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IGNORED

Verfassungsbeschwerde vorbereiten


Wolfszahn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, weiß jemand von Bestrebungen gegen die gesetzliche Neuregelung eine Verfassungsbeschwerde zu erheben? Ich bin selbst Rechtsanwalt (und Jäger) und erwäge auf jeden Fall im Hinblick auf die verdachtsunabhängigen Wohnungsdurchsuchungen das Gesetz ggf. durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Falls irgendwo schon Gesetzentwürfe kursieren oder Kollegen sich mit dem selben Gedanken tragen oder Verbände sich diesbezüglich engagieren wollen, sollte man das koordinieren.

Geschrieben
Hallo, weiß jemand von Bestrebungen gegen die gesetzliche Neuregelung eine Verfassungsbeschwerde zu erheben? Ich bin selbst Rechtsanwalt (und Jäger) und erwäge auf jeden Fall im Hinblick auf die verdachtsunabhängigen Wohnungsdurchsuchungen das Gesetz ggf. durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Falls irgendwo schon Gesetzentwürfe kursieren oder Kollegen sich mit dem selben Gedanken tragen oder Verbände sich diesbezüglich engagieren wollen, sollte man das koordinieren.

Ich würde mich in dieser Angelegenheit mit dem FvLW abstimmen.

Geschrieben
Hallo, weiß jemand von Bestrebungen gegen die gesetzliche Neuregelung eine Verfassungsbeschwerde zu erheben? Ich bin selbst Rechtsanwalt (und Jäger) und erwäge auf jeden Fall im Hinblick auf die verdachtsunabhängigen Wohnungsdurchsuchungen das Gesetz ggf. durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Falls irgendwo schon Gesetzentwürfe kursieren oder Kollegen sich mit dem selben Gedanken tragen oder Verbände sich diesbezüglich engagieren wollen, sollte man das koordinieren.

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

ja was nu?

Geschrieben
Naja....daran sieht man, dass er RA ist: Er hat sich alles offen gehalten. "Kommt drauf an..." ist die Standart-Antwort auf nahezu jede Frage.

ach, hauptsache, er hat drauf hingewiesen.

mehrfach. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

es fehlt nur noch: ich als jurist muss das wissen.

Geschrieben
ach, hauptsache, er hat drauf hingewiesen.

mehrfach. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

es fehlt nur noch: ich als jurist muss das wissen.

Naja, solange es keinen Gesetzestext gibt, kann man nunmal keine Normenkontrolle ans BVerfG richten. Wenn das Gesetz in der derzeit in den Medien vorgezeichneten Form verabschiedet werden sollte, macht eine Verfassungsbeschwerde Sinn. Wenn es einen besseren Weg gibt, so ein Gesetz zu kippen, bin ich natürlich für jeden Hinweis dankbar. Ich kenne nämlich keinen.

Geschrieben
...kann man nunmal keine Normenkontrolle ans BVerfG richten. ...

man kann nicht...richten...

der richter kann... richten...

sollte man wissen...als ra...

Geschrieben

Es ist doch aber klar, was er in diesem Kontext mit "richten" gemeint hat.

Gruß,

karlyman

P.S.: ich könnte mir mindestens so interessante Klage-Gegenstände wie die Wohnungsdurchsuchungs-Sache vorstellen;

Hinweis: Vorschrift von teuren, aber für den vorgeblichen Zweck wirklich untaugliche Blockiersysteme...

Geschrieben
Es ist doch aber klar, was er in diesem Kontext mit "richten" gemeint hat.

...

nein.

es bedeutet -hier- schlicht, dass nur ein gericht bei in einem verfahren auftretenden erheblichen zweifeln an der verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen gesetzes ein normenkontrollverfahren anleiern kann. nennt sich auch richtervorlage. siehe 100 GG

also, man kann eben nicht...ein normenkontrollverfahren ans bverfg richten.

als ra sollte man sich schon präzise ausdrücken.

