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Tommie
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@Mausebaer Mausebaer hat zu 100.00% recht, genaus so ist es. Aber die Frage von "gipflzipfla" und auch manche Kommentare zeigen auf woran es denn mangelt, so denn die Frage nicht ganz bewusst provokativ so gestellt wurde - es mangelt am waffenrechtlichen "Know How" der Waffenbesitzer. "Das haben wir doch vor 20 Jahren schon so gemacht!", und, "Der Fritz hat mir beim letzten Bier ganz doll versichert daß ..." oder auch "Ich hab in WAFFEN-ONLINE doch gelesen daß ..." - so beginnt der Ärger, und folgend der Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse. Denn natürlich kann jeder Waffenbesitzer seine Waffe(n) an einen BERECHTIGTEN (z.B. auch den Verein) zur Nutzung oder Aufbewahrung verleihen (überlassen), wobei dann alle Verantwortlichkeiten auf den Leihnehmer übergehen,das sollte auch "gipflzipfla" wissen, so er denn Sachkunde hat. Wo also ist das Problem, oder wo sollte es sein - außer in der mangelhaftgen Kenntnis des WaffR bei gewissen Foristen? Ein Leihschein ist nützlich, keine Frage, ich stelle sowas IMMER aus, ist aber keine Pflicht. Den Ärger hat, bei einer Kontrolle, primär der Leihnehmer. Das alles ist, so meine Überzeugung, in diesem Fall aber gar nicht relvant, denn der (die) Fragesteller suchen nur nach Argumenten um einen Waffenbesitzer, ein Vereinsmitglied, einen Schützen, und seine Waffe, über den Weg der Argumentation der Aufbewahrung seiner Waffe im Verein, los zu werden. Tommie
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Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger
Tommie antwortete auf sealord37's Thema in Waffenrecht
@PetMan Mag ja sein daß sich da jetzt eine Menge Foristen bestätigt sehen, dem ist aber nicht so, und ich hätte, wäre ich zuständige Behördenvertreter gewesen, auch nicht klein beigegeben - zumindest nicht wegen dieses Urteils. Ich hätte klein beigegeben weil das ganze unverhältnismässig war, mir das klar gewesen wäre, ich aber auch gewusst hätte daß die Behörde nur auf höhere (politische) Weisung gehandelt hat, eben weil es politisch so vorgegeben und gewünscht wird, und ich mit Freuden den Ausweg des Urteils genutzt hätte. Wer das Urteil durchließt, ja, von Anfang bis Ende und mit Sachverstand, der wird feststellen, daß es sich NICHT auf Sportschützen sondern nur auf Jäger und jagdrechtlich Vorschriften und Fristen bezieht. Der Fall den "PetMan" schildert betrifft jedoch einen Sportschützen, so zumindest stellt "PetMan" es dar, das Urteil aber bezieht sich ALLEIN auf die verwaltungsrechtlichen und waffenrechtlichen Vorschriften für Jäger und die hier einzuhaltenden Fristen, das sind juristisch Äpfel und Birnen, zwar beides Obst, aber trotzdem zwei Welten. Außerdem stellt das Urteil klar: Nur wenn der Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass ERHEBLICH unterschritten wird, KANN die erneute Überprüfung nicht erforderlich UND DIE DAFÜR VERLANGT GEBÜHR rechtswidrig sein, sie KANN, aber sie MUSS nicht. Das Urteil bezieht sich NICHT primär auf den Zeitraum und die Rechtmässigkeit der Prüfung an sich sondern primär auf die Art und Weise und die Höhe der Gebührenfestsetzung. Ansonsten kann ich dem Kommentar von "Homi" nur zustimmen, wenn wir auch immer noch nicht wissen wer denn nun tatsächlich der Initiator für den "kürzlichen Kontakt mit meiner SB wegen einiger Fragen zur bedürfnisübergreifenden Nutzung (jagdlich/sportlich) war." Auf alle Fälle ist sowas "Calling for Trouble". Tommie -
Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger
