaufen ist und/oder das Kfz. überhaupt gar nicht zugelassen ist, dann ist das so, Punkt, Basta, Aus und Amen. Der Gesetzgeber gibt verbindlich ein Produkt nach einer Norm vor (hier EN 1143-1), die Norm (hier EN 1143-1) gibt die grundsätzlichen Spezifikationen vor, und DER JEWEILGE HERSTELLER (nur der Hersteller) gibt an WANN und unter WELCHEN BEDINGUNGEN SEIN (NUR SEIN!) Produkt den Normen nach SEINER MEINUNG entspricht, sind diese Bedingungen nicht gegeben entspricht es nach seinen Angaben eben nicht der Norm, der Zulassung. Was ist daran denn nicht zu verstehen? Wenn jemandem die klare Ansage von ROTTNER (...nur dann wenn ...) nicht passt, so kann er ja "XYZ-Baumarkt" kaufen. Ich bezweifle allerdings daß der Käufer auf eine eindeutige schriftliche Nachfrage beim Markt, eventuell sogar über nen Anwalt?, nach klarer und eindeutiger rechtsverbindlicher Auskunft eine andere Auskunft als von zB ROTTNER bekommen würde. Eher wohl gar keine Auskunft und die Empfehlung doch wohl besser woanders sein Glück zu versuchen. Ich warte auf andere Erfahrungen, und wohlgemerkt, auf nachweisbare schriftliche Auskünfte, nix von wegen "die haben mir im Markt gesagt und versichert ... ", so wie das hier gern und oft zu lesen ist. Wenn die Firma BMW schreibt, "Unser Fahrzeug XYZ entspricht nur dann den Vorschriften wenn es folgende Felgen und Bereifung aufweist .." dann ist das so, Punkt, Basta, Aus und Amen. Und wenn eine gesetzeskonforme Waffenverwahrung von Gewichten abhängig ist (1000kg), und von Verankerungen, dann gilt das, Basta, Punkt, Aus und Amen. Es spielt NULL Rolle, absolut NULL Rolle, ob und wann und mit welchen Mitteln ein Wertschutzschrank entwendet werden "KÖNNTE", trotz aller der Beispiele und Märchen bisher hier im Forum, ob per Rollator, per Hand oder mit nem Kran, das ist für das Gesetz und vor Gericht alles zu 100% uninteressant, es zählt allein die Vorschrift und Vorgabe (des Hersellers). Und wenn der Hersteller in seiner Produktinfo schreibt und vorgibt, "Mein Produkt entspricht NUR dann zu 100% der EN 1143-1, wenn es vom Nutzer noch grün (RAL xyz) lackiert wird und dauernd eine volle Bierflasche drauf steht", dann ist das so. @IMI Und wenn ROTTNER schreibt, "UNSERE Schränke (geringer 1000kg Eigengewicht) entsprechen nur dann der EN 1143-1 wenn sie gemäß unserem Produktdatenblatt verankert werden", dann ist das so, obwohl ROTTNER eine österreichische Firma ist, denn wir sind in der EU und EN-Normen gelten überall in der EU, in allen ca. 30 Ländern der EU und der EN-Norm, Basta, Punkt, Aus und Amen. @gunvlog " Auch dieses immer wiederkehrende Fragebeispiel, was jemand machen soll, der in einem Holzständerhaus, einem Leichtbauhaus wohnt, in einem Mietwohnung wohnt, jemand eine Fußbodenheizung hat, oder, oder, oder braucht weder die Waffenbehörde, noch die Zertifizierungsstelle noch ein Gericht zu interessieren. Wenn es vorgeschrieben ist, ein Wertbehältnis mit einem Gewicht kleiner 1000kg zu verankern, muss man eben eine Fachfirma reinholen, die Prüft ob die Anforderungen erfüllt werden können oder nicht. Es wird am Ende, so leid es mir tut das zu sagen, niemand gezwungen, diesem Hobby nachzugehen und seine Spielzeuge zu Hause aufzubewahren." Postiv, ich gebe dir recht, auch wenn das natürlich dem Großteil der Foristen "Schaum vor´s Maul" treiben düfte, denn es kann nicht sein was nach deren Vorstellungen eben nicht sein dürfte, ein Gericht wird sie im Fall der Fälle eines anderen belehren, wovon wir hier in WO allerdings nie gar nie nicht jemals was erfahren werden. Tommie -
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Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Unzählige Foristen arbeiten sich hier in Massen völlig nutzlos an irgenwelchen Beispielen ab wo "alles keine Folgen hatte" und wo ein Nachbar kürzlich "um die Ecke" irgendwo und irgenwie eine neue Hütte gebaut hat, die ganz offensichtlich die genannten Forderungen nicht erfüllen könnte, verdrängen und verschweigen aber dabei daß das im Fall der Fälle alles keine Rolle spielt, den vor Gericht gilt das Gesetz und die Norm, nicht die Wunschträume derer die da schreiben, "wie oft hatten wir das schon mal?" oder von sog. "Lebenswirklichkeiten" fantasieren. Ein Vorfall reicht, und dann trifft es, aus Zufall oder weil was vorgefallen ist, eben einen jener mit "Meiner Meinung nach ..." oder ".. ich würde ihn als qualifiziert betrachten ..", oder "Ich würde ihn eher Fachkraft nennen ...", oder die angeblich "praktische Relevanz ..", die "Lebenswirklichkeit", oder denen mit völlig eigener Interpretation von Beton und Befestigungsnormen, oder gar der Frage danach was in den USA "gang und gäbe ist", und in Folge danach was in den USA ein Balken oder Pfosten aus Holz aushält - alles völliger Schwachsinn und völlig irrelevant für die konkrete Situation hier in Deutschland. Es gibt hier Vorschriften und wenn sie nicht befolgt werden hängen sie dich auf, ganz egal ob da was vorgefallen ist oder nicht. Du kommst an eine einsame Kreuzung, mit Lichtzeichenanlage, du hast ROT, du kannst nach allen Seiten (Vorne, Rechts und Links) kilometerweit sehen, da kommt NIX, und du fährst bei ROT über die Kreuzung, aber da war dummer Weise ne Kamera, dann bist du dran. Und wenn die Beamten bei dir vorbeikommen um dich dazu zu befragen, und dein Kfz. steht dummer Weise auf der Strasse (öffentlicher Verkehrsraum) VOR der Garage, und sie sehen daß der TÜV abgelaufen ist und die Reifen zu wenig Profil haben, dann bist du schon wieder dran, obwohl du keine alte Oma überfahren hast, an der Kreuzung, schon gar nicht deswegen. Vorher stand dein Kfz. auch schon stundenlang in der Garage und du hast des Nachmittags ein paar Bier getrunken aber dann das Kfz. aus der Garage gefahren um dort aufzuräumen, nur aus der Garage auf den Gehweg, und die haben dich dabei beobachtet, dann bist schon wieder dran und den Schein los, und deine Zuverlässigkeit eventuell auch, unabhängig davon ob was vorgefallen ist und von der sog."praktischen Relevanz" und "Lebenswirklichkeit" gewisser Besserwisser. Der