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IGNORED

Transport mit leerer gelben WBK ?!


Kalkberg-Fuchs

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle Rechtskundigen!

Ich hätte da gern mal ein Problem und zwar geht es mich um folgendes:

Schützenbruder möchte sein BBF veräußern, da nun seine gelbe WBK leer ist fragt er mich

"kann ich die dann behalten?" "kann ich damit noch Waffen z.B. BBF transportieren"

Weil er sehr häufig Gäste auf unserem Trapstand "betreut" wäre dies wichtig, das er unsere Vereinskanonen mitnehmen kann.

Da ich mir auch nicht schlüssig war, SB ine angerufen und nachgefragt!

Sie meinte solange er im Verein ist kann er die leere gelbe WBK behalten und damit auch Waffen wie BBF transportieren!

Nun möcht ich euch nochmal um Rat fragen! Bevor was in die Hose geht!

Wie seht ihr die Sache :confused:

Danke euch im Vorraus!!! Grüße aus dem verregneten Thüringen!!!

Geschrieben

Wieso soll er sie nicht behalten können? Das Bedürfnis als Sportschütze hat er doch weiterhin. Außerdem unterstelle ich mal, dass er auch zuverlässig und persönlich geeignet ist, sowie die Sachkunde hat. ;) Es gibt also keinen Grund, die WBK einzuziehen, nur weil sie leer ist. Er hat ja weiterhin dadurch die Erlaubnis bestimmte Waffen erwerben zu dürfen.

Wie der Sachbearbeiter damit sicherlich meint, solange (aktiv) im Verein, sind alle Voraussetzungen für die WBK erfüllt.

Geschrieben

Hallo,

klar kann er mit der Gelben alle durch die gelbe WBK genehmigten Waffen transportieren.

(Einzellader, Repetierer, Vorderladerrevolver, etc.)

Zur Sicherheit am Besten einen Schrieb vom Verein mitführen, in welchem ihn der Verein zum Transport seiner Waffen ermächtigt.

Zum Nachweis der Registrierung der Waffen evtl. noch Kopie der Vereins-WBK.

Gruß,

Manuel

Geschrieben

Dankschön für die Blitzantwort!!!

Hät da noch ein Gedanken!

Würde ihn als zweiten Berechtigten in die gelbe VereinsWBK eintragen lassen und sie ihm geben!

Ich mach mir ne Kopie von dem Ding und nehm die Vereinwaffen dann mit meinem Jagdschein oder meiner gelben mit!

Oder!?!?!?

Geschrieben
klar kann er mit der Gelben alle durch die gelbe WBK genehmigten Waffen transportieren.

(Einzellader, Repetierer, Vorderladerrevolver, etc.)

Diese Einschränkung ist nicht gegeben. §12 WaffG ist hier einschlägig

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten..., oder b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

greetz

Geschrieben
... gelbe VereinsWBK eintragen ...

Gelbe Vereins-WBK?

Wo gibt es denn sowas? Und nach welchem §? (oder ist das ein Relikt aus früheren Tagen?)

Geschrieben
Gelbe Vereins-WBK?

Wo gibt es denn sowas? Und nach welchem §? (oder ist das ein Relikt aus früheren Tagen?)

Bei uns im Kreis gibt es sowas. Aus Sicht unserer Waffenbehörde werden Vereine wie natürliche Personen behandelt. Das bedeutet dann, dass der Verein dem Erwerbsstreckungsgebot unterliegt, dafür aber eben auch eine Gelbe WBK als Verein sein eigen nennen kann. Ziemlicher Unfug, aber davon sind sie die Damen und Herren dort im Moment nicht abzubringen.

Geschrieben

Natürlich gibts gelbe Vereins WBKs, grüne gibts ja auch ;)

Unser SB neigt dazu, WBKs zu behalten, wenn nix mehr draufsteht, das waren aber bis jetzt nur grüne, von denen ich das gehört habe.

Geschrieben
Natürlich gibts gelbe Vereins WBKs, grüne gibts ja auch ;)

Nur wird eine Vereins-WBK auf Grundlage von § 8 WaffG (i.V.m. § 10 WaffG) und nicht etwa nach § 14 WaffG ausgefertigt.

Deswegen kann es korrekter Weise auch keine gelbe Vereins-WBK geben, genauso wenig wie 2/6 auf Vereins-WBK.

...aber davon sind sie die Damen und Herren dort im Moment nicht abzubringen.

Lass mich raten: Dieser Zustand sollte vermutlich durch sanftes Zureden erreicht werden.

Geschrieben

SP hat es auf den Punkt gebracht. Für Vereine konnten und können nur alte gelbe WBK ausgestellt werden.