Tommie antwortete auf sealord37's Thema in Waffenrecht
Ne ne, ich bin zwar absolut KEIN Fan von "GermanKraut", aber unschuldig ist unschuldig, weil, hat mit meinen bösen Zuschriften absolut nix zu tun. Tommie -
@Thomas St. Ah komm, die Vorsitzende und der Herbert und sein Verein wollen keine echte waffenrechtliche Beratung sondern das Gewehr eines Mitgiedes los werden, eventuell auch das Mitglied selbst, warum auch immer, und sie suchen Argumente weil sie sich selbst nicht trauen das anzusprechen. Vertrag gibt es tradionell wohl auch keinen, und das sind die Folgen. Bei dem Mitglied dürfte es sich um eine der "Honoratioren" des Vereins handeln, deswegemn der Versuch übers Internet Argumente zu bekommen, noch dazu mit dieser seltsamen Fomatierung. Eigentlich geht es der Vorsitzenden und Herbert nur darum das Gewehr los zu werden und dafür irgendwelche Bestimmungen und Vorschriften vorschicken zu können, und genau die suchen die zwei. Tommie
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Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger
Tommie antwortete auf sealord37's Thema in Waffenrecht
@tont Ich wohne weder in Timbuktu noch gleich nebenan in Widdern (am Arsch der Welt) sondern in einem andern deutschen Bundesland in dem sowohl der Bürger und die LWB als auch die Politik dies anders sieht und somit den Waffenbesitzern ganz bewusst mehr Möglichkeiten zum Besitz eröffnet. Die Meinung von Herrn Strobel interessiert mich deswegen auch nicht. Tommie -
@MAHRS KI fragt nicht so dumm. Und wieder mal nur ein winziger Teil der verfügbaren Tatsachen und ein winziger Teil der Infos - oder etwa nicht? Ihr wollt das Gewehr (die private Waffe) da nicht mehr haben, warum auch immer, denn sonst würdest du hier nicht fragen. In einem SV sollte (SOLLTE !) es lauter Leute mich Sachkunde geben, warum also fragt ihr die nicht? Gehen wir, der Einfachheit halber, erst mal davon aus daß der Schrank für die Waffe (nur die Waffe, nicht die Mun) zugelassen und vom Volumen her geeignet ist. Der Verein hat also eine WBK, und somit erlaubnispflichtige Waffen, und der WBK-Inhaber XY ist als Verfügungsberechtiger (mit Sachkunde und auch eigener WBK) in der Vereins WBK eingetragen. ER darf also auf den Inhalt zugreifen, wie das mit den anderen Schlüsselinhabern ist wissen wir nicht, das verschweigst du uns. Haben die Sachkunde, sind sie WAFFENRECHTLICH berechtigt? Die Erlaubnis durch den Verein ist eine völlig andere Baustelle, das ist ne privatrechtliche Frage, und der Verein darf auch nur denjenigen Zugriff gewähren die waffenrechtlich berechtigt sind, auch für die Munition die sich eventuell im Schrank befindet! Der SACHKUNDIGE WBK Inhaber XY darf das, nach Waffenrecht, wie das im Verein geregelt ist ....? Die Waffe an sich ist ja bereits gesichert, aufbewahrt in einem ZUGELASSENEN ? (dem Amt bekannten ?) Waffenschrank? Ob er die Waffe noch mal speziell sichern muß, z.B. durch ein Abzugsschloß, ist Sache der (schriftlichen?) Vereinbarung mit dem Verein, das hat absoluts nicht mit dem Waffenrecht zu tun. Außerdem verschweigst du die Info (Frage) nach der Klassifikation des Vereins-Schranks und der Aufbewahrung passender Munition, und damit auch die Info nach anderen Waffen und Munition. Das alles läuft für mich unter: "Ich hab da ein Problem, ein privatrechtliches und ein waffenrechtliches Problem, mit einem WBK Inhaber?, hab selbst absolut wenig Ahnung, auch meine Vereinsvorsitzende nicht, will euch allen auch nur das allernötigste, zumindest nach meiner (unserer) Vorstellung mitteilen, der Rest ist geheim, und erwarte daß die "Schwarmintelligenz" mein (unser) Problem RECHTSSICHER löst." Tommie