dann ALLEIN Betroffene bist DU, DU allein, und kein besserwisserischer Forist oder ein WO-Forum kann und wird dir dann helfen. Und das Gleiche gilt analog für ...., erst recht hier, bei Waffen. Es spielt vor Gericht auch überhaupt keine Rolle ob da ein Forist eine "EN Cheopspyramide" erkennen kann oder nicht, oder ob ein anderer herbeifantasiert daß eine Norm nicht für "Private" sonder nur für "Gewerbliche" verfasst worden sein soll, oder von der alten "200kg Grenze" fantasiert die zu Zeiten der A- und B-Schränke mal relevant war, gar aktuelle Baunormen und Betonklassen heranzieht, von "Lebenswirklichkeiten" fantasiert. Bestimmte Foristen versteigen sich dann auch noch dazu schlicht zu hinterfragen wie denn die angeblichen "Verfechter" einer Norm oder Bestimmung dieser selbst genügen, schlichter Schwachsinn, ganz so als ob der angebliche "Verfechter" der Beachtung von Strassenverkehrsvorschriften, und der überfahrene Fußgänger, überhaupt selbst über einen Führerschein verfügen müsste. Manche wollen sogar die Verhältnisse in den USA oder wohl in Kürze in Hintertimbuktu (Haiti wäre im Moment angesagt) als Maßstab hinterfragen. Aber das ist halt leider das vorherrschende intellektuelle Niveau derer die dann wohl vor Gericht die "praktische Relevanz" und "Lebenswirklichkeiten", sowie die Frage "Aber Herr Richter, wie oft hatten wir das denn schon mal?" oder "Wann ist das denn schon mal passiert?" in´s Feld führen wollen. Viel Spaß und Glück dabei, vor allem wenn es vor Gericht um "böse Waffen" geht. Das Gesetz und die Norm zählt letztlich vor Gericht, und wenn das letztlich "reihenweise den Bewohnern von Einfamilienhäusern in Fertigbauweise die WBK und Waffen entzieht" dann ist das so, und von der Gesellschaft ja auch so akzeptiert und gewollt, sind ja eh alles nur böse Waffen(besitzer). Davon abgesehen, wer in ein solches Haus einzieht, es gar selbst erbaut hat, der hat sich keinen Plan gemacht, hat nicht realisiert was er wirklich für ALLE SEINE BEDÜRFNISSE benötigt, hat falsch geplant, ist selbst schuld, so wie beim plötzlich fehlenden Kinderzimmer, analog bei einer "nur" Mietwohnung. Auch da passt die Analogie zum Kfz., denn wer ein Eigenheim mietet oder gar selbst baut, das Kfz. und die Garage aber nicht berücksichtigt, der darf sich hinterher nicht über fehlende Parkplätze und Strafzettel beschweren. Das gleiche gilt für das beschwerliche und unfallträchtige Treppenhaus, den Weg zur Schule, die Verfügbarkeit von Spielplätzen oder die Entfernung zur Schule und Einkaufsmöglichkeiten oder zu Ärzten oder einem Krankenhaus, und das lässt sich beliebig erweitern. Wenn euch das nicht past, was ich absolut verstehe, dann macht doch was dagegen, aber aktiv, nicht nur in einem Forum herumplärren. Ihr, die Mehrheit der Bürger, somit wohl auch der Foristen, hab das System und damit die Gesetzgebung die wir haben erwählt, das ERMÄCHTIGT was wir haben, und das schon seit vielen Jahrzehnten. Ich hab die Vorgaben von zB. ROTTNER zum Thema ja auch schon mal hier gepostet, und es ist der HERSTELLER der vorgibt ab wann seine Produkte (Wertschutzschrank) einer Norm die ER anzieht voll entsprechen und wann nicht, aber es sinnlos, denn dann kommen Foristen daher die halt als ihre Bezugsquelle "Ich Billg "ins Feld führen, der das dann halt geschickt "umschreibt", und dann ist das halt so. Die EN 1143-1 gibt auf Seite 11 (von 58 Seiten) ganz klar vor: Table 1 — Minimum requirements for classification of safes (excluding ATM safes) into resistance grades: Das die "Resistance Grade" 0 und 1 mit einer "Anchoring strength" (a) eine "Required Force" von 50kN erfordert. Wobei der Suffix (a) unter der Tabelle beschreibt: a) Applicable only to free-standing safes with a mass less than 1 000 kg. Unabhängig davon hat der Hersteller ROTTNER (nur ein (1) Beispiel) ganz klar gestellt: "Geprüfte Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN1143-1 am Verwendungsort zu Verankern. Geprüfte Wertschutzschränke sind werksseitig für die Bodenverankerung vorgesehen und werden inklusive Verankerungsmaterial ausgeliefert." Was gibt es da nicht zu kapieren? Beachten Sie bei der Montage, dass das mitgelieferte Verankerungsmaterial ausschließlich für Massivbauteile (Beton) zugelassen ist, der Wertschutzschrank muss direkt mit dem Massivbauteil verschraubt werden. Falls zwischen Massivbauteil und dem Wertbehältnis ein Nicht-Massivbauteil (Estrich,…) liegt muss die Verankerung mit einem dementsprechend längeren Verankerungsmaterial in den Massivbauteil (Beton) erfolgen. !!Eine Verankerung nur im Estrich ist nicht ausreichend!! !!Wenn bei Wertschutzschränken mit Feuerschutz durch die Rückwand gebohrt wurde, muss dieser mittels dieser Bohrungen an der Wand befestigt werden, da ansonsten der Feuerschutz nicht gewährleistet ist.!! Abmessungen Schwerlastanker Gesamtlänge Durchmesser der Bohrung (1), mm Mindestiefe der Bohrung (2), mm Mindestiefe für den Schwerlastanker (3), mm 16 / 175 175 16 110 85 12 / 118 118 12 90 81 12 / 140 140 12 75 65 12 / 148 148 12 90 81 12 / 180 180 12 90 81 10 / 148 148 10 80 60 10 / 220 220 10 80 60 8 / 120 120 8 65 50 8 / 80 80 8 65 50 15 / 66 66 15 52 50 Was gibt es da nicht zu kapieren? Ah ja, die Bezugsquelle "Ich Billg" erwähnt dies nicht - ja nun, dann kauft halt bei "Ich billig" und tragt die Folgen, denn der Verweis vor Gericht auf eine mangelhafte Doku wird keinem Angeklagten weiter helfen, unabhängig davon das ich erst mal denjenigen unter den Foristen sehen will der nach seinem vorher großen Maul dann auch vor Gericht zieht. Wie Heidegger schon früher anmerkte: Gerechte Opfer ihres Denkens ohne Nutzen. Sie lamentieren und beklagen sich, tragen selbst für nichts die Schuld, suhlen sich in Selbstmitleid und übernehmen keine Verantwortung. Tommie -