Geschrieben
nein.

es bedeutet -hier- schlicht, dass nur ein gericht bei in einem verfahren auftretenden erheblichen zweifeln an der verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen gesetzes ein normenkontrollverfahren anleiern kann. nennt sich auch richtervorlage. siehe 100 GG

also, man kann eben nicht...ein normenkontrollverfahren ans bverfg richten.

als ra sollte man sich schon präzise ausdrücken.

Schlauberger! :rolleyes: Das ist mir schon klar. Deshalb braucht man erstmal den genauen Text um zu sehen, ob sich daraus eine unmittelbare Grundrechtsverletzung ergeben könnte. Dann ist die Verfassungsbeschwerde sehr wohl möglich.

Andernfalls bleibt nur die Hoffnung, dass ein Richter vorlegt nachdem sich ein Betroffener bspw. gegen eine verdachtsunabhängige Wohnungsinspektion wehrt.

Gast HerrJedermann
Geschrieben

Ich habe am Montag/ Dienstag ein telefonat mit einem Anwalt in dieser Sache.

Ich werde dort mal nachhaken und auch einen Termin ausmachen.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Geschrieben

Nachdem man sich hier in alter Forenmanier erst mal an den Details aufgeilt, möchte ich zunächst mal @Wolfszahn gerichtet kund tun:

Vielen Dank, daß Du als Anwalt Dich hier meldest und Deine Arbeitskraft einbringst !!!

Als Antwort auf Deine Frage: Mir ist noch nichts diesbezüglich bekannt, daß jemand die Sache schon in die Hand genommen hätte...

Eine Anfrage an den FVLW wäre sinnvoll bzw. wenigstens die Mitteilung, daß Du eine Aktion startest !

Ich hatte in einem früheren Thread schon mal die Frage gestellt:

Ob man ein Gesetz anfechten kann, weil es sein Ziel verfehlt hat?

Hintergrund:

Die Waffenrechtsverschärfungen bringen ja keinen Gewinn an öffentlicher Sicherheit, wie die einschlägigen Kriminalstatistiken belegen.

Der enorme Sicherheitsgewinn wird aber als Grund für das Gesetz angegeben, sowie auch für die früheren Novellen 2003 / 2008....

Gruß,

Manuel

Geschrieben
Nachdem man sich hier in alter Forenmanier erst mal an den Details aufgeilt, möchte ich zunächst mal @Wolfszahn gerichtet kund tun:

...

als einer der aufgeiler :lol: :

ich denke, mit wolfszahn, das könnte was werden.

meine unterstützung hätte er.

Geschrieben
Ich würde mich in dieser Angelegenheit mit dem FvLW abstimmen.

Falls ihr das mit der Verfassungbeschwerde durchziehen wollt mal einige Infos wie sowas gemacht wird

http://www.heise.de/tp/blogs/5/119943

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24727/1.html

http://www.heise.de/tp/Ein-neues-Grundrech.../blogs/5/104314

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/202/79/

BTW, für eine Sammel-Verfassungsbeschwerde reicht es nicht aus nur irgendwo zu unterschreiben, sondern man muss eine Vollmacht runterladen, ausfüllen und absenden.

Beste Grüße!

PS

Geschrieben
Falls ihr das mit der Verfassungbeschwerde durchziehen wollt mal einige Infos wie sowas gemacht wird

http://www.heise.de/tp/blogs/5/119943

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24727/1.html

http://www.heise.de/tp/Ein-neues-Grundrech.../blogs/5/104314

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/202/79/

BTW, für eine Sammel-Verfassungsbeschwerde reicht es nicht aus nur irgendwo zu unterschreiben, sondern man muss eine Vollmacht runterladen, ausfüllen und absenden.

Beste Grüße!

PS

Besten Dank. Ist nicht meine erste Verfassungsbeschwerde. ;-) Wohl aber die erste in eigener Sache. Am wichtigsten wäre es zunächst an den konkreten Gesetzestext (Kabinettsentwurf) zu kommen. Falls der schon irgendwo im Netz rumgeistert, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Ich konnte ihn nicht finden. Mich betrifft die Sache als Jäger, für andere Gruppen dürften sich andere Probleme stellen (Schützen, Paintballer). Falls da jemand einen Draht in die Szene bzw. zu Verbänden hat, ist auch insofern Koordination sinnvoll.