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Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger
Tommie antwortete auf sealord37's Thema in Waffenrecht
Also ich geb zu, ich bin kein Jäger denn die Jagd hat mich schlicht nie interessiert, und ich kann also nicht nachsehen was da im Jagdschein so alles drin steht, aber in den Scheinen die ich kenne steht da nix von den Waffen, die sind alle in der WBK des Jägers aufgelistet - und zwar ohne das irgendwo angegeben wäre für welches Bedürfnis sie erworben wurden, also vom Eintrag her keine Unterscheidung zwischen dem Bedürfnis Jagd und dem Bedürfnis Sport. So dürften also, wenn "sealord37" kein Sportschütze wäre (BDS), da auch nur maximal 2 KW eingetragen sein - so die Theorie, denn für mehr KW hätte der Jäger (nach WaffG) ja kein Bedürfnis. Nun ließt sich der Beitrag so, daß es wohl Unklarheiten (vom Amt? vom Jäger? vom Sportschützen?) bezüglich einer bedürfnisübergreifenden Nutzung gegeben haben muss, was dann wohl zur Aufforderung geführt hat, wobei wir leider nicht wissen wie jeweils von "sealord37" und wie vom Amt argumentiert wurde. Zwischenbemerkung, aber ich will über das Thema jetzt keine weitere ausufernde Diskussion lostreten, "Schußwaffen jeglicher Art dürfen nur entsprechend ihrem ursprünglich Bedürfnisgrund zum Erwerb eingesetzt werden, nicht etwa bedürfnisübergreifend", was eben auch bedeutet, daß ein Jäger der einen 357er Revolver (durchaus auch mit 1" Lauflänge!) zur Jagd hat, so er denn auch Sportschütze ist, sehr wohl einen Bedürfnisgrund für einen weiteren 357er Revolver hat. Wobei bei Kontrollen der Bedürfnisgrund aus der WBK ja gar nicht zu entnehmen ist, und auch dem Jagschein nicht. Ob ein Waffenbesitzer seinen 1" Revolver auf Grund eines Jadscheins besitzt oder auf Grund eines sportlichen Bedürfnisses (nur BDMP) lässt sich bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle der WBK auch gar nicht entnehmen. Es gibt auch KEINE Pflicht ein Schießbuch zu führen, und ein Schießbuch geht ein Amt auch gar nicht´s an, aber der Waffenbesitzer ist nun mal verpflichtet seine Aktivitäten (sein Bedürfnis) nachzuweisen, besonders als Sportschütze. Und ab da komme ich jetzt in´s stolpern, denn irgendwelche Annahmen von "sealord37", "der Jagdschein reicht um in Ruhe gelassen zu werden", sind nur leichtsinnige Wunschvorstellungen, ohne sich besser und vorher über die TATSACHEN, über Vorschriften, kundig zu machen - selbst schuld also. "sealord37" schreibt aber weiter, "(deswegen) ... habe ich alle Waffen auf das Bedürfnis Jagd umschreiben lassen"?? Wie soll das mit sportlichen Langwaffen die auf Grund des Kalibers oder der Bauweise gar nicht zur Jagd zugelassen sind funktionieren, oder erst recht mit mehr als 2 KW, erst recht wenn auch da Bauweise und Kaliber nicht zur Jagd zugelassen sind? Wie soll das mit einem "Wechsel vom Sport zur Jagd" bei einem sportlich sehr aktiven Schützen mit einer 2-stelligen Anzahl von (vollen) Waffenschränken funktionieren, wo dem Jäger doch nur 2 KW zugestanden werden? Ich wüsste auch gar nicht wie so eine "Umschreibung" (Umwidmung ?) funktionieren sollte, außerdem schreit ein solches Vorgehen geradezu nach einer Bedürfnisprüfung, ja fordert sie geradzu heraus. Sie ist gegen den anstrebten Zweck sogar kontraproduktiv, denn seit 2020 wird der Fortbestand des Bedürfnisses für Sportschützen (nur) zweimal geprüft, fünf und zehn Jahre nach dem Erwerb der ersten Waffe. Wo sollte also da der Vorteil der "Waffen auf Jadschein" sein, zumal für den Sportschützen nach 10 Jahren de