@heikotntec Ich verstehe (erfasse ) was du fragst und wissen willst, ich hab selbst nen Sack voll von solche Magazinen, aber ich verstehe den Sinn deiner Frage (".... und NUTZUNG von Altbesitz ...") nicht. Ich gehe davon aus, du hast die Magazine termingerecht meldet, das wurde bestätigt, somit ist der Besitz geklärt, ganz egal ob es sich um "XY-Schuß GLOCK Magazine" oder ein "Trommelmagazin für ne alte 08" handelt. Für was bitte soll es denn dann reichen, und was meinst du mit "Nutzung". Natürlich darfst du die "nutzen", theoretisch, du besitzt sie ja legal, nur wirst du dafür LEGAL praktisch keine Gelegenheit nur Nutzung mehr haben. Jeder Waffenbesitz ist in Deutschland nun mal an ein Bedürfnis geknüpft, und das ist zu 99.9% jagdlich oder sportlich begründet, und damit an die jeweiligen jagdrechtlich Vorgaben oder/und an Sportordnungen - JA, selbst beim nur Training. Außerdem würden deine Jagdkollegen dich wohl etwas komisch ansehen wenn du da mit nem 30er Magazin für deine Fangschußwaffe oder nem Trommelmagazin für deine "Fangschuß 08" auftauscht. Selbst bei Ausländern ist trotz EU-Feuerwaffenpass und bei Kategorie-A Waffen zusätzlich zur Mitnahmeerlaubnis einer deutschen Waffenbehörde sowie einer Ausnahmegenehmigung des BKA für das Magazin oder die Waffe mit Festmagazin die sportlich Nutzung ausgeschlossen, so what? In den erwähnten Vorgaben und Sportordnungen ist die Nutzung solcher Magazine mittelerweile "ausgeschlossen" = verboten, zumindest in Deutschland. Wo also willst du diese Magazine (in Deutschland!) denn nutzen? Ja, auch haben ist schön, ich hab ja auch nen Sack voll davon, aber du darfst sie ja nicht mal daheim als Ausstellungsstück an die Wand nageln. Wo also NUTZEN? Natürlich werden sich hier jetzt sofort etliche "Foristen", die üblichen Verdächtigen, mit Schaum vor dem Mund, bemüssigt fühlen mir (uns), vor allem aber mir, zu erklären wie und wo ich fehlgehe und wie und wo man solche Magazine selbstvertständlich weiter "nutzen" kann, nur hat das keinerlei praktische Relevanz. Das hat aber auch nix mit dir zu tun sondern nur mit deren Feinbild, und das bin ich. Zur Frage von @GermanArmsChannel. Es sind ERFASSTE verbotene Gegenstände die sich im NWR wiederfinden lassen sollten, wo auch sonst?, aber auch da geht wieder mal jede zuständige Behörde ihren eigenen Weg, und ohne Seriennummer und Belege wäre das eh alles Quatsch. Ich kenne aber Fälle wo diese Magazine im NWR gelistet sind, allerdings nicht bei mir, nicht bei meinem OA, in meinen 37 Stammdatenblättern findet sich alles mögliche, aber nicht die bösen Magazine. Tommie
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Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@ASE Lass es bleiben, ist die Mühe und Überzeugungsarbeit einfach nicht wert, Perlen vor die S... Igendwann wirst du hier in WO, oder einem Nachfolge- oder ähnlichen Portal, wieder von ihnen hören, wenn sie rumgreinen daß ihnen böserweise alles abgenommen wurde weil sie "doch nur ..." und doch "überhaupt nie und gar nie nicht gewusst hätten das" .... usw usw usw.. Ich geb´s auf. Tommie -
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Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@Last_Bullet Wo waren in deiner "Antwort" doch gleich die erwarteten neuen und das Ursprungsthema (EN 1143-1) erhellenden Infos? Ich such sie noch? Im übrigen belastet es ich mich unsäglich auf deiner "schwarzen Liste" gelandet zu sein - obwohl, eigentlich sagt man wohl eher "entlastet es mich " bzw. "ehrt es mich". Tommie -
Jedem von den Foristen die bisher hier zu diesem Thema gepostet haben sei ihre persönliche Meinung zur Veröffentlichungspflicht irgendwelcher Normen, hier der EN 1143-1, unbenommen. Es spielt auch gar keine Rolle welchen Standpunkt ich selbst hier einnehme, aber wenn doch etliche glauben daß es eine Pflicht zu Veröffentlichung geben würde, und dann diesbezüglich hier glauben das große Wort führen zu können, diesbezüglich Behauptungen aufstellen, und ja soooo felsenfest sicher sind daß es so ist wie sie hier behaupten, dies den Forsiten vorgauckelen, warum beschreiten diese Besserwisser dann nicht den Klageweg, eventuell sogar gemeinschaftlich, wenn doch die Sache soooo klar und eindeutig ist? Ein Risiko oder gar ne Ablehung oder gar ein negatives Urteil kann (könnte) es dann ja wohl gar nicht geben? Und der absolute Beifall der WO Gemeinde, zumindest WO-Gold, ist euch doch gewiss. Oder? @Onkel, @P22, @Proud NRA Member ?? Tommie
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Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@gunvlog Mea culpa, du hast natürlich recht, denn eine eine schriftliche Bestätigung über die fachgerechte Verankerung würde erst von der Versicherung und/oder dem Gericht eingefordert werden, allerdings erst dann wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Damit sind wir zwar "Brüder im Geiste", aber was soll´s, der argumentative und zeitliche Aufwand hier Beiträge zu verfassen, mit einem gewissen selbsterwählten Anspruch auf Serosität, also korrekte und nachprüfbare Infomationen, siehe hier eben zB die Norm 1143-1, konterkariert halt ganz einfach mit dem intellektuellen Niveau vieler Foristen, siehe eben auch die Beiträge die nach dir gepostet wurden, nix außer "Blah Blah", keine neue belastbare Info. Ne, callahan44er, es ist nix im Fernsehen, die Frage von Andrè1, ob man dich noch heilen kann, muß dein Psychiater beantworten, ebenso deine Probleme mit deinem Schulhof lösen (haben die anderen Kinder dich etwa seltsam gefunden, armer Bub) und wenn Josef Maier Ausfluß hat tippe ich auf Darmprobleme, er sollte einen Proktologen aufsuchen. Tommie -