Wer eine leere gelbe WBK hat, wird höchstens irgendwann mal gefragt, ob er überhaupt noch aktiv am Schießbetrieb teilnimmt. Zum Waffenerwerb verpflichtet wird er durch diese ja nicht. Manchem nutzt die WBK schon alleine was, um ab und zu Leihwaffen haben zu können.

Es gibt sogar leere grüne WBK (z.B. wenn einer nach Spitzbergen muss, denn dort bekommt man wegen der gefährlichen Bären nur als WBK-Inhaber eine Waffe - was dort Pflicht ist !). :)

Geschrieben
Nur wird eine Vereins-WBK auf Grundlage von § 8 WaffG (i.V.m. § 10 WaffG) und nicht etwa nach § 14 WaffG ausgefertigt.

Deswegen kann es korrekter Weise auch keine gelbe Vereins-WBK geben, genauso wenig wie 2/6 auf Vereins-WBK.

So ist es.

Man wundert sich wieder, was sich manche Schützen bzw. Vereine so alles gefallen lassen...

Geschrieben

Mal ne Frage zu einer etwas abgewandelten Form.

Ich habe eine gelbe WBK. Dürfte ich den Revolver / die HA-Pistole einer anderen Person mittels Vollmacht zum Schießstand mitnehmen, oder ist dies durch mich nur mit einer grünen WBK möglich.

Vielen Dank vorab.

Gruß

Oli

Geschrieben

siehe Beitrag#5

"Inhaber einer WBK" ist nicht weiter spezifiziert, also darfst du befördern. Munition ist dann in §12 Absatz 2 geregelt. Ich gehe mal davon aus, dass die Munition zur beförderten Waffe gemeint ist. Die darfst du dann auch mitnehmen.

greetz

Geschrieben

Ihr werdet jetzt lachen die gelbe ist fast neu!

Datum Dez.2008

Unsere Vereinswaffen warem bei einem Jäger auf dessen WBK´s (gelbe und grüne) eingetragen, nach seinem ausscheiden hat die Behörde ohne Diskusion eine grüne und eine gelbe Vereins WBK ausgestellt!

Wenn es aber nun kein gelb für Vereine geben soll, kommen dann alle auf grün oder wie????

Gut weis jetzt net wie das so ist, aber man kann doch froh sein eine gelbe für den Verein zu haben!

Auf gelb ist doch ne Waffe schneller (u.U. auch billiger) eingetragen/genehmigt als auf grün!

Oder???

Geschrieben

Ja, normaler Weise alles auf Grün - aber wenn ihr durch den Fehler des SB keinen Nachteil habt, kann es euch auch egal sein.

Geschrieben

Eigentlich richtig, aber wenns mal einen Stellenwechsel gibt und der neue sich auskennt, muss wieder alles umgemodelt werden. :icon13:

Wäre deshalb wohl besser, gleich anfangs mal schüchtern drauf hinzuweisen, dass das Bedürfnis hier über § 8 WaffG abgewickelt wird. Vor allem ist dann von Anfang an 2/6 vom Tisch !

Geschrieben

:gutidee: hola amiga SBine,

...denn wartet man bis es ein Stellenwechsel gegeben hat ...den Fehler hat die Behörde gemacht ergo muss die Behörde sich drum kümmern.:blum:

Etwas OT: Post von der Zulassungstelle: Ich muss für mein Motorrad ein "anderes" neues Kennzeichen bekommen...weil aus versehen das jetzige 2 mal ausgegeben wurde, und ich möchte doch bitte den Kfzbrief vorlegen...weil bei der Umstellung der Daten auf Computer diese verlorengegangen sind. Gespräch vor Ort: ich muss garnichts weil: 1.) das Motorrad seit 10 Jahre das Kennzeichen hat und ich nichts versabeutelt habe sonbern die Zulassungstelle, 2.) Ihr Motorrad hat ja schon seit 6 Jahre keinTÜV...na und es steht verpackt bei mir auf dem Hof um für meine Kinder Versicherungs% zu kassieren, aber sie KÖNNTEN doch am Strassenverkehr damit teilnehmen...das könnte ich auch mit einem KFZ ohne Zulassung!! Langsam wurde die Diskussion lauter und die Dame wollte nicht überzeugt werden, dann kam der Leiter der Zulassungsstelle dazu hörte mich zuerst an, und sagte(ohne dass die Dame zu Wort kam) der Herr hat recht, es wurde ne´Kopie der Daten gemacht und das war´s.

saludos de pancho lobo-PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN-alter Preusse :hi::drinks:

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