facto erst mal Schluß mit Bedürfnisprüfungen ist. Es ist für mich immer wieder erstaunlich hier Forum zu erfahren welch fantasievolle Möglichkeiten Waffenbesitzer doch ersinnen um sich selbst unnötig in Schwierigkeiten zu bringen. Unkenntnis einschläger Gesetze und Vorschriften, pures Wunschdenken, sowie "ich hab angenommen ..", "ich bin davon ausgegangen.." und "ich hab gedacht .." und "mein Kumpel Egon hat doch gesagt ..." sind mit die beliebtesten. @Herr_Merlin "Jeder LWB wird doch eh alle 6? Monate überprüft." Echt, wie und wo sollte das denn so sein, wo sollte denn da die gesetzliche Grundlage sein, und vor allem das Personal dies zu tun? Tommie -
Tja, wen man eine Frage stellt muss man halt mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte. Das gilt übrigens sinngemäß auch für ALLE Foren und vor allem die Mods. Geschickter Weise schreibt du ja gar nicht was wirklich Sache ist, denn: "Ich habe Stand heute nur noch eine von zwei Flinten eingetragen. Die andere wurde verkauft. Nur war eben der Munitionserwerb bei der verkauften Flinte eingetragen." Ob nun GESTRICHEN oder nur ausgetragen wurde verrätst du uns ja gar nicht - Zufall? Wenn du die Antwort nicht schon kennen oder vermuten würdest hättest du in diesem Forum wohl auch gar nicht erst angefragt. Aber es gibt ja immer noch die alte "Internet-Weisheit", "Wenn du was wissen willst dann poste einfach irgendeinen Unsinn in ein Forum, die Schwarmintelligenz wird das Problem dann schon für dich lösen!" "Essener" hat zu 100% recht, zumindest nach heutiger Rechtslage. "Der Munitionserwerb ist nur zu der entsprechenden Waffe gültig… Ich verstehe auch nie die Schützen, welche um 15€ zu sparen, auf den Muntionserwerb bei Neuerwerb einer Waffe verzichten… So sind die Probleme hausgemacht… ," Was der Stempel kostet ist scheißgal, was hast du für die Flinte bezahlt, für den Eintrag in der WBK? Und dann greinst du wegen EURO 15 bis 35? Immer sind es "ganz klugen", die"Sparfüchse", die allen anderen aufzeigen wie man es intelligent und natürlich besser und richtig macht, und die dann nach "Mama" plärren wenn´s schief geht. Und dann kommt plötzlich ne völlig andere Fragestellung und Konstellation, weil: "Die Frage ist, da bei allen verkauften Waffen der Munitionserwerb nicht gestrichen wurde, bei einer Bestandwaffe mit gleichem Kaliber der alte Eintrag weiter gilt?" Plötzlich also ist der Munitionserwerb für die verkaufte Waffe NICHT gestrichen?!? Was denn nun? Nein er gilt nicht, und das glaube ich dir auch nicht, denn es wird beim Austrag immer die ganze Zeile gestrichen, oder, bei meinem Amt, nur das "überlassen" eingetragen und ansonsten GAR NICHTS GESTRICHEN, somit auch nicht der Munitionserwerb. Bei "alten" WBK´s aus den 1970er und 1980er Jahren sowieso nicht, denn da gab es heutige Spalte 7 zum Mun-Erwerb gar nicht, die Erlaubnis wurde auf der vorletzten (meist leeren) Seite extra eingetragen. Aber sei es wie es sei, je nach Amt wird das unterschiedlich gehandhabt, aber du hast dir die Problem hausgemacht - selbst schuld. Also, nix genaues wis mer net!?! Hätte dieser "Sparfuchs" beim Erwerb und dem Eintrag der Waffe EURO 15 bis EURO 35 mehr investiert wäre das jetzt alles kein Problem. Ich wiederhole den Eingangssatz: "Wenn man eine Frage stellt muss man halt man mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte." Tommie