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Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Also dann doch noch mal ein Kommentar von mir zu einem Thema das hier schon zig-mal durchgegekaut wurde - ohne das es zu einer "Einigung" gekommen wäre. Grundsätzlich ist dabei anzumerken, es kann jeder "glauben" was er will, es kann auch jeder völlig unbelehrbar und beratungsresistent diverse "Vorgaben" in Gesetzen und NORMEN interpretieren wie er selbst will, die Folgen hat halt dann jeder selbst zu tragen und ein Rückgriff auf diverse Foristen dürfte schwerfallen. So also der Reihe nach und möglichst nur in Stichworten, ja, klappt nicht überall. @fw114 samt Link zu Youtube Wer in Youtube etwas postet, aus welchem Grund und welcher Motivation auch immer, auch ernst genommen werden will, aber dann schon die technischen Größenordnungen, obwohl angeblich Ingenieur, nicht "drauf hat", ist ??? Die Argumentation gegenüber dem OA und/oder beim VG "Aber V-Projekte hat in YOUTUBE doch gesagt ...!" wird sicher zum Erfolg führen - ganz bestimmt. @ALBA Der SB will und sollte gefragt werden, aber eine rechtssicher Auskunft kann er nur bedingt erteilen, da ihm die Sachkenntnis der Einzelnormen (ALLER relevanter Normen) abgeht, und auch ist seine Auskunft nur dann von Nutzen wenn sie schriftlich (nachweisbar!) vorliegt. "Mein SB hat doch gesagt" ist "für die Katz!" Auch nützen dir "ein Dübel und eine Schraube" gar nix, denn die Befestigung muss der NORM entsprechen und nachweisbar fachmännisch erfolgt sein. Deine Vorhangschienen magt du befestigen wie du magt, aber Befestigungen (und Bauleistungen) gefordert nach einer NORM, sind etwas völlig anderes. Das Video von "Tom" ist absolut nichtssagend, denn neben den sachlichen und technichen Fehlern ist schlicht und einfach nur maßgebend was DEINE Behörde, dein SB, von dir gefordert hat, und zwar schriftlich, also nachweißbar, oder aber eben die NORM, die in diesem Fall dem Wertschutzschrank zu seiner Klassifikation verhilft. @fw114 Es geht hier nicht um eine (alte) DIN-Norm (für z.B. A und B Schränke, zB für 200kg) sondern um eine aktuelle und verbindliche EN-Norm, die EN 1143-1, und die ist für den gesamten Schrank eben nur dann erfüllt wenn er gemäß der Herstellervorgabe befestigt ist, so er unter 1000kg wiegt. Komm ich aber noch mal zu. @heinzaushh Postiv, es gibt "genügend Interessenten die er (Tom) mit dem bedient was sie hören und sehen wollen", und die dann auch beim OA und dem VG die gerechten Opfer ihres Kinderglaubens werden. "Aber Herr Richter, es war doch in WO und auch in YOUTUBE, das muss doch wahr sein!" @gunvlog Postiv, wir müssen hier strickt trennen zwischen den gesetztlichen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen, und den Vorgaben der Versicherer, zB. des Vds und des ECB-S für ein Wertebehältnis, denn das sind zwei völlig unterschiedliche Welten. Waffen sind übrigens schlicht Haushaltsgegenstände und werden bei Einbruch und Diebstahl problemlos ersetzt, so das Wertebehältnis entsprechend den Versicherungsbedingungen (1000kg Grenze) gesichert (=verankert) war, und zwar nach NORM und damit nachweisbar, also von einer Fachfirma. @Domenicus @Fyodor Welchen Gebäudeaufbau deine Behausung hat, zB. ein Altbau mit Holzwänden und Holzboden, oder Gipswand und Bodenheizung, Wohnwage oder gar Zelt, ist für das Gesetz und die Versicherung völlig schnuppe, dein Problem, Waffenbesitz ist dein Privatvergnügen - zieh wonders hin. @Fyodor "Abgesehen davon ob sinnvoll oder nicht, ist im Gesetz bei manchen Schutzklassen explizit vorgeschrieben wann sie verankert werden müssen. Da kann man implizieren dass wenn es unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben ist zu verankern, dass es in allen anderen Fällen oben nicht vorgeschrieben ist." Völlig korrekt, und die Grenze zwischen den "einen" und den "anderen" Fällen zieht der Schutzgrad (nach NORM) und damait auch das Eigengewicht, die 1000kg Grenze. "WaffG ist Bundesrecht, da sollte nicht jede Behörde ihre eigenen Regeln die nicht in Gesetz stehen erfinden." Postiv, trotzdem legt jedes Bundesland, jede Stadt,jede Gemeinde, jedes Amt und jeder SB die "Auslegung" und "Umsetzung" selbst fest - oft genug, Gott sei Dank. @ChrissVector "Da (in der EN 1143-1) steht nichts bezüglich der Verankerung drin, abseits der Anforderungen an die entsprechende Vorbereitung für Schränke mit weniger als 1000 kg." Postiv, genau das ist da drin zu lesen, die Vorgaben für Wertschutzschränke mit einem EIGENgewicht GERINGER 1000kg, was die allermeiste Foristen betreffen dürfte - für all die mit Schränken über 1000gk ist die Diskussion eh für die Katz. Und das bezieht sich auch keineswegs NUR auf die Vorbereitung zu Verankerung sondern auf die Pflicht zur Verankerung weil sonst die NORM nicht erfüllt wäre. Das ist auch der Grund warum diverse Firmen zusammen mit den Schränken auch das notwendige Befestigungsmaterial (Schwerlastdübel, Schrauben und Bolzen) mitliefern, Fischer-Dübel (zumindest die grauen, ja selbst die braunen) sind da nämlich nutzlos. @Schwarzwälder "Nach den Kontingentüberschreitungswaffen und den Schlüsseltresoren wird jetzt mit der Verankerungspflicht die nächste Sau durchs Dorf getrieben." Negativ. die Verankerungspflicht gab es auch zu Zeiten der A und B Behältnisse schon. Außerdem zitierst du doch selbst: Nach der Richtlinie VdS-3134-1 gilt dabei folgendes: "Wertbehältnisse, die den VdS-Richtlinien entsprechen, MÜSSEN, sofern sie eine Masse von weniger als 1000 kg aufweisen, vor Ort verankert werden um den Schutz gelagerter Werte zu gewährleisten. Der Hersteller ist hier in der Pflicht, die produktseitige Verankerungsmöglichkeit zu schaffen. Die Verankerungsöffnungen, welche das Wertbehältnis aufweisen muss, werden im Rahmen der Produktprüfung auf die Einhaltung der Vorgaben hin überprüft. Für die eigentliche Verankerung ist der Besitzer bzw. der Nutzer des Produktes zuständig. Die erforderliche Montage sollte durch den Hersteller selbst oder durch ein VdS-anerkanntes Service-Unternehmen für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen gemäß VdS 3529 erfolgen. Die Montage sollte unbedingt mit dem Protokoll VdS 3540 (vgl. Anhang A) dokumentiert werden, um die ordnungsgemäße Verankerung bei Bedarf nachweisen zu können." "Also, für die Verankerungsapostel hier: Selber mit irgendwelchen Dübeln mal eben irgendwie verankern ist nicht. Verankern durch den Hersteller/VdS-zertifiziertes Unternehmen reicht aber auch nicht unbedingt, denn das Protokoll VdS 3540 dürften die wenigsten haben. Zudem wäre ein professionelles und VdS-zertifiziertes Unternehmen, das ausreichend dimensionierte Schrauben (z.B. 10.9 Zugfestigkeit, Verbundankersystem etc.) verwendet, nicht ausreichend, denn es kommt