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Mick Jaeger

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  1. Ich verstehe das nicht. Laut Gesetz darf sich niemand unbefugt Zugang zu meinem Haus verschaffen. Tut er das handelt er Gesetzwidrig. Wie kann es meine Pflicht sein dafür zu sorgen dass er für den Fall dass er Gesetze bricht nichts stehlen kann. Ich bin doch gar nicht autorisiert das Gewaltmonopol auszuüben. Und wo ist die Grenze? Ein Gesetz brechen ist ok, aber 2 dann nicht mehr? Warum also muss ich davon ausgehen und persönlich dafür einstehen Folgestraftaten zu vereiteln. Man müsste daran gehen dass der Einbrecher erst gar nicht ins Haus darf. Da ist aber die Polizei gefragt dass zu verhindern. Ergo müsste jeder Haushalt mit Waffen doch von Polizisten geschützt werden. Ich kann ja auch nicht Mercedes dafür verklagen wenn einer mit deren Karre zu schnell fährt. Hier ist die Exekutive gefordert oder man muss mir die Exekutive übertragen!
  2. A vegan and a vegetarian stand near a cliff and jumped off to see who will hit ground faster. Who wins? Society!
  3. Dafür, wenn alle Bürger des 51. Staates dann einen IQ Test machen müssten zur Einbürgerung. Hast du dir schon überlegt in welches Land du dann abgeschoben werden willst?
  4. Was wollten noch mal Pinky und der Brain? Muss ich mir eingestehen dass mein Kinderfernsehprogramm total Nazi war? Ok man hat Neger gesagt und Indianer und Frauen wurden als Frauen betitelt, aber ... Ach scheiss Nazi Fernsehen von früher...
  5. Such mal nach Knobloch Schießsbrillen.
  6. Die Alte hat ein persönliches Problem mit Sportschützen. Würde mich nicht wundern wenn da mal rauskommt dass ihr Exfreund Sportschütze war und mit ihrer besten Freundin durchgebrannt ist oder sowas. Fachlich schlecht recherchierte Artikel mit maximaler Anti-Stimmungsmache. Unspezifisch, falsch, wiederholend, unfokussiert. Im Aufsatz in der Schule wäre das ne 6, Thema verfehlt...
  7. Den Versuch in allen Ehren hier den Devils Advokat spielen zu wollen. In der Ausführung driftete das aber nach Trollhausen ab. Die Grundfrage warum man hier einen Verstoß gegen das Waffengesetz nicht so ernst nehmen sollte während man bei einer einzelnen Patrone bei dem Bescheuerten aus Hamburg gefordert hat alle Waffen einzuziehen ist durchaus gerechtfertigt. Die Argumentation die danach folgt ist aber weg von Spiegel vorhalten und geht zu stark in hauptsache dagegen sein, was durchaus der Definition von Trollen entspricht. Daher bin ich mal auf seine Antwort gespannt die ich oben gescrhrieben habe.
  8. Deswegen noch mal ganz explizit an @gipflzipfla Findest du es korrekt, dass die Wegnahme des Messers mehr mediale Präsenz erfährt als eine Gruppenvergewaltigung im Stadtpark von Berlin? Kein "Ist doch nicht so" oder " das war ein Verstoß gegen das Waffengesetz" Nur Ja oder Nein!
  9. Lasst gut sein, @gipflzipfla will es einfach nicht verstehen und legt sich das so zurecht wie er es gerne hätte. Selbst wenn man hier schreibt "Rechtlich alles korrekt, aber die Art und Weise wie das präsentiert wird ist einfach übertrieben während unsere Freunde..." wird es so gedreht dass man einfach die falschen Freunde hat. Als ob es so schwer zu verstehen ist das mit unseren Freunden die Personen gemeint sind die Messernd oder Vergewaltigend durch die Gegend laufen. Wissend als unsere Freunde deklariert weil ich hier keine Diskussion über Migration führen will, "unser Freund" kann auch eine arische Abstammung haben und einfach ein Idiot sein. Aber Trolle suchen sich nunmal die Randbereiche um das eigentliche Thema aus dem Fokus zu ziehen...
  10. Och Leude, Vergeht euch doch an dem Messerbild wie ihr wollt. Findet es denn keiner seltsam dass man hier einen Artikel schreibt als hätte der Typ 8000kg Kokain dabei während man von einem 8000kg Kokainfund im Hafen so viel hört als hätte man ein Sprungmesser gefunden? Das sind doch verdrehte Welten. Und die Straftaten unserer Freunde werden bewusst unter den Teppich gekehrt mit neuen Worthülsen, damit man nicht so einfach zusammen rechnen kann wie viele Vergewaltigungen äh Sexuelle Übergriffe äh Übergriffe äh Handlungen ohne Einverständnis es denn diese Woche gab...