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Hallo, scheint so als ob sich über die Jahre am von mir mal vermuteten Bedarf für die beschriebene Steuerung nicht viel geändern hat, keinerlei Bedarf, denn es es kam keine Rückmeldung. Mein Angebot hat sich somit erledigt und schließe diese meine Seite (mein Angebot) wieder. Dies nicht etwa weil ich "beleidigt" bin, sondern weil ich dann, wenn ich sie wieder geschlossen habe, nicht mehr jeden Tag nachsehen muss "ob nicht etwa doch ....... ?" Tommie
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Hallo Irn. Ist die ganze Aktion bzw. Entwicklung noch aktuell oder nicht? Es gibt eine fertige (semiprofessionelle, dazu später mehr) Lösung die seit über 10 Jahren absolut zuverlässig und zur Zufriedenheit der Vereine und Schützen "läuft". Es werden damit seit über 10 Jahren auch durchaus namhafte Wettbewerbe geschossen und mir sind keine Klagen oder Ausfälle bekannt. Ich bin von Beruf her Entwicklungsingenieur und der Entwickler, der Idee, der Software, der Hardware, und der serienreifen Umsetzung. Allerdings hatte ich, als "Hardcore-Schütze", jedes WE wo anders, andere Stadt anderes Land, mal IPSC mal BDMP mal berufsbedingt, die Begeisterung der Szene (auch der Verbände) und der Firmen für solch eine Lösung einfach falsch eingeschätzt, bad luck. Dann hab ich´s irgendwann nicht mehr weiter verfolgt, denn, wer nicht will der hat schon. Die Entwicklung wurde mit dem Ziel "UNIVERSELLE Ansteuerung für alle marktüblichen Scheibensteuerungen für alle möglichen Wettbewerbe (Programme) aller möglichen "Verbände" und auch völlig freier Abläufe" entwickelt, 100% fertig entwickelt, kam aber wegen Desinteresse des einschlägigen Handels nie auf den Markt. Eingesetzt wurde und wird sie nur im eigenen Verein und bei befreundeten Vereinen die sie als "Promotion" und zum testen für "free" bekommen haben und auch für Wettbewerbe nutzen. Das ganze macht grundsätzlich, wie du ja selbst schon geschrieben hast, nur als exteren Ansteuerung Sinn, dann Sinn, wenn die zu entwickelnde externe Steuerung, vereinfacht gesagt, nichts anderes "macht", als programmgesteuert quasi den Handsteuerungsknopf "Stellen/Drehen" einer bereits vorhandenen Anlagensteuerung zu "drücken". Es ist es dann frei von vielen Vorgaben zu entwickeln, es wird lediglich der Taster "Stellen" durch eine Steuerung ersetzt. Der Anschluß erfolgt dann potentialgetrennt über die serienmässige Schnittstelle (Stecker) der originalen Scheibensteuerung, ganz egal wie die Anlage arbeitet, mechanisch, hydraulisch oder pneumatisch, und, GANZ WICHTIG!, die Gewährleistung der originalen Anlage wird nicht beeinflusst da hier keine Änderungen erfolgen. Die Entwicklung der Hardware beschränkt sich damit auf eine potentialgetrennte Schnittstelle (Relais) um den Schaltbefehl "drehen" eines Rechners auf die originale Scheibensteuerung umzusetzten, und dazu wurde die früher ÜBERALL vorhandene Schnittstelle "LPT1" (25-poliger D-Sub Stecker) des Rechners genutzt, die sowohl an Standrechnern als auch an Laptop´s vorhanden war. Natürlich hätte es auch ein anderer Stecker getan, aber ein 25-poliger D-Sub Stecker war und ist Sandard, und die Verbindungsleitungen eben auch, gibt´s alles für wenig Geld in jedem Electronicshop. Eine Vorgabe war: möglichst simpel, möglichst einfach, möglichst viel Standard, nix exotisches, Teile sollte es "all over the world" geben - wie ne 1911er eben. Eingesetzt werden konnte jeder Rechner mit Schnittstelle, selbst (vor ALLEM) billigste und ausgemusterte langsame Rechner, die allerdings den Vorteil hatten an der Schießstätte verbleiben und auch schnell und billig jederzeit ersetzt werden zu können, jeder alte billige Bildschirm war gut genug, beim Laptop aber eh kein Thema. Das ganze Geheimnis liegt dann in einer sinnvollen Nutzung von Standardtreibern und Standardsoftware