auch darauf an, was bauseitig vorhanden ist: Estrich (wäre weniger gut), Dämmmaterialien, Fußbodenheizung, schwimmend verlegtes Parkett etc - alles hochproblematisch. Ob der Beton die ausreichende Güte aufweist (teils wird in den Montageanleitungen z.B. C20/25 oder höher gefordert) müsste auch durch ggf. Gutachten geklärt werden." Und im letzen Satz widersprichst du dir selbst, warum ?, um dem Pöb... zu gefallen? "M.E. ist eine Verankerung streng nach VdS für die allermeisten Legalwaffenbesitzer nicht möglich und nach EN-1143-1 nicht zwingend verpflichtend." Nur weil es deiner Meinung nach nicht möglich sein soll so soll es als Folge nicht verpflichtend sein? Und das nachdem du selbst aus der NORM zitiert hast, eindeutig zitiert hast? Es geht auch keineswegs um etwas was du in die EN hineininterpretierst, "In diesem Geiste der EN-1143-1 wäre - ..." sondern um den klaren und eindeutigen Wortlaut, so wie er vor Gericht Bestand haben wird, und zwar einzig und allein. @s_f "Wie ist denn dein Schrank befestigt? (Material von Anker und Material der Wand?). Hat der Anker eine Zulassung, wonach der einen Ausreißwiderstand von 50kN hätte, oder wiegt dein Schrank mehr als 1000kg?" Schwachkopf. Wo ist in deiner Zuschrift ne Argumentation und ne Hilfe oder Aufklärung zum Thema zu erkennen? @Fyodor "50kN als Punktbelastung halten die allermeisten Wände nicht aus. Als Beispiel: Ab meinen Tresor ... kan die 50kN also völlig unabhängig vom Aufbau der Wand gar nicht halten." Postiv, kann alles so sein, interessiert aber weder den NORMEN- und den Gesetzgeber noch das Verwaltungsgericht." @gunvlog "Ich bin tatsächlich auf den Hersteller Burg Wächter zugegangen, hierbei ging es in erster Linie um das NRW Urteilsthema für eine Videoserie, die mir über mehrere Telefonkonferenzen hinweg bestätigt hatten, schriftlich, dass Wertschränke unter 1000kg verankert werden müssen." Unabhängig von zB. "Burg Wächter" gibt es da ja noch etliche andere, z.B. Rottner, Eisenbach, Mitterhuber oder andere. Die Vorschriften und die NORM gilt übrigens auch für die NO-Name Produkte aus dem Baumarkt. Als Markenhersteller zum Beispiel ROTTNER, ist nur eines von vielen und die Ansagen sind EINDEUTIG. Geprüfte Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN1143-1 am Verwendungsort zu Verankern. Geprüfte Wertschutzschränke sind werksseitig für die Bodenverankerung vorgesehen und werden inklusive Verankerungsmaterial ausgeliefert. Beachten Sie bei der Montage, dass das mitgelieferte Verankerungsmaterial ausschließlich für Massivbauteile (Beton) zugelassen ist, der Wertschutzschrank muss direkt mit dem Massivbauteil verschraubt werden. Falls zwischen Massivbauteil und dem Wertbehältnis ein Nicht-Massivbauteil (Estrich,…) liegt muss die Verankerung mit einem dementsprechend längeren Verankerungsmaterial in den Massivbauteil (Beton) erfolgen. !!Eine Verankerung nur im Estrich ist nicht ausreichend!! !!Wenn bei Wertschutzschränken mit Feuerschutz durch die Rückwand gebohrt wurde, muss dieser mittels dieser Bohrungen an der Wand befestigt werden, da ansonsten der Feuerschutz nicht gewährleistet ist.!! Abmessungen Schwerlastanker Gesamtlänge Durchmesser der Bohrung (1), mm Mindestiefe der Bohrung (2), mm Mindestiefe für den Schwerlastanker (3), mm 16 / 175 175 16 110 85 12 / 118 118 12 90 81 12 / 140 140 12 75 65 12 / 148 148 12 90 81 12 / 180 180 12 90 81 10 / 148 148 10 80 60 10 / 220 220 10 80 60 8 / 120 120 8 65 50 8 / 80 80 8 65 50 15 / 66 66 15 52 50 Durchmesser (1) Wo also soll da noch die Frage nach Pflicht bei weniger als 1000kg sein? @Fyodor "Entscheidend ist das Gesetz und was in der dort angezogenen Norm steht. Wenn die Norm eine Verankerung nicht vorschreibt, dann ist die keine Pflicht zur Erfüllung der Vorgaben. Was der Hersteller ins Handbuch schreibt bezieht sich immer auf die Versicherbarkeit." Dein Rechtsverständnis ist mangelhaft, vor allem was die Praxis betrifft, denn was die Behörde entscheidet ist zuerst mal rechtens, auch wenn sie nicht recht haben sollte, DU must dann erst mal Widerspruch und Klage einreichen, viel Spaß. @waldlaeufer55 Wenn dein Schrank bzw. die fehlende Befestigung nicht beanstandet wurde dann mag da so sein, Glückwunsch, und was bedeutet das jetzt? Ist das einem VG-Urteil gleich zu setzen daß dies nicht sein muß - oder Was? Und wenn morgen dein SB wechselt, und der "Neue" das anders sieht, weil er mehr Ahnung hat und/oder dienstgeiler ist, was machtst du dann? Wenn dann eine Fristsetzung erfolgt, siehe @heiopei, "Für die Umsetzung der ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung Ihrer Aufbewahrungssituation räume ich Ihnen eine Frist bis zum XYZ ein." "Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen müssen Sie mit einem Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit rechnen." Was machst du dann? Greinst du dann und referierst gegenüber dem Amt auf all die "Meinungen" in WO? @gunvlog "Was soll der SB bei einer Nachschau auf in Bezug zu einer Verankerung prüfen?" Nun, da bei vorhandener Befestigung (so vorhanden!) eine zerstörende Prüfung nicht angesagt ist dürfte also der Nachweis der fachgerechten Befestigung durch ein Fachfirma (ganz einfach ein entsprechende VdS Dokument der Fachfirma ) der nächste Schritt sein, welches vom Waffenbesitzer de jure auch zu erbringen ist. Die Behörde ist der Meinung der Waffenbesitzer hat nicht alles getan, um das Abhandenkommen der Waffen durch unbefugte Dritte zu verhindern und erkennt die Zuverlässigkeit ab. Dies lässt sich der Waffenbesitzer nicht bieten und zieht vor Gericht und dann kommt es zu einem Urteil, dass höchstwahrscheinlich abzusehen ist. @Last_Bullet Postiv, das ist einer der von mir zitierten Schlaumeier, bist du etwa einer seiner Jünger? Er kennt sich NICHT mit den Normen aus, zumindest nicht mit EN 1143-1, und deine Behauptungen referieren ausschließlich auf seine Aussagen. Hast du auch eigene Erkenntisse und kannst auf die auch referieren oder schreibt du hier noch immer nur ab? Du schreibst: "Irgendwie, ohne vernünftiges und belastbares