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cz75sp

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  1. Man kann auch alles schlecht reden. Was hättest du denn gemacht?
  2. Brunner habe dafür zu sorgen, „daß das grundlegende Recht aller europäischen Bürgerinnen und Bürger, sich sicher zu fühlen, gewährleistet ist.“ Es geht also mal wieder um Gefühle. Warm anziehen!
  3. Man sollte dort kaufen, wenn man Entwicklungshilfe leisten möchten.
  4. Selten so laut gelacht. Danke, dass du dieser Knallerantwort hier einstellst!
  5. Die geben anscheinend ihre Waffen gerne ab oder machen Geheimdiplomatie. Beides höchst suboptimal.
  6. Mal davon abgesehen, kann sich jemand von euch daran erinnern, dass in Deutschland innerhalb der letzten 20 Jahre jemals ein Gesetz so schnell durchgeknüppelt worden ist? Das ist fast rekordverdächtigt und beweist, dass „die da oben“ durchaus können, wenn sie wollen. Wo ist die deutsche Lahmarschigkeit, wenn man sie mal braucht…
  7. Schön, dass unter anderem Mitarbeiter von einem städtischen Rechnungshof zum Zuge kommen, das erspart uns natürlich einen Waffenrechtsexperten im Gremium. Und immerhin wird die heiligste deutsche Kuh, der Datenschutz, bei den kommenden Enteignungen (Messer) und Hauskomplettdurchsuchungen berücksichtigt, das beruhigt einen auch ungemein. Noch schöner ist es, dass man sich die Leute, die einem die Meinung sagen sollen, die man hören will, selbst aussuchen kann. Dann muss man sich als einfacher Bundestagsabgeordneter nicht mit diesem lästigen Thema beschäftigen, sondern kann ganz bequem mit gutem Gewissen die Hand zur Zustimmung erheben, nachdem man 90 Minuten nebenher am Smartphone rumgedaddelt hat.
  8. cz75sp

    Reichsbürger

    Wieder was gelernt, dass man jetzt neuerdings sogar automatisch seine Rechte verlieren kann, so ganz ohne Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsakt. Hoffentlich nimmt sich Frau Nennsie Fäser diese Idee nicht zum Vorbild.
  9. Wie kommt der Pfadfinder zum Pfadfinden? Vielleicht durch die Fußgängerzone oder mit der Bahn. Dann ist aus die Maus.
  10. Wundert mich bei dem Laden nicht.
  11. „Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen;“ Also wären - sofern es denn so kommen möge - ab in Kraft treten dieser Gesetzesänderung bei jedem WBK-Inhaber anlasslose Hausdurchsuchungen möglich? Beauftragt sein kann ja auch die Polizei. Und eine Urkunde könnte auch auf dem Dachboden oder im Schlafzimmer der Oma liegen. Ergo: Man hätte keinerlei Schutz nach Art. 13 GG mehr. Klar, im Nachhinein könnte man klagen und der Richter sagt dann 15 Monate später, dass das Ganze nicht hundertprozentig okay war von der Behörde, das wars dann aber auch.
  12. Nach dem Apfelessen aber sofort wieder in die Scheide stecken.
  13. Die Union ist eine populistische Partei, ein Fähnchen im Wind. Mehr als austauschbare Satzhülsen dürfen wir nicht erwarten.
  14. Da bist du nicht der Einzige. Die Amis haben einen anderen, um nicht zu sagen schlechteren, Geschmackssinn… Die Poptarts haben wohl aber die letzten Jahre auch an Qualität eingebüßt.
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