  11. Das Bild ist kein Springmesser. @gipflzipfla es geht nicht darum dass man es ihm hätte lassen sollen. In meiner Jugend hätte mir der Polizist das Ding weg genommen, mir eine verpasst und das Ding bei sich zuhause in den Müll geworfen. Dass man so eine Lappalie nun sogar noch mit einem Zeitungsartikel versehen muss und die volle Härte des Gesetzes ausführen muss, während sich andere Personen mit ihren AK47 posierend auf Insta über uns lustig machen, dass ist das worüber ich den Kopf schüttel. Da hätte man auch sagen können "hier verboten, einbehalten, gute Weiterfahrt". Das verkommt hier immer mehr zur Bananenrepublik, an echte Verbrecher traut man sich nicht ran, nicht mal mehr an die Nennung der Herkunft und zukünftig sogar an die Nennung zur Tat (es darf nicht mehr Vergewaltigung gesagt werden...), aber bei echten Kleinigkeiten die ziemlich sicher aus einem Missverständnis raus kommen uns sich gegen jemanden richten der nen Job hat und somit was zu verlieren, da wird die VOLLE HÄRTE DES GESETZTES ausgeübt um zu zeigen wie restriktiv man ist...
  12. Verdammt damit ist die gesamte Waffenlieferung an die Rollator Reichsbürgergang beschlagnahmt wurden. Den Sturm abblasen, die Waffenlieferung ist aufgeflogen! Gut dass die Welt nun wieder etwas sicherer ist. Ich werde heute Nacht gut schlafen können...
  13. Ich glaube du unterschätzt die Komplexität mit diesen bösen bösen Magazinen... Falls du nicht nur einen Altbestand hast sondern eine Ausnahmegenehmigung vom BKA kommst du mit Klasse 0 nicht weit. Daher ist das Kaufdatum auch wichtig, da hier am einfachsten zwischen Bescheinigung von der Behörde und BKA Ausnahmegenehmigung unterschieden werden kann im Regelfall, da die meisten Leute mit Altbestand den Weg des Meldens bei der Behörde gegangen sind. Ist aber auch nur ein Indiz, denn auch ein 2012 gekauftes Magazin kann nachträglich illegal werden. Beispiel: Wenn du eine Glock von 2012 hast und dann heute eine Langwaffe kaufst die Glock Magazine aufnehmen kann bist du auch wieder illegal unterwegs, der Paragraph § 40 Abs. § 40 Abs. 4 Satz 1 schafft Abhilfe. Damit kannst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen und erhalten und das Magazin im richtigen Schrank lagern. § 13 Abs. 2 Nr. 5 lit b AWaffV verpflichtet dich das verbotene Magazin in einen Tresor der Klasse 1 zu stecken. Auch 0 ist hier nicht ausreichend! Altmagazine darfst du mit der Bescheinigung deiner Behörde weiter besitzen aber je nach Schrieb nicht nutzen. Daher kann auch ein auf munitioniertes großes Magazin mit Kaufdatum 2012 zum Problem werden. Ebenso kann ein bisher legales Magazin durch Stempeln deiner WBK mit einem neuen Eintrag illegal werden und du musst es mit der BKA Ausnahmegenehmigung versehen.
  14. Guter Punkt, man könnte ja munkeln die hätten sich abgesprochen und einer schiebt unauffällig ne Patrone unters Kopfkissen wenn keiner schaut und nachher hat man 3 Zeugen gegen sich dass der SB die da einfach gefunden hat... Ja ist natürlich ein Beispiel mit echt böser Absicht und unterstellt dass man dir was böses will, aber auszuschließen ist das ja nicht...
  15. Von nix ne Ahnung haben aber jedes Messemäuschen kennen... genau mein Humor...
  16. Deswegen steht da ja "je nach Kaufdatum" Das kann halt schnell übersehen werden und man ist wegen so einer echten Lappalie in Erklärungsnot. Da dies bei jedem Altmagazinbesitzer anders sein kann wollte ich nur verhindern dass das jemand liest und seine Magazine guten Gewissens im Arbeitszimmer in den Schrank zu den anderen stellt... Hat ja nicht jeder einen Waffenraum
  17. Obacht solange das Regal nicht in deinem Waffenraum ist. Diese bösen bösen Altmagazine sind je nach Kaufdatum sind im Tresor aufzubewahren. Klasse 0/1 zu lagern !!! Und wenn du nur eine Besitzerlaubnis hast dann sollten diese Magazine auch nicht aufmunitioniert sein. Und wehe du hast noch ein einzelnes Pulverkorn auf der Jacke nach dem Wiederladen.