An den FVLW hab ich über das Kontaktformular eine Mail geschickt, aber noch nix gehört.

Geschrieben

@wolfszahn:

Hallo wie beurteilst du die Petition gegen das Verbot von Paintball und anderen sog. "Jagdspielen"?

Mein Ansatz war Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 1

Grüße

FB

Geschrieben
@wolfszahn:

Hallo wie beurteilst du die Petition gegen das Verbot von Paintball und anderen sog. "Jagdspielen"?

Mein Ansatz war Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 1

Grüße

FB

Bin zwar nicht Wolfzahn, aber erlaube mir trotzdem manl zu antworten.

Paintball ist extrem grenzwärtig und wird in Deutschland meines Wissens nach lediglich geduldet. Zieht mein ein Vergleich zu dem Verbot von Laserdrom-Spielen wird man feststellen, dass der Unterschied äußerst gering ist. (Soundeffekte).

Ein Verbot wird vermutlich nicht an der allgemeinen handlungsfreiheit scheitern.

MfG Scorpio2002

Geschrieben

Das ist doch Wahnsinn!!!!

Wenn uns die Regierung jetzt schon absolut harmlose Freizeitbeschäftigungen verbieten will / wird.

Was hat das noch mit Freiheit zu tun?!

Es ist tatsächlich unglaublich was hier in diesem Land abläuft.

Ich werde es trotzdem versuchen.

FB

Geschrieben
Das ist doch Wahnsinn!!!!

Wenn uns die Regierung jetzt schon absolut harmlose Freizeitbeschäftigungen verbieten will / wird.

Was hat das noch mit Freiheit zu tun?!

Es ist tatsächlich unglaublich was hier in diesem Land abläuft.

Ich werde es trotzdem versuchen.

FB

Versuchen sollte man es immer. Die Gegner werden aber auf den öffentlich einsehbaren Arealen mit Jugendschutz argumentieren und in der Halle immer noch eine Kollision mit der Menschenwürde, etc.

Viel Erfolg

Scorpio2002

Geschrieben
Der Vorschlag ist in der Tat bedenklich. Über den Sinn und die praktische Machbarkeit lässt sich ohnehin streiten.

Bevor man solche gesetzliche Vorgaben macht, sollte man erst einmal mit den Personen sprechen, die es anzuwenden hätten. In der Überwachung bezüglich der gesetzlichen Pflichten von Unternehmen gibt es ja schon lange dass Recht - während des Betriebes - zu jeder Zeit den Betrieb zu kontrollieren. Nur wie sieht denn die Praxis im Kleinbetrieb aus?

Ganz einfach, wenn der Betrieb geschlossen ist, weil alle auf der Baustelle oder Montage sind, muss man mehrere Versuche starten. Spätestens nach dem 3. Versuch wird ein Termin vereinbart. Auch im Bereich der Aufbewahrungskontrolle von Schusswaffen wird der Behörde sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich nichts anderes übrig bleiben, womit sich auch der Anlass für diese Gesetzesänderung erübrigt hätte!

Da muss man sich nicht lange drüber streiten. Diese Idee ist nicht umsetztbar, was auch ein Grund für eine Verfassungsbeschwerde ist!

Geschrieben
Bin zwar nicht Wolfzahn, aber erlaube mir trotzdem manl zu antworten.

Paintball ist extrem grenzwärtig und wird in Deutschland meines Wissens nach lediglich geduldet. Zieht mein ein Vergleich zu dem Verbot von Laserdrom-Spielen wird man feststellen, dass der Unterschied äußerst gering ist. (Soundeffekte).

Ein Verbot wird vermutlich nicht an der allgemeinen handlungsfreiheit scheitern.

MfG Scorpio2002

Bevor wir den genauen Verbotsinhalt kennen, läßt sich wenig sagen.... Problem ist die Laserdromentscheidung des BVerwG (http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/4849.pdf )

Ansatzpunkte sehe ich derzeit eher bei Art. 14 und Art. 3 GG.

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