wie "DOS", "Windows" und "Excel", und das war´s dann schon. Natürlich gibt es "schönere" Betriebssysteme und Software, aber eben nicht weltweit und so billig, und jeder kennt es. Der Rest ist die grafische einfache und logische Umsetzung der gewünschten Schaltzeiten in Excel-Tabellen und die Darstellung der "Programmabläufe", Timerdarstellungen (vorwärts- oder rückwärtszählend, in jeder Farbe und Größe) auch auf einem zusätzlichen 2ten Bildschirm direkt beim Schützen - alles kein Problem. Jede Art von Schießprogrammen jeglicher Länge, auch mit Zwischenstationen, z.B. NPA-B oder PP1, sind einfach in Tabellen einzugeben, und das war´s dann. Und wer ein Fun-Schießen programmieren möchte gibt der neuen Tabelle einen "Fun-Namen", programmiert was ihm gerade passt, und das Programm läuft sofort, no Problem. Und wenn du dich mit Excel auskennst kannst du es auch noch erweitern. Die Darstellung des Wettbewerbsablauf als interaktive Exceltabelle die sicht- und nachvollziehbar vor ihnen "abläuft", für alle Zuschauer auf beliebig vielen Bildschirmen sichtbar, gibt auch die sehr einfache Möglichkeit hier ein Werbebanner oder das Banner des Vereins zu integrieren (als bmp, als jpg oder was auch immer), die Möglichkeiten sind hier grenzenlos. Entwickelt wurde das alles ursprünglich für eine SLG des BDMP die "mal hier mal dort" trainiert hat, meist auf DSB Ständen mit Standard-Drehanlagen und DSB Programmierung, und somit, in Form eines Laptop´s und der Schnittstelle IHRE Programme zum Training mitgebracht hat. Und damit wir uns verstehen, das ist keine "Homemade-Bastel-Lösung", das ist ne Serienreife Steuerung - die aber halt damals keiner wirklich haben wollte. Ja, ich geb´s zu, ein bischen angepisst bin ich deswegen immer noch. Schick mir ne Mailadresse und ich schickt dir ein altes "User-Manual" und ne laufähige Demo (zumindest mit Standard Excel und bis Win 10) als File, bzw. du kannst es dann im Netz mit Kennwort abrufen, geschrieben wurde das ganze mal für Win XP. Auch das wurde damals "berücksichtigt", Standardfunktion zu nutzen, nix exotisches, damit es auch bei Updates der Software funktionsfähig bleibt, obwohl ein solcher Schießstättenrechner nicht "updated" werden muss. Und na ja, von Win 98 bis heute war ein langer Weg, aber alles läuft immer noch prima. Ach ja, auch ne Fernsteuerung, um die Maus zu ersetzen, wurde inzwischen erfolgreich realisiert und kann parallel genutzt werden. Zwei (2) BDMP Programme hast du als Demo zur Auswahl, 2 würde ich dir zum Download freischalten, die laufen dann ganz normal auf deinem Rechner ab, selbst wenn du keine LPT1 hast, du kannst alle Optionen die geboten werden ausprobieren, nur Ausgangssignal zum schalten bekommst keines - verständlich, oder? Dienst Pistole 1 C3V3 Dienst Pistole 2 C4V3 Distinguished Pistol C9V3 EPP C17 NPA-B C7V3 Off Duty Revolver C97V3 PP1 C6AV3 PP2 C6BV3 PP4 C6E Service Revolver C96V3 Stock Semi Auto Pistol C98V3 Super Magnum C6CV3 Die Hard- und Software ist natürlich geschützt, aber über nen Preis würden wir uns schon einig werden, zumal wenn die Schnittstelle (LPT1 => Relais => Schnittstellenbuchse der Scheibensteuerung (meist ein billger 3-poliger Phonostecker, das würde ich ändern!)) von dir selbst realisiert wird, ich diese also NICHT beistelle bzw. zuliefere. Aber all dies, diese Ansteuerung, ersetzt oder beseitigt natürlich keinerlei Mängel der Drehanlage die "nach dem Stecker" kommt! Bei Interesse, schick mir ne verifizierbare Mail-Adresse oder sonst wie ne Info mit der ich sicher verifizieren kann wer "on the Line" ist, und wir "unterhalten" uns. Tommie