Zahlenmaterial, halte ich das für eine Diskussion auf "Luxusniveau", denn wie oft werden Schränke welche Art und welchen Gewichts mitgenommen, in denen Waffen aufbewahrt wurden?" Thema verfehlt, denn darum geht es nicht, denn es geht HIER NUR DIE um zu erfüllenden gesetzlichen Vorgaben um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu erhalten. @Josef Maier "Mir hat der Vertragshändler von Burg-Wächter auf ausdrückliche Frage erklärt, daß ich nichts anschrauben müsse. Das war aber auch VOR dem Kauf. Ist vielleicht wie bei den Wahlen." Der Vertragshändler, also keineswegs die Herstellerfirma (BURG-WäCHTER) selbst, ja klar, und der hat dir das selbstverständlich auch schriftlich gegeben, weil du das als offizielle Aussage für deine Ordnungsbehörde haben wolltest - oder? @gunvlog "Das Problem an diesem Thema, wie auch vielen anderen Themen ist, dass jeder der Meinung ist Recht haben zu müssen, weil es aus seiner Sicht anders nicht sein kann. Es kann keine Verankerungspflicht geben, da ja sonst alle in Fertighäusern mit Holzständerbauweise keine Waffen zu Hause aufbewahren darf, jeder mit einer Fußbodenheizung keine Waffen zu Hause aufbewahren darf, jeder der in einem Altbau wohnt, keine Waffen haben darf. Man will nur das anerkennen und vorallem akzeptieren, was in die eigene Situation auch reinpasst. Selbst wenn ich ein Statement von der DIN Zertifizierungsstelle erhalte, wird diese angezweifelt werden, weil es eben nicht in die eigene Sichtweise reinpasst." Positiv, genau so ist es, und ein Forum wie WO, die Macher, sollten sich fragen in wie weit sie hier kommentarlos gefährlichem Unwissen den Grund bereiten, ganz nach dem Motto, "Wir sind völlig unschuldig", wir stellen doch regelmässig nur das Forum bereit." Ich bin echt gespannt wie lange es noch dauert bis irgenwann mal bekannt wird daß ein LWB vor Gericht argumentiert, "Aber ich hab hab das doch alles in im Fach-Forum WO so gelesen, und all die Expterten dort, Auflistung all der Experten, haben doch geschrieben das ...", das wird lustig. Ich befürchte nur, daß wir darüber in WO nie was lesen werden. @Schwarzwälder "Die Norm EN-1143-1 selber schreibt keine Verankerung vor, sondern schreibt nur vor, dass die vorhandenen Verankerungslöcher eben 50 kN aushalten können müssen. Der VdS (Verband deutscher Sachversicherer) hat auf die Norm aufbauend VdS-Richtlinien erlassen, die für Tresore < 1000 kg Eigengewicht eben eine bestimmte Verankerung vorschreiben. Wer also Wertgegenstände aufbewahren möchte, etwa Bargeld oder Schmuck bis 65.000 EUR im Klasse 1-Schrank, das über seine Hausratversicherung geschützt sein soll, der tut gut daran, eine VdS-zertifizierte Verankerung seines Klasse 1 oder 0 Schrankes durchzuführen. Sowas kostet und ich halte @Josef Maier Vermutungen daher nicht für völlig "hirnrissig" (und finde ganz generell, man muss mit solchen Wörtern hier auch nicht operieren)." Das ist gelogen, denn die NORM bezieht sich auf "Wertschutzschränke" ganz allgemein und völig unabhängig vom VdS, ganz egal was da drin ist, und auch die Aussagen der Hersteller sind eindeutig (siehe zB. ROTTNER). @ASE Ich bin vollumfänglich bei dir, aber das wird die "Besserwisser" und "Ungläubigen" hier nicht umstimmen und dir und mir keine Frunde schaffen. Allerding werden sie hier laut das greinen anfangen und um Hife und um Beratung flehen wenn sie der Bannstrahl des Gesetzes treffen sollte, aber auch dann noch wird die WO-Gemeinde unbelehrbar bleiben. Tommie -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Da geb ich "Schwarzwälder" zu 100 % recht, korrekte Analyse, nur vermeidet er hier ganz geschickt die Anwort darauf ob nun ne Befestigung (per Dübel) notwendig ist oder nicht um die Norm zu erfüllen - oder wie? Tommie -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Tommie antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Du trittst hier erneut eine Diskussion los die hier schon ein paar Mal erbittert geführt wurde, letztmals erst vor ein paar wenigen Wochen, und leider ist es halt so, daß viele Leute in einem Forum halt gern viel Meinung haben, aber halt ohne die notwendigte Ahnung wie z.B. Vorschriften und Normen ineinandergreifen, und dann werden "lange und immer so und nicht anders" gelebte Vorstellungen "zum Gesetz" erklärt werden, nur weil halt nie was passiert ist oder gar was vom Amt gerügt wurde, gar waffenrechtliche Erlaubnisse sofort wiederufen wurden. Also: Wir sind mittlerweile bei EN 1143-1 als Vorschrift für die Wertschutzschränke, das sollte wohl unbestritten sein, und hier mindestens die Klasse N/0 oder Klasse I, höhere sind natürlich auch nicht verboten. Und dann geht der Ärger eben schon an, weil gewisse Foristen eben nicht einsehen wollen daß eine Zertfikation eben von mehr abhängt als nur der Blechkiste die vor einem steht und einem verkauft worden ist - die Randbedingungen der Zertifikatiohn spielen eben auch eine entscheidente Rolle. Das ist durchaus vergleichbar mit deinem Kfz., denn dein Kfz. hat auch nur dann eine GÜLTIGE ZULASSUNG, ein "gültiges TÜV-PAPERL", wenn z.B. auch die korrekten Felgen und Reifen vorhanden sind, selbst mit nur den falschen Hauptlichbirnen ist die Zulassung (und damit die Versicherung!) schon futsch. So ist es eben auch bei deinem Wertschutzschrank. Die Norm (hier EN 1143-1) ist erst bei Einhaltung aller Randbedingungen erfüllt UND GÜLTIG. Bevor ich jetzt hier wieder mal, erneut, und völlig "für die Katz", in den Überzeugungskampf einsteige, so rate ich dir doch einfach mal bei den diversen namhaften Herstellern (z.B. ROTTNER) selbst anzufragen unter welchen Bedingungen die jeweilige Zerifizierung, hier EN 1143-1, jeweils gültig ist, sowohl nach Norm, nach dem Gesetz und nach den Versicherungsbedingungen. Ich bin SEHR sicher, daß man dir mitteilen wird, daß die Zertifizierung erst gültig ist wenn die Wertschutzschränke mit einem Gewicht von geringer als 1000kg NACHWEISBAR, also von FACHFIRMEN (mit Zulassung), mit Schwerlastankern, durch die im Schrank bereits vorgesehenen Bohrungen, UND NUR DURCH DIESE, in einem geeigneten (spezifizierten) Material (Boden oder Wand oder beides) mit einem Abreißwiderstand von mindstens 50kN befestigt wurden. Werkzeugangrifftest, Widerstandswert für Vollzugriff in Widerstandseinheiten Anchoring strenght Required force kN 50 mit Fußnote a: "Verankerungsstärke, erforderliche Kraft 50kN". und das heißt nichts anderes wie: kein Fischer-Dübel mit Maschinenschraube im Kalksandsteinmauerwerk, denn da ist der geforderte Auspressdruck nicht gegeben. Fußnote a: Applicable only for free-standing safes with a mass less than 1000kg heißt: "Anzuwenden nur für frei stehende Tresore mit einer Masse weniger als 1000kg" Das bedeutet: Waffenschränke, die nach EN 1143-1 geprüft und zertifiziert sind, MÜSSEN dann verankert werden, wenn sie ein Eigengewicht unter 1000 kg haben, und zwar mit einer vorgeschriebenen Mindestauszugsstärke von 50kN. Punkt! Neue Bohrungen, deine Bohrungen, machen die Schränke übrigens nutzlos, sie verlieren die Zulassung. So unangenehm die Wahrheit also auch ist, die Antwort lautet eindeutig: JA - auch wenn das nicht die Antwort ist die bequem ist und die man gern hören möchte. Das wird übrigens auch von allen Zertifikatinhabern (Tresorhersteller) genau so gesehen, und es ist auch die Antwort der Normenhüter, also der Zertifizierungsstellen. Die Hersteller können jedem Waffenbesitzer hier nur sagen: da Ihr Waffenschrank nach EN 1143-1 fachgerecht zu verankern ist, erfüllt Ihr Waffenschrank ohne Verankerung regelmäßig nicht die Kriterien der EN 1143-1 und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen aus dem Waffenrecht. Das bedeutet ohne jeden Zweifel, daß im Waffenschrank zwar eine Zertifizierungsplakette vorhanden sein kann, diese ist aber erst gültig, wenn der Waffenschrank nach Vorgabe der Hersteller befestigt ist. Ja, es gibt immer wieder Schlaumeier, für die nur deren eigene Meinung zählt, das sind leider diejenigen Menschen, die Ihre Meinung über alles setzen, damit sie in Foren glänzen können, aber lassen wir denjenigen einfach ihre eigene Meinung. Ist ja nicht verboten eine zu haben, auch wenn sie nur auf dem festen Willen beruht, nicht mal eben zwei Löcher in die Wand bohren zu wollen oder zu können, um einen "Waffenschrank" zu befestigen. Nein, ich will und werde darüber nicht mehr diskutieren, denn die Frage war und ist NICHT wie die Befestigung im eigenen Heim oder gar in einer Mietwohnung (Fußbodenheitzung) zu realisieren ist, sondern nur ob überhaupt zwingend. Und wenn keine entsprechende Bohrung und Befestigung möglich ist, dann benötigst du eben einen Wertschutzschrank von mehr als 1000kg, oder du must dir ein anderes Spielzeug suchen. MIR, "geht das letztlich auch alles am Arsch vorbei", es trifft dich, nicht etwa mich. @fw114: Geh einfach den Weg und frag die Hersteller, schriftlich, lass es dir schriftlich geben! Dann wirst du schon mitgeteilt bekommen ob meine Ansage korrekt war oder eben nicht. Gruß Tommie -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
Tommie antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Ihr seid doch selber schuld, zumindest zum großen Teil, denn alle was ich hier lesen kann ist geprägt von "Wohlverhalten", "kuschen", "auf Good Will machen und hoffen", "eine Stufe darunter versuchen", "welche Ärzte ...?", "was sagen die Verbände?", selbst bei der Behörde (dem SB) erscheinen", usw. usw. usw.. So stelle ich mir echte Kämpfer für Recht und Ordnung und den privaten Waffenbesitz vor - ihr seid ein echtes Vorbild der nächsten Generation - pfui Teufel. Schon mal mal was von Gesetzen, von Vorgaben und vom Rechtsweg gehört? Ja, natürlich, aber immer nur wenn´s die ANDEREN gemacht haben, die das Risiko und die Kosten auf sich genommen haben - oder? Ihr seid echte Kämpfer für die Sache und echte Helden - Pfui Deibel. Tommie -
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Tommie antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
@callahan44err Glückwunsch, das ist DER erhellende und konstukitve Beitrag wenn Hund oder Katze mal ihre Kotspur hinterlassen wollen, "Ich war auch mal da", aber sonst nix erhellendes zum Thema beizutragen haben. Tommie -
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Tommie antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
@Parallax Bei dem "Gegrölle" gebe ich dir recht, zumindest teilweise, den Gegröle schreibt sich mit einem "l", allerdings aber auch nicht mit "h" wie du meinst, so also nur 1/2 Punkt für dich. Ansonsten allerdings vermisse ich weiterhin jede auch nur winzige erhellende Info von dir zum Ursprungsthema. Siehe dazu auch "Irn". "Das entscheidet ggf. die anwesende verantwortliche Aufsichtsperson oder der Standbetreiber nach eigenem Ermessen. Wenn Ihr Euch dazu trotz Sachkunde nicht in der Lage fühlt (die Antwort ist gerichtet an den Fragesteller und dessen Verein), dann könnt Ihr ja den Standbetreiber oder hilfsweise die Behörde (siehe §10 Abs. 1 S. 5 AWaffV) bitten, eine Mindestanzahl festzulegen" Alles gesagt, deswegen kein weiter Kommentar dazu. Zur kürzlichen Frage von "Pulvernase": Da musst du den Gesetzgeber bzw. die Verbände oder Betreiber der Schießstätten befragen, nicht schon wieder die Schwarmintelligenz im Forum. Tommie -
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Tommie antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
"Herum-Gröller", wie vor allem "weyland", teilweise auch "Parallax" oder teilweise auch "gunvlog" hängen sich und ihre Beiträge jetzt an dem Begriff Schießleiter auf den ich benutzt habe, irgendwie musste der Verantwortliche ja verbandsübergreifend zu bennenen sein, das ist verbandsabhängig, was aber völlig sekundär zur eigentlichen Frage ist, die von den "Herum-Gröllern" aber weder angesprochen noch gar aufgeklärt wird. Gegrölle ohne Hintergrund, vor allem von "weyland", und vor allem ohne jede Info für die Ausgangsfrage, oder wo war da jetzt irgendwas verwertbares, z.B auch für die Frage warum "Waffen-online" immer die Mama für all die spielen soll die zu faul oder/und zu dumm sind .... ? Tommie -
Wieviele Standaufsichten sind erforderlich?
