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IGNORED

Eine Frage an die Rechtsgelehrten hier im Forum


sgtmalarkey

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Eben lese ich im Nachrichtenticker, daß "Der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen Internetsperren für Kinderpornos erhoben." habe.

Begründung - und jetzt wird es spannend für uns:

"Tauss, [...], macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe.

Wer kann da was in Bezug auf WaffG sagen ? Soweit bekannt, haben die das doch auf die gleiche Art & Weise an das SprengG drangehängt und durchpeitscht.

Gruß

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Frag einen Verfassungsrechtler. Dummerweise habe ich von Staatsrecht wenig Ahnung und auch keine Literatur dazu da. Es scheint sich immerhin um eine Praxis mit einer gewissen Tradition zu handeln, was da gemacht wird. Die Frage dürfte ja lauten, ob das noch das Gesetz ist, was da gelesen wird, oder ob man den Wesensgehalt des eingebrachten Gesetzes (SprenG) so geändert hat, dass da letztlich ein anderes Gesetz, als das bereits behandelte, in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt worden ist. Da wird es wohl ein bisschen Kommentierung zu geben, schätze ich.

Ungern würde ich hier jetzt die Meinung von fünfzig "Fachleuten" lesen, die das natürlich sowieso annehmen, weil nur dies ihnen in den Kram passt http://www.youtube.com/watch?v=ESdnfka-4F0. oder weil wir gerade mal wieder gar keine gültige Verfassung haben, weil die ja nur "Grundgesetz" heißt, :rolleyes: .

Wenn ich nächste Woche ein bisschen Muße hab, werd ich mich mal in die Bibliothek setzen und mir dazu was speziell staatsrechtliches zu Gemüte führen.

Aber ich bin mir nicht klar darüber, ob dieser "Anhang an die Änderung des SprengG" für uns jetzt besser oder schlechter ist, sofern das Gesetzgebungsverfahren dadurch tatsächlich in Frage gestellt ist.

Die Frage, die sich mir vielmehr aufdrängt, ist eher: Ist für uns besser eine Änderung "Vor der Wahl" oder "Nach der Wahl" ?

"Vor der Wahl" bedeutet: Die Parteien haben eine große Sensibilität dafür, was sie machen oder was sie lieber lassen. Ich denke, die CDU/CSU Abgeordneten haben da im Vorfeld einiges abgebogen, auch wenn einige Schreier hier das nicht gesehen haben.

Und der Anti-Waffen-Flügel in der SPD hat sich letztlich auch nicht durchgesetzt.

Für mich bleiben aber die beiden bedenklichsten Änderungen der Wegfall des § 8 Abs. 2 und die Ermächtigung (jetzt bitte nicht schon wieder über "Ermächtigungsgesetze" quatschen !) für die Verschärfung der Aufbewahrung von Waffen mittels ... na ihr wisst schon.

Nach der Wahl kann Einiges mehr bedeuten; vielleicht auch Einiges weniger ?

Es ist ja ein Grundsatz, dass die unpopulären Entscheidungen, und dazu gehört eine Verschärfung des Waffengesetzes ja ganz sicher, immer die ersten Entscheidungen sind, die nach einer Wahl getroffen und umgesetzt werden.

Für uns interessant sind dabei natürlich vor allem die Bundestagswahlen, denn das Waffengesetz ist Bundesrecht.

Sollte die nächste Koalition CDU/CSU/FDP lauten, wäre eine Wiederholung des Gesetzgebungsverfahrens, so es überhaupt dazu käme (!), für uns wahrscheinlich nicht ungünstiger.

Bei dem Aufwind, den die FDP momentan hat und dem Abstieg der SPD, ist dies immerhin das wahrscheinlichste Szenario.

Aber die Grünen legen momentan auch kräftig zu, und was die Linken betrifft, so tut die SPD momentan ja alles, um die mit Abwandererbn und Unzufriedenen zu stärken.

Auf Landesebene werden die anstehenden Wahlen aber auch für uns wichtig sein !

Wie die Innenminister einiger Länder gezeigt haben, wird da auch genug Unsinn verzapft. Mäurer, Körting und Hövelmann sind ja wohl ausgewachsene Gegner des privaten Waffenbesitzes. Also: Schön CDU und FDP wählen.

Seht zu, dass Ihr in Euren Vereinen genug Flugblätter verteilt !

Gruß,

Coltfan

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Klingt insgesamt vernünftig für mich,

aber etwas übersiehst Du hier doch, was jedem interessierten Baden-Württemberger unangenehm ist :

Wie die Innenminister einiger Länder gezeigt haben, wird da auch genug Unsinn verzapft. Mäurer, Körting und Hövelmann sind ja wohl ausgewachsene Gegner des privaten Waffenbesitzes. Also: Schön CDU und FDP wählen.

Mit Heribert Rech und seiner CDU haben wir kein besonderes Glück in der Frage -

und der FDP Goll scheint auch nicht der Richtige da was zu ändern,

so gesehen fällt der Scheer nicht mal besonders aus dem Rahmen.

Und das alles in der Heimat von Mauser, Anschütz, Walther, Heckler&Koch, Krieghoff...... <_<

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Im Bundestag (BT) wird die Gesetzesvorlage in drei Lesungen behandelt. die Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) spricht hierbei von "Beratungen" Die Bestimmungen finden sich in §§ 78 ff GOBT.

