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Hypnodoc

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Alle Inhalte von Hypnodoc

  1. So wurde beantragt - falls jemand fragen sollte:
  2. Welche Kategorie im VOREINTRAG? Was ist jetzt richtig? B oder C? (im Bedürfnis war nichts bezüglich der Lauflänge angegeben)
  3. Danke! Alles gesagt! Thema kann geschlossen werden! Top! So mag ich Forum! ;-)
  4. Wo steht das?
  5. Wie ist das dann mit dem Erwerb und und rechtlich mit dem Besitz von Munition wie z.B. 12/70, 12/67,5, 15/65?
  6. Frage an die 12/76-Flintenbesitzer: Was habt Ihr unter Munitionserwerbsberechtigung alles für Kaliber eintragen lassen?
  7. Europäischer Feuerwaffenpass
  8. Die rechtliche Grundlage für eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter des Landratsamts ergibt sich aus der Notwendigkeit, die persönliche Vorsprache zu organisieren. Sprich: wenn es dir wichtig ist!
  9. Mit welcher rechtlichen Grundlage? Wenn ich mit meinem Sachbearbeiter etwas zu klären habe, dann hole ich mir einem persönlichen Termin.
  10. Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein! Ich hab ja auch Wettkämpfe im Ausland. Allerdings in dem Fall natürlich nicht mit der neuen Waffe.
  11. Wenn der Voreintrag vorhanden ist und der Waffenerwerb ordnungsgemäß beim Amt innerhalb der Frist gemeldet wurde, dann kannst Du mit dem Nachweis dass Du gemeldet hast natürlich zum Stand damit. Im Schrank darf sie auch stehen, da kann ich sie auch mit zum Stand nehmen. Nur halt noch kein Munitionserwerb möglich. Warum? Wie machst Du das?
  12. Das wäre mir gänzlich neu! In der Regeln 6 Monate nach der letzten Datenabfrage (Regelüberprüfung oder durch Erwerb) findet KEINE erneute Datenabfrage statt.
  13. Selbst dann nicht! Eigene Erfahrung mit dem Amt. Bei mir wäre es so gewesen, aber nach weiteren 12 Wochen "auf Halde" mussten sie neu abfragen. Hausgemachtes Problem.
  14. Voreintrag - 21 Wochen! Beantragt im November.
  15. 😂 Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands. Also bitte!
  16. Bei Verlaub: das ist hanebüchener Schwachsinn! Mutmaßung ohne entsprechender Beweise. Genauso könnte man sich gegen Schalldämpfer aussprechen - weil damit ja mehr Menschen getötet werden.
  17. Darum geht es im Grunde genommen auch nicht, sondern um die falsche Auslegung der WaffG von Amtswegen. Gesetze sind von Haus aus nicht starr wie ein Stahlträger - aber halt auch kein Kuchenteig.
  18. Dann noch viel Spaß mit den Verwaltungsvorschriften von 07-2023 und 07-2024. Bin gespannt was 07-2025 einfällt.
  19. In den zwei hier geposteten Verwaltungsvorschriften?
  20. Normal ist dass sie - aus welchen Gründen auch immer - auf die grüne WBK muss. Abseits der Norm ist, dass sie darauf automatisch als ÜK-LW geführt werden. Warum? Weil sie nicht vom GK erfasst ist.
  21. Ändert nichts an der Tatsachen dass es so ist. Klagen kannst Du nur als Betroffener. Und da muss sich erst jemand finden, der sich dagegen aufbäumt.
  22. Woran sich die Waffenbehörden in BW verpflichtend halten müssen. Das ist keine Empfehlung, das ist eine Verwaltungsvorschrift. Wohnst Du in BW?
  23. Ich auch nicht. Nur weil eine Repetier-Flinte auf die grüne WBK muss, ist sie noch lange kein Bestandteil des (halbautomatischen) LW-Grundkontingent und kann somit auch automatisch kein Überkontingent darstellen. Es ist und bleibt ein Sonderfall auf der grünen WBK - abseits vom Grundkontingent. Ähnlich wie bei meinem 4mm Flobert-Revolver mit F im Fünfeck. Muss auf grüne WBK ist aber bedürfnisfrei und unterliegt nicht dem Grundkontingent.
  24. Ganz klar definiert! Auch die VSR-Flinte mit glattem Lauf! Quelle: siehe aktuelles Dokument vom Juli 2024 eine Seite zurück:
  25. Hätte, müsste, sollte & grüne Landesregierung.
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