Tommie antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
Ich muss mich immer wieder wundern welche Fragen von Schützen oder Vereinen an das Forum gestellt werden, über eigentlich durch das Waffengesetz, die Standzulassungen, die von Betreiber der Schießstätte (Aushang, Hausrecht), oder die Sportordnungen (auch im Aushang) festgelegten Regularien. Über Themen die eigentlich klipp und klar geregelt sind, Themen die sowohl der Betreiber einer Schießstätte als eine Person mit erfolgreicher Waffensachkundeprüfung, das muß kein Schütze sein, "aus dem FF" wissen sollte. Neben bedenklichen Wissenenslücken zeigt sich hier ein Trend wie er überall im Netz zu beobachten ist, "Wir fragen die Community, die soll (muss) uns das erkären, die sind der Schiedsrichter"! - und dann am Schluß, "Es war aber doch so in "Waffen-Online" erklärt und zu lesen!" Eine Diskussion im Verein? So so? Gibt es da keinen "Chef", keinen "Schieß(stätten)leiter"? - wobei es hier genau genommen nicht um den Schießleiter sondern "nur" um die Standaufsichten bzw. deren Anzahl geht, aber damit über Anforderungen und Bestimmungen die flexibel sind und über die AUSSCHLIESSLICH DER SCHIESSLEITER DES TAGES ZU BESTIMMEN HAT! Das Gesetz und die Sportordnungen (die Vereine die keinem Verband angeschlossen sind lasse hier erst mal weg, aber da gibt es die Zulassung) fordern eine "Standaufsicht" und sonst gar nichts, aber diese Standaufsichten müssen (laut Gesetz und Sportordnungen) in der Lage sein das schießen konstant zu überwachen, und notfalls sofort eingreifen zu können, was de facto nur möglich ist wenn mindestens eine (1) Standaufsich pro Stand, erst mal nicht pro Schießbahn, tätig ist. Das ist zwar unglücklich formuliert, aber trotzdem lässt dabei erkennen, daß es soviel Standaufsichten geben muß, daß sichergestellt ist daß diese SOFORT eingreifen können, was im Extremfall (hier konstruiert aber durchaus möglich!), bei z.B. fünf (5) Ständen (Bahnen) pro Stand, mit nur wenigen Metern (z.B. 3 m) zwischen den Bahnen, dies nur mit 5 Aussichten erfüllt werden kann, denn eine Aufsicht kann bei gefährlichem Fehlverhalten nicht von Stand 1 zu Stand 5 sprinten um den Schützen zu stoppen, geschweige denn alle Schützen auf 5 Bahnen überwachen. Der Schießleiter ist die Oberaufsicht über all diese Aufsichten, und er ist "de jure" der alleinige Verantwortliche dafür daß diese Vorgabe erfüllt ist, er ist vom Schießstättenbetreiber zu ernennen, und auch zu versichern! Der Schießleiter allein legt fest wieviele Aufsichten einzusetzen sind, und wie und wo, z.B. eine (1) eigene Aufsicht nur beim Neuling. Seine Meinung ist Gesetz! Ich kenne genügend Schießstätten, auch welche auf denen ich regelmässig trainiere, mit z.B. 3 oder 4 Schießständen, sogar verteilt im Gebäude, also nicht auf einer Ebene, mit jeweils 5 Schießbahnen, für die es auf der Schießstätte nur eine (1) "Aufsicht" gibt. Dies ist schon "de jure" nicht zulässig, wird aber regelmässig so gemacht, weil das "Personal" fehlt, es müssten sonst eben Stände geschlossen werden. Take it or leave it. Zum Fragesteller: Nur eine (1) Aufsicht ist in Ordnung, soweit die Forderung erfüllt ist, daß diese das Schießen ÜBERALL konstant überwachen kann und natürlich auch SOFORT einschreiten kann. Wie das auf der Schießstätte XY zu realisien ist? Das ist die Verantwortung des Betreibers, und in Rechtsfolge des Schießleiters. Das Forum ist nicht dazu da eine Diskussion im Verein zu entscheiden, Schiedsrichter zu spielen, über eine Thematik (IM VEREIN!) welche dem Forum zu 99.9% nicht wirklich in seiner vollen Tiefe bekannt ist, oder, böser ausgedrückt, die dem Forum wohl oft zu 99.9% bewusst verschwiegen wird. So auch hier? Trotzdem springen viele Forumsmitglieder, so hier auch ich, immer wieder auf solche "Fragen" (solchen Unsinn) an, um angeblichen Foristen zu "helfen", die lediglich ihre völlig Unkenntnis der Materie, und ihre Bequemlichkeit sich selbst kundig zu machen, offenbart haben, oder sich, in ihrer Ansicht durch das Forum bestätigt sehen wollen. "Waffen-Online" hat doch gesagt!" So auch hier: "Eine Diskussion im Verein? So so?" Tommie