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IGNORED

AK (HA) zum "Gastschießen" mit nach Österreich ?


mastermc51

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

aus gegeben Anlass mus sich mal was fragen.

Ich hatte vor 2 Wochen einen Clan-Kumpel (online Gaming Clan) aus Österreich hier, der begeistert mit meiner AK in .223 geschossen hat. (AK als Halbautomat klar...)

Jetzt wurde ich von ihm zum "Gastschießen" nach Österreich eigeladen, auch um mal mit seiner Styr AUG in .223 als

HA schießen zu können, nebst div. anderen netten "Spielzeugen".

Für den Transport brauch ich einen Europäischen Waffenpaß, so weit so gut.

Was meine Pistolen angeht (9mm und .45 ACP) ist das sicher kein Problem.

Einladung von seinem Schützenverein (ist doch notwendig oder) wäre auch kein Problem.

Die Frage ist aber:

Die AKs sind in Österreich als Halbautomat meines Wissens verboten (nur als "Repetierer erlaubt).

Darf ich überhaupt meine AK mit nach Österreich nehmen, trotz dem Europäischen Waffenpass ???

Da würden auch gern dort andere mal mit einer zivilen AK als Halbautomat schießen wollen....

Danke schon mal !

by mc

Geschrieben
Die Frage ist aber:

Die AKs sind in Österreich als Halbautomat meines Wissens verboten (nur als "Repetierer erlaubt).

Darf ich überhaupt meine AK mit nach Österreich nehmen, trotz dem Europäischen Waffenpass ???

Da würden auch gern dort andere mal mit einer zivilen AK als Halbautomat schießen wollen....

Gegenfrage darf ein Schweizer (selbe Voraussetzungen wie du) mit seinem Sturmgewehr nach Deutschland?

Geschrieben
Gegenfrage darf ein Schweizer (selbe Voraussetzungen wie du) mit seinem Sturmgewehr nach Deutschland?

k.A.

Es geht darum zu erfahren ob es erlaubt ist oder nicht.

Bzw. erst einmal herauszufinden ob die AK als HA in Österreich generell verboten ist.

P.S. den Schweizer lade ich gern zu uns ein. Mit einer SIG550 wollte ich schon immer mal

vollautomatisch schießen :gutidee:

Geschrieben
P.S. den Schweizer lade ich gern zu uns ein. Mit einer SIG550 wollte ich schon immer mal

vollautomatisch schießen :gutidee:

Du solltest dich nochmal richtig einlesen und dich auf deine WSK besinnen. Als Hinweis auch: schau mal in deine Standordnung......

Edith meint, im KWKG gibt`s auch Verbrechenstatbestände.....siehe § 22a KrWaffKontG

Geschrieben

AK in 223. in Österreich ist Kategorie A= verbotener Gegenstand

Es gibt in Österreich nur 3 HA >=223. die erlaubt sind( Jedenfalls wenn der HA aussieht wie eine Kriegswaffe; Sauer 303 oder Browning Bar natürlich erlaubt). Daraunter das Steyr Aug, ( allerdings eine spezielle Österreich Version)

Mit dem AK-Klon in Österreich ist ein schwerer Verstoß gegen das Waffenrecht!

Geschrieben
AK in 223. in Österreich ist Kategorie A= verbotener Gegenstand

Es gibt in Österreich nur 3 HA >=223. die erlaubt sind( Jedenfalls wenn der HA aussieht wie eine Kriegswaffe; Sauer 303 oder Browning Bar natürlich erlaubt). Daraunter das Steyr Aug, ( allerdings eine spezielle Österreich Version)

Mit dem AK-Klon in Österreich ist ein schwerer Verstoß gegen das Waffenrecht!

OK, thx für die Info.

Dann kann ich den Jungx leider nicht meine AK mitbringen. :traurig_16:

Ich hätte gern auch die Steyr AUG in .223 aber genau DAS ist wieder für Sportschützen in

Deutland nicht erlaubt :traurig_16:

@lobo-s: gehst du zum lachen etwa immer noch in den Keller ? :rolleyes:

das man das nicht unbedingt auch noch grün einfärben musste sollte wohl jedem klar sein....

Geschrieben
Steyr AUG gibt es doch auch eine Sportschützenversion!

Als "unbeschnittener" Halbautomat ?

Bullup-Waffe, damit für SPORTSCHÜTZEN nicht erwerbbar.

Für Jäger meines Wissens schon (mit 2 Schuss Magazin)

(§ weis ich gerade nicht aus dem Kopf)

Oder seh ich hier was falsch ?

lt. 3. (im BKA Bescheid bei der AUG Sport) ist es ja KEINE Kriegswaffe....

Geschrieben
Ja, siehe Schnibbs` Link. Es gibt eine sportlich zugelassene Version.

Gruß Tauschi

Echt ?

Für Sportschützen in Deutschland ?

Warum hab ich dann noch nie und nirgends jemand mit der AUG gesehen !!?!?!?!?

Geschrieben
Weil der §6 AWaffV wohl der am meisten missverstandene Paragraph ist.

Aber wo Du es gerade erwähnst, ich kenne auch niemanden, der eins hat.

Hab gerade mal im Waffengestezt nach "Bullup" gesucht und nix gefunden...

Welche Bullups sind denn nun genau wann verboten ?

(vorraussetzung natürlich positiver BKA Bescheid)

In deinem angegebenen AWaffV sind sie drin.

Da aber die AUG Sport lt. BKA Bescheid nicht als "Kriegswaffe" (wie AK oder M16) eingestuft ist,

sind die Dinger tatsächlich für Sportschützen erwerbbar.

Oha, man lernt nie aus. Und das nach 10 Jahren mit eigenen Waffen.... :peinlich:

AWaffV:

1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1.

Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2.

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a)

die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

B)

das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c)

die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3.

halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

Geschrieben
Warum hab ich dann noch nie und nirgends jemand mit der AUG gesehen !!?!?!?!?

Du scheinst in den falschen Kreisen zu verkehren ;)

Bei uns in der Gegend haben einige so ein Teil. Ausserden kannst Du es ja in dem Bescheid den Schnibbs verlinkt hat lesen. Oder muss ich es Dir vorlesen? :)

Gruß Tauschi

Geschrieben
Du scheinst in den falschen Kreisen zu verkehren ;)

Gruß Tauschi

Kommt auf die Sichtweise an...

Bei uns im Verein hat halt (fast) jeder eine zivile AK :rolleyes::appl:

OK, ein "Ausreißer mit SIG 550" ist auch dabei... :gaga:

Sind halt "andere" Kreise. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Das findest Du in der allgemeinen Waffengesetzverordnung, für halbautomatische Waffen im speziellen im Absatz 1:

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1.

Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2.

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a)

die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

B)

das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c)

die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3.

halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

Das heißt konkret:

-wenn eine Waffe beispielsweise wie ein M16 (vollautomatische Kriegswaffe im Sinne des KWKG) aussieht, muss sie folgende Kriterien erfüllen, um sportlich zugelassen zu sein:

Hülsenlänge >=40mm

Lauflänge>=42cm

-darf keine Bullpup-Konstruktion sein

Sieht eine Waffe nicht wie eine vollautomatische Kriegswaffe aus (entscheidet das BKA), gelten die Ausschlusskriterein nicht.

Im Falle des des AUG-Z Sport gilt also folgendes: durch den Anbau eines Sportvorderschaftes, das Fehlen eines MFD und das Fehlen des Original-Zielfernrohres wurde die Waffe optisch soweit verfremdet, dass das BKA den Anschein verneint hat.

Da die Ausschlusskriterien aber nur "Anscheinswaffen(im Sinne des §6 AWaffV)" betreffen, ist hier das Merkmal Bullpup egal.

Ich empfehle dir das Studium folgender PDFs:

www.bka.de >Fragen&Antworten>Waffenrecht>Festellungsbescheide ;)

OK, ein "Ausreißer mit SIG 550" ist auch dabei... :gaga:

Grüß den mal schön von mir :gutidee: *eigenes Sig streichel*

Geschrieben

hi

der ordnung halber:

die mitnahme eines halbautomaten nach AT (wenn es nicht das OA-15 "austria", das AUG-Z oder das SIG 550 kaempf "austria" ist), ist kein verstoss gegen dass WaffG sondern einer gegen das krigesmaterialgesetz.

in oesterreich sind ALLE halbautomatischen langwaffen GRUNDSAETZLICH kriegsmaterial, ausnahmen gibt es nur fuer die drei genannten, speziell als "austria" version abgeaenderte waffen und fuer waffen zur jagdlichen nutzung. die jagdliche nutzung ist (im allgemeinen ) mit der lademoeglichkeit fuer max. 2schuss, keinem pistolengriff, keiner bajonetthalterung, keinem MFD definiert.

es gibt allerdings ausnahmen und einstufungen die recht widerspruechlich sind.

waehrend dzb das gewehr FN als kriegsmaterial eingestuft ist, wurde die B A U G L E I C H E browning BAR als legal eingestuft ....

waffenrecht hat ...

Geschrieben
OK, thx für die Info.

Dann kann ich den Jungx leider nicht meine AK mitbringen. :traurig_16:

Ich hätte gern auch die Steyr AUG in .223 aber genau DAS ist wieder für Sportschützen in

Deutland nicht erlaubt :traurig_16:

@lobo-s: gehst du zum lachen etwa immer noch in den Keller ? :rolleyes:

das man das nicht unbedingt auch noch grün einfärben musste sollte wohl jedem klar sein....

B) aus dem Keller haben sie mich rausgeschmissen, ich war denen zu ernst.......

Geschrieben

"die mitnahme eines halbautomaten nach AT (wenn es nicht das OA-15 "austria", das AUG-Z oder das SIG 550 kaempf "austria" ist), ist kein verstoss gegen dass WaffG sondern einer gegen das krigesmaterialgesetz"

genau das sind die 3 erlaubten Waffen!++

wie sieht es eigl. mit den KK-Halbautomaten z.B Walther/Colt M16 und GSG MP5 und AK47 aus,

da hab ich widersprüchliches gehört? Was ist Fakt? @ abo??

Geschrieben
"die mitnahme eines halbautomaten nach AT (wenn es nicht das OA-15 "austria", das AUG-Z oder das SIG 550 kaempf "austria" ist), ist kein verstoss gegen dass WaffG sondern einer gegen das krigesmaterialgesetz"

genau das sind die 3 erlaubten Waffen!++

wie sieht es eigl. mit den KK-Halbautomaten z.B Walther/Colt M16 und GSG MP5 und AK47 aus,

da hab ich widersprüchliches gehört? Was ist Fakt? @ abo??

hi

alle randzuender HAs sind NICHT kriegsmaterial

daher nicht betroffen

GSG MP5 cal 22 wird in AT verkauft - ist aber als langwaffen HA natuerlich WMK pflichtig

die M16 hab ich noch nirgendst gesehen, aber in cal 22 sollte sie (vermutung) ebenfalls problemlos sein

voraussetzung fuer die mitnahme ist

- EU-feuerwaffenpass

- einladung zu einer veranstaltung

hinweise:

oesterreich akzeptiert max. 3 waffen zur mitnahme im rahmen der bestimmungen zum EU-feuerwaffenpass

das ist gegen EU recht

es laeuft da glaub ich auch eine beschwerde

aber es ist so

wer mit mehr als drei waffen (egal welcher art) nach AT einreisen will muesste sich die genehmigung dazu eigentlich auf jener BH holen in jener der einreiseort liegt

ich denke aber dass die meisten diese einschraenkung garned kennen ..

vermutlich auch die grenzer und polizisten hier ned

edit:

@AK47

hier gibt es NUR das geradezugmodell der AK47 welches von der fa interordnance als R94 produziert wird (auftragsfertigung bei cugir in rumaenien)

diese - und nur diese - geradezugversion der AK47 wurde unter nicht naeher bekannten umstaenden seitens des BMI freigegeben und darf besessen werden

ist kat C, also frei ab 18jahren erhaeltlich

die zulassung war mehr ein irrtum eigentlich

kann aber nicht mehr gut rueckgaengig gemacht werden

aktuell gibts uebrigens die R94 wieder "neu" zu kaufen

sogar recht guenstig, unter 500,- wenn ich mich recht erinnere

ist ein nettes teil

alle sonstigen AK47 HAs sind kriegsmaterial

alle anderen AK 47 geradezuegler sind hoechst problematisch aufgrund der kompatibilitaet zu kriegswaffen

Archiviert

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