In der ersten Beratung werden nur allgemeine Erklärungen der Fraktionen abgegeben und die Gesetzesvorlage wird sodann an die Ausschüsse des BT verwiesen. Hier wird die Gesetzesvorlage dann ausgiebig beraten, ggf. auch unter Hinzuziehung von sachkundigen Bürgern. Die maßgebliche parlamentarische Willensbildung im Plenum des BT findet in der zweiten Beratung statt; durch Einzelberatung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen mit anschließender Abstimmung zu der jeder Abgeordnete des BT Änderungsanträge stellen kann. Nachdem dann eventuelle Änderungen aus der zweiten Lesung in den Gesetzesentwurf eingearbeitet worden sind, kann die dritte Lesung stattfinden. Falls keine Änderungen vorgenommen wurden, kann die dritte Lesung unmittelbar nach der zweiten Lesung folgen. Die dritte Lesung umfasst wiederum Grundsatzerklärungen der Fraktionen. Eine Einzelberatung findet nur zu Änderungsanträgen statt.

Sofern also im betreffenden Gesetz alle Änderungen ordnungsgemäß nach den Auschussberatungen und nach der zweiten Lesung eingearbeitet wurden und final zur dritten Lesung vorlagen, liegt kein Formverstoß vor - egal wieviele Änderungen es gab. Nur wenn alle Teile des Gesetzentwurf in der zweiten Lesung abgelehnt wurden ist die Vorlage insgesamt abgelehnt und eine weitere Beratung findet nicht statt.

Überdies führen Verstöße gegen die GOBT als solche nicht automatisch zur Nichtigkeit eines Gesetzes. Eine Nichtigkeit kann dann vorliegen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die GOBT dazu führen, dass das parlamentarische Verfahren die ihm durch die Verfassung zugeordneten Funktionen der Beratung und Entscheidungsfindung nicht mehr erfüllt. Verfahrensverstöße müssen also aus der Verfassung begründet sein.

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Also, da gab es auch einen Artikel in der Welt.

Hier der Link: http://www.welt.de/politik/article3945373/...ungswidrig.html

Lesenswert. Für einen Verbandsanwalt des FWR und/oder des VdW möglicherweise tatsächlich ein Aufhänger, eine Klage einzureichen!

Ich glaube nur, daß es seitens unserer Interessensvertretungen kaum den Willen gibt, gegen das nun kommende Gesetz noch etwas tun zu wollen.

Oder weiß da jemand Näheres ?

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Abgesehen von den angesprochenen Details zum Gesetzgebungsverfahren - prozessual besteht dasselbe Problem, welches hier bereits ausführlich diskutiert wurde.

D.h. ein Vorgehen gegen das WaffG im Wege einer Verfassungsbeschwerde ohne vorherige Erschöpfung des (Verwaltungs-)rechtsweges wird nicht möglich sein. Der gute Herr Tauss hingegen strengt in seiner Funktion als MdB ein Organstreitverfahren vor dem BVerfG an, hinsichtlich dessen dieser Aspekt keine Rolle spielt.

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@Gloeckner

Das bezweifele ich. Den es geht hier im Grundsatz um die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens dieses Gesetzes.

Das hieße, daß das Gesetz - sofern ein entsprechendes richterliches Urteil ergeht - gar nicht angenommen und deshalb auch gar nicht in Kraft getreten ist.

Bin allerdings kein Jurist.

Ich klammere mich nur verzweifelt an jeden Strohhalm...

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Den es geht hier im Grundsatz um die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens dieses Gesetzes.

Das ist richtig. Nur ist dieser Punkt zu trennen von der Frage, wer dies in welchem Verfahren vor dem BVerfG geltend machen kann. Und da bleibt für den Bürger (d.h. den LWB) eben nur die Verfassungsbeschwerde mit ihren allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Insbesondere ist i.R.d. Verfassungsbeschwerde eine sog. Prozesstandschaft nicht vorgesehen, d.h. ein Verband, Verein etc. kann vor dem BVerfG keine Verletzung der Grundrechte seiner Mitglieder geltend machen.

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Die Frage dürfte ja lauten, ob das noch das Gesetz ist, was da gelesen wird, oder ob man den Wesensgehalt des eingebrachten Gesetzes (SprenG) so geändert hat, dass da letztlich ein anderes Gesetz, als das bereits behandelte, in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt worden ist. Da wird es wohl ein bisschen Kommentierung zu geben, schätze ich.

Wenn ich das recht in Erinnerung habe, war hier mal ein Beitrag von einem Rechtsanwalt, der die Anhängung an das SprenG für unzulässig hielt, und auch dagegen vorgehen wollte.

Nach der Wahl kann Einiges mehr bedeuten; vielleicht auch Einiges weniger ?

Gruß,

Coltfan

Da wird unser Wahlverhalten wohl auch einiges zu beitragen.

10 % Wählerstimmen sind in der Zeit, wo selbst die CSU in Bayern nicht mehr mit 50 + rechnen kann, eine ganze Menge.

Auch habe ich in meiner Gegend das Plakat des FvLW häufig in Schützenvereinen gesehen.

Das findet mehr Beachtung als alles, was das FWR seinerzeit auf die Beine gestellt hat.

Wichtig ist aber, daß wir der Partei auch sagen, wem und weshalb sie einen Wahlerfolg zu verzeichnen hat.

Ändern wird das für uns wohl nichts mehr.

Aber vielleicht können wir unser politisches Umfeld ein wenig verbessern.

Und die CDU hat mit ihrem Wahlkampfthema: "Steuersenkungen" doch wohl voll ins Fettnäpfchen gelangt.

Lt. den derzeitigen Umfragen glaubt denen das nur 1/4 bis 1/3 der Bevölkerung.

Der deutsche Michel ist zwar blöd, aber anscheinend doch nicht saublöd.

Gruß

Rainer

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