  18. Ach wenn mich jemand als DILF betitelt dann freu ich mich und lass maximal ein "Stop it, youuuu" von mir hören. Und wenn jemand versucht meine Leistungen Aufgrund meines verdammt guten Aussehens zu schmälern, dann steh ich da drüber weil ich nicht nur unglaublich geil aussehe sondern auch noch verdammt klug bin. Das ist doch purer Neid der Leute. Ich denke die Damen mit Erfolg können da auch drüber stehen, auch wenn es vielleicht mal nervig ist wenn man das zum 1000mal hört. Man merkt am Text, kommt bei mir auch nicht 1000mal am Tag vor. Aber ab und zu zumindest
  19. Zurück zur Ehefrau. Zählt diese denn auch wirklich als Zeuge? Hab da was im Kopf dass die Ehefrau nicht als unabhängiger Zeuge angegeben werden kann?
  20. @TTG was hast du gemacht um dagegen zu Protestieren? Ich denke der Briefgenerator hat zumindest gezeigt dass da was ist. Das man Ideologen mit Fakten nicht überzeugen kann sollte klar sein, was denkst du denn was man sich von der Aktion erhofft hat? "Oh Ja stimmt, alle Waffengesetze werden hiermit aufgehoben!"? Man muss mit dem was man macht schon realistisch bleiben und es hat sicher nicht geschadet, ganz im Gegenteil. In die Köpfe einiger Ideologen kam zumindest der Verdacht auf dass man als Bürger das nicht einfach so hin nimmt.
  21. Stimmt hab ich nicht drauf geachtet. Klang so nach Traumland newbie...
  22. 3.2.1.... Viel zu klein ist das als Notschrank gedacht oder planst du nur eine LW zu kaufen? Kommt es auf die Maße an? falls du nur eine LW kaufen willst, Verabschiede dich davon dass du nur 1 haben wirst. Die perfekte Anzahl an Langwaffen ist die aktuelle Zahl+1 die kleinsten die ich kenne haben zudem Platz für 3 LW ohne Optik.
  23. Küchenmesser mit einer Klingenlänge zwischen 5,68cm bis 11,74cm müssen künftig in einem Tresor der Klasse 0 verschlossen werden. Außer der Griff ist blau, dann in einen Tresor der Klasse 1. Ist das Messer ein WMF und vor dem 12.03.2022 gekauft und du hast den Beleg noch, dann darfst du einen kleinen Messerschein (KMS) beantragen und das Messer in deiner Wohnung führen. Bei Besuch ohne KMS musst du die Messer allerdings in verschlossene Behältnisse packen. Bitte beachten dass dein Besuch Mitglied der Meldehelden (früher Blockwarte genannt) sein könnten und das alleinige Anzeigen, auch ohne Beweise führt unweigerlich zum Verlust des KMS. Macheten werden per Definition nun alle Messer mit einer Klingenlänge von 11,76cm bis 21,44cm sowie 23,56cm bis 31,87cm sein. Messer mit der Klingenlänge 21,49cm bis 23,55cm werden allgemeinhin als Dolche bezeichnet, Messer über 31,88cm als Schwerter. (Dem geneigten Leser fällt auf dass der Gesetzesschreiber ein Grüner sein muss und keine Ausbildung hat, somit sind Messer mit Klingenlängen 11,74-11,75cm sowie 21,45-21,48cm keiner Definition zugeordnet und somit frei für jedermann, auch Messermann) Macheten dürfen nur mit der Ausnahmegenehmigung des KMS (Kleiner Machetenschein), nicht zu verwechseln mit dem KMS (Kleiner Messerschein), transportiert werden, wenn die Machete eingepackt und mit Rosa Geschenkband verschlossen ist. Dolche und Schwerter müssen über die zugehörige Staatsangehörigkeit beantragt werden. Für alle Clan-Mitglieder, sowie mehrfach Vorbestrafte ist eine Freigabe ohne Auflagen bereits im Gesetz enthalten. Gesetztestreue Mitbürger füllen bitte den 145 Seitigen Fragebogen aus mit Selbstauskunft, pauschaler Überwachung und einer Servicegebühr von jährlich 2438,45€ pro Dolch oder Schwert. Dreschflegel unter 12 cm Kettengliedlänge fallen übrigens unter Zollstöcke, über 12cm Kettenlänge zählt es zu den verbotenen Kriegswaffen. Hast du in deiner Sachkunde nicht aufgepasst?
  24. Ach so.... Waffen statt Sportgeräte sagen verursacht Amokläufe... Oh das wusste ich nicht
  25. ist ja so schön einfach auf Legalwaffenbesitzer einzudreschen. Man könnte ja auch gegen Clans, Messermänner oder generell kriminelle Vereinigungen sein, aber die wehren sich bestimmt und kommen mich besuchen... Meine Güte, manch echter Journalist bekommt bei diesem Populismusjournalismus doch echt ne Krawatte. Wie in der Politik, an die hohen Prozentsätze wagt man sich nicht, da bekommt man ja auch